powersupply
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Schwarzfuss schrieb:U.a ist die E-Anlage auf einem Stand zu halten die eine normale Nutzung der Wohnung ermöglicht.
Immer dieses nicht direkt angesprochene aber tatsächlich unausgesprochene Wunschdenken.
Die Wohnung muss in dem Stand gehalten werden wie sie dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung gewesen ist. Klassische Nullung ist beispielsweise nach wie vor nicht pauschal nachrüstpflichtig.
Ein nachgerüsteter FI stellt daher noch keine wesentliche Änderung dar die eine Kompletterneuerung begründet sondern eine selektive Verbesserung des Standes.
Wenn Leitungen marode sind oder sonstige grobe Unzulänglichkeiten die nicht dem Stand der Errichtung entsprechen kann man Wünsche äußern.
Ansonst bräuchten wir sofort Heerscharen an Elektrikern die alle Installationen auf den aktuellen Stand bringen.
PS