Wie darf ich mit nem Dumper auf die Straße?

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Joschie

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  • Wie darf ich mit nem Dumper auf die Straße?
  • #1
Hallo,

ich habe schon seit längerer Zeit einen kleinen Dumper/Motorjapaner von Örenstein&Koppel (neuerdings O&K).

Da ich die handliche Kiste gerne mal mit in Wald nehmen möchte stellt sich mir die Frage:

Darf ich mit dem auf die Straße?

Folgendes zum Dumper:
4 Räder,
Beleuchtung und Blinkanlage montiert
6km/h
keinerlei Papiere vorhanden (gabs auch Orginal nicht)

Sollte sich jemand mit diesem Thema auskennen würde ich mich über Antwort freuen.

Gruß

Josef
 
  • Wie darf ich mit nem Dumper auf die Straße?
  • #2
Hallo Josef,

ist kein Problem, wenn Du nen Füherschein hast und die Beleuchtung/Blinker funktionieren darfst Du ohne weiteres auf der Straße fahren da der Dumper ja bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fährt. Du mußt auch nen 6 km/h Aufkleber anbringen. Ich würde sicherheitshalber noch ne RKL anbringen.
Wichtig: beinhaltet Deine Haftpflichtversicherung selbstfahrende Arbeitsmaschinen? Ansonsten die Versicherung um diesen Punkt ergänzen.

Gruß Joggi
 
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  • #3
Der Motorjapaner ist, genau wie ein Mähdrescher, eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, brauch also keine Zulassung, nur ´ne Haftpflicht.
Wenn die bauartbedingte Geschwindigkeit 6 km/h beträgt, braucht man da heute wirklich einen Führerschein?
 
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  • #4
Nein, bis 6 km/h darf damit jedermann, der 14 Jahre oder älter ist, ohne Führerschein fahren.

Übrigens, nur ein "6 km/h"-Schild reicht nicht; der Dumper (oder Traktor, Bagger, was auch immer) darf wirklich nur 6 km/h fahren, die bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) darf also nicht größer als 6 km/h sein. :wink:
 
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  • #5
Hi
Also da muß ich traktorist zustimmen. Um so ein teil zu fahren braucht man keinen Lappen man muss halt älter sein als 16 Jahre sein, nicht mit 14!!!!!!!!
 
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  • #6
Soweit ich weiß, stimmt 14!
 
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  • #7
Die Bremsen müssen natürlich auch funktionieren :wink:
 
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  • #8
Es sollte alles funktionieren, aber es überprüft keine Sau, wie beim Fahrrad. :wink:
 
  • Wie darf ich mit nem Dumper auf die Straße?
  • #9
Hallo,

erst mal danke für die Antworten.

Es ist für mich sehr erfreulich das ich damit auf der Straße fahren darf. Muss nur noch mal zum Versicherungsfritzen.

Das das Gerät in einem einwandfreien Zustand sein muss und alles funktionieren muss ist mir klar und auch sehr wichtig. Was nicht geht wird eh gleich gerichtet.

Nur noch eine Frage an Joggi, was meinst du RKL? Das einzige was mir in den Sinn käme wären Rückleuchten.

Gruß und Dank

Josef
 
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  • #10
Hallo Josef,

mit RKL hab ich Rundumkennleuchte gemeint.
Wenn ich mit dem Radlader auf ner vielbefahrenen Straße unterwegs bin, schalte ich die 'Blinklampe' immer vorsorglich ein. Muß ja nicht sein daß man von nem schnelleren Fahrzeug übersehen wird.

Gruß Joggi
 
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  • #11
lt. FeV §10 Abs. 3 Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.
 
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  • #12
Danke für die Information! Vielleicht galt 14 Jahre vor dem EU-Führerschein oder so. :roll: :?
 
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  • #13
das kommt eher aus der Mofa Zeit...
 
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  • #14
Yup, glückliche Zeiten....Traktor mit 16, nur eine theoretische Prüfung (Fragebogen). Wenn ich dran denke welche Auflagen der Junior heute erfüllen muß, um den Traktorführerschein zu machen.

Das Beste ist noch, das man mit dem M nichtmal ein Mofa fahren darf. Das soll einer verstehen.

Wie war das noch? Taschengeld sparen und mit Mama oder Papa zum Zweiradhändler, Mofa ausgesucht, Versicherungsnummer drauf und ab die Post.

Die deutschen Hersteller waren führend bei den 50ern und die Japaner haben nur drauf gewartet, das die 80er Regelung kam.
Hercules, Zündapp, Kreidler, Rixe, Goebel und Maico...wo sind sie geblieben???
 
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  • #15
Klasse M:
zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.......... kommt aufs FZ an.
 
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  • #16
ok, dann ist es Klasse T. Ich blick da ehrlich nicht mehr durch, die EU machts möglich. Aber die Bürokraten da müssen wohl auch eine Daseinsberechtigung haben.
 
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  • #17
Klasse T
Zugmaschinen, mit einer durch.....nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (auch mit Anhänger).
Klasse T berechtigt zum Führen der Fahrzeuge nach Klasse M und L.
 
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  • #18
Ich setz mich drauf und fahr :lol:
Früher haben sie den Landmaschienmechanike auch die Führerscheine auf T umgeschrieben aber jetzt geht nix mehr.
Is halt EU oder Dtl.
 
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