Asbestplatten

Diskutiere Asbestplatten im Forum Dach & Fassade im Bereich Anwendungsforen - ich möchte von einer Gartenlaube (20m²) das Dach sanieren. Darauf befinden sich aber noch alte Asbestplatten. Kennt sich jemand mit der Entsorgung...
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Motorsägenfan

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ich möchte von einer Gartenlaube (20m²) das Dach sanieren. Darauf befinden sich aber noch alte Asbestplatten. Kennt sich jemand mit der Entsorgung und den Preis für die Entsorgung aus??

MfG Motorsägenfan
 
Ich könnte mich irren, aber ich meine es dürfen nur Fachbetriebe Asbest entsorgen....
myhammer?!
 
Moin
Schau mal hier:
http://www.asbest.de/TRGS 519.htm
Ich schätze die Kosten auf rund 500 eur wenn es eine spezielle Fachfirma ausführt. Problem dabei ist das es sehr viele Fachfirmen gibt aber die wenigsten diese Asbestverordnung überhaupt kennen, die Preise für die Entsorgung aber genau :oops:
In solchen "LÄDEN" hat mitunter ein Mitarbeiter mal einen Kurs besucht, den Asbestschein tatsächlich gemacht, das wars aber auch schon. Meist holen die sich den weissen Overall und ne Staubmaske und legen los....in 1 std. ist dein Dach weg, die Rechnung da. Allerdings hat sowas nichts mit ordnungsgemässer Entsorgung zu tun sondern ist pure Abzocke. Ich würde an deiner Stelle vor Arbeitsbeginn beim Ordnungsamt anrufen und den Namen des Betriebes/Auftragsbeschreibung /Beginn nennen....dann sehen wir mal wie schnell die Herren das Weite suchen.
Auch würde deren "Rechnung" nicht automatisch als Nachweis dienen. Der Auftraggeber hat seine Sorgfaltspflicht zu erfüllen und ist genauso dran wie der Betrieb der die Platten illegalerweise entsorgt/hat. Wie gesagt, immer vor Auftragserteilung das Ordnungsamt informieren, das sichert ab.
Es gab Fälle da glaubte der Bauherr er dürfe selbst abreissen und die Platten verschenken, NEIN, darf er nicht....
Auch kaputtkloppen und ratenweise der Restmülltonne zuführen darf man nicht.....
Man darf die Platten auch nicht im Garten verbuddeln, NEIN, aber die Mülldeponie!!!!darf es.... :(
Man kann auch die sogenannten BIGPACKS kaufen (25eur) , auf den Anhänger legen und die Platten dann draufstapeln, den Reissverschluss zu und zum Entsorger fahren....das kostet nicht viel ....50-100 eur....nur ist dies soo nicht erlaubt, aber wenn die Platten dann beim Entsorger angekommen sind gibts einen ordentlichen Entsorgungsnachweis, Quitttung.
 
Zusatz: Nach meiner Erfahrung sind alte noch intakte Platten stabiler als neue, man wusste damals schon warum man Asbestfasern einsetzt und man darf das Dach so lange liegenlassen wie man möchte. Es ist sogar erlaubt alte Platten wenn sie beschichtet sind nachzubeschichten, aber nur mit feuchtem Schwamm reinigen, dann streichen.neuerdings gibts sogar spezielle Grundierungen die angeblich unempfindlich für Algenrückstände sein sollen....angeblich.
 
@ Motorsägenfan:
Ich würde zunächst mal abklären, ob es wirklich asbesthaltige Wellethernitplatten handelt. Es gibt einen groben Zeitrahmen für die Umstellung: vor 1980: wahrscheinlich asbesthaltig - nach 1990 garantiert asbestfrei - dazwischen muß man recherchieren oder testen (lassen).

@ Dr.Jur.von Campa:
Sehr interessant.

> Allerdings hat sowas nichts mit ordnungsgemässer Entsorgung zu tun sondern ist pure Abzocke.

Wie ein Großteil des Theaters um asbestbehaftete Baustoffe. Vieles ist an den Haaren herbeigezogen und dient zum Kasse machen.
Vor ca. 10 Jahren habe ich ein ca. 100m² großes Flachdach aus asbesthaltigen DDR-Wellethernitplatten erneuert. 1997 habe ich angefragt: 89 DM/t wenn in Folie verpackt. Geworden ist es erst im Jahr darauf - neuer Preis 98 DM/t. Das Dach war übrigens in Ordnung. Ich habe es gemacht, weil es noch teurer zu werden drohte. Und tatsächlich gelten heute solche Preise schon als märchenhaft günstig...
Ich habe die Platten vorsichtig demontiert und den Stapel in mehrere Lagen (alter) PE-Folie eingepackt. Die Entsorgungsbetriebe haben offiziell einen Container gestellt. In Wirklichkeit habe ich den Pack mit dem Radlader selbst verladen und im Gegenzug wurde nicht gewogen...
Der Pack wurde auf der Deponie einfach mit dem Bauschutt verbuddelt.

