"hat´n dach und bewegt sich nicht" .. das ist die einfachste definition für e. bauliche anlage. bei dem pfahlhaus handelt es sich um eine bauliche anlage.
wären räder drunter, wär´s keine bauliche anlage.
ab jetzt wird´s schwierig, d.h., alles mit der genehmigungsbehörde absprechen, ja?
"flexiblere Handhabung"?
wegen temporärer nutzung könnte die genehmigungsbehörde auf vollständige erschliessung verzichten (strom, wasser, abwasser..), vielleicht wird dadurch auch e. genehmigung im unbeplanten aussenbereich möglich (wie zb. auch jagdhütten).
haftung liegt zuerst beim besitzer: wenn mir im haus eines anderen ein stein auf den kopf fällt, kann ich nur auf den haus-und steinbesitzer zurückgreifen. der kann sich vielleicht bei seinem maurer/architekten/statiker revanchieren.
damit taucht, auch für das genehmigungsverfahren, das nächste problem auf...
da sich jedoch gemeinden (und wiedergewähltwerdenwollende bürgermeister) um jugendbelange zu kümmern haben, sollte so eine idee nicht auf taube ohren stossen - hoffe ich.
ich hoffe aber auch, dass das pfahlhaus nicht nur auf 15er rundholzstützen stehen soll