welcher führerschein

Diskutiere welcher führerschein im Forum Land- & Fahrzeugtechnik im Bereich Werkzeuge & Maschinen - hallo. kennt sich jemand damit aus welche fahrerlaubnis man bei traktoren mit 2 anhängern brauch?
Ebenst W-und-F, der Grenzbereich meint den Bereich wo eine Maschine an die Grenze ihrer Beherrschbarkeit kommt.

Bei PKW mit Heckantrieb ist der Grenzbereich der, zwischen Geradeauslauf und Ausbrechen im Heck.

Bei Traktoren liegt der Grenzbereich bei der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit + Anhänge- bzw. Aufsattellast.

Wobei auch ein unbelasteter Traktor bei Höchstgeschwindigkeit im Heck ausbrechen kann.

Rallyefahrer nennen das "um die Kurve driften".
 
Nun, ob ein Grenzbereich nur dann erreicht wird, wenn mit dem Fahrzeug die erreichbare Höchstgeschwindigkeit gefahren wird lass ich mal dahin gestellt, aber ansonsten siehst du das wohl ganz richtig.
 
Na, jetzt fangen wir aber an Haare zu spalten.

Ok. Ich sprach von einem Traktor, bei einem PKW oder LKW sieht die Sache ganz anders aus.

Allerdings erschließt sich mir der Sinn noch immer nicht so ganz, warum man bei einer Entfernung von 7 km zum Feld eine Maschine im Grenzbereich bewegen muß.
 
HI
@ Mac
Also das du die Zuckerüben mit nur 40 tonnen fährst glaube ich dir nicht !!
ich bin in einer LLG (Lade und Liefer gemeinschaft) und dabei habe ich es noch nicht geschaft unter meinen 40 to zu bleiben weil man das gewicht nicht abschätzen kann bei dieser fracht, oder sehe ich das Falsch???
und dabei musst du fahren das geht alles auf zeit, da haste einen termin wann du da zu sein hast!!!!
 
Was man mir glaubt oder nicht, ist mir egal. Tatsache ist: 40 t sind erlaubt, mehr nicht. Die Zeiten in denen die Polizei ein Auge zugedrückt hat sind unwiderruflich vorbei. Zeitdruck gibt´s bei uns nicht, da wir bei dieser Aktion, heißt hier Aktion 15, (noch)
nicht mitmachen. Wir haben zwar auch Termine an denen wir unser Kontingent anliefern müssen, aber wie schon an anderer Stelle erwähnt, gehen wir nicht an die Leistungsgrenze unserer Maschinen. In der Ruhe liegt die Kraft und wir lassen uns nicht hetzen.
 
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter aber ich hab da noch ne Frage: Wenn ich meinen Pkw-Führerschein mache mit 17. Darf ich dann auch unter 18 Jahren Kleinschlepper unter 25 km/h fahren, oder muss ich auch beim Schlepperfahren unter 18 jemanden dabeihaben, der den Führerschein hat und über 18 ist.
Der Hintergrund ist, das ich bei einem Schlepperfreak bei uns im Dorf ab und zu mal beim rumschrauben helfe und später auch mal bei ihm fahren will. Der hat 3 Allgaier, 1 Normag, 2 Lanz Bulldog`s, 2 Hanomag, ... insgesamt sind es um die 12 Stück.
 
Ne, es waren 3 Eicher, 1 Allgaier, 2 Lanz, 2 Hanomag, ... aber insgesamt 12 Stück.
 
Moin!

Wenn ich meinen Pkw-Führerschein mache mit 17. Darf ich dann auch unter 18 Jahren Kleinschlepper unter 25 km/h fahren, oder muss ich auch beim Schlepperfahren unter 18 jemanden dabeihaben, der den Führerschein hat und über 18 ist.

Da Du die Schlepper zum Privatvergnügen fährst, hilft Dir Klasse L sowieso nichts. Klasse L gilt nur für Nutzung in der Land- und Forstwirtschaft, alles andere ist "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und ein teurer Spaß(Straftat, keine Ordnungswidrigkeit).

Also darfst Du nur Schlepper fahren, die unter Fahrerlaubnisklasse B fallen und die natürlich bis 18 nur in Begleitung.
Unter Klasse B fallen Schlepper mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5t ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Darunter können die Oldtimer mit Glück fallen. Und ganz wichtig, Du darfst nur einen Anhänger mit maximal 750kg zulässiger Gesamtmasse mitführen, denn die ganzen Regelungen aus der Landwirtschaft gelten ja nicht.

