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MikeHH1975
Guest
Hi,
ich hab da mal eine bescheidene Frage:
Gibt es bindende Richtlinien, für die Verlegung von Stromkabeln in der Wand? z.B. Abstand zur Decke etc.? Was darf zusammen über eine Sicherung laufen?
Habe folgendes Problem:
Ich bin die Tage in ein Hochhaus Baujahr 1972 eingezogen. In der Küche wollte ich Hängeschränke an die Wand bringen.
Und wie es halt so ist, alles in Eile. Die Bohrlöcher hatte ich in einem Abstand von ca. 23 cm unterhalb der Decke angezeichnet. Eine, wie mein Vater meinte, untypische Höhe für Stromkabel
Untypisch vielleicht, aber leider nicht unmöglich.
Leichtsinnigerweise, natürlich ohne vorher mit einem Kabel-/Metall-Sucher die Wand zu überprüfen, setzte ich den Bohrer an. Ich kam nicht weit, nach dem ersten Loch stand ich nun im Dunkeln. Volltreffer, wie sich nach dem Öffnen der Bohrstelle zeigte. Das Flachbandkabel 3x1,5 voll mittig erwischt.
Gut, das das nun ein Fall für den Experten ist, ist mir klar. Ich meine, ich bin selber Handwerker und weiß, was es heißt, für Folgeschäden haften zu müssen. Also soll sich da doch ein Experte vom Fach mit auseinander setzten. Werde also meinen Hauswart informieren.
Nun geht es allerdings um die Frage der Kostenübernahme und da das nun wieder mit rechtlichen Dingen zu tun hat, wollte ich gern mal wissen, ob das Kabel in dieser Höhe überhaupt verlegt werden durfte? (Sprich auf die angeblich untypische Höhe für Stromkabel zurückzukommen)
Des weiteren zum Thema Absicherung: Die Sicherung hat auf meinen Bohrversuch hervorragend reagiert und ist sofort herausgesprungen. Allerdings ist jetzt folgendes tot: Das Licht in der Küche, die Steckdosen in der Küche und eine Steckdose im Nachbarraum. Auf der Beschreibung im Sicherungskasten wurde diese Sicherung mit „Licht & Steckdosen“ beschriftet. Ist solche Absicherung überhaupt zulässig?
Ich weiß, viele rechtliche Fragen, aber viele Gründe, um sich vielleicht doch noch der Kostenübernahme zu entziehen.
Und noch eine Frage zum Schluss: Hat jemand Erfahrung, ob ein solcher Schaden von der Privathaftpflicht übernommen wird? Oder gilt so was schon als „grob fahrlässig gehandelt?“
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Grüße
Mike
ich hab da mal eine bescheidene Frage:
Gibt es bindende Richtlinien, für die Verlegung von Stromkabeln in der Wand? z.B. Abstand zur Decke etc.? Was darf zusammen über eine Sicherung laufen?
Habe folgendes Problem:
Ich bin die Tage in ein Hochhaus Baujahr 1972 eingezogen. In der Küche wollte ich Hängeschränke an die Wand bringen.
Und wie es halt so ist, alles in Eile. Die Bohrlöcher hatte ich in einem Abstand von ca. 23 cm unterhalb der Decke angezeichnet. Eine, wie mein Vater meinte, untypische Höhe für Stromkabel
Untypisch vielleicht, aber leider nicht unmöglich.
Leichtsinnigerweise, natürlich ohne vorher mit einem Kabel-/Metall-Sucher die Wand zu überprüfen, setzte ich den Bohrer an. Ich kam nicht weit, nach dem ersten Loch stand ich nun im Dunkeln. Volltreffer, wie sich nach dem Öffnen der Bohrstelle zeigte. Das Flachbandkabel 3x1,5 voll mittig erwischt.
Gut, das das nun ein Fall für den Experten ist, ist mir klar. Ich meine, ich bin selber Handwerker und weiß, was es heißt, für Folgeschäden haften zu müssen. Also soll sich da doch ein Experte vom Fach mit auseinander setzten. Werde also meinen Hauswart informieren.
Nun geht es allerdings um die Frage der Kostenübernahme und da das nun wieder mit rechtlichen Dingen zu tun hat, wollte ich gern mal wissen, ob das Kabel in dieser Höhe überhaupt verlegt werden durfte? (Sprich auf die angeblich untypische Höhe für Stromkabel zurückzukommen)
Des weiteren zum Thema Absicherung: Die Sicherung hat auf meinen Bohrversuch hervorragend reagiert und ist sofort herausgesprungen. Allerdings ist jetzt folgendes tot: Das Licht in der Küche, die Steckdosen in der Küche und eine Steckdose im Nachbarraum. Auf der Beschreibung im Sicherungskasten wurde diese Sicherung mit „Licht & Steckdosen“ beschriftet. Ist solche Absicherung überhaupt zulässig?
Ich weiß, viele rechtliche Fragen, aber viele Gründe, um sich vielleicht doch noch der Kostenübernahme zu entziehen.
Und noch eine Frage zum Schluss: Hat jemand Erfahrung, ob ein solcher Schaden von der Privathaftpflicht übernommen wird? Oder gilt so was schon als „grob fahrlässig gehandelt?“
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Grüße
Mike