Hi,
Dirk schrieb:
Na ja, welchen Sinn hat eine Hersteller-Website überhaupt? Als Hersteller will ich den Kunden informieren, ihm eine Kontaktmöglichkeit bieten, Service anbieten, z.B. in Form von herunterladbaren Anleitungen/Ersatzteilkatalogen/Preislisten/...
Außerdem will ich mein Unternehmen im Normalfall einem möglichst breiten Publikum vorstellen, um mein Produkt im Markt besser aufzustellen. U.u. habe ich noch als "Gimmick" einen Online-shop. So.
Und unter dieser Voraussetzung ist alles, was dem Kundenzugriff schadet, schlecht. Dazu zählt Flash ganz genauso wie auch Navigation in Form von Java. Das ist - salopp ausgedrückt - einfach saudämlich.
im Grundsatz hast Du recht : wenn nicht Flash auf dem größten Teil der Systeme bereits vorhanden .... - und es das PlugIn im Zweifelsfall problemlos für lau geben würde.
.... und gerade weil Du z.B. den Opera-Browser selber nutzend erwähnst : installiert man diesen Browser, so kommt das Flash-PlugIn automatisch mit.
Es gibt sehr viele (potentielle) Kunden, die mittlerweile vom Arbeitsplatz auf Websites zugreifen, Recherche betreiben oder Ware bestellen. Und es gibt mindestens genausoviele Firmennetzwerke, in welchen aus gutem Grund weder Java noch Javascript oder "Spielerei-Plugins" wie Flash oder Realplayer erlaubt sind, geschweige denn installiert.
s.o. : Opera&Flash
Wenn die Mitarbeiter, welche im Netz Recherche betreiben sollen/dürfen weder Java noch Flash erhalten, so ist das ein Problem in dieser Firma, nicht der Anlaufstellen.
Genauso wie der ADAC-Helfer auch Torx-Schlüssel zum Schrauben an aktuellen Fahrzeugen mitbekommen muß - so muß der Surfer im Netz ein ordentlich ausgestattetes 'Handwerkszeug' für das Internet bekommen.
Und dann gibt es immer noch die Mehrzahl der Kunden, die keine schnelle Internetverbindung haben, sondern mit Glück auf ISDN zurückgreifen können. Und da ist eine komplett in Flash oder mit überflüssigem Java vollgestopfte Website einfach überflüssig.
einerseits surfen in Deutschland inzwischen ~ 1/3 mit DSL, andererseits : welche Firma surft noch mit einem Modem ??
Zudem erscheint es mir so, als ob die Flash-Anim sehr klein sind ... kleiner als so manches Bildmaterial div. Websites.
Zur Prozessorbelastung : habe eben mal spaßeshalber mit einem ~ 5 Jahre alten 800Mhz/128MB/WinXP die Seite aufgerufen - und das klappt gut.
Zu allen diesen Gimmicks sage: immer gerne, aber doch bitte dann und dort, wo sinnvoll und notwendig, und nicht einfach, weils grad in der Ecke lag!
stimmt ja - aber Flash und 1024er Auflösung sind doch nun wirklich nicht dramatisch.
Nur mit Begründung solcher 'Spielereien' wird man demnächst GEMA-Gebühren für Computer zahlen dürfen : weil die öff.-rechtl. irgendwelche Streaming-Angebote ins Netz stellen.
Mir ist in meinem ganzen Leben noch nicht ein Bewohner Deutschlands begegnet, der nicht mindestens ein Radio besessen hat (welches ja bekanntermaßen auch GEZ-pflichtig ist). Und wenn man schon ein Gerät angemeldet hat, ist ein PC nicht zusätzlich gebührenpflichtig. Also: Polemik, die hier auch überhaupt nichts zur Sache tut.
vorweg : hatte mich vorhin verschrieben - meinte natürlich GEZ-Gebühren
So einfach, simpel und kostengünstig wie Du es darstellst ist es leider nicht :
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Frage : Wenn ich von zuhause aus am Samstag arbeite und Textdateien in meinem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer schreibe und anschließend übers Internet auf den Verlagsserver stelle, in dem Arbeitszimmer aber weder Radio noch TV stehen, wird damit eine zusätzliche TV-Gebühr fällig? (Im Haus befindet sich ein Radio im Privatbereich).
GEZ: Ab 01.01.2007 gilt: Der PC ist anmelde- und gebührenpflichtig, d.h. eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das privat genutzte Hörfunkgerät wird angerechnet. Die monatliche Gebühr erhöht sich von EUR 5,52 um die zusätzliche Fernsehgebühr auf EUR 17,03
Frage : Wie ist die Situation, wenn ich im Wohnzimmer arbeite, also im Privatbereich, wo das Radio steht? Gilt der PC dann als Zweitgerät oder muss ich trotzdem noch ein Fernsehgerät anmelden, weil E-Mail und FTP als Fernsehen gelten und nicht als Radio?
