Stahl Terassendach

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Stefansteinfurt

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Guten Tag,
ich möchte meine Terrasse mit VSG überdachten. Das Gestell möchte ich selber aus Stahl fertigen.
Die Terrasse selber ist 4200 x 6800 mm.
Da ich wenig Platz zwischen Fenstersturz und Dachüberstand habe und eh schon wenig Licht einfällt, ist geplant die Sparren/Träger auf die Fussfette vom Wohnhaus zu legen. Somit ergibt sich eine Trägerlänge von 5000mm. DIE VSG Platten sollen 100mm nach unten rutschen das diese unten 100mm über den Träger ragen.
Geplant ist ein Träger stand von 1000mm.
DIE Träger/ Sparren sollen 60mm breit werden damit ich genügent Auflage für die VSG-Platten habe.
Am liebsten wären mir Rechteckrohre
60 x 60 x x damit mir die Sparrenhöhe kein Schatten wirft. Aber ich schätze das es wohl 60x 100x 5 werden muss

Gibt es hier jemand der mir sagen kann wie stark mein Rechteckrohr ausfallen muss??
 
Stefansteinfurt schrieb:
Gibt es hier jemand der mir sagen kann wie stark mein Rechteckrohr ausfallen muss??
Das mag je nach Bundesland unterschiedlich sein, aber hier kenne ich es so: Bei einer Tiefe größer 3 m ist für eine Terassenüberdachung ein Bauantrag inkl. Statiknachweis notwendig.
Mit anderen Worten: Der Statiker wird es dir sagen können und seine Unterschrift brauchst du sowieso.
60x60 wird jedenfalls auch bei 5mm Wandstärke nicht ausreichen. Das kann ich dir schon jetzt sagen.

1 m Sparrenabstand kann auch nicht jedes x-beliebige VSG.
VSG 10.76 wird bei vielen Herstellern nur bis 900 mm Sparrenabstand empfohlen. Darüber nimmt man dann meist VSG 12.76. Die Scheiben werden dann sauschwer. Also überleg dir das gut mit dem Sparrenabstand und sprich frühzeitig mit dem Glaslieferanten.
 
Danke für die Rückmeldung erstmal.
Eine Baugenehmigung ist erstmal Nebensache, die Strafe ist bereits einkalkuliert.
Ja die Platten werden schwer aber diese werden Später mit einem Kran aufgelegt. Breitentechnisch könnte ich das Glas sogar bis 1,4m bekommen aber 1m reicht bzw. 1,2m mit 12er VSG.
Ich bräuchte nur einen der mir die Demmensionen für die Sparren sagen kann.
Ich habe schon im Netz geschaut aber da werde ich nicht Schlau durch. Und habe jedesmal andere Werte raus.

Gibt's hier jemand der das Rechnen kann?
 
Die Werte hängen ja auch von der Belastung der Sparren und der erlaubten Durchbiegung ab.
Du müsstest also erstmal alle Lasten (Eigengewicht, Verkehrslast, Schneelast, Windlast) definieren. Ich kenne z.B. die Schneelastzone von Steinfurt nicht auswendig, aber sowas kann man ja nachsehen.

Die maximale Durchbiegung der Glasscheibe liegt vermutlich bei L/200 (im Zweifelsfall den Lieferanten fragen). Ob man das so auslegt oder auf L/300 geht, musst du selbst entscheiden. Bei L/300 hast du 500/300 = 1,7 cm max. Durchbiegung in der Mitte des Sparren.

Wenn du die Lasten alle kennst, kannst du erstmal hier die Abmessungen deines Rechteckprofils eintragen. Mit den Ergebnissen geht es dann hier weiter.
E-Modul von Stahl ist 210000. Die restlichen Werte sollten zu diesem Zeitpunkt bekannt sein.
Für ein Profil 60x100x5 und hypothetische 150 kg pro Meter komme ich z.B. auf eine Durchbiegung von knapp 30 mm. Der Träger ist - mit den Annahmen - also unzureichend.
Durchbiegung.JPG
Ich bin natürlich kein Statiker, sondern nur irgendein Typ im Internet. Ob das jetzt alles stimmt richtig ist, was ich geschrieben habe, weiß ich nicht.

Eine Baugenehmigung ist erstmal Nebensache, die Strafe ist bereits einkalkuliert.
Mal unabhängig davon, dass das kein kluger Ansatz ist: Die Statik wird man von dir auch beim Nachtrag verlangen. Du sparst die Statik also nicht.
Hast du eigentlich einen Nachweis, dass du an statisch relevanten Bauteilen schweißen darfst? Sonst kann es ganz dumm laufen, dass du die Wahl hast, die Schweißnähte durch einen Gutachter prüfen zu lassen, oder einen Rückbau vorzunehmen... Aber ich will dich nicht aufhalten.
Bei knapp 30 qm kann man auch vorher noch mal prüfen, ob die Lasten einfach so in die Fusspfette eingebracht werden dürfen. Die bzw. den Fenstersturz direkt da drunter hat schließlich jemand (hoffentlich zumindest in dem Fall ein echter Statiker) auf die vorherrschende Last ausgelegt. Wenn du jetzt rechnerisch das halbe Terassendach da ran hängst, ist das nicht ganz unerheblich.

