michaelhild
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DubaiDrift schrieb:Ich würde denjenigen gleich wegen Verletzung des Urheberrechts anschreiben und eine Beteiligung von 25% des Verkaufspreises verlangen, da deine - sehr guten Fotos - verkaufsfördernd genutzt werden.
Alfred schrieb:dem Verkäufer androhen dass man mit 2 Fakekennungen auf 100' Euro hochbietet, dann ist er erst mal mit 7' Euro bei Ebay in der Kreide....
ich meinte 100' = 100.000michaelhild schrieb:bringt nichts, die beiden Sägen sind schon weit über 100€.
"Hochprofessioneller und organisierter" Diebstahl in Dieburg.
Einbrecher haben Arbeitsgeräte im Wert von rund 350.000 Euro von einem Werkzeughersteller in Dieburg gestohlen. Sie holten um die 700 Motorsägen und Trennmaschinen aus einem Hochregallager.
Alfred schrieb:es gibt viele Umstände warum man gerade kein eigenes Foto einstellen kann und sich im Web umschaut, die Kamera ist gerade defekt, man stellt was für einen Freund ein der keine Kamera hat.
Das erinnert auch an die Anfänge von Ebay und viele Fotos sind Katalogfotos von Herstellern die eingestellt werden.
Es gibt auch viele Gründe, warum man gerade kein Geld hat. Das ist aber auch kein Freibrief für einen Banküberfall oder einen Handtaschenraub.Alfred schrieb:es gibt viele Umstände warum man gerade kein eigenes Foto einstellen kann ...
Das geht mir auch so. Gebrauchte Ware kaufe ich nur, wenn aussagekräftige Bilder vorhanden sind. Ansonsten darf der Verkäufer seine Sachen gerne behalten oder jemand anderem verkaufen, mir aber nicht.Glatisant schrieb:Sofern nicht unbeschädigte Neuware :
wer statt des originalen Artikels fremde zeigt, dem unterstelle ich, daß er potentielle Käufer betrügen will.
Aber nur, wenn man ihn auch greifen kann (und er nicht zahlungsunfähig ist). Denn da spricht wirklich alles für einen Betrüger, so bietet er "großzügig" als vertrauensbildende Maßnahme als einzige Alternative zu einer Überweisung "Barzahlung per Abholung" an, verrät aber nicht, wo denn (wetten, daß er dann ganz weit entfernt von der Adresse des Käufers wohnt ...), und er besteht auf Überweisung bzw. Abholung "innerhalb von 2 Tagen", hat es also offenbar sehr, sehr eilig (bevor sein Bankkonto gesperrt wird ...)!Dirk schrieb:Joa, wird aber dennoch schmerzhaft für den Beklagten: Klick.