Folgekosten nach Waldkauf?

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chaba

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  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #1
hallo und guten tag an alle user,
habe mal ne frage zu den folgekosten eines waldes.

angenommen man hat ein paar ha. wald erworben, welche pflicht- und folgekosten kommen auf einen danach zu und in welcher höhe? (versicherung, abgaben, berufsgenossenschaft usw.)

vielen dank
chaba
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #2
Hallo,

im Normalfall keine Folgekosten bis auf die Grundsteuer. Die dürfte sich selbst bei großen Flächen im einstelligen Eurobereich (1-10 Euro jährlich, flächenabhängig) bewegen. Dafür gibt es aber theoretisch Einnahmen aus der Jagdgenossenschaft, sofern diese die Jagdpacht ausbezahlt. Allerdings auch nur im einstelligen Eurobereich (wird flächenabhängig ausgezahlt)
:lol:
Du gehst mit dem Waldkauf also eigentlich keine Verpflichtungen ein und kannst den Wald auch theoretisch jahrlang verrotten lassen. Interessiert niemanden. So ein Wald ist allerdings auch eine sehr schlechte Geldanlage (kaum Rendite), deshalb ist er meistens auch so billig zu haben.

Mit Berufsgenossenschaft hast du als Privatmann nichts zu tun und mit Versicherungen auch nicht ( könntest im Höchstfall vielleicht eine Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, aber ob das Sinn macht?)
Mfg
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #3
hallo beretta21

erstmal danke für die antwort.
dachte es gibt irgendwelche zwangsabgaben oder pflichtversicherungen für feuer oder unfälle bei spaziergängern.

mfg chaba
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #4
Es gibt sog. "Baumschadenversicherungen", die man tunlichst als Gartenbesitzer abschließen sollte, damit man nicht auf der Rechnung für den Dachstuhl des Nachbarhauses (oder noch schlimmer: Personenschäden) sitzenbleibt, wenn der zu groß gewachsene Weihnachtsbaum sich bei Sturm auf's Nachbargrundstück begibt.
Im Wald mußt Du nur dafür sorgen, daß offensichtliche Gefährdungen von Passanten unterbleiben; wie sie z.B. von umgesägten oder umgestürzten Bäumen ausgehen, die im Wipfel von Nachbarbäumen hängengeblieben sind.

Gebühren können Dir ggf. auch entstehen, wenn Du Deinen Wald forstlich von der Landwirtschaftskammer mitbetreuen läßt. Dies ist durchaus sinnvoll, wenn Du keine oder nur wenig Ahnung von Forstwirtschaft haben solltest. Die Förster der LWK helfen ggf. bei der Einrichtungsplanung, beim Auszeichnen und sogar bei der Vermarktung von Rund- und Wertholz.

Gruß

Boesman
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #5
@chaba:
Bist Du Lohnsteuerzahler oder Einkommensteuerzahler ?
Wenn Du letzteres bist, dann frage bitte Deinen Steuerberater ob er Deinen Wald als Landwirtschaft betrachten will, dann kannst Du Deine Betriebskosten für den Wald geltend machen.

Wenn Du ihn allerdings einmal mit Gewinn verkaufen solltest, dann müsste auch ds. Gewinn versteuert werden.
 
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  • #6
Wo wir schon mal bei den Kosten sind, was kostet Wald? Mich interessiert so ein Klecks von 1 - 2ha.
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #7
Rainer4x4 schrieb:
Wo wir schon mal bei den Kosten sind, was kostet Wald? Mich interessiert so ein Klecks von 1 - 2ha.

Damit beschäftige ich mich auch seit längerem....und es muss klar sein, das man das nicht pauschalisieren kann. Der Preis richtet sich ganz stark nach Lage (Zufahrtsmöglichkeit, Hanglage, etc.) und Baumbestand (Holzsorten, Wuchsform, evtl. Verkaufsmöglichkeiten für Möbelholz etc..) und dann natürlich auch noch nach der Region/Bundesland.

Bei uns in Oberbayern z.B. stehen immer mal wieder Grundstücke in der regionalen Zeitung, wo die Preise zwischen 3-6 €/m² variieren....

