Ein neues Spielzeug...

Diskutiere Ein neues Spielzeug... im Forum Handwerkzeuge im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Gewaltig wird des Schraubers Kraft, wenn er mit Untersetzung schafft. Die Akku-Maschine war schon da, aber das Chromteil ist neu. 8) Und...
Solange Ihr Euch nicht schriftlich geeinigt habt...
So eine vertragliche Bindung hält schon ne Weile vor.
 
chevyman schrieb:
Bei Dir sieht die Sache anders aus. Du hast ein Recht auf die Maschine, die ja auch vorhanden ist. Der VK ist zur Lieferung verpflichtet, daß er das Teil selber beschädigt hat, und es vor der Lieferung erst noch auf seine Kosten reparieren muß, ist allein sein Problem. Es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen (bei mir nicht :cry: ), Du mußt zahlen, der VK hat zu liefern. Es sich hinterher anders zu überlegen is nich.

Ob das mal so richtig ist, bezweifle ich erstmal stark, so lange es sich nicht um gewerblichen Handel handelt. Das würde z.B. de facto bedeuten, daß der Verkäufer Dir eine gleichwertige Maschine zur Verfügung stellen müßte, wenn bei ihm zwischenzeitlich eingebrochen wurde und das Gerät theoretisch schon verkauft wurde, oder bei ihm hat sich unglücklicherweise ein Brand ereignet, der das ersteigerte Gut zerstört hat, oder oder oder...
Gegenbeispiel wäre natürlich ganz klassisch z.B. ein schon gekauftes Auto, welches auf dem Hof vom Autohändler geklaut wurde. Gewerblich, Autohändler dürfte normalerweise haften, da sein abgeschlossenes Gelände. Kaufe ich allerdings ein Auto privat, lasse es noch eine Nacht beim Verkäufer vor der Tür stehen und zerstören mir Vandalen dort das Fahrzeug, so habe ich auch keinen Rechtsanspruch dem Verkäufer gegenüber.
Davon ab würde mich mal interessieren, wer sich freiwillig das finanzielle Risiko und den Ärger einer Zivilklage aufbürdet, nur um dann ein Gerät zu bekommen, welches einen Ersteigerungsbetrag von 80,-€ hat.
 
Dirk schrieb:
Ob das mal so richtig ist, bezweifle ich erstmal stark, so lange es sich nicht um gewerblichen Handel handelt. Das würde z.B. de facto bedeuten, daß der Verkäufer Dir eine gleichwertige Maschine zur Verfügung stellen müßte, wenn bei ihm zwischenzeitlich eingebrochen wurde und das Gerät theoretisch schon verkauft wurde, oder bei ihm hat sich unglücklicherweise ein Brand ereignet, der das ersteigerte Gut zerstört hat, oder oder oder...
So isses. Beim privaten VK ist der Gefahrenübergang sozusagen das Postamt. Solange die Ware noch nicht versendet ist, haftet der VK. Daher in solchen Fällen unbedingt versicherter Versand!

Beim gebrauchten Auto aus Deinem Beispiel, das noch eine Nacht vor VKs Haus steht, ist das Geschäft bereits komplett abgeschlossen. Bei der noch nicht versendeten Maschine ist der VK definitiv im Obligo, auch als privater.

Ob sich allerdings ein Rechtsstreit für ein 80 Euro-Objekt lohnt, ist tatsächlich ein anderesThema. Unter Umständen hätte allerdings die (berechtigte) Androhung des selben schon etwas bewirkt.
 
Dirk schrieb:
Davon ab würde mich mal interessieren, wer sich freiwillig das finanzielle Risiko und den Ärger einer Zivilklage aufbürdet, nur um dann ein Gerät zu bekommen, welches einen Ersteigerungsbetrag von 80,-€ hat.

Hi,
ich nicht und jeder andere auch nicht, da es jeder weiss, läuft die Sache so wie bei mir erklärt. Auf die erste Mail, das das Gerät defekt sei, habe ich ihr die Folgen schon aufgelistet, nur da es jeder weiss bringt es nichts.

Auf meine Frage das Gerät als defekt zu verkaufen kam die Antwort:
Das geht nicht, mein Mann hat schon einen neuen Arm bestellt und möchte die Maschine behalten. :lol:

Was soll ich da noch sagen ? Außer das sie es sich doch bitte demnächst vorher überlegen möchten, ob man es noch braucht oder nicht :wink:

Der Hammer wäre natürlich gewesen, wenn ich den Artikel 2 Monate später wieder in ihhbäh gefunden hätte :lol:


Mfg MasterRick
 
Thema: Ein neues Spielzeug...

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