Holzarbeit nebenberuflich - wie legal?

Diskutiere Holzarbeit nebenberuflich - wie legal? im Forum Ketten- + Motorsägen im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo Säger! Um legal Brennholz und anderes nebenberuflich verkaufen zu können ("Problem"-baumfällung, Schnitzkunst usw...) muß man ein Gewerbe...
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fränkle

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Hallo Säger!

Um legal Brennholz und anderes nebenberuflich verkaufen zu können ("Problem"-baumfällung, Schnitzkunst usw...) muß man ein Gewerbe anmelden - richtig?

Dann muß man auch Beiträge an die BG abdrücken - richtig? Für mein "Profil" (bitte nicht mit "Profi" verwechseln! :wink: ) wäre die BG Holz in München zuständig, da warte ich schon seit Monaten auf eine Antwort auf die Frage nach der Beitragshöhe.....

Als Gewerbetreibender haftet man auch mit Haut und Haaren für evtl. verursachte Schäden - also braucht man auch eine Betriebshaftpflicht - richtig?

Bisher wurden mir nur Versicherungen angeboten, die nur die Mitarbeiteranzahl und nicht das Arbeitsvolumen/ -Zeit berücksichtigt - mindestens 1000€/Jahr Prämie bei 1Person (!!).

Soviel wäre nicht mal mein geschätzter Umsatz - geschweige denn Reingewinn!!

Also hab ich die Finger davon gelassen.....

Habt Ihr dahingehend auch schon Erfahrungen / Gedanken gemacht?
Freu mich auf Eure Beiträge!
 
Hi !
Ich hab ein Gewerbe auf "Handel mit Waren aller Art" angemeldet, was auch den Handel mit Brennholz einschliesst !
Ausserdem hab ich noch den Zusatz "Dienstleistungen aller Art" !
Das einzige was ich Zahle ist ein Beitrag an die Handelskammer!
Ich hab ja ein Handelsgewerbe!!!! (und MwSt ...)
Bei der Betriebshaftpflicht habe ich mich auch auf den A... gesetzt!
Hab sie nicht abgeschlossen !
Stattdessen sperre ich den Bereich, den ich am bearbeiten bin (fällen, rücken... ), grosszügig ab !
Da gibts so ein weis-rotes Bändchen wo draufsteht :" Durchgang verboten ! Holzfällung ! Lebensgefahr!" Kostet bei 500m ca 10€!
Funktioniert seit zwei Jahren bei ca 300rm Holz!
Mfg Andreas!
 
Hallo Fränkle,

als Besitzer sprich Unternehmer kann dich keiner zwingen in die BG einzutreten! das gilt nur für Mitarbeiter. Auch arbeitsschutzrechtliche Dinge sind dein Bier, sprich du kannst im Hühnerstall arbeiten bei 1,5m Deckenhöhe. Nur wenn du erweiterst und Mitarbeiter beschäftigst - dann greifen die gesetzlichen Bestimmungen zu BG und Arbeitsschutz (also Sicherheitsausstattung, Raumhöhen...). Also immer schön klein bleiben :D Ach ja wenn du einen Firmenwagen hast (kann man steuerlich dann absetzen) ist Warnweste Pflicht, egal wie groß der Betrieb ist.
Was du aber wirst ist Zwangsmitglied bei der IHK da du ja ein Handel mit dem Holz betreiben möchtest. Hat aber unglaubliche Vorteile für den Fall, dass du mal Holz nach Übersee wie Japan verkaufen willst kannst du dich vertrauensvoll an die dortige IHK-Niederlassung wenden die dir dann volle Unterstützung (gegen Gebühr) gewährt. Aber versuche nur nicht hier was in Erfahrung bringen zu wollen von wegen rechtlichen Dinge... die haben noch weniger als ohne google im WWW was zu findenzu den gesuchten Themen! Dafür ist es momentan aber bei Kleingewerbetreibenden noch Beitragsfrei aber das wollen sie ändern wegen der Vorteile die man als Gepresster ja zwangsläufig hat.
Versicherung, nun ja ne Rechtsschutzversicherung für Selbsständige wäre für Streitigkeiten (Bezahlung...) nicht schlecht, ansonsten Haftpflicht ist teuer, arbeitet man mit Mitarbeitern braucht man die arbeitet man selbst und handelt nicht fahrlässig ist das Risiko nicht so hoch, Trassierband wie Gehatte schreibt ist deutlich billiger.

Gruß
Andi
 
Ja, besser kann mans glaube ich nicht erklären!
Die Rechtschutzversicherung habe ich auch - ist zu empfehlen!
Denn :: Es gibt Rentner - diese Laufen schon seit Jahrzehnten durch den Wald - und die interressiert auch keine Absperrungen - weil : Die
laufen ja schon immer daher - und da kann man ja nicht einfach sperren bevor der Herr mit seinem Hund draussen war!

Passiert genau so !

Fällt dem jetzt ein Baum auf den Kopf - sollte es dich zumindest nichts kosten die Klage wegen Körperverletzung von Dir abzuwenden!!

Denn in solchen Fällen bist Du nicht zu belangen - aber der Rechtstreit könnte ohne Rechtschutz sehr teuer werden!

Mfg Andreas!
 
