Nickel Cadmium Akku Verbot!

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klauslando

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Hallo,

hier mal die aktuelle Fassung des NiCd verbotes:


Akku & Batterie News
Nickel Cadmium Verbot für Akkus, ab September 2008

Spätestens ab dem 26. September 2008 wird das In-Verkehr-Bringen von cadmiumhaltigen Batterien verboten sein (Artikel 4 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 26 Abs.1 der Batterie Richtlinie 2006/66/EG). Es handelt es sich um die am 26.9.2006 in Kraft getretene neue EU Batterierichtlinie, für die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten gilt zurzeit eine 2-jährige Frist. Es wird angenommen, dass diese Umsetzungsfrist von allen 27 Mitgliedstaaten der EU eingehalten wird.

Nach Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie verbieten die Mitgliedstaaten auf Basis von Artikel 95 des EG-Vertrages das In-Verkehr-Bringen von:

(a): Batterien und Akkumulatoren, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten, unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht, und

(b): Gerätebatterien und -akkumulatoren, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, einschließlich solcher, die in Geräte eingebaut sind.

Artikel 4 Abs.2: Das Verbot nach Buchstabe (a) gilt nicht für Knopfzellen mit einem Quecksilbergehalt von höchstens 2 Gewichtsprozent.

Artikel 4 Abs.3: Das Verbot nach Buchstabe (b) gilt nicht für Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in folgenden Geräten und Systemen bestimmt sind:

* Notsysteme und Alarmsysteme, einschließlich Notbeleuchtung
* Medizinische Geräte
* Schnurlose Elektrowerkzeuge

Von der Europäischen Kommission wird bis zum 26.09.2010 die Ausnahme für schnurlose Elektro-Werkzeuge überprüft. Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union werden durch die einheitliche Umsetzung dieser Verbote nach Artikel 95 des EG-Vertrages verhindert. Das Verbot des In-Verkehr-Bringens schließt auch alle Batterieimporte mit ein. Es handelt sich sozusagen um ein Vermarktungsverbot, dass bei Verstoß jeweils auf Länderebene mittels Sanktionen überwacht werden wird.

Weitere Informationen:

* RICHTLINIE 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
* Batterieverordnung (BattV)

12.11.2007

MfG Klauslando
 
Bis dahin sind vielleicht die neuen Li-Ion-Akkus mit bis zu 10-facher Kapazität (gerade in der Entwicklung) fertig und können alle anderen Akkus ersetzen.
 
Für Elektrowerkzeuge aendert sich also vorerst nichts - da bin ich mit NiCd auch am zufriedensten, wenn der Akkuschrauber selten genutzt wird.

LiIon waere da schon durch Nichtnutzung inzwischen wohl ausgefallen...

Hart treffen duerfte es viele Haushaltsgeraete. Dem Hersteller duerfte das aber weiterhin lange Zeit egal sein. Ausgefallene Geraete nach den ersten sechs Monaten werden weiterhin auf sog. Verschleisserscheinungen der Akkus als normal abgetan - wo die Hauptursache vermutlich eher in der minderwertigen Lade-Elektronik liegt und ein paar Cents eingespart bleiben?
 
Genau. Wer möchte, kann also gerne am Ende des von Heinz-Alfred genannten thread weiterdiskutieren.
 
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