Versicherung / Traktor

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H. Gürth

H. Gürth

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Hallo, heute mal eine Frage von mir.
Habe seit ein paar Tagen dieses Gerät zugelassen. Ist ein John-Deere LX 188 jedoch ohne Mähdeck. Ist mit Aufnahme für Kehrwalze und Schneeschieber ausgestattet.
Laut KFZ-Schein als Zugm. Geräteträger deklariert.
Motorleistung 13kW / 437 ccm.
Strassenzulassung mit schwarzem Kennzeichen.
Wer hat etwas vergleichbares und was kostet da die Versicherung?
Meine will da gnadenlos zuschlagen.

Über Antwort würde ich mich freuen.
75_johndeere_1.jpg
 
Der Zusatz "Geräteträger" passt mir nicht. 13 kw dürften auch mit schwarzer Nummer für eine Zugmaschine nicht mehr als 30€ kosten.
 
Hallo,

kleinere Traktoren kosten hier auch so in etwa 30 Euro, allerdings haben diese üblicherweise eine grüne Nummer. Ob sich das auf den Versicherungstarif auswirkt weiß ich nicht. Recht preiswert ist die WGV.
Für was brauchst Du den Johny? Wenn's nur für Winterdienst ist, würde ich versuchen auf 'Selbsfahrende Arbeitsmaschine' umzutypisieren. Hat den Vorteil daß Du keine Steuer mehr bezahlst und die Versicherung auch billig ist. Ich habe bei meinem Radlader einfach meine Haftpflicht um den Punkt Selbsfahrende Arbeitsmaschinen ergänzt und das wars. Weitere Kosten kommen nicht hinzu, Du brauchst kein TÜV, keine Zulassung und kein Nummernschild ( jedenfalls bis zu 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit)

Gruß Joggi
 
Hallo,

bei Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine müssen die Ausrüstung und die Maschine fest & "untrennbar" miteinander verbunden sein, also eine Arbeitseinheit darstellen.
 
Stimmt so nicht. Du kannst auch z.B. einen Fendt GT als selbstfahrende Arbeitsmaschine nutzen. Das muß im KFZ-Brief vermerkt sein und der Traktor darf dann keine Anhängevorrichtung mehr haben. Eine Versicherung erfolgt dann über die Betriebshaftpflicht.

Auch bei einer schwarzen Nummer müßte die Versicherung soviel kosten wie für einen vergleichbaren Traktor der eine grüne Nummer hat. Das wäre dann eine Zugmaschine im Güternahverkehr.
 
Grüne Nummern bedeuten meines Wissens nach eine Steuerbefreiung und werden für Fahrzeuge erteilt, bei denen der Nachweis einer reinen Zweckgebundenheit existiert, beispielsweise Trecker, LKW im landwirtschaftlichen Betrieb, Rettungswagen, aber auch Rundfunkübertragungswagen.


Dirk
 
Thema: Versicherung / Traktor

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