H.-A. Losch
Moderator
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Verkauf und die Verwendung von Farbabbeizern, die Dichlormethan enthalten, zu beschränken. Solche Farbabbeizmittel werden in der Industrie verwendet, aber auch in Heimwerkermärkten verkauft, die allen offen stehen. Dichlormethandämpfe sind giftig für das Zentralnervensystem. Die Kommission greift mit ihrem Vorschlag die Bedenken einiger Experten auf, die eine Reihe von zum Teil tödlichen Unfällen in der EU in den letzten Jahren auf den Umgang mit diesem Stoff zurückführen. Sie schlägt deshalb vor, den Verkauf solcher Farbabbeizer an Privatpersonen und gewerbliche Verwender zu untersagen. Allerdings wurden andere Expertenmeinungen dahingehend berücksichtigt, dass der Stoff von Gewerbetreibenden sicher verwendet werden kann, wenn ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Die Mitgliedstaaten können daher den Erwerb und die Verwendung durch Gewerbetreibende zulassen, die über eine Genehmigung für die Verwendung dieser Mittel verfügen und sachgerecht geschult wurden. Die Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizern in der Industrie wird unter streng kontrollierten Bedingungen erlaubt. Die förmliche Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat wird bis Ende des Jahres erwartet.
Günter Verheugen, Kommissionsvizepräsident und zuständig für Unternehmen und Industrie, erklärte dazu: „Durch unseren Vorschlag wird die menschliche Gesundheit in hohem Maße geschützt. Er ist eine wichtige Maßnahme, die Verbrauchern und Arbeitnehmern ein großes Plus an Sicherheit bieten wird.“
Die von Dichlormethan in Farbabbeizern ausgehenden Risiken sind in mehreren von der Kommission durchgeführten Studien bewertet worden. Diese Studien kamen zu dem Ergebnis, dass EU-weit Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken bei der Verwendung von Dichlormethan erforderlich sind.
Zwischen 1989 und 2007 wurde in der EU eine beträchtliche Zahl von zum Teil tödlichen Unfällen beim Umgang mit solchen Farbabbeizern gemeldet, die auf unzureichende Belüftung und ungeeignete Schutzausrüstungen zurückzuführen waren.
Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bereits nationale Maßnahmen zur Kontrolle der von Dichlormethan in Farbabbeizern ausgehenden Gefahren getroffen, und Deutschland hat der Kommission unlängst Beschränkungsmaßnahmen gemeldet.
Mit dem Kommissionsvorschlag soll Folgendes erreicht werden:
Während der Ausarbeitung ihres Vorschlags konsultierte die Kommission betroffene Interessengruppen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einer Folgenabschätzung der Kommission beurteilt und haben sich dabei im Vergleich zu anderen verfügbaren Optionen als die wirksamsten und angemessensten erwiesen.
Weitere Informationen in englischer Sprache unter: http://ec.europa.eu/enterprise/chemicals/legislation/markrestr/index_en.htm
Günter Verheugen, Kommissionsvizepräsident und zuständig für Unternehmen und Industrie, erklärte dazu: „Durch unseren Vorschlag wird die menschliche Gesundheit in hohem Maße geschützt. Er ist eine wichtige Maßnahme, die Verbrauchern und Arbeitnehmern ein großes Plus an Sicherheit bieten wird.“
Die von Dichlormethan in Farbabbeizern ausgehenden Risiken sind in mehreren von der Kommission durchgeführten Studien bewertet worden. Diese Studien kamen zu dem Ergebnis, dass EU-weit Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken bei der Verwendung von Dichlormethan erforderlich sind.
Zwischen 1989 und 2007 wurde in der EU eine beträchtliche Zahl von zum Teil tödlichen Unfällen beim Umgang mit solchen Farbabbeizern gemeldet, die auf unzureichende Belüftung und ungeeignete Schutzausrüstungen zurückzuführen waren.
Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bereits nationale Maßnahmen zur Kontrolle der von Dichlormethan in Farbabbeizern ausgehenden Gefahren getroffen, und Deutschland hat der Kommission unlängst Beschränkungsmaßnahmen gemeldet.
Mit dem Kommissionsvorschlag soll Folgendes erreicht werden:
- Verbot der Verwendung durch private Verbraucher, die die Gefahren von Dichlormethan am wenigsten kennen und die kaum Zugang zu Schutzausrüstungen haben.
Grundsätzliches Verbot der gewerblichen Verwendung außerhalb von Industrieanlagen. Die Mitgliedstaaten können jedoch die Verwendung durch Gewerbetreibende weiterhin zulassen, wenn diese ausreichend geschult sind und über eine Verwendungsgenehmigung verfügen.
Besserer Schutz von Arbeitnehmern während der industriellen Verwendung von Abbeizmitteln durch obligatorisches Tragen von Schutzausrüstung (Handschuhe und Masken), durch Änderung der für Farbabbeizer verwendeten Behälter und durch eine ausreichende Belüftung am Arbeitsplatz.
Vermeidung weiterer uneinheitlicher Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Diese würden den Binnenmarkt behindern, ohne für einen besseren Schutz aller Bürgerinnen und Bürger Europas zu sorgen.
Während der Ausarbeitung ihres Vorschlags konsultierte die Kommission betroffene Interessengruppen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einer Folgenabschätzung der Kommission beurteilt und haben sich dabei im Vergleich zu anderen verfügbaren Optionen als die wirksamsten und angemessensten erwiesen.
Weitere Informationen in englischer Sprache unter: http://ec.europa.eu/enterprise/chemicals/legislation/markrestr/index_en.htm