H
hinack
Moin Säger,
am WE war ja lustiges Windbruchsägen bis zur körperlichen Erschöpfung. Dabei war auch eine Birke, die aus dem Grundstück raus in die Landschaft zu kippen drohte. Stand etwa 1m innerhalb des Grundstücks und brach in etwa Brusthöhe ab. Das schöne Feuerholz war also außerhalb. Den Apfelbaum in den sie gefallen war, konnte ich nicht retten.
Die Truppe, die die Straße frei machte, sägte gleich schöne Meterstücken und im Dicken gleich 30er Scheiben, wegen Kamin und Holzofen ect. Dann fingen die an das aufzuladen. So mancher Kofferaum nahm da so manches handverlesene Meterstück dankend in seine vor Blicken schützende Obhut. Und da gab's dann Gezeter, denn der Grundeigner ist auch Kaminbesitzer und so nah hat der noch nie so schönes winterliches Birkenholz gehabt. Am Ende waren alle so erschöpft und wollten oder konnten nicht weiterstreiten, daß das Holz was bereits aufgeladen war auch aufgeladen blieb und der ganze Rest blieb liegen.
Aber wie isses nu ganz richtig?
Wem gehört das Holz, das bei Gefahrenabwehr oder dem Freimachen von Verkehrswegen geschnitten wird? Nicht immer ist das ja so schön und ganz sicher hat nicht der Wehrleiter der FFW ein Einsammelrecht für seine Eigenverwendung. Wie lösen das die Waldbauern unter Euch, an den Parzellengrenzen.
am WE war ja lustiges Windbruchsägen bis zur körperlichen Erschöpfung. Dabei war auch eine Birke, die aus dem Grundstück raus in die Landschaft zu kippen drohte. Stand etwa 1m innerhalb des Grundstücks und brach in etwa Brusthöhe ab. Das schöne Feuerholz war also außerhalb. Den Apfelbaum in den sie gefallen war, konnte ich nicht retten.
Die Truppe, die die Straße frei machte, sägte gleich schöne Meterstücken und im Dicken gleich 30er Scheiben, wegen Kamin und Holzofen ect. Dann fingen die an das aufzuladen. So mancher Kofferaum nahm da so manches handverlesene Meterstück dankend in seine vor Blicken schützende Obhut. Und da gab's dann Gezeter, denn der Grundeigner ist auch Kaminbesitzer und so nah hat der noch nie so schönes winterliches Birkenholz gehabt. Am Ende waren alle so erschöpft und wollten oder konnten nicht weiterstreiten, daß das Holz was bereits aufgeladen war auch aufgeladen blieb und der ganze Rest blieb liegen.
Aber wie isses nu ganz richtig?
Wem gehört das Holz, das bei Gefahrenabwehr oder dem Freimachen von Verkehrswegen geschnitten wird? Nicht immer ist das ja so schön und ganz sicher hat nicht der Wehrleiter der FFW ein Einsammelrecht für seine Eigenverwendung. Wie lösen das die Waldbauern unter Euch, an den Parzellengrenzen.