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W-und-F
- welcher führerschein
- #21
Rasenmann schrieb:Ich muss immer im Grenzbereicht fahren habe mein land nicht neben meinem Haus
Äh, mit Grenzbereich meinte ich eigentlich nicht den Bereich auserhalb deiner Hofgrenze
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Rasenmann schrieb:Ich muss immer im Grenzbereicht fahren habe mein land nicht neben meinem Haus
Wenn ich meinen Pkw-Führerschein mache mit 17. Darf ich dann auch unter 18 Jahren Kleinschlepper unter 25 km/h fahren, oder muss ich auch beim Schlepperfahren unter 18 jemanden dabeihaben, der den Führerschein hat und über 18 ist.
Für Fahrzeuge die unter Klasse B fallen gibt es keine, die dürften theoretisch auch 150km/h laufen. Ist natürlich für einen Schlepper unsinnig. Nur die 3,5t müssen halt eingehalten werden...bei wirklichen Oldtimern sollte das gehen. Steht im Fahrzeugschein.Was ist den die maximal zulässige Gesamtgeschwindigkeit ?
Ja.D.h. ich dürfte einen Oldtimer fahren der unter 3,5 t wiegt und max. 25 ? km/h fährt ?
Das steht im Fahrzeugschein.Ein alter Allgaier mit zweitakt motor fällt vermutlich noch darunter
In einem anderen Forum hätte ich jetzt einen "Flöt" Smiley hier hin gesetzt...ich weiß wie das in dem Alter ist...aber es ist halt eine Straftat(bis 1 Jahr oder Geldstrafe) und es gibt auch eine Führerscheinsperre. Man darf sich nicht erwischen lassen.Wie viele in meinem Alter, bin ich auch schon mal auf Feldwegen rumgetuckert. Aber natürlich ist das ja so ne Sache, wenn was passiert.
Mit dem kleinen Traktorführerschein darfst Du Traktoren solo bis 32km/h fahren und Züge bis 25km/h. Entspricht genau dem alten 5er, halt nur mit der Einschränkung, daß Klasse L nur in Land- und Forstwirtschaft genutzt werden darf, die alte Klasse 5 war auch für's Privatvergnügen nutzbar.Warum man heute einen landwirtschaftlichen Zug mit 32 km/h + 2 8t Anhängern(um die 19 t Gesamt) aber kein Mofa mit 25 km/h (ca. 120 kg Gesamt) mit diesem "kleinen" Traktorführerschein fahren darf ist doch nicht wirklich logisch, oder sehe ich das verkehrt?
Doch, du verwechselt Mofa und Kleinkrafrad. Mofa ist keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Und die ist in jedem Fahrerlaubnis inbegriffen. Ich gucke jetzt aber nicht extra in der FEV nach.Eben nicht...kuck mal auf den Kartenführerschein.
Ja das war gaanz früher mal so. Da wurde aber auch vor dem EU-Führerschein schon mehrfach etwas geändert.Alte Klasse 5 war Mokick/Moped mit Versicherungsnummer (50 ccm, nicht schneller als 40 km/h)...jedenfalls Mitte der 70´ als ich die 4 (Traktor und Kleinkraftrad mit 50 ccm und mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) gemacht habe.