Such dir jetzt einen Statiker. Am Ende brauchst du die Unterschrift so oder so. Außer Terassendächer Bauen macht dir Spaß. Mit deinem Ansatz könnte es nämlich sein, dass du zwei Stück bauen darfst. :mrgreen:
 
Danke für die Info.
Ein passenden Schweißschein ist vorhanden. Sollte jemand meckern reicht denen eine Berechnung. Diese Prüft das Amt dann selber. Und mit einer Strafe von 10 % der Gesamtbaukosten kann ich gut leben.
Aber wenn man sich nicht ganz unbeliebt gemacht hat, interessiert saß hier eh keinen.
Mein Nachbar hat ein ganzen Wohnhaus gebaut andere bauen einfach ein 1 Stockwerk mehr als genehmigt. Hier muss man nicht wieder abreisen sondern nur bezahlen.

Für mich ist erstmal wichtig wie groß das Rohr oder ein Träger werden muss der die sich und und eine Glasplatte mit einem Gesammtgewicht von 150 kg tragen kann.

Was mich aber wundert, das bei Holz eine Balken von 80x 160 reicht laut mehreren Angeboten mit 900mm breiten Glas.
 
Stefansteinfurt schrieb:
Was mich aber wundert, das bei Holz eine Balken von 80x 160 reicht laut mehreren Angeboten mit 900mm breiten Glas.
Das hängt davon ab, wie stark das ganze sich am Ende durchbiegen darf. Bei gleicher Annahme bzw. reduzierter Traglast wegen des kleineren Abstands von nur 900 mm statt 1000 mm komme ich bei KVH auf ein Format von 8x20. Bei BSH könnten kleinere Abmessungen herauskommen.

Für mich ist erstmal wichtig wie groß das Rohr oder ein Träger werden muss der die sich und und eine Glasplatte mit einem Gesammtgewicht von 150 kg tragen kann.
Dünner als in meinem Beispiel. Denn du ignorierst hier komplett das Problem, dass auch mal einige cm Schnee drauf liegen können oder mal jemand für Wartungs- oder Reparaturarbeiten das Dach betreten muss. Auch Windlasten sind bei deinen 150 kg Gesamtgewicht vollkommen ausgeblendet. Wenn du deine Sparren also auf die 150 kg Gesamtgewicht der Glasscheibe auslegst, dann hält das erstmal. Das ganze Dach wartet aber nur darauf, dass ein unvorsichtiger Mensch sich bei schlechtem Wetter darunter aufhält...
Deswegen: Schneelastzone ermitteln, Windlasten beachten, Verkehrslasten beachten.
Selbst wenn deinem Bauamt das egal wäre, weil es dort keiner Nachprüft: Die Physik ist in allen Bundesländern gleich.
 
Wie ist denn die Glasscheibe als "Last" zu sehen?
Immerhin ist so eine 12mm starke VSG-Scheibe ja auch ein Stück weit selbsttragend.

PS
 
Stefansteinfurt schrieb:
Eine Baugenehmigung ist erstmal Nebensache, die Strafe ist bereits einkalkuliert.
[...]
Gibt's hier jemand der das Rechnen kann?

Rechnen kann das ein Statiker, gegen Geld.

Schon Deine Grundannahme, dass Du unbedingt 60 mm breite Profile benötigst, um die VSG-Scheiben (nicht ..-platten) aufzulegen ist falsch und zeigt, dass Du anscheinend nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügst, um eine solche Überdachung selbst zu planen.

Stefansteinfurt schrieb:
Für mich ist erstmal wichtig wie groß das Rohr oder ein Träger werden muss der die sich und und eine Glasplatte mit einem Gesammtgewicht von 150 kg tragen kann.
Die Fragestellung ist falsch und so nicht zu beantworten.
Es genügt nicht, einzelne Bauteile zu bemessen und es fehlen die für die Bemessung notwendige Angaben (u. a. zur Gesamtgeometrie)

Stefansteinfurt schrieb:
Was mich aber wundert, das bei Holz eine Balken von 80x 160 reicht laut mehreren Angeboten mit 900mm breiten Glas.
Warum wundert Dich das?
Hat der Bieter das gerechnet und übernimmt die Haftung für die statische Bemessung?
Der Satz enthält im Grunde keine brauchbare Aussage, wie auch hier die Angaben zur Geometrie und zum statische System fehlen.

