Schalung für altes Dach

Diskutiere Schalung für altes Dach im Forum Innenausbau im Bereich Anwendungsforen - Hallo, unser Dach ist schätzungsweise 50-60 Jahre alt und hat keine Schalung, die Ziegel können von Innen bestaunt werden. Die Sparren sind nicht...
S

schoki

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Hallo,
unser Dach ist schätzungsweise 50-60 Jahre alt und hat keine Schalung, die Ziegel können von Innen bestaunt werden.

Die Sparren sind nicht wie heutige Sparren gleichförmig, sondern jeder etwas anders :wink: Man erkennt z.T. durch aberrundete Kanten der Sparren noch den Stamm aus dem Sie mal gesägt wurden.... (hat halt nicht ganz gereicht, da wurde aus einem Stangenholz ein Sparren herausgeschnitten....).

Jetzt die Frage: würdet ihr diese Sparren unter der Vorraussetzung, sie sind gerade und intakt, für den Aufbau einer einfachen Bretterschalung weiterverwenden oder müssten sie durch neue ersetzt werden. Dies würde den Neuaufbau des Dachstuhls bedeuten....
 
Du beschreibst meinen Dachstuhl :)

Unser Dachdecker hat damals gesagt die Sparren ansich sind ok, nur die Konterlattung wo die Ziegel drauflagen war fertig, die hat sich mit dem neuen Dach aber sowieso erledigt.

Evtl. mal einen Dachdecker begutachten lassen, aber wegen einer Innenschalung brauchst Du ziemlich sicher keinen neuen Dachstuhl.
 
Grobe Idee vom Ablauf wäre gewesen:
- Ziegel runter
- Lattung runter
- Außenschalung/Verbretterung drauf (inkl. Dachfolie)
- Konterlattung, Lattung neu
- evtl. Vorbereitungen für Solar mit einbauen (Leerrohre)
- Wieder eindecken
- Dachboden danach evtl. mit Trockenestrich-Platten dämmen
 
Ich vermisse die Isolierung? :wink:
 
Die Möglichkeit der Dachisolierung besteht auch noch :wink:
Wobei ich bei Bekannten mitbekommen habe, dass die Zwischensparrendämmung bei diesen alten Dächern zu schwach wird ("dünne" Sparren), so dass eine zusätzliche Aufdachdämmung nötig wurde.
Da der Dachboden aber nicht ausgebaut werden soll, überleg ich eben die Dämmung des Bodens mit Trockenestrichplatten.
Soll dann ein "kalter Dachboden" werden.
 
Aha, gut wenn die oberste Geschoßdecke ordentlich gedämmt ist muß eine Zwischensparrendämmung nicht mehr sein. :wink:
 
Hallo liebe Ausbauleut,

schoki schrieb:
Die Möglichkeit der Dachisolierung besteht auch noch :wink:
Wobei ich bei Bekannten mitbekommen habe, dass die Zwischensparrendämmung bei diesen alten Dächern zu schwach wird ("dünne" Sparren), so dass eine zusätzliche Aufdachdämmung nötig wurde.
Da der Dachboden aber nicht ausgebaut werden soll, überleg ich eben die Dämmung des Bodens mit Trockenestrichplatten.
Soll dann ein "kalter Dachboden" werden.

Aha, klingt ja alles so nett und machbar, aber ich frage nicht nach, wie man denn mit Trockenestrichplatten so "dämmen" kann.

Will aber trotzdem auf die neue EnEV 2009 hinweisen, die all die hier empfohlenen netten Ausbauspielereien nun nicht mehr erlaubt, sondern sogar unter Strafe stellt. Mehr noch, wer mehr als 10% eines Daches verändert (egal, was er da macht!), ist verpflichtet, das gesamte Dach entsprechend neuer EnEV zu dämmen. Und spätestens am 31.12.2011 müssen alle oberen Geschoßdecken gesetzeskonform gedämmt worden sein.

Der allseits bekannte, immer nette und schwarzgekleidete Blockwart mit dem schwindelerregenden Stundenlohn von jetzt gut 400EUR hat nun sogar die geseztliche Pflicht zu überprüfen, ob etwaige Dämmmassnahmen der EnEV 2009 widersprechen. Selbst der liebe Nachbar kann jetzt zur Anzeige bringen, wenn ihn das ungute Gefühl beschleicht, jemand habe nicht regelkonform gedämmt.

Wird ein Verstoß gegen neue EnEV 2009 festgestellt, muss ob der Ordnungswidrigkeit von amtswegen angeordnet werden 1) ein saftiges Bussgeld gegen den Verursacher der gesetzeswidrigen Dämmung, 2) Abriss der gesetzeswidrigen Dämmung und 3) unter Fristsetzung die Erneuerung gemäß EnEV 2009. Also zweimal hinschauen, bevor man doppelt zahlt.

So sind nun mal die neuen Verhältnisse im dämmbesessenen Teuscheland (und unsere österreichischen und schweizerischen Freunde haben einen weiteren Grund, sich über uns tot zu lachen). Die Dämmstoff Lobby hat ganze Arbeit geleistet!

vgv cliff
 
tesuji schrieb:
(und unsere österreichischen und schweizerischen Freunde haben einen weiteren Grund, sich über uns tot zu lachen).vgv cliff

Bin grade dabei! :rotfl:
 
moin *schlaftrunken*

jetzt mal dumm na gefragt:
d.h., ich muss bis 31.12.2011 (auch bei Altbauten) eine Geschossdeckendämmung durchführen?

(:arrow: ich werd den Dachboden einfach mit Styroporflips fluten :roll: :roll: :roll: )

Wo ist da der Bestandsschutz?

Abgesehen davon, dass sich soviel Dämmmaterial für Deutschland gar nicht herstellen lässt, wenn jeder Altbau plötzlich nen gedämmten Dachboden-Boden braucht....

Die Trockenestrichelemente (gedacht mit Dämmung) lassen sich auch durch ein beliebiges anderes Dämmsystem ersetzten :)
 
Hallo,

schoki schrieb:
jetzt mal dumm na gefragt:
d.h., ich muss bis 31.12.2011 (auch bei Altbauten) eine Geschossdeckendämmung durchführen?
Wenn dein Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat UND du als Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst eine Wohnung bewohnt hast, muss erst bei einem Eigentümerwechsel entsprechend EnEV 2009 gedämmt werden, §10 (5), EnEV 2009.

schoki schrieb:
(:arrow: ich werd den Dachboden einfach mit Styroporflips fluten :roll: :roll: :roll: )
Wenn mit dieser Maßnahme ein Wärmedurchgangskoeffizient von u=0,28 W/(m²K) erreicht wird, ist die EnEV2009 erfüllt, also keine Ordnungswidrigkeit (Busgeld+Abriss+Neubau entsprechend EnEV).

schoki schrieb:
Abgesehen davon, dass sich soviel Dämmmaterial für Deutschland gar nicht herstellen lässt, wenn jeder Altbau plötzlich nen gedämmten Dachboden-Boden braucht....
Da unterschätzt du aber die Fähigkeiten der Dämmstoffindustrie gewaltig, wenn es darum geht, den tummen Bürger abzuzocken! Jedenfalls lieben einige unserer schmierigen Volksvertreter diese Paviane (Name geändert) aus ganzem Herzen.

schoki schrieb:
Die Trockenestrichelemente (gedacht mit Dämmung) lassen sich auch durch ein beliebiges anderes Dämmsystem ersetzten :)
Klar, kannst du die Trockenestrichelemente oben draufpacken. Nur darunter muss ausreichend gedämmt sein und die Dampfsperre nicht vergessen! Nur mal so als Richtwert nach neuer EnEV: Notwendige Dämmstoffdicke mindestens 18cm (WLG 035). Da hilft nur aufdoppeln oder verkaufen.

vgv cliff
 
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