Gruß
Christian
 
Was ist den die maximal zulässige Gesamtgeschwindigkeit ? D.h. ich dürfte einen Oldtimer fahren der unter 3,5 t wiegt und max. 25 ? km/h fährt ? Ein alter Allgaier mit zweitakt motor fällt vermutlich noch darunter. Wie viele in meinem Alter, bin ich auch schon mal auf Feldwegen rumgetuckert. Aber natürlich ist das ja so ne Sache, wenn was passiert.
 
Moin!

Was ist den die maximal zulässige Gesamtgeschwindigkeit ?
Für Fahrzeuge die unter Klasse B fallen gibt es keine, die dürften theoretisch auch 150km/h laufen. Ist natürlich für einen Schlepper unsinnig. Nur die 3,5t müssen halt eingehalten werden...bei wirklichen Oldtimern sollte das gehen. Steht im Fahrzeugschein.

D.h. ich dürfte einen Oldtimer fahren der unter 3,5 t wiegt und max. 25 ? km/h fährt ?
Ja.

Ein alter Allgaier mit zweitakt motor fällt vermutlich noch darunter
Das steht im Fahrzeugschein.

Wie viele in meinem Alter, bin ich auch schon mal auf Feldwegen rumgetuckert. Aber natürlich ist das ja so ne Sache, wenn was passiert.
In einem anderen Forum hätte ich jetzt einen "Flöt" Smiley hier hin gesetzt...ich weiß wie das in dem Alter ist...aber es ist halt eine Straftat(bis 1 Jahr oder Geldstrafe) und es gibt auch eine Führerscheinsperre. Man darf sich nicht erwischen lassen.

Gruß
Christian
 
Gibt es Vorschriften bezüglich Hubraum ? Darf ich auch 10l Hubraum "fahren" ?
 
Solange der 10l Motor nicht in einem einspurigen Fahrzeug eingebaut ist, ja.
 
Hallo,
Die Fahrerlaubnis Klasse B schließt die Klasse L ein (auch bei B auf Probe), diese berechtigt ab 16 Jahren Zugmaschinen für die Landwirtschaft solo bis 32 km/h und mit Hänger 25 km/h.
Nach FeV §6 Abs. 5 Satz 6....unter landwirtschaftlichen Zwecke fallen auch ....Betrieb von Werkstätten zur Reparatur und Wartung, Prüfung, Probefahrten, evtl. noch Rückwirkend auf Satz 3 .....Nachbarschaftshilfe von Landwirten.....
Klasse L ohne Gewichtsangabe!
 
Das was der Trecker-Freak macht, ist ja kaum landwirtschaftlich. Der "spielt" ja nur mit den Dingern rum und macht Ausfahrten. Gilt dann auch noch die Klasse L ? Wenn ich das richtig verstehe, darf ich später wenn ich den PKW Führerschein habe, Schlepper bis 3,5 t fahren wenn es nichts Landwirtschaftliches ist. Wenn ich aber nun damit einem Freund z.B. helfe Brennholz zu transportieren darf ich max. 25 km/h fahren und das Gewicht ist egal. D.h. ich könnte für landwirtschaftliche Zwecke auch eine Lanz Bulldog ... mit über 3,5 t und 10,3l Hubraum sowie mit einer höchstgeschwindigkeit von 6 km/h fahren ?
 
Moin!

Richtig erkannt, für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke, sowie als Werkstatt ist Klasse L ausreichend. 25km/h als Zug, 32 km/h solo. Gewicht uninteressant, Anhänger sind ebenfalls mit drin.

Für's Privatvergnügen 3,5t, Geschwindigkeit egal. Anhänger bis 750kg, also im Prinzip gar nicht.

Hubraum ist für beides uninteressant, Hubraumgebrenzungen gibt es nur bei Krafträdern.

Gruß
Christian
 
Wer blickt durch diesen Bürokratenkram noch durch???

Wie verquast muß ein Hirn sein, das sich solch einen Kram einfallen läßt ?

Was war das früher einfach, Klasse 1,2,3,4,5 das war´s.

Ok...den Sinn der Sache mit dem 7,5 t + Anhänger mit ca. 10 t habe ich auch nie richtig verstanden...aber was solls..da hat sogar der dümmste Fahrschüler kapiert, welche Klasse für welche Fahrzeuggruppe...war meiner Meinung nach relativ einfach und verständlich aufgebaut.

Warum man heute einen landwirtschaftlichen Zug mit 32 km/h + 2 8t Anhängern(um die 19 t Gesamt) aber kein Mofa mit 25 km/h (ca. 120 kg Gesamt) mit diesem "kleinen" Traktorführerschein fahren darf ist doch nicht wirklich logisch, oder sehe ich das verkehrt?
 