> Man darf die Platten auch nicht im Garten verbuddeln, NEIN, aber die Mülldeponie!!!!darf es....

Sachlich gesehen - warum nicht. Asbest ist ja nicht giftig. Irgendwo im Erdreich tief genug vergraben, kann nichts passieren. Die Fasern wandern auch nicht ins Grundwasser. Im wesentlichen ist es sowieso Beton.

Hätte ich meine Platten im Garten liegen gelassen, wäre damit schon etliche Male ein (natürlich illegales) Geschäft zu machen gewesen. Speziell nach Kyrill haben etliche Leute händeringend nach Ersatz gesucht. Niederträchtigerweise passen die Wellenformen zwischen alt (asbesthaltig) und neu (asbestfrei) nicht.

Eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist, sind die Bauämter. Die haben seit Jahren erschreckend hochauflösende und digitalisierte Luftbilder und seit kaum noch gebaut wird, haben sie auch jede Menge Zeit. Modernste Technik macht es ja auch leicht und Geld spielt da überhaupt keine Rolle - es sind ja nur Steuergelder, welche sowieso weg müssen, weil es sonst weniger neue Kohle gibt. Es würde mich nicht wundern, wenn die ein Auge auf die verbliebenen Asbestdächer haben und man zeitnah ganz "zufällig" das Ordnungsamt oder wenn auch immer am Hals hat, wenn das plötzlich neu ist - eben Überwachungsstaat allerorten.
Früher konnte man mit geringem Risiko vieles machen, solange es halbwegs im Rahmen blieb und man keine Anschei*er als Nachbarn hatte.

> Nach meiner Erfahrung sind alte noch intakte Platten stabiler als neue, man wusste damals schon warum man Asbestfasern einsetzt

Genau so ist das.

Gruß
Thomas
 
Moin
Die asbesthaltigen sind auf der Rückseite sehr rauh, riffelig, die freien sind glatt wie die Deckseite.....
Bei unserer ehemaligen Deponie karrten viele Private ihren Müll hin, pro Anhänger soo 20 Mark, bei Eternit 100 Mark obwohl alles auf den gleichen Haufen geworfen wurde....
Was auch noch verboten ist mit dem Hochdrucker das Dach piksauber zu pusten, das Wasser am Fallrohr auf den Rasen leiten(Büsche,...) und dann mit Tiefgrund pinseln und anschliessend 2x satt Dachfarbe drauf... hatte ich glatt vergessen zu erwähnen, Entschuldigung!
In den 50/60er Jahren gabs die Platten nur in Grau und wurden beim Händler erst nach Kundenwunsch gemalen.....
Nach meiner Rechtsauffassung dürfte es nicht verboten sein sein Eigentum vor dem Verfall zu schützen? solange niemand anders zu Schaden kommt, oder?
Das Bauamt hat sogar so viel Zeit die Katasterpläne mit Luftbildern deckungsgleich übereinanderzulegen und schwupps haben sie einen!!!!!!
 
@ Dr.Jur.von Campa:
> Das Bauamt hat sogar so viel Zeit die Katasterpläne mit Luftbildern deckungsgleich übereinanderzulegen

Das meinte ich mit "Modernste Technik macht es ja auch leicht". Die können auf sich auf dem Bildschirm verschiedene Versionen der Luftbilder auf den dazugehörigen Katasterplan blenden und dabei in Sekunden sehen, was sich in den letzten Jahren so verändert hat. Wie oft sie "abfliegen lassen", sagen sie nicht so gerne, aber ich schätze mind. zweimal pro Jahr - jeweils einmal mit und einmal ohne "Grünzeug". Die Detailschärfe ist wie gesagt erschreckend und m.E. weit jenseits dessen, was für den Zweck erforderlich wäre. Wahrs. haben Stasi 2.0, FA, Zoll usw. direkten Zugriff auf diese Daten. Bald werden dunkelgraue Arbeiten im Außenbereich entweder im Schutz der Dunkelheit oder unter einem Tarnnetz durchgeführt werden müssen. Alternativ: Luftbeobachter, Sirene und Luftschutzkeller - dabei Faust in der Tasche ballen und von einer FLAK träumen...
Seit der deutsche Staat gelegentlich (Heiligendamm war die offizielle Premiere) das Militär ungeniert gegen das eigene Volk einsetzt, wissen die Bürger, was technisch möglich ist: Erkennung von Gesichtern und Autokennzeichen ist kein Problem. "Schöne" Aussichten...