1 ha = 10.000m² ....also gleich mal 30.000-60.000 €

Klar wärs schon, wenn auch ich 1-2 ha mein eigen nennen dürfte .... aber irgendwie hab ich da dann doch nicht das nötige Kleingeld einfach so übrig.
 
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  • #8
hallo zusammen,

so einfach ist es nicht glaube ich.
Soweit mir bekannt, ist jeder Waldbesitzer Mitglied in der
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Diese Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben,etwa so wie man eine Haftpflicht braucht um ein Auto anzumelden.
Sonst würden viele wahrscheinlich sich nicht absichern.
Die Beiträge sind sogar ziemlich hoch!
Wenn man einen Wald gekauft hat,bekommt amn irgendwann Bescheid von denen.
Der Vorbesitzer meldet normal die Fläche dort ab, mit dem Namen
von dem neuen Bewirtschafter.
wenn noch fragen,bitte ??

gruß
theo-forsti
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #9
Hallo zusammen,

Ich habe seit etwa einem Jahr ein kleines Waldstück in Baden-Württemberg. Bislang hat sich bei mir niemand von irgendeiner Institution gemeldet. Im Landeswaldgesetz steht im übrigen, dass das Betreten von Waldflächen stets auf eigene Gefahr geschieht. Insofern dürften auch keine besonderen Versicherungen erforderlich sein. Ich habe jedenfalls noch keine. Wenn allerdings Bäume gefällt werden müssen, wozu ja Helfer erforderlich sind, muss man sehen, dass diese Helfer entsprechend abgesichert sind. Hierfür wäre zu prüfen, wie das geregelt werden kann. Eine Idee dazu habe ich nicht, aber eventuell kann die BG dazu Auskunft geben.

Grüße

Robert Hickman
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #10
1. Ab einer bestimmten Größe (ca. 3000m²) wird man Zwangsmitglied bei der BG. Man kann aber auf Antrag bis zu einer bestimmten Größe (m. w. bis 1 Ha, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind) von den Beiträgen befreit werden. Mindestbeitrag liegt irgendwo um die 50€/a.

2. Sind Grundsteuern bei einem HA in Abhängigkeit des Hebesatzes und der Einstufung durchaus im zweistelligen Bereich.

3. Wenn auf dem Grundstück z. Bsp. extremer Schädlingsbefall festgestellt wird, kann die Forstbehörde eine Frist setzen bis wann das Waldstück entsprechend durchforstet wird.

Das Betreten des Waldes selbst geschieht auf eigene Gefahr. Allerdings sind an Waldwege insbesondere Wanderwege kranke, dürre oder sonstige Bäume von denen eine Gefährdung ausgeht zu fällen. Falls da einem Wanderer von einem dürren Baum, der schon länger rumsteht ein Ast auf Kopf fällt, kann sich der Besitzer auf eine saftige Rechnung gefasst machen.

mfg
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #11
Wer ist bitte der Ansprechpartner in Kreistädten mit ca. 11.000 Einwohnern, wenn man von der Stadt/Gemeinde z.B. eine Streuobstwiese kaufen/pachten möchte ?

Spricht man da den OB an, oder das Bauamt oder den Maschinenring. Hat jemand einen Tipp ?
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #12
Was, bitte, ist eine STREUOBSTWIESE?
Wird da Obst auf der Wiese verstreut? Oder wächst da eine neue Wiesenfrucht namens Streuobst? Oder wird dort Streuobst gemäht (Wiese = immer Nutzung durch Abmähen)?

Aber Spaß beiseite: Dieser Begriff stammt aus der Nazi-Zeit. Er ist zwar nicht so inhaltsschwer oder verfänglich wie z.B. "Lebensborn" oder "Untermensch", aber zumindest genauso bekloppt wie "Reichsnährstand" oder "Kraft durch Freude".
Eigenartig, dass sich heute insbesondere die Ökos dieser Bezeichnung bedienen. - Früher hieß die "Streuobstwiese" etwas weniger bekloppt "Obstwiese" oder etwas spezifischer "Apfelbaumwiese".
- Wir sollten solch blödsinnigen Wortschöpfungen wie "Streuobstwiese" oder "andenken" oder "eindecken" (heißt das bekannte Märchen eta "Tischlein deck' dich ein"?) meiden.

