welcher führerschein

Diskutiere welcher führerschein im Forum Land- & Fahrzeugtechnik im Bereich Werkzeuge & Maschinen - hallo. kennt sich jemand damit aus welche fahrerlaubnis man bei traktoren mit 2 anhängern brauch?
......Man kann die Verwirrung im Führerscheinwesen nicht der EU anlasten. Das gab es vorher schon, insbesondere im Bereich der Krafträder. Problem ist die Besitzstandswahrung bei Änderungen. Sprich wenn die Fahrerlaubnisklassen geändert werden, bleiben den Altbesitzern trotzdem ihre alten Klassen erhalten......


Na...da kann man aber jetzt trefflich drüber diskutieren. sogar bei der Bundeswehr, die ja Unterteilung der Klassen schon vorher nach Buchstaben regelte, war das einfacher zu durchschauen.

Was ist gegen die Besitzstandswahrung einzuwenden??? Ich sehe nichts, was dadurch mehr kompliziert werden könnte.

Zugegebener Maßen bin ich kein Freund der EU.

PS: Kann mir vielleicht mal jemand erklären, wie ich diese Zitatfunktion nutzen kann??? :?
 
Morgääääähn!

Na...da kann man aber jetzt trefflich drüber diskutieren
Über die Übersichtlichkeit kann man sicher diskutieren. Andererseites ist da ein System hinter. Grundsätzlich gibt es halt vier Klassen A, B, C und D. Dazu gibt es dann für kleinere Fahrzeuge der Klasse Unterklassen A1, C1 und D1. Man darf immer Anhänger bis 750kg fahren, ansonsten braucht man zu der Klasse den jeweiligen Anhängerführerschein, der wird mit E bezeichnet.
Das alte System kannte auch 1, 1a, 1b, 2, 3, 4, 5, KOM. Dann die 3-Achsen-Begrenzung bei Klasse 3. In der Landwirtschaft war es ja im Prinzip später als die schnellen Schlepper aufkamen nicht besser, da war dann oft Klasse 2 nötig.

Was ist gegen die Besitzstandswahrung einzuwenden?
Grundsätzlich nichts, ich gönne den Leuten mit alten Klassen ja auch ihre Privilegien.
Problem dabei sind die Diskussionen in der Art "Der hat seinen Führerschein vor 1980 gemacht, warum das DER nun gerade Leichtkrafträder fahren?" oder "Der hat seinen Führerschein vor 1999 gemacht, warum darf der Züge bis 18,75t fahren, ich aber nur bis 3,5t/4,25t"


Zugegebener Maßen bin ich kein Freund der EU.
Da sind wir uns einig, wobei man die ganzen Änderungen bei Krafträdern, die in meinen Augen wirklich unübersichtlich sind nicht der EU anlasten kann, die sind nämlich in den 80ern im alten Klassensystem entstanden(politisch von den Regierungen Schmidt und Kohl gewollt)
Als der EU-Führerschein kam wurde bei Krafträdern nur eine Kleinigkeit geändert...durften Kleinkrafträder für Klasse 4 bisher 50km/h laufen, dürfen sie bei Klasse M nur noch 45km/h laufen. Für Fahrzeuge die erstmalig vor der Führerscheinnovelle in den Verkehr kamen reicht trotzdem der Führerschein Klasse M(ebebso für DDR-KKR mit bbH 60km/h, wenn erstmals vor 1992 in den Verkehr gebracht).

Gruß
Christian
 
Achso, noch das Technische:)
PS: Kann mir vielleicht mal jemand erklären, wie ich diese Zitatfunktion nutzen kann???
Oben auf den Quote-Button klicken, dann erscheint <quote> in deinem Text, dahinter kopierst Du dann das Zitat und klickst dann nochmal auf den Quote-Button und es erscheint im Text </quote> und Du kannst normal weiterschreiben.
Das Quote erscheint in deinem Text nicht in Spitzklammern sondern in eckigen Klammern, ich kann das nur hier nicht so schreiben, weil die Forensoftware es dann für eiin Zitat hält.

Gruß
Christian
 
Dann kennst Du nicht das ganz alte System...Du sprichst von der Sache, die Hercules, Kreidler und Zündapp den Garaus gemacht hat.

Man war davon ausgegangen das mit der Beschränkung auf 80 ccm und 80 km/h die Unfallhäufigkeit zurückgeht. Die 80 er waren anfangs in der Versicherung in die Klasse bis 100 ccm integriert (damals wurde noch nach Hubraum, nicht nach PS versichert)...das hatte sich dann ganz schnell erledigt.

Die angesprochenen Hersteller, es fehlt noch Maico, waren Weltmarktführer in der Klasse bis 50 ccm (Henk van Veen war Weltmeister auf Kreidler), haben allerdings zu spät auf die Umstellung reagiert und waren auch teurer als die Japaner, die schon vorher Leichtkrafträder (so hießen die ja wohl) für verschiedene asiatische Märkte produziert haben. 50er KKR konnten die nicht, auch die Mokicks waren eher so..naja.

Was den Bestandsschutz angeht, kann ich die Argumentation warum darf der, warum ich nicht, nicht so richtig nachvollziehen.

Wer vor dem 1.4. 1956 den Führerschein machte durfte mit der alten Klasse 4 noch Motorräder bis 250 ccm führen. Die Inhaber dieser Lizenz sind heute mindestens 69...

Allerdings habe ich bis heute noch nicht ergründet, warum man mit der alten Klasse 3 einen Anhänger mitführen durft, der das 1.5fache Gewicht der Zugmaschine haben durfte. Das hat in den frühen 80`auch zu den sogenannten "Brückenzügen" geführt.

Das waren 7.5t denen ein Aufbau verpasst wurde, der über eine 3. Achse verfügte..damit war das Gerät praktisch ein Sattelzug.

War also die Klasse 4 vor 1956 evtl. noch den Landwirten geschuldet..wieso diese Regelung bei der Klasse 3??

Ich kenne halt nur die Klassen 1,2,3,4,5. KOM gab´s nicht, für Omnibusse reichte Klasse 2 und ein Personenbeförderungsschein.
 
Mein Vater (ist schon etwas älter) hat "nur" den PKW Führerschein, darf aber auch LKW bis 7,5 Tonnen, Schlepper, und noch mehr als bei der neuen Regelung fahren. :evil: Aber er hat seinen Führerschein nach 1956 gemacht.
 
Ich denke, wir sollten die Diskussion hier beenden...das läuft langsam aus dem Ruder (auch wegen mir :roll: ).
 
Mac624 schrieb:
Ich denke, wir sollten die Diskussion hier beenden...das läuft langsam aus dem Ruder (auch wegen mir :roll: ).
Stimmt sowas im Internet zu diskutieren ist wirklich müßig. Ginge bei einem Bier bestimmt deutlich besser :D

Und egal ob Du oder ich die alte oder die neue Regelung besser oder schlechter finden, wir zwei können doch nichts dran ändern.

Gruß
Christian
 
Jungschweißer schrieb:
Mein Vater (ist schon etwas älter) hat "nur" den PKW Führerschein, darf aber auch LKW bis 7,5 Tonnen, Schlepper, und noch mehr als bei der neuen Regelung fahren. :evil: Aber er hat seinen Führerschein nach 1956 gemacht.
Das liegt daran, daß das Führerscheinrecht nicht zwischen PKW oder LKW unterscheidet, sondern nur nach zulässiger Gesamtmasse. Und wer seinen Führerschein vor 99 gemacht hat, hat ihn halt nach alter Gesetzgebung gemacht.
Dein Vater darf mit Klasse 5 übrigens auch Schlepper zum Privatvergnügen fahren, Du mit der neuen Klasse L nicht. Warum man das geändert hat, keine Ahnung.

Gruß
Christian
 
Dein Vater darf mit Klasse 5 übrigens auch Schlepper zum Privatvergnügen fahren, Du mit der neuen Klasse L nicht.

Ich dachte ich darf mit einem Pkw Führerschein einen Schlepper unter 3,5 Tonnen fahren.
 
Hallo,
....aber nur Zweckgebunden, nicht zum sinnlosen hin- und herfahren. :!:
 
Moin!

....aber nur Zweckgebunden, nicht zum sinnlosen hin- und herfahren
Bis 3,5t auch zum sinnlosen hin- und herfahren. Weil das dann nämlich unter Klasse B fällt und nicht unter Klasse L.

Gruß
Christian
 
Gilt es auch als Landwirtschaftliche nutzung, wenn ich einen Anhänger dranhänge, und 10 Scheit Holz rein packe.
 
Thema: welcher führerschein

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