welcher führerschein

Diskutiere welcher führerschein im Forum Land- & Fahrzeugtechnik im Bereich Werkzeuge & Maschinen - hallo. kennt sich jemand damit aus welche fahrerlaubnis man bei traktoren mit 2 anhängern brauch?
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brennholzer

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hallo.
kennt sich jemand damit aus welche fahrerlaubnis man bei traktoren mit 2 anhängern brauch?
 
Hallo,

das kommt drauf an, wie schnell der Zug fährt! Bis 32 km/h Klasse L (in B einbegriffen), darüber T (in CE einbegriffen). Ich bin mir allerdings nicht 100 %ig sicher. Morgen suche ich dir mal eine gute Internetseite darüber raus.
 
Hi also
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Dann Klasse L


Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.

Übrigens: Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse L. Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.
Sonstiges: In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.
 
Es kommt erstmal darauf an welcher Führerscheinklasse (L oder T) dein Zugfahrzeug entspricht! Also auf die bbH des Zugfahrzeuges! Ob ein oder zwei Hänger hinten dran sind ist dabei egal, nur der Zug darf die Höchstlänge nicht überschreiten! Ohne Ladung sind das 18m, mit überstehender Ladung sind das 20,75m (bezogen auf KLASSE L bei T weiß ich das nicht genau ob da 18,75m gelten)

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm

http://www.lwk-hannover.de/index.cfm/portal/betriebumwelt/nav/204/article/5884.html

Die beiden Links habe ich auf die Schnelle gefunden. Nun musst du schauen welchen Führerscheinklasse du besitzt um festlegen zu können ob du Fahrzeuge der Klasse L oder T bzw. beides fahren darfst. Bei B ist die Klasse L eingeschlossen!

Ah, noch etwas falls der Hänger Auflaufbremse hat, darf er nur 8t zulässige Gesamtmaße haben. Zwei Hänger mit Auflaufbremse dürfen nur hinter Kfz, wenn bbH nicht größer als 32 km/h und du darfst dann mit dem Zug aber nur 25 fahren und wenn beide Hänger für diese Höchstgeschwindikeit gekennzeichnet sind.

Tipp von mir, gehe doch einfach mal bei einer Fahrschule vorbei!
 
das ging aber schnell.

also ich hab klasse t. gilt die für alle zugmaschinen egal wie schwer sie sind?

was ist mit 2 ungebremsten anhängern? darf man die hintereinanderhängen?

wann darf man mit einem oder zwei anhängern schneller als 25km/h fahren?

ich glaub wenn jemand die fragen beantworten kann weiß ich alles was ich brauch
 
also ungebremste Anhänger willste auf der Strasse ziehen.
wenn du damit schneller als 25km fahren willst, brauchst du
Papiere für die Karren und TÜV. Und TÜV sagt dir warscheinlich,
wenn sich nicht um einen kleinen PKW-Anhänger handelt, wo
ist denn da die Bremse.

Bis 25km gab es mal für Oldtimer-Anhänger einige Ausnahmen.
Ich weis aber nicht ob die unter den Bestandschutz fallen.
Aber verkehrsicher müssen auch die Oldies sein. :wink:

MfG hainbuche
 
hainbuche schrieb:
also ungebremste Anhänger willste auf der Strasse ziehen.

MfG hainbuche


ich nicht, ein kollege


aber schon mal gut zu wissen das man über 25 km/h tüv braucht.
das fällt dann schon mal weg
 
.....wenn der Einsatz für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist. Andernfalls wird dann Klasse C notwendig.
 
HI
Man darf nach der neuen Regel mit der Führerscheinklasse T bis 40 Tonnen fahren egal ob gebremst oder nicht!!
 
ungebremst nur 750 Kg :!:
 
Hallo,

könnt Ihr das nochmal für die alten Säcke - z.B. mich - übersetzen?

Bin 46 und habe meinen 3er 1978 gemacht, damit also die volle Packung mit dem Anhängertrick von irgendetwas um 20 Tonnen.

Da ich jetzt einem Bekannten gerne bei der Ernte helfen möchte - und auch gerne große Sachen fahre - hatte wir uns auf Folgendes festgelegt: Die großen Schlepper (40 - 80Km/h) darf ich nicht fahren. Nicht solo und schon gar nicht mit Hänger.
Die 25Km/h Traktoren mit zwei Hängern wären keine Frage und auch der große Mähdrescher - ebenfalls 25 Km/h - nicht.

Stimmt das?

Ich hatte das auch mit der alten Klasse 5 im Ohr bin mir aber absolut nicht sicher.

Schönen Tag noch...

Gregor Reucher
 
cades schrieb:
Die großen Schlepper (40 - 80Km/h) darf ich nicht fahren. Nicht solo und schon gar nicht mit Hänger.

also mich würd das auch interessieren. ich glaub schon das du die fahren darfst wenn du deinen alten 3er gegen den neuen führerschein umstauschst und dann den t eingetragen bekommst.

vielleicht kann das ja jemand hier mal in klarem deutsch das auch jeder versteht auflisten was denn nun erlaubt ist und was nicht.
gruß
 
Naja wer hat denn heute noch einen Hänger ohne Bremse!!! und wenn die großen tracktoren bremsen bestimmt auch mehr habe schon einen 8 tonnen kipper voll ohne bremse gefahren und da passiert gar nix!!
 