Gehatte schrieb:
Ja, besser kann mans glaube ich nicht erklären!
Die Rechtschutzversicherung habe ich auch - ist zu empfehlen!
Denn :: Es gibt Rentner - diese Laufen schon seit Jahrzehnten durch den Wald - und die interressiert auch keine Absperrungen - weil : Die
laufen ja schon immer daher - und da kann man ja nicht einfach sperren bevor der Herr mit seinem Hund draussen war!

Passiert genau so !

Fällt dem jetzt ein Baum auf den Kopf - sollte es dich zumindest nichts kosten die Klage wegen Körperverletzung von Dir abzuwenden!!

Denn in solchen Fällen bist Du nicht zu belangen - aber der Rechtstreit könnte ohne Rechtschutz sehr teuer werden!

Mfg Andreas!

WEnn du glaubst, daß du mit dem Trassierband bereits jemand rechtkräftig abhalten kannst, einen Weg zu benutzen, dann träum mal schön weiter.
Zwei Fälle in letzter Zeit von der Alb:
Bei einem FAll schickte der Vater den erwachsenen (also kein Kindergartenkind!) auf den Weg, um diesen zusätzlich zu den Schildern zu sperren bzw zu überwachen.
Jogger kommt daher mit Walkman auf. MAcht einen Bogen um den rufenden und gestikulierenden Sohn und Schilder und wird dann prompt vom fallenden BAum schwer verletzt.
Urteil vor Gericht: Vater schuldig, weil nicht ordnungsgemäß abgesperrt.
Ähnlicher Fall mit einem Mountainbiker, den die Absperrungen nicht interessierten. Das Problem hier: Das Absperrschild war nicht mehr auf dem neuesten Stand. Da muß nämlich noch der Paragraf des LWaldges. mit drauf sein, sonst gilt es nicht. Als ob Wanderer diesen Paragrafen kenne. Aber auch hier wieder der Holzfäller schuld.

Leider heute in D Fakt.

mfg
 
Ich selbst mache auch Baumfällungen und habe ein Gewerbe angemeldet.Gartentätigkeiten und Hausmeistertätigkeiten .Versichert hab ich das auch nicht,denn gearbeitet wird nach Festpreis und da geh ich lieber auf Sicherheit und hab keinen zeitdruck.Das ganze unter Baumfällungen anzumelden würde ja bedeuten die Kurse ,,Motorsäge im Baum " zu haben und da kann einem schon mal die BG ins Haus stehen.Größere Aufträge die mir zu Gefährlich scheinen mache ich nicht.Auch das Arbeiten mit Hubsteigern braucht mehr Leute.Dafür gibts Fachbetriebe die ne ganze menge mehr kassieren.Lieber schöne kleine Aufträge .
 
Als Betriebsinhaber brauchst du nicht zur BG => also auch keine Kontrollen (allerdings auch keine Kohle bei betriebsbedingtem Unfall "arbeitsunfähigkeit...", die man aber auch meist einklagen müsste)
 
Hi!
Auf "da passiert schon nix" usw... möchte ich mich wirklich nicht verlassen. Es ist für mich nach wie vor Hobby, und nur wegen ein paar Kröten möcht ich das Risiko eines Offenbarungseides usw.. nicht eingehn. Baumfällungen sind wirklich gefährlich und bergen enormes Schadenspotential.

Dann lieber ganz wenig für Freunde, Bekannte und Nachbarn auf "Nachbarschaftshilfe" auf deren Risiko arbeiten. Denn bei einer Gefälligkeit haftet im Schadensfall der, dem geholfen wurde. Und wenns ne Brotzeit gibt, is auch nicht schlecht, - besser als Schwarzarbeit!

Eine Möglichkeit wurde hier allerdings noch nicht angesprochen: Maschienenringe!

Wenn man z.B. ein Waldgrundstück besitzt oder gepachtet hat, muss man in die LBG. Da zahlt man dann einen Beitrag und versch. Dinge sind versichert - insbesondere man selbst und alle, die einem helfen (im eigenen bzw. gepachteten Waldstück).

Nur LBG - Mitglieder können sich auch in Maschienenringe eintragen lassen bzw. beitreten. Diese wiederum haben sozusagen Unterorganisationen oder eine GmbH, die dann auch z.B. auf Privatgrund ähnlich einer Firma Aufträge ausführen und abrechnen kann. Hier ist alles versichert und rechtlich unbedenklich, man kann sich theoretisch auch als Waldarbeiter im MRing zur Verfügung stellen und wird dann nach festen Sätzen gemietet bzw. entlohnt.

In aller Regel betrifft dies Landwirte, die in aller Regel auch eine Betriebshaftpflicht haben, es sind also auch hier Absicherungen vorhanden.

Da ich bis jetzt noch keinen Wald o.ä. gepachtet habe, ist o.a. alles nur vage Theorie, denn erst als Mitglied einer LBG bekommt man verbindliche Auskünfte.

Hat dahingehend jemand Informationen / Erfahrungen??
 
Sobald du eine bestimmte Fläche besitzt, bist du Mitglied in der LBG. Aber frag mich nicht wieviel.
Ich bin bis jetzt noch drunter mit meinem Miniwald.

mfg
 
Hallo Frank,

frag doch einfach bei der Bayreuther WBV (Waldbesitzervereinigung, heißt in Franken vielleