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chevyman schrieb:Bei Dir sieht die Sache anders aus. Du hast ein Recht auf die Maschine, die ja auch vorhanden ist. Der VK ist zur Lieferung verpflichtet, daß er das Teil selber beschädigt hat, und es vor der Lieferung erst noch auf seine Kosten reparieren muß, ist allein sein Problem. Es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen (bei mir nicht ), Du mußt zahlen, der VK hat zu liefern. Es sich hinterher anders zu überlegen is nich.
So isses. Beim privaten VK ist der Gefahrenübergang sozusagen das Postamt. Solange die Ware noch nicht versendet ist, haftet der VK. Daher in solchen Fällen unbedingt versicherter Versand!Dirk schrieb:Ob das mal so richtig ist, bezweifle ich erstmal stark, so lange es sich nicht um gewerblichen Handel handelt. Das würde z.B. de facto bedeuten, daß der Verkäufer Dir eine gleichwertige Maschine zur Verfügung stellen müßte, wenn bei ihm zwischenzeitlich eingebrochen wurde und das Gerät theoretisch schon verkauft wurde, oder bei ihm hat sich unglücklicherweise ein Brand ereignet, der das ersteigerte Gut zerstört hat, oder oder oder...
Dirk schrieb:Davon ab würde mich mal interessieren, wer sich freiwillig das finanzielle Risiko und den Ärger einer Zivilklage aufbürdet, nur um dann ein Gerät zu bekommen, welches einen Ersteigerungsbetrag von 80,-€ hat.