@cades und brennholzer:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze/g-FeV-Anlage-3.htm Unter I. findet man die Klassen.


@Rasenman, wenn ich sowar schön höre!! So ein Geschwätz, wenn du mit dem Ding auf dem irgendwo auf der Strasse rumeierst, dann passiert vielleicht nix aber musstest du schon mal so ein Gespann im Grenzbereich fahren? Weißt du wie der Hänger von hinten drückt? Wenn du genau deswegen einen längeren Bremsweg hast und ein Kind unter deinen Schlepper kommt, dann viel Spass :evil:
 
Hallo W-und-F,

danke für den interessanten Link!

Dann hat Bauer Alfons also recht gehabt...

Trotzdem scheint der Umtausch jetzt interessant, weil dann mit Klasse t zwar noch nicht der Fastrac aber schon die anderen "Dicken" in mein Beuteschema kommen.

Wobei man ja immer wieder liest, dass man wie ein Schiesshund aufpassen muß, dass die Brüder in der Führreinscheinstelle einem auch wirklich alle zustehenden Klassen eintragen.

Schönen Tag noch...

Gregor Reucher
 
Rasenmann schrieb:
Naja wer hat denn heute noch einen Hänger ohne Bremse!!! und wenn die großen tracktoren bremsen bestimmt auch mehr habe schon einen 8 tonnen kipper voll ohne bremse gefahren und da passiert gar nix!!

Sowas ist EXTREM gefährlich!

Habe selbst mal was ähnliches erlebt:
Großer Schlepper, 13t druckluftgebremster Anhänger.
Der Hänger wurde normalerweise nur für langsame Fahrten auf dem Feld verwendet.
Daher wurde wohl vergessen mir mitzuteilen, dass die Druckluftanlage an dem Hänger an dem Tag nicht funktionierte.
So fuhr ihn voll beladen mit 40 km/h eine abfallenden Straßen hinunter und hätte am Ende des Gefälles rechts abbiegen müssen
Normalerweise gar kein Problem.
Nur stellte sich beim Bremsen dann wegen der fehlenden Bremskraft des Hängers nicht die gewünschte Verzögerung ein.
Zum Glück ging die Straße auch weiter geradeaus, so dass ich einfach durchfahren konnte und keine "Gewaltbremsung" nur mit dem Schlepper versuchen musste.
Wäre an der Stelle keine Auslaufmöglichkeit gewesen, wäre ich sicher sehr ins Schwitzen gekomen!

Mit ungebremsten Hängern dieser Klasse ist nicht zu Spaßen!
Solange das Gewicht des Hängers grob gesagt kleiner ist als das des Schleppers, geht das notfalls auch ungebremst, darüber hinaus macht der Hänger im Notfall evtl. mit dem Schlepper, was er will!
 
Ich muss immer im Grenzbereicht fahren habe mein land nicht neben meinem Haus, ich muss auch erst mal 7km fahren und auserdem bin ich mir der gefahr auch bewusst.!! Und Auf der landstraße sehe ich sehr selten kinder !! Sowas mache ich auch nur mit einem Hänger und nicht mit 2 stück hintereinander!!!
Habe sowas auch schon mal gesehen der Hänger hatte den schlepper umgeworfen!!
 
Öhm, also ich bin jetzt über 25 Jahre alles Mögliche gefahren.
Und ich kenne kein Gelände, vom Parkhaus über Spielstraße, Stadt- und Landstraße bis zur Autobahn, wo ich nicht schon mal plötzlich das Bedürfnis hatte anzuhalten und dabei froh um jedes g an Bremsleistung meines Untersatzes war.
Ich habe kein Problem mit Selbstmördern (da sparen wir Rente...) finde es aber nicht so gut, wenn andere dabei gefährdet werden.

Also laßt solche Fehleinschätzungen mit den ungebremsten Hängern sein, nicht jeder hat soviel Glück wie Matthias_T.

Ich muss immer im Grenzbereicht fahren habe mein land nicht neben meinem Haus, ich muss auch erst mal 7km fahren und auserdem bin ich mir der gefahr auch bewusst.!! Und Auf der landstraße sehe ich sehr selten kinder !!
Diese Aussage sollte für zwei bis drei Jahre Führerscheinentzug mit anschließender verschärfter MPU reichen!

Schönen Tag noch...

Gregor Reucher
 
Alfred schrieb:
ungebremst nur 750 Kg :!:
und bei Hängern die nur max. 30 km/h laufen dürfen nicht mehr als 3 t (StVZO § 41 Abs. 11). Zwei ungebremste kann ich mir schon gar nicht vorstellen, befreit davon sind dann noch Fahrzeuge mit nicht mehr als 4 t und bis max. 8 km/h. Gerade bei diesen Fahrzeugen die dann oft lange stehen empfiehlt sich die in der Fahrschule gelernte Bremsprobe zu machen wo dann schon mal ein Bremsschlauch platzt, ein gerosteter Bremszylinder nicht mehr zurückgeht oder sich sonstiges in einer Staubexplosion auflöst. :wink:
 
Wieso Grenzbereich? Wir fahren die Zuckerrüben auch über 20 km zur Zuckerfabrik. Da biste´aber mit Deinem Grenzbereich auf der Landstraße schnell am Ende.
Und mit knapp 40 t im Rücken macht eine Vollbremsung nicht wirklich Spaß, selbst nicht mit korrekt eingestellter Voreilung an den Anhängern.
 
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