Gruß
Thomas
 
Dr.Jur.von Campa schrieb:
Die asbesthaltigen sind auf der Rückseite sehr rauh, riffelig, die freien sind glatt wie die Deckseite.
...
Nach meiner Rechtsauffassung dürfte es nicht verboten sein sein Eigentum vor dem Verfall zu schützen? solange niemand anders zu Schaden kommt, oder?


Beides ist hart an der Grenze:
Faserzementplatten sind in allen möglichen Formen im Umlauf. Ein groben Hinweis auf Asbest kann nur das Herstellungsdatum geben. Etwas anders zu behaupten ist nicht ganz ohne...

und:
(aus: http://www.apug.nrw.de/pdf/leitfaden.pdf)
"Im Unterschied zu den unbeschichteten AZ-Platten ist eine nachträgliche Beschichtung werkseitig beschichteter AZ-Fassadenplatten grundsätzlich nicht verboten. Ein nochmaliges Beschichten gilt formal als Wiederherstellung einer bereits ab Werk vorhandenen Beschichtung und damit als zulässige Instandsetzungsarbeit. Gleichwohl ist eine Beschichtung von AZ-Fassadenplatten wenig sinnvoll. Der Oberflächenzustand der Platten ist meist recht gut, so dass eine zusätzliche Beschichtung die Widerstandsfähigkeit der Platten gegen Abwitterung nicht erhöht. Sind die Fassadenplatten im Einzelfall bereits stark korrodiert, fällt eine Beschichtung unter das Verbot für unbeschichtete Asbestzement-Platten.

Kann auf eine Reinigung von asbesthaltigen Außenwandflächen nicht verzichtet werden, dürfen nur druckloses Wasser und weich arbeitende Geräte wie z. B. ein Schwamm zum Einsatz kommen. Haushaltsübliche Reinigungsmittel dürfen zugesetzt werden. Von Handwerksunternehmen wird auch die Fassadenreinigung mit Geräten auf Basis von Wasserhochdruck angeboten, bei denen das Wasser innerhalb einer geschlossenen Haube aufgebracht und größtenteils wieder abgesaugt wird. Aufgrund der mechanischen Oberflächenbearbeitung fallen diese Geräte jedoch unter das Verwendungsverbot."


Wichtig ist sich auf dem Laufenden zu halten und die jeweiligen reglen der Bundesländer zu beachten. Es gibt den juristischen Passus des "Verwendungsverbotes" nicht nur für Geräte, sondern auch für Stoffe.
Und "Verwenden" schließt Lagern mit ein ...also das in-irgend-einer-Form-rumliegen-haben ist hier Verboten.
Soetwas gilt z.B. für Eisenbahnschwellen, die in den 80er zu Hauf in Gärten und Kinderspielplätzen(!) eingebaut wurden und hochgradig krebserregende Stoffe enthalten. In Deutschland ist ausschließlich der Transport zum Zwecke der Entsorgung und als Ausnahmegenehmigung der DB das "Lagern" erlaubt. Ansonsten darf die keiner auch nur besitzen !!!
Nur wird hier glücklicherweise nur bei gewerblicher Verwendung hart durchgegriffen. Aber für die Platten kann sowas auch kommen oder für einzelne Länder bereits gelten.
 
@ MoinMoin:
Formal hast Du natürlich Recht. Wünschenswert wäre z.T. schon, wenn man so verfahren könnte, wie es in den abertausenden Vorschriften, Richtlinien. Leitfäden etc. so schön vorgesehen ist.
Nur ist Umweltschutz in Deutschland längst zur maßlosen Geschäftemacherei verkommen. Den Leuten gehen bei den explodierenden Preisen langsam die Gäule durch. Die einen mauscheln bei den Asbestentsorgungen, die nächsten verheizen die von Dir erwähnten Eisenbahnschwellen und wieder andere pumpen den Inhalt ihrer Klärgruben in den Garten. Und weist Du was - ich kann das irgendwie alles verstehen. Von der Politik wird laufende Meter eine neue Sau durchs Dorf getrieben - und jedes Mal wird es teuer für Michel. Mal ist des das böse CO2 - dann der hoch gefährliche Feinstaub.

