K
klauslando
Hallo,
hier mal die aktuelle Fassung des NiCd verbotes:
Akku & Batterie News
Nickel Cadmium Verbot für Akkus, ab September 2008
Spätestens ab dem 26. September 2008 wird das In-Verkehr-Bringen von cadmiumhaltigen Batterien verboten sein (Artikel 4 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 26 Abs.1 der Batterie Richtlinie 2006/66/EG). Es handelt es sich um die am 26.9.2006 in Kraft getretene neue EU Batterierichtlinie, für die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten gilt zurzeit eine 2-jährige Frist. Es wird angenommen, dass diese Umsetzungsfrist von allen 27 Mitgliedstaaten der EU eingehalten wird.
Nach Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie verbieten die Mitgliedstaaten auf Basis von Artikel 95 des EG-Vertrages das In-Verkehr-Bringen von:
(a): Batterien und Akkumulatoren, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten, unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht, und
(b): Gerätebatterien und -akkumulatoren, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, einschließlich solcher, die in Geräte eingebaut sind.
Artikel 4 Abs.2: Das Verbot nach Buchstabe (a) gilt nicht für Knopfzellen mit einem Quecksilbergehalt von höchstens 2 Gewichtsprozent.
Artikel 4 Abs.3: Das Verbot nach Buchstabe (b) gilt nicht für Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in folgenden Geräten und Systemen bestimmt sind:
* Notsysteme und Alarmsysteme, einschließlich Notbeleuchtung
* Medizinische Geräte
* Schnurlose Elektrowerkzeuge
Von der Europäischen Kommission wird bis zum 26.09.2010 die Ausnahme für schnurlose Elektro-Werkzeuge überprüft. Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union werden durch die einheitliche Umsetzung dieser Verbote nach Artikel 95 des EG-Vertrages verhindert. Das Verbot des In-Verkehr-Bringens schließt auch alle Batterieimporte mit ein. Es handelt sich sozusagen um ein Vermarktungsverbot, dass bei Verstoß jeweils auf Länderebene mittels Sanktionen überwacht werden wird.
Weitere Informationen:
* RICHTLINIE 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
* Batterieverordnung (BattV)
12.11.2007
MfG Klauslando
hier mal die aktuelle Fassung des NiCd verbotes:
Akku & Batterie News
Nickel Cadmium Verbot für Akkus, ab September 2008
Spätestens ab dem 26. September 2008 wird das In-Verkehr-Bringen von cadmiumhaltigen Batterien verboten sein (Artikel 4 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 26 Abs.1 der Batterie Richtlinie 2006/66/EG). Es handelt es sich um die am 26.9.2006 in Kraft getretene neue EU Batterierichtlinie, für die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten gilt zurzeit eine 2-jährige Frist. Es wird angenommen, dass diese Umsetzungsfrist von allen 27 Mitgliedstaaten der EU eingehalten wird.
Nach Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie verbieten die Mitgliedstaaten auf Basis von Artikel 95 des EG-Vertrages das In-Verkehr-Bringen von:
(a): Batterien und Akkumulatoren, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten, unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht, und
(b): Gerätebatterien und -akkumulatoren, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, einschließlich solcher, die in Geräte eingebaut sind.
Artikel 4 Abs.2: Das Verbot nach Buchstabe (a) gilt nicht für Knopfzellen mit einem Quecksilbergehalt von höchstens 2 Gewichtsprozent.
Artikel 4 Abs.3: Das Verbot nach Buchstabe (b) gilt nicht für Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in folgenden Geräten und Systemen bestimmt sind:
* Notsysteme und Alarmsysteme, einschließlich Notbeleuchtung
* Medizinische Geräte
* Schnurlose Elektrowerkzeuge
Von der Europäischen Kommission wird bis zum 26.09.2010 die Ausnahme für schnurlose Elektro-Werkzeuge überprüft. Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union werden durch die einheitliche Umsetzung dieser Verbote nach Artikel 95 des EG-Vertrages verhindert. Das Verbot des In-Verkehr-Bringens schließt auch alle Batterieimporte mit ein. Es handelt sich sozusagen um ein Vermarktungsverbot, dass bei Verstoß jeweils auf Länderebene mittels Sanktionen überwacht werden wird.
Weitere Informationen:
* RICHTLINIE 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
* Batterieverordnung (BattV)
12.11.2007
MfG Klauslando