Richtlinien für Stromkabelverlegung und Absicherung?

Diskutiere Richtlinien für Stromkabelverlegung und Absicherung? im Forum Haustechnik und Hausgeräte im Bereich Anwendungsforen - Hi, ich hab da mal eine bescheidene Frage: Gibt es bindende Richtlinien, für die Verlegung von Stromkabeln in der Wand? z.B. Abstand zur Decke...
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MikeHH1975

Guest
Hi,

ich hab da mal eine bescheidene Frage:

Gibt es bindende Richtlinien, für die Verlegung von Stromkabeln in der Wand? z.B. Abstand zur Decke etc.? Was darf zusammen über eine Sicherung laufen?

Habe folgendes Problem:

Ich bin die Tage in ein Hochhaus Baujahr 1972 eingezogen. In der Küche wollte ich Hängeschränke an die Wand bringen.
Und wie es halt so ist, alles in Eile. Die Bohrlöcher hatte ich in einem Abstand von ca. 23 cm unterhalb der Decke angezeichnet. Eine, wie mein Vater meinte, untypische Höhe für Stromkabel :lol:
Untypisch vielleicht, aber leider nicht unmöglich.

Leichtsinnigerweise, natürlich ohne vorher mit einem Kabel-/Metall-Sucher die Wand zu überprüfen, setzte ich den Bohrer an. Ich kam nicht weit, nach dem ersten Loch stand ich nun im Dunkeln. Volltreffer, wie sich nach dem Öffnen der Bohrstelle zeigte. Das Flachbandkabel 3x1,5 voll mittig erwischt. :cry:

Gut, das das nun ein Fall für den Experten ist, ist mir klar. Ich meine, ich bin selber Handwerker und weiß, was es heißt, für Folgeschäden haften zu müssen. Also soll sich da doch ein Experte vom Fach mit auseinander setzten. Werde also meinen Hauswart informieren.

Nun geht es allerdings um die Frage der Kostenübernahme und da das nun wieder mit rechtlichen Dingen zu tun hat, wollte ich gern mal wissen, ob das Kabel in dieser Höhe überhaupt verlegt werden durfte? (Sprich auf die angeblich untypische Höhe für Stromkabel zurückzukommen)

Des weiteren zum Thema Absicherung: Die Sicherung hat auf meinen Bohrversuch hervorragend reagiert und ist sofort herausgesprungen. Allerdings ist jetzt folgendes tot: Das Licht in der Küche, die Steckdosen in der Küche und eine Steckdose im Nachbarraum. Auf der Beschreibung im Sicherungskasten wurde diese Sicherung mit „Licht & Steckdosen“ beschriftet. Ist solche Absicherung überhaupt zulässig?

Ich weiß, viele rechtliche Fragen, aber viele Gründe, um sich vielleicht doch noch der Kostenübernahme zu entziehen. :lol:

Und noch eine Frage zum Schluss: Hat jemand Erfahrung, ob ein solcher Schaden von der Privathaftpflicht übernommen wird? Oder gilt so was schon als „grob fahrlässig gehandelt?“

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Grüße

Mike
 
MikeHH1975 schrieb:
Gibt es bindende Richtlinien, für die Verlegung von Stromkabeln in der Wand? z.B. Abstand zur Decke etc.?
Such mal nach Installationszone mit der Suchmaschine Deiner Wahl.

Was darf zusammen über eine Sicherung laufen?
Mir sind da keine speziellen Einschränkungen für einen "normalen" Haushalt bekannt. Du kannst auch alles über eine Sicherung laufen lassen, das ist aber wenig zielführend, weil Du dann bei jedem Problem im Dunkeln stehst.

Die Bohrlöcher hatte ich in einem Abstand von ca. 23 cm unterhalb der Decke angezeichnet. Eine, wie mein Vater meinte, untypische Höhe für Stromkabel
Dein Vater schein pfiffiger als Du zu sein :lol:

Nun geht es allerdings um die Frage der Kostenübernahme
Wer soll denn Deiner Meinung nach die Kosten für Deine Fahrlässigkeit übernehmen? Dein Papa?

mal wissen, ob das Kabel in dieser Höhe überhaupt verlegt werden durfte? (Sprich auf die angeblich untypische Höhe für Stromkabel zurückzukommen)
Das ist keine untypische Höhe für Leitungen, sondern eher eine untypische Höhe für Schrankbohrlöcher.

Allerdings ist jetzt folgendes tot: Das Licht in der Küche, die Steckdosen in der Küche und eine Steckdose im Nachbarraum.
Auch nix besonderes. Man halt vermutlich für die Nachrüstung einer Steckdose die nächstliegende Leitung auf der "Rückseite" der Wand genommen, um sich aufwendige Verlegearbeiten zu sparen. Unschön, aber durchaus üblich.

Auf der Beschreibung im Sicherungskasten wurde diese Sicherung mit „Licht & Steckdosen“ beschriftet. Ist solche Absicherung überhaupt zulässig?
Was meinst Du? Beides an einen LS? Siehe oben. Oder meinst Du die Beschriftung? Da darfst Du Deiner Kreativität freien Lauf lassen.

viele Gründe, um sich vielleicht doch noch der Kostenübernahme zu entziehen.
Nö. Exakt NULL Gründe.

Und noch eine Frage zum Schluss: Hat jemand Erfahrung, ob ein solcher Schaden von der Privathaftpflicht übernommen wird?
Wird er natürlich nicht.
 
Ergänzend zu Dirk:
Die Installationszonen sind reine "Empfehlungen". M.W. gibt es "Vorschriften" nur im Feuchtraum/Bad.
Theoretisch muss also bei jeden Bohrloch mit einer Leitung (sei es Strom, Wasser (sehr schlecht) oder gar Gas (ganz schlecht) gerechnet werden.

Einzig wie das mit der Haftpflicht aussieht - keine Ahnung... ich meine mal gehört zu haben es hätte eine gezahlt... Also nachfragen!

Immerhin hast Du erkannt, dass hier ein Fachmann ran muss - sehr löblich!

Edit: Sein wir mal ehrlich - hätte er den PE getroffen, hätte es jahrelang wahrscheinlich kein Mensch gemerkt... und der der es gemerkt hätte wäre evtl. nicht mehr in der Lage es zu sagen....!
 
Thema: Richtlinien für Stromkabelverlegung und Absicherung?

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