Zurück zum Bau: Die Preise für Baustoffe sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Ursachen dafür gibt es viele - die wenigsten sind korrekt durch steigende Weltmarktpreise erklärbar. Den Raub teilen sich in aller Regel Staat und Konzerne. Vertiefende Beispiele bei Bedarf gerne. Im Ergebnis sind selbst scheinbar einfache Bauweisen, wie man sie z.B. für einen Schuppen oder Stall anwenden würde (was ja mal bevorzugtes Einsatzgebiet der "Wellasbestplatten" war), richtig teuer geworden.

Die Absicht von Dr.Jur.von Campa bzgl. des ewigen Bestandsschutzes von lange als gesundheitsgefährlich erkannter Bausubstanz teile ich auch nicht. Nur sollte der Staat für vernünftige und für den Normalbürger finanzierbare Lösungen sorgen - d.h. in erster Linie seiner Aufgabe nachkommen und Abzockern das Handwerk legen. Macht er aber nicht, solange er in Form von üppigen Steuern seinen Anteil bekommt. Vielmehr heizt er die Preisspirale durch weltfremde Randbedingungen insbesondere zum zeitlichen Verlauf auch noch an. Beim Asbestproblem geht das noch irgendwie - aber es gibt andere und viel krassere Beispiele - etwa bei den Fahrzeugen, die quasi alle paar Jahre per Steuergesetzgebung weitgehend entwertet werden, bemäntelt durch marginale umwelttechnisches Vorteile. Ähnlich sieht es bei Heizungen und vielem anderem aus.

Gruß
Thomas
 
Hallo Thomas
So viel ich weiss kann in Dänemark jeder seine alten Platten zusammen mit jedem anderen Müll umsonst abgeben, wie machen die das nur? Dort wird nichts verbuddelt, oder illegalerweise der Restmülltonne zugemutet!!
Die Asbestverordnung hat sich ja auch gewandelt, vor Jahren noch hiess es entweder entsorgen oder gründlich beschichten, Hauptsache die Faser wird nicht freigesetzt, heute gammeln die Platten vor sich hin und jeden Tag werden Fasern freigesetzt weil keiner die Dachsanierung bezahlen kann, und beschichten ist verboten....desweiteren warten die Hausbesitzer auf den nächsten Sturm, mind.8Beaufort, und hoffen das einige Platten wegfliegen damit eine Fachfirma anrückt und diese schonmal auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft gegen neue Platten ersetzt, egal wie teuer.
 
@ Dr.Jur.von Campa:
Wie das in Dänemark gehandhabt wird, weis ich nicht. Vielleicht haben wir einen Dänen im Forum, der uns aufklären kann. Man sollte aber wissen, daß dort die Steuern - insbesondere auch für Immobilieneigentümer extrem hoch sind. Die Leute sind trotzdem im Durchschnitt deutlich zufriedener, weil vergleichsweise gut sichergestellt ist, daß mit dem Geld etwas vernünftiges angefangen wird. Unter dem Strich ist der Lebensstandard in DK deutlich höher als in D - man sollte sich da von den teilweise sehr hohen Preisen in den Geschäften nicht täuschen lassen. Ein Freund von mir ist vor Jahren dorthin ausgewandert und bereut den Entschluß nicht. Jedenfalls könnte ich mir vorstellen, daß die Kosten für die Asbestentsorgung wie vieles andere auch vom Staat getragen werden. So immense Kosten, wie sie in Deutschland oft unumgänglich zu sein scheinen, müssen bei vernünftiger Handhabung der Sache ja auch nicht anfallen.

Ob das mit den Versicherungen so einfach ist... - die sind auch nicht blöd. Wie gesagt: Es gibt offenbar einen regen Bedarf und (illegalen) Handel mit alten Wellasbestplatten zu Reparaturzwecken. Unwahrscheinlich, daß die Leute alle keine Gebäudeversicherung haben. Es wäre besser, wenn für Reparaturen asbestfreie kompatible Platten hergestellt würden. Technisch steht dem m.E. nichts im Wege (weil das zuweilen behauptet wird). M.E. soll damit der Austausch kompletter Dachbedeckungen erzwungen werden.

Grundsätzlich bin ich für den Abschied von asbesthaltigen Produkten. Es ist durchaus gefährlich. Aber was mich am deutschen Muster mal wieder stört, ist die staatlich sanktionierte Geschäftemacherei damit. Entsorgungsmafia (kein rein italienisches Problem) und Staat spielen sich da zu Lasten der Bürger die Bälle zu und gewährleisten sich gegenseitig die Profite/Steuern. Umweltschutz ist dabei wieder mal nur ein Deckmäntelchen. Italien ist uns da insofern voraus, daß es bei denen wenigsten auf dem Papier illegal ist...

Gruß
Thomas
 
Thema: Asbestplatten
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