Nichts für ungut, aber wir reden hier über eine Überkopfverglasung und nicht über ein kleines Bastelprojekt.
Da gelten zahllose DIN-Normen und Technische Richtlinien (z. B. die technischen "Richtlinien für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV)"), die weit über die statische Bemessung hinausgehen. Bei fehlerhafter Planung/Ausführung besteht Gefahr für Leib und Leben.

Ich empfehle, das ganze von Profis planen (und ausführen) zu lassen.
Alles andere wäre m. E. extrem verantwortungslos.
Solche Projekte können nicht mit ein paar Forenbeiträgen gelöst werden.

Gruß
D.Mon
 
powersupply schrieb:
Wie ist denn die Glasscheibe als "Last" zu sehen?
Immerhin ist so eine 12mm starke VSG-Scheibe ja auch ein Stück weit selbsttragend.
Die Verglasung an sich ist zunächst mal nur als "Eigenlast" zu sehen.
Es ist zwar richtig, dass Glas auch begrenzt Lasten abtragen kann, aber "selbsttragend" ist sie ganz sicher nicht, denn sonst würde man keine zusätzliche Stahlkonstruktion benötigen.

Die Verglasung kann, bei entsprechender Planung des statischen Systems außerdem als statisch aussteifende Scheibe angesetzt werden, was sinnvoll ist, weil man sonst vermutlich aussteifende Verbände in der Stützenebene benötigen würde. Genaues kann man nicht sagen, da die örtliche Randbedingungen nicht bekannt sind.
Darüber hinaus muss die Verglasung die Verkehrslasten (z. B. Begehen, Schnee etc.) aufnehmen und abtragen können. Auch die Windlast, darf an dieser Stelle nicht unterschätzt werden.

Gruß
D.Mon
 
Hallo nochmal,

ergänzend zu meinem vorletzten Beitrag habe ich jetzt auf die Schnelle mal was recherchiert.

Überkopfverglasungen können nach der Normenreihe DIN 18008 ausgeführt werden.
Weicht die Konstruktion von diesen Vorgaben nennenswert ab, benötigst Du entweder ein Komplettsystem mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (was Du nicht selbst bauen kannst und darfst) oder eine Zulassung im Einzelfall, was Du erst Recht nicht hinbekommst und auch sicher nicht bezahlen willst.
Daneben sind natürlich trotzdem zahlreiche weitere DIN-Normen zu beachten.

Wenn Du abweichend davon baust und die Behörde bekommt das mit, ist es mit einer Strafe nicht getan, sondern dann folgt in aller Regel zuerst die Nutzungsuntersagung und dann die Aufforderung zum Rückbau mit Fristsetzung. Die saftige Geldbuße kommt dann noch oben drauf.

Gruß
D.Mon

PS:
zum Thema Durchbiegung.
Hier wird oft so getan, als können man die zu tolerierende Durchbiegung nach eigenem Gutdünken festlegen.
Das ist schon grundsätzlich, im Glasbau aber doppelt falsch, weil selbst bei statisch zulässigen Durchbiegenden schon ein Versagen der Scheiben eintreten kann.
Auch hierzu sind keine konkreteren Aussagen möglich, da auch hier die notwendigen Angaben fehlen.

Im Übrigen habe ich hier noch nichts über die Kopfstöße an den Glasscheiben gelesen.
Hat man sich schon Gedanken gemacht, wie die ausgeführt werden sollen oder sollen die VSG-Scheiben mit 4,20 m(bzw. 6,80 m) Länge an einem Stück aufgelegt werden?
 
Hallo,
ich habe natürlich nicht die nötige Kenntnis, deswegen habe ich mich hier angemeldet und gehofft das ich hier Unterstützung oder Hinweise bekomme.
Das mir das ein Statiker rechnen kann und das das keiner um sonst mach ist mir klar.
Das Geld wollte ich mir erstmal sparen und und grob vorab wissen was möglich wäre.
So kann ich dann sagen ob es für meine Gegebenheiten mehr Sinn macht große Abstände zu wählen, oder kleinere wo die Sparren/Träger dann nicht so hoch werden müssen und somit vielleicht trotz mehr Träger der Lichtdurchlas gleich oder sogar größer
ist.
Vielleicht gibt es ja ein Statik Programm wo ich die Daten eingeben kann oder hier hat jemand auch schonmal vor einen annähernden gleichen Problem gestanden und kann mir Tipps geben.
Meine Annahme von 60mm breite beruht auf auf die im Handel gängigen Profile für das Glas. Ja diese gibt's auch in 40 und 50 mm breite aber 60 ist das gängigste und ich kann dieses auch bei breiten über 890mm verwenden. Somit habe ich dann schonmal ein Maß fix und es gibt etwas weniger Möglichkeiten und Rechnung.
Ich werde gleich mal eine Zeichnung machen
 
Thema: Stahl Terassendach

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