Rasenmähen unter 16 Jahren verboten ?

Diskutiere Rasenmähen unter 16 Jahren verboten ? im Forum Gartengeräte im Bereich Werkzeuge & Maschinen - wo finde ich den § Gesetzestext dazu den bei Nachbars mäht ein 8 jähriges Mädchen mit einem Elektromäher mit nackten Füssen und einer weisen...
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Trabold

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wo finde ich den § Gesetzestext dazu
den bei Nachbars mäht ein 8 jähriges Mädchen mit einem
Elektromäher mit nackten Füssen und einer
weisen verlängerungsleitung
trotz meinem hinweis Sicherheit und unfallgefahr
- O-Ton das ist Privat-
ich finde es schlimm.
hat jemand eine Idee
Gruss
aus Mannheim
 
Ob es hier ein gesetzliches Verbot gibt, weiß ich nicht. Allerdings gibt es wohl entsprechende Hinweise in vielen Bedienungsanleitungen.

Hilfreich sind auch die Hinweise auf der Briggs & Stratton-Website zum Thema Sicherheit der Rasenmäher http://www.briggsandstratton.com/display/router.asp?DocID=64551.

Sie beruhen auf Vorschriften aus den USA, wo wohl die meisten der 60.000 Rasenmäherunfälle mit Jugendlichen unter 15 Jahren passieren.
 
Hallo,
unter www.jugendschutz.de und dann weiter "Bund"
sind Angaben zum Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutz zu finden.
Da steht dann auch was über "Motorbetriebene Geräte"
etc.

MfG

H. Gürth
 
Wir haben die Frage mal an das bayerische Verbraucherschutzinformationssystem (VIS) www.vis.bayern.de gestellt und von dort folgende Antwort bekommen.
Im Geltungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein derartiges Benutzungsverbot.

Unseres Erachtens handelt es sich um Hinweise der Rasenmäher-Hersteller an die Benutzer, dass beim Betrieb der Geräte Gefährdungen auftreten können, die von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren möglicherweise nicht erkannt bzw. unterschätzt werden.
 
Hallo,
hier eine Antwort aus dem Verkehrs- und Polizei Forum:

Für Dein Beispiel :

Wäre es ein fremder, der hier Arbeit anböte, dann käme das Jugendarsbeitsschutzgesetz in betracht, - da wäre dieser Fall natürlich nicht erlaubt und Ärger würde es schneien....

Was aber, wenn die ganze Sache privat läuft,
dann klar Familienrecht,
nach § 1628 BGB ist die Elterliche Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben.
nach § 1619 hat das bei den Eltern wohnende Kind nach seinen Kräften, seiner Lebensstelung im Hauswesen sein Anteil zu leisten,
das ist Rasenmähen mit 8 Jahren und nackten Füßen ganz klar nicht.
Eine achtjährige darf vielleicht abtrocknen und da sollten Schlachtermesser nicht gerade im Spülwasser liegen.
nach § 1631 Abs. 1 besteht sogar die Pflicht, daß Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.
Droht dem Kind Schaden, kann das Gericht nach § 1666 BGB die geeigneten Maßnahmen ergreifen.
Meist geht das so - Anzeige über das Jugendamt. Die prüfen, wenn es nicht klappt dann zum Gericht. Dem Kind wird ein sg Verfahrenspfleger bestellt ( ein Kinderanwalt - neuere Sache im Gesetz) dann Verfahren mit Maßnahme nach § 1666 BGB , kann zB eine gerichtliche Untersagung sein, das Kind mit einem Rasenmäher loszulassen, auch einstweilige Verfügungen dieser Art können dann erlassen werden.

Gruß JS

zusätzliche Grüße von Alfred
 
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. schickte uns hierzu folgende Stellungnahme
leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Vielleicht wenden Sie sich an die Kollegen vom Verbraucherschutz? Es gibt ja z.B. ein Gerätesicherheitsgesetz, mit dem sich die BAJ aber verständlicherweise nicht beschäftigt hat. Aus den mir bekannten Gesetzen, die sich mit dem Jugendschutz befassen, kann man nur eine sehr indirekte Herleitung
versuchen: Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz sind Jugendlichen gefährliche Arbeiten verboten. Hilfstätigkeiten auf dem elterlichen Grundstück zählen aber nicht zu den vom Gesetz erfassten Arbeiten [§1 (1) JArbSchG].
 
es soll eine EU-Norm geben
über die bauliche Beschaffenheit von Rasenmäher
aus der soll angeblich hervorgehen-Ableitung-
das Personen unter 16 J. "Baulich" nicht in der Lage
sind mit Motorbetriebe Geräten umzugehen ?
Habe Diese EU leider noch nicht im Netz gefunden
Gruß
aus Mannheim
 
Thema: Rasenmähen unter 16 Jahren verboten ?

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