Moin!

Warum man heute einen landwirtschaftlichen Zug mit 32 km/h + 2 8t Anhängern(um die 19 t Gesamt) aber kein Mofa mit 25 km/h (ca. 120 kg Gesamt) mit diesem "kleinen" Traktorführerschein fahren darf ist doch nicht wirklich logisch, oder sehe ich das verkehrt?
Mit dem kleinen Traktorführerschein darfst Du Traktoren solo bis 32km/h fahren und Züge bis 25km/h. Entspricht genau dem alten 5er, halt nur mit der Einschränkung, daß Klasse L nur in Land- und Forstwirtschaft genutzt werden darf, die alte Klasse 5 war auch für's Privatvergnügen nutzbar.

Natürlich darf man mit Klasse L auch Mofas fahren. Alle Führerscheinklassen beinhalten die Erlaubnis Mofas zu fahren.

Gruß
Christian
 
Eben nicht...kuck mal auf den Kartenführerschein.

Alte Klasse 5 war Mokick/Moped mit Versicherungsnummer (50 ccm, nicht schneller als 40 km/h)...jedenfalls Mitte der 70´ als ich die 4 (Traktor und Kleinkraftrad mit 50 ccm und mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) gemacht habe.

Für diese 5 mußte man nur einen Fragebogen ausfüllen. Die 4 war ähnlich, nur das man eine gewisse Anzahl Theoriestunden haben mußte.

Mofa fahren durften wir noch ohne irgendeine Bescheinigung. bewegen..die waren führerscheinfrei, ab 15.
 
Eben nicht...kuck mal auf den Kartenführerschein.
Doch, du verwechselt Mofa und Kleinkrafrad. Mofa ist keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Und die ist in jedem Fahrerlaubnis inbegriffen. Ich gucke jetzt aber nicht extra in der FEV nach.

Alte Klasse 5 war Mokick/Moped mit Versicherungsnummer (50 ccm, nicht schneller als 40 km/h)...jedenfalls Mitte der 70´ als ich die 4 (Traktor und Kleinkraftrad mit 50 ccm und mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) gemacht habe.
Ja das war gaanz früher mal so. Da wurde aber auch vor dem EU-Führerschein schon mehrfach etwas geändert.
Dann wurde Klasse 5 Traktoren und Klasse 4 Kleinkrafträder.

Aktuelle Definitionen:

Mofa(50cm², 25km/h, 1 Person): Prüfbescheinigung oder beliebige Fahrerlaubnis oder vor dem 31.03.1965 gebohren.
Die Mofa-Prüfbescheinigung wurde zum 01.04.1980 eingeführt.

Moped/Mokick gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht mehr, das sind jetzt Kleinkrafträder nach neuem deutschen, bzw. EU-Recht.

Kleinkraftrad(50cm², 45km/h, 2 Personen): Klasse M(in allen Klassen außer L und S eingeschlossen) oder alte Klasse 4(eingeschlossen in 1, 2, 3) oder ganz alte Klasse 5(überall eingeschlossen)
Hier ist zu beachten, daß der Inhalt von Klasse 4 und 5 früher vertauscht war. Sprich seit den 80ern sind Klasse 4 Kleinkrafträder nach neuem Recht und Klasse 5 Traktoren. Ich vermute das wurde auch zum 01.04.1980 geändert.

Kleinkrafträder nach altem deutschen Recht(50cm², offene Vmax, 2 Personen) gibt es so seit 01.04.1980 so nicht mehr. Bis 01.04.1980 galt Klasse 4(eingeschlossen in 1, 2, 3).
Danach war Klasse 1b nötig(allerdings Vmax dann 80km/h), heute wäre es Klasse A1(bis 18 Vmax=80km/h; eingeschlossen in Klasse A). Das ganze schimpft sich dann Leichtkraftrad und darf bei Klasse 1b anfangs maximal 80cm² und 80km/h haben, später und dann auch bei Klasse A1 sind es 125cm² und Vmax offen.

Man kann die Verwirrung im Führerscheinwesen nicht der EU anlasten. Das gab es vorher schon, insbesondere im Bereich der Krafträder. Problem ist die Besitzstandswahrung bei Änderungen. Sprich wenn die Fahrerlaubnisklassen geändert werden, bleiben den Altbesitzern trotzdem ihre alten Klassen erhalten.

Gruß
Christian
 
Thema: welcher führerschein

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