GEZ: Ab 01.01.2007: Auch hier ist der PC zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da kein anderes Fernsehgerät im Haus vorhanden ist. Eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das Hörfunkgerät wird angerechnet.
Frage : Wie ist die Situation als Freiberufler, also wenn ich dieselbe Sache ohne Arbeitsvertrag aus meinem eigenen Büro tue, privat im selben Haus ein Radio angemeldet habe, jedoch nicht im Büro?
GEZ: Ab 01.01.2007: Hier ist der PC ebenfalls zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da kein anderes Fernsehgerät im Haus. Eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das Hörfunkgerät wird angerechnet.
Frage : Wie ist es, wenn eine Lebenspartnerin, die selbst weder Radio noch Fernsehen hat, als Webdesignerin selbstständig von zuhause arbeitet und somit ihr eigenes Arbeitszimmer hat? In dem auch keine Radios oder Fernseher des Haushalts stehen?
GEZ: Ab 01.01.2007: Der PC im Arbeitszimmer der Lebensgefährtin ist zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da der Raum zu anderen als privaten Zwecken genutzt wird. Keine Anrechnung von Rundfunkgeräten des gemeinsamen Haushalts. Jedoch besteht die Möglichkeit einer Anrechenbarkeit mit dem Radio in einem auf die Lebenspartnerin zugelassenen Kfz. In diesem Fall wäre, wie in den Beispielen vorher, nur die zusätzliche Fernsehgebühr zu entrichten.
Einige Formulierungen der Antworten sind natürlich schon leicht irreführend: So macht das Radio im Auto der Lebenspartnerin den Webdesign-PC selbstverständlich gebührentechnisch nicht billiger; es muss lediglich nicht mehr separat bezahlt werden, wenn es denn existieren würde. Dumm nur, dass die Dame nicht mal einen Führerschein hat, geschweige denn ein Auto. Und folglich auch kein Autoradio.
Es können also zumindest bei Angestellten innerhalb eines Grundstücks die beruflich und privat genutzten Geräte zusammengerechnet werden, auch wenn dabei Arbeitszimmer definiert sind.
Bei Freiberuflern, die einen Raum in der Wohnung zur Arbeit abgetrennt haben, gilt dies dagegen nicht.
Besonders dumm läuft dies dann in einer Familie, in der er als freiberuflicher Journalist und sie als selbstständige Webdesignerin arbeitet, weil beide angesichts des Arbeitsmarkts keine feste Anstellung gefunden haben und so zusammen effektiv weniger verdienen, als ein einzelner Angestellter. Bislang haben sie als monatliche Kosten für Rundfunk und Internet Radios in den Privaträumen für 5,52 Euro im Monat – Fernsehgeräte gibt es wegen der Kinder nicht – und eine 1&1-City-Flatrate zu 6,99 Euro im Monat, die über WLAN an PCs in beiden Arbeitszimmern und ein altes, privat genutztes Gerät im Kinderzimmer geleitet wird.
Ab 1. Januar 2007 werden hier gleich drei TV-Gebühren fällig und somit werden mit 51,09 statt zuvor 5,52 Euro im Monat ab 1. Januar 2007 in diesem Haushalt fast die
zehnfachen Rundfunkgebühren fällig! Dass diese dann wieder teilweise als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung mindernd geltend gemacht werden können, tröstet nur, wenn die Einnahmen auch hoch genug sind. Außerdem könnte es zunächst einmal schwierig werden, als Webdesigner Fernsehgebühren steuerlich anerkannt zu bekommen und dem Finanzbeamten klar zu machen, dass nur ein "neuartiges Fernsehgerät" imstande ist, E-Mail abzurufen und zu versenden.
Wer als Freiberufler oder Kleingewerbler vorsteuerpflichtig ist, ist mittlerweile ja sogar verpflichtet, diese dem Finanzamt online zu melden, Papierpost wird hier nicht mehr akzeptiert. Es kommt also keine Berufsgruppe schon aus steuertechnischen Gründen mehr an dem "neuartigen Fernsehgerät" im Büro vorbei, egal, welcher Art der Beruf selbst ist und ob dieser nach einem Internet-PC verlangt.
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Quelle
Es ist ein Firmenauftritt der wohl so von denen gewünscht worden ist - von 'Bevormundung' zu sprechen, halte ich für übertrieben. ...... ist es eine Bevormundung, wenn die Bosch-Akkus nicht in die Geräte von Festool passen ?
Das ist ja wohl Äpfel mit Birnen vergleichen.
vielleicht - aber genauso ist es ziemlich gewagt von 'unglaublich schlechten Websites' oder 'Bevormundung' in Zusammenhang mit Flash zu sprechen.
Es ist halt lediglich eine Variante die dort gewählt wurde - u.U. muß im seltenen Fall der Besucher sich zus. ein kostenloses PlugIn besorgen. Aber eine unüberwindliche Hürde ist das nun wirklich nicht.
Gruß, hs