Windbruch, wem gehört er?

Diskutiere Windbruch, wem gehört er? im Forum Ketten- + Motorsägen im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Moin Säger, am WE war ja lustiges Windbruchsägen bis zur körperlichen Erschöpfung. Dabei war auch eine Birke, die aus dem Grundstück raus in die...
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hinack

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Moin Säger,

am WE war ja lustiges Windbruchsägen bis zur körperlichen Erschöpfung. Dabei war auch eine Birke, die aus dem Grundstück raus in die Landschaft zu kippen drohte. Stand etwa 1m innerhalb des Grundstücks und brach in etwa Brusthöhe ab. Das schöne Feuerholz war also außerhalb. Den Apfelbaum in den sie gefallen war, konnte ich nicht retten.

Die Truppe, die die Straße frei machte, sägte gleich schöne Meterstücken und im Dicken gleich 30er Scheiben, wegen Kamin und Holzofen ect. Dann fingen die an das aufzuladen. So mancher Kofferaum nahm da so manches handverlesene Meterstück dankend in seine vor Blicken schützende Obhut. Und da gab's dann Gezeter, denn der Grundeigner ist auch Kaminbesitzer und so nah hat der noch nie so schönes winterliches Birkenholz gehabt. Am Ende waren alle so erschöpft und wollten oder konnten nicht weiterstreiten, daß das Holz was bereits aufgeladen war auch aufgeladen blieb und der ganze Rest blieb liegen.

Aber wie isses nu ganz richtig?

Wem gehört das Holz, das bei Gefahrenabwehr oder dem Freimachen von Verkehrswegen geschnitten wird? Nicht immer ist das ja so schön und ganz sicher hat nicht der Wehrleiter der FFW ein Einsammelrecht für seine Eigenverwendung. Wie lösen das die Waldbauern unter Euch, an den Parzellengrenzen.
 
Hinack,

ist doch ganz klar: der Eigentümer von Grundstück und Bäumen darauf trägt die Verantwortung für allfällige Schäden, ihm gehört aber auch der stehende, schief geneigte und umgefallene Baum. Die Feuerwehr, die den Gefahrenherd beseitigt, darf das Holz nicht einpacken, beim Löschen eines Hauses ja auch nicht das Mobiliar gleich mitnehmen!

Lucki
 
"Grenzholz" vom Nachbargrundtück das auf dein eigenes bzw. auf öffentlichem Grund liegt, bzw. geflogen ist gehört natürlich demjenigen, auf dessen Grundstück der Baum wächst bzw. gewachsen ist. Er trägt demnach ja auch die Verkehrssicherungpflicht und muss dann auch für die Entsorgung aufkommen wenn ihr fertig damit seit den Baum zu zersägen. Wie es der Zufall so will seit ihr halt Kaminbesitzer und könnt das Holz gut gebrauchen aber gehören "tut" es euch ja letztendlich nicht also eigentlich auch ein Mitnahmeverbot.

Sonst könnte ja jeder Waldbesitzer bei dem Sturmholz von jemand anderst liegt einfach so mitnehmen bzw. sich die besten Stammteile raussuchen.
 
hinack schrieb:
Nicht immer ist das ja so schön und ganz sicher hat nicht der Wehrleiter der FFW ein Einsammelrecht für seine Eigenverwendung.
lucki schrieb:
Die Feuerwehr, die den Gefahrenherd beseitigt, darf das Holz nicht einpacken, beim Löschen eines Hauses ja auch nicht das Mobiliar gleich mitnehmen!

Das wärs doch, dann würde ich mal bei einem Brandstifter beantragen das er ein Autohaus bei uns in der Nähe ansteckt damit ich kommen, löschen und mit einem neuen Auto heimfahren kann :D
 
Muß er denn auch den Einsatz bezahlen? Oder ist das bei höherer Gewalt kostenlos? Schließlich ist es ja sein Baum wegen dem ihr ausgerückt seid.

Vom Forst kenne ich es so, daß bei höherer Gewalt z. bsp. von umfallenden Bäumen eingedrückte Weidezäune nicht bezahlt werden. Was anderes sind wieder morsche Bäume an viel begangenen Waldwegen. Wenn es da zu Schäden kommt, dann ist der Forst wieder haftbar.

mfg
 
Moin Amur,

Amur schrieb:
Muß er denn auch den Einsatz bezahlen? Oder ist das bei höherer Gewalt kostenlos? Schließlich ist es ja sein Baum wegen dem ihr ausgerückt seid.
Ich muß da was klarstellen ehe es sich verfestigt: Ich bin nicht bei der FFW und schon garnicht der Wehrleiter. Ich hab' auch genug Holz, auch genug Bruchholz. Ich wollte den Apfelbaum da retten. Die FFW war dort, weil hier jeder der laufen kann FFW ist. Das war, glaube ich wenigstens, kein Einsatz zur Gefahrenabwehr. Anschließend sind die zu andern Grundstücken weitergefahren. Und haben dann auch einen Baum aus dem Karpfenteich gezerrt.
 
hinack schrieb:
Das war, glaube ich wenigstens, kein Einsatz zur Gefahrenabwehr.
Ich möchte jetzt hier kein Feuerwehr Froum eröffnen aber die Feuerwehr darf zu Einsätzen bei den die Gefahrenabwehr (in diesem Fall wenn ein Baum zu stürzen droht) die Motorsäge benützen! Wenn es aber so ist wie hinack schreibt das keine Gefahr für Leib/Leben oder Sachwerte bestand ist das nicht Aufgabe der Feuerwehr und von dem Verantwortlichen Gruppenführer bzw. Einsatzleiter grob fahrlässig! Andereseits kann ich es mir bei der Beschreibung:
am WE war ja lustiges Windbruchsägen bis zur körperlichen Erschöpfung. Dabei war auch eine Birke, die aus dem Grundstück raus in die Landschaft zu kippen drohte. Stand etwa 1m innerhalb des Grundstücks und brach in etwa Brusthöhe ab.
nicht vorstellen, dass die FF-Kameraden zum Brennholz sammeln ausgerückt sind.
 
Also bei uns is das parzellengrenzentechnisch so gelöst, jeder räumt seine Bäume auf, holt sie halt bei Wind- oder Schneebruch ausm Nachbarwald möglichst schonend, so wie ers auch im eigenen tut, da raus. Man kann ja net auf der Grenze ne Betonmauer errichten die die Bäume davon abhält, bei höherer Gewalt, in des Nachbars Wald zu fallen.
Also ich würd jemand scho mal bitter auf die Finger klopfen wenn er meine Bäume einfach so einkassiert.
N Beispiel das zwar nix mit Gefahr in Verzug zu tun hat; Gemeinde hat nebenan mit Vollernter gearbeitet und fahrlässiger weis, oder warum auch immer nen Baum von uns mit umgelegt (das an sich fänd ja scho net grad die feine Englische, wenn es net unbedingt sein musste, weiß ich aber net war ja net dabei) wenigstens hattens allerdings den Baum fein säuberlich auf unserm Grund abgelegt und nur ihre Bäume abtransportiert.
Zu dem vom Nachbar abschneiden und behalten gilt ja im Normalfall Paragraph 910 BGB wies allerdings bei Gefahr in Verzug ist, kann ich net genau sagen.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich vom fremden Baum die Finger zu lassen habe (wobei zu bemerken wäre, dass Recht kaum noch was mit Gerechtigkeit zu tun hat).
Die Jungs ausm Münsterland werden wohl au kaum den Stahl der Strommasten behalten dürfen...
 
lucki schrieb:
ist doch ganz klar: der Eigentümer von Grundstück und Bäumen darauf trägt die Verantwortung für allfällige Schäden, ihm gehört aber auch der stehende, schief geneigte und umgefallene Baum.

W-und-F schrieb:
Er trägt demnach ja auch die Verkehrssicherungpflicht und muss dann auch für die Entsorgung aufkommen wenn ihr fertig damit seit den Baum zu zersägen.

So klar ist das nicht!
Zur Firma, bei der ich arbeite, geht eine für den öff. Verkehr gesperrte Straße:
Imgp2318.jpg

Die Straße gehört der Stadt und ist beiderseits von privaten Waldgrunstücken eingefaßt.

Ende November gabs reichlichen Schneebruch in einem Ausmaß das wir mit eigenen Mitteln nicht mehr beheben konnten:
IMGP2334.JPG

Etwa 150 Bäume waren auf den etwa 600m langen Weg gefallen.
Ein Timberjack musste bestellt werden:
Imgp0023.jpg


Die Zuständigkeit nach dem Verkehrswegesicherungsrecht lag bei der Stadt. Die Kosten trug die Stadt. Das "geerntete" Holz gehörte danach ebenfalls der Stadt. Die Grundeigentümer wurden nicht belangt, obwohl die Bäume eindeutig von ihren Grundstücken auf die Straße gefallen waren.
 
Da gibt es sicher irgendwelche Kriterien nach denen dann entschieden wird. Denn bei uns wird ab und an im Gemeindeblatt darauf hingewiesen, dass eben der Grundstückeigentümer für die auf seinem Grundstück stehen Gehölze verantwortlich ist. Darum soll eben immer der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden und bei anzeichen einer Krankeit an einem Baum ein Experte zu Rate gezogen werden.
 
W-und-F schrieb:
Da gibt es sicher irgendwelche Kriterien nach denen dann entschieden wird. Denn bei uns wird ab und an im Gemeindeblatt darauf hingewiesen, dass eben der Grundstückeigentümer für die auf seinem Grundstück stehen Gehölze verantwortlich ist. Darum soll eben immer der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden und bei anzeichen einer Krankeit an einem Baum ein Experte zu Rate gezogen werden.

die Sache mit den kranken Bäumen is ja einleuchtend...

nur würde mir überhaupt net einleuchten, wenn ich dafür zahlen müsste wenn n Windbruch zum Nachbar oder auf die Straße fällt, da kann doch ich nix für wenn zu viel Schnee fällt oder Wind weht...
 
die explizite Rechtslage würd mich allerdings au mal interessieren, treibt ja oft recht sonderbare Blüten,
W- und - F hast du net mal erwähnt dass du connections in die Jura- Richtung hast?
 
Moin,
grundsätzlich ist ist jeder für die Sachen die von seinem Grundstück aus Schäden anrichten haftbar.

Was sich die FFW in Hinacks Bericht geleistet hat ist schlicht und einfach Diebstahl. Nicht mehr nicht weniger.
Wäre ich der Eigentümer hätte ich die alles wieder ausladen lassen oder andere Maßnahmen eingeleitet.

Was anderes wäre es gewesen, wenn von dem Baum eine akute Gefahr ausgegangen wäre und ich als Eigentümer nicht über die erforderlichen Mittel verfügen würde um die Gefahr selber zu beseitigen. Dann könnte man sich evtl. untereinander verständigen das der gefällte Baum unter den Leuten die ihn beseitigen aufgeteilt wird und mir dafür keine anderen Kosten entstehen würden. Aber alles auf "Absprachebasis".

So ähnlich dürfte es auch in dem von Rainer geschilderten Fall gewesen sein. Die Stadt räumt den Weg frei und darf im Gegenzug das angefallene Holz vermarkten.
Von Rechts wegen hätten die Waldbesitzer auch noch die Differenz zu den tatsächlich angefallenen Räumungskosten tragen müssen, aber die Stadt scheint darauf wohl aus irgentwelchen Gründen verzichtet zu haben.
 
Christof schrieb:
evtl. untereinander verständigen das der gefällte Baum unter den Leuten die ihn beseitigen aufgeteilt wird und mir dafür keine anderen Kosten entstehen würden

das hat die Feuerwehr nicht zu entscheiden, wer am Ende für die Kosten aufkommt, die Feuerwehr ist eine Einrichtung von Städten, Gemeinden und diese entscheiden dann meist über das wie bzw. was oder manchmal auch wer :wink:
 
Bei einem offiziellen Feuerwehreinsatz (nach Alarmierung über die Leitstelle)hast Du Recht, aber im geschilderten Fall schien es ja eher ein "Arbeitseinsatz" im private Bereich gewesen zu sein. :wink:
 
Moheun nochemal,

das war kein Einsatz mit der Sägerei auch wenn die FFW-Leute das gemacht haben, weil andere als FFW-Leute hat das Dorf hier nicht. Die haben letztes WE einfach ringsum alle wesentlichen Schäden beseitigt, die von umgestürtzen Bäumen und davongeflogenen Dächern und Abdeckungen ausgingen und die haben auch eine Scheune beräumt und das Heu drinnen auch liegen lassen und nur überplant.

Jetzt weiß ich wenigstens dasses nicht ganz so einfach ist, midder Rechtslage, besonders mit der Rechtslage von Bäumen. Rechts- und Linkslage hängt ja auch immer vom Betrachter ab und je nach Blickrichtung ist manchmal nicht erkennbar, ob so'n schiefer umgebrochener Baum nun überhaupt 'ne klare Rechtslage hat. Er könnte ja auch 'ne Hanglage haben oder sich rechts am Haus anlegen oder drauf. Oder er liegt nur auf der rechten Spur vorm Grundstück und droht dort die Leute vom rechten Weg abzubringen und wenn die dann zurückschaun liegt der ganz klar links. Und schon hat man 'ne unklare Rechtslage.
 
Ja, ja das mit der Rechtslage :wink:

Aber in einem Punkt herrscht glaube ich Einigkeit und zwar hätten die Baumbeseitiger das Holz nicht einfach so mitnehmen dürfen.
Hätten die Baumbeseitiger keinen Kachelofen dann hätten sie das Holz auch nicht gebraucht und die Entsorgung läge natürlich beim "Verursacher".
 
Rechts - Links - Geradeaus und umgekehr, aber eins scheint sicher zu sein und zwar wenn mein Baum beim Nachbarn auf das Hausdach kracht ist es jedenfalls meiner und ich haftbar oder sehe ich das falsch ?? :roll:
 
Ja, wenn dein Baum beim Nachbarn auf's Haus - Garage ... fällt, bist du haftbar. Wir hatten vor 11 Jahren, als wir gebaut haben, zwei riesige Ahörner und einen ebenso riesigen Kirschbaum auf dem Baumgrundstück. Als mein Vater die umgelegt hat, hatte er zuerst eine Versicherung für Nachbars Garage abgeschlossen. Ist aber nichts passiert.
 
Thema: Windbruch, wem gehört er?

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