Zur eigentlichen Frage, @BauerKarl: Ich würde im Rathaus anrufen und mich nach dem Liegenschaftsamt bzw. der Liegenschaftsstelle erkundigen.

Gruß

Boesman
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #13
Hallo Boesman,
es gibt Forumsmitglieder, die immer guten Rat geben, da steige ich dann gern auch mal tiefer in meine älteren Ausbildungshandbücher.

Daraus Zitat:

"Der Begriff der Streuobstwiese und auch des Streuobstanbaus entstand erst Mitte des 20. Jahrhunderts. Dies kam durch die Entwicklung vom Intensivobstbau und wurde notwendig zur Unterscheidung der Anbauweise. Demzufolge kommt "Streu" von zerstreuter Anpflanzung. (In die später dann die Flurbereinigung "eingeschlagen" hat. Anmerkung von mir)."

Der Begriff wurde erstmals 1940 in der SCHWEIZ verwendet und bezeichnet den nicht-gewerblichen Obstbau mittels Hochstämmen.

In Realteilungsgebieten war der Streuobstbau NACH dem 2. Weltkrieg von sehr grosser Bedeutung, besonders auch durch das damalige Interesse am Selbstversorgen.


Dank Deines Tipps habe ich jetzt gefunden, dass AP für meine Fragen die:

Landwirtschaftlichen Beratungsstellen bei den LR und die
Untere Landespflegebehörde bei der Kreisverwaltung sind.

Ich spreche mal zuerst mit dem örtlichen Liegenschaftsamt. Merci für den Tipp.

Gruß Karl
 
  • Folgekosten nach Waldkauf?
  • #15
Hallo, ich selbst habe ein Waldgrundstück mit nur 2100 m².
Bin sehr froh darüber meinen Kachelofen zum Großteil damit zu füttern.

Bei uns in der Gemeinde ist es so:
ab 5000 m² zahlt man Grundsteuer....darunter gar nichts
und unter 2500 m² kann man sich vom Beitrag an die Berufsgenossenschaft Freistellen lassen ....hab ich auch gemacht.
Wenn was passiert hab ich aber keinen Schutz bei der Berufsgenossenschaft.
Sinnvoll ist ein Kurs mit der Motorsäge umzugehen und wie man Holzfällarbeiten (Wanderwege, Straßen) absichert z.B. mit Warnschilder.
Man denke nur daran ein fallender Baum erschlägt einen Wanderer.

Ich zahle also gar nichts für meinen Miniwald und hole im Jahr so 3-4 Steer Holz herraus was aber auch wieder nachwächst.

besser als jedes Sparbuch denke ich mal, solange man Rüstig genug ist und Zeit und Lust fürs Holzmachen hat.

Bei größeren Wäldern braucht man Traktor und jede menge professioneller Geräte, das sind doch enorme Kosten.
Man zahlt Grundsteuer und den Beitrag an die Berufsgenossenschaft. Eine Waldbrandversicherung ist zu überlegen...denn wenn der Wald abbrennt ist man verpflichtet wieder aufzuforsten und das kann teuer werden $$$.
Am Ende: ... mann muß halt mehr herrausholen als man reinsteckt.

Hier muss mann gut rechnen ob sich das alles rentiert und es gibt sicher noch einige Dinge die ich auch noch nicht bedacht habe.

P.S. Ich werde wahrscheinlich noch ein Waldgrundstück mit 15000 m² dazukaufen und mit Grundsteuer und BerufsGenossenschaft-Beitrag dabei sein. Wenn mann 30 Jahre weiterdenkt kommt man drauf das Öl und Gas uberhaupt gar keine Zukunft haben. Bleibt also nur Sonnenenergie und Holz übrig. Eventuell noch Elektrische Wärmepumpe mit Erdwärme.
 
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