keine garantie bei verschleissartikeln?

Diskutiere keine garantie bei verschleissartikeln? im Forum Elektrowerkzeuge im Bereich Werkzeuge & Maschinen - hi, kann ich ja irgendwie verstehen: da kauft sich jemand ein pack nägel und will die krumgeschlagenen beim händler umtauschen... geht natürlich...
M

markus

Registriert
06.02.2004
Beiträge
375
hi,

kann ich ja irgendwie verstehen: da kauft sich jemand ein pack nägel und will die krumgeschlagenen beim händler umtauschen... geht natürlich nicht.

natürlich?
natürlich! aber wo ist die grenze?
der anker in einem motor wird bei defekt in den ersten 6 monaten umgetauscht, oder?

wird ein abgebrochener sds-meissel umgetauscht?
wird ein entzahntes sägeblatt umgetauscht?
wird ein ausgebrochener sds-bohrer umgetauscht?

danke+grüsse, markus
 
Meistens wird im einzelfall entschieden wenn bremsbeläge innerhalb von 5000km runter sind dann ist das ein Gewährleistungsfall genauso mit nem Meissel wenn der abbricht liegt entweder eine grobe Fehlbenutzung vor oder halt ein Materialfehler da der Bruch kein typisches verschleissmerkmal ist.
Es kommt immer auf den Artikel an ein Bohrer ist schnell abgebrochen da wird es wohl schwierig aber wenn die Schneide ausgebrochen ist ohne zeichen von überhitzung in folge von bohren auf Stahlarmierung ist auch das ein Gewhrleistungsfall!
Der Anker einer Bohrmaschine ist auch kein Verschleissartikel auch wenn er sich dreht und einem Gewissen verschleiss unterliegt aber das ist bei jedem teil der Fall und die Volle Gewährleistung kommt zum tragen!

Die einzige Möglichkeit ist das dir der Händler unsachgemässen Gebrauch oder natürlichen Verscheiss nachweist (innerhalb der ersten 6 Monate) ansonsten muss er auch verschleissartikel erstetzen!


Aber es muss eine Genaue Trennung zwischen Garantie und Gewährleistung gemacht werden da bei einigen Herstellern die Garantiebedingungen anders formuliert sind und die Gewährleistung klar gesetzlich geregelt ist und der Verkäuferals Vertragspartner für die Gewährleistungsansprüche zuständig ist!
 
Erstmal geht es um die gesetzliche Gewährleistung. Hier haftet der Händer dafür, dass du ein ordentliches Produkt bekommen hast. Geht dies innerhalb von sechs Monaten kaput, wird allgemein angenommen, dass das Produkt schon beim Kauf nicht in Ordnung war. Der Verkäufer muss es dann kostenlos reparieren oder austauschen, es sei denn, er kann dir nachweisen, dass die Ursache des Schadens bei dir liegt.

Nach mehr als sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war, zum Beispiel als Materialfehler. Die gesetzliche Gewährleistung für Neuware beträgt zwei Jahre. Danach ist der Verkäufer fein raus, auch wenn der Fehler ein Materialfehler war. Bei Produkten für gewerbliche Anwender kann der Verkäufer außerdem in seinen AGBs die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.

Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Garantiegeber, oft Hersteller, aber auch Händler. Was dieses Versprechen beinhaltet, steht in den Garantiebedingungen, die man sich auf jeden Fall aushändigen lassen sollte. Oft deckt die Garantie die gesetzliche Gewährleistung mit ab, sie kann diese aber auch erweitern. Manche Garantien, zum Beispiel bei Hilti, übernehmen auch die Reparatur von Verschleißteilen. Andere Hersteller haben gar wenig kundenfreundlich Garantiezeiten, die kürzer sind als die gesetztliche Gewährleistung, z. B. Hitachi, Makta.

Siehe auch: Neue Regeln für Gewährleistung und Garantie
 
hi,

H.-A. Losch schrieb:
.. Der Verkäufer muss es dann kostenlos reparieren oder austauschen, es sei denn, er kann dir nachweisen, dass die Ursache des Schadens bei dir liegt..

.. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Garantiegeber, oft Hersteller, aber auch Händler.

vielleicht kapier ich´s anhand eines beispiels :wink:

wenn ich bspw. ein noname-sägeblatt für meine hks kaufe und bei bestimmungsgemässen gebrauch fliegen in den ersten 6 monaten die widiazähne davon, dann ist e. reparatur oder ersatz fällig?

kann der fall auftreten, dass die herstellergarantie nicht greift, bzw. die garantiebedingungen diesen fall ausschliessen? greift dann die gewährleistung?

danke+grüsse, markus
 
wenn ich bspw. ein noname-sägeblatt für meine hks kaufe und bei bestimmungsgemässen gebrauch fliegen in den ersten 6 monaten die widiazähne davon, dann ist e. reparatur oder ersatz fällig?

kann der fall auftreten, dass die herstellergarantie nicht greift, bzw. die garantiebedingungen diesen fall ausschliessen? greift dann die gewährleistung?


Ersteimal greift vor allem anderen die gesätzliche Gewährleistung und dann erst die Garantie falls vorhanden. Demnach ist das wenn der Schaden bei ordnungsgemässem gebrauch passiert ist ein Gewährleistungsfall, ausser der Händler weist dir unsachgemässen Gebrauch nach was fast unmöglich ist oder nur durch ein teures Gutachten dessen kosten der Händler tragen muss!
Was einige Händler gerne tun ist das auf unsachgemässen gebrauch schieben aber da hilft manchmal ein Anruf beim Hersteller oder Verbraucherschutz!
 
Thema: keine garantie bei verschleissartikeln?

Ähnliche Themen

R
Antworten
9
Aufrufe
825
Remedin
R
I
Antworten
32
Aufrufe
6.809
-Zoli-
Z
C
Antworten
0
Aufrufe
7.521
Conny1969
C
S
Antworten
3
Aufrufe
2.135
Rollo75
R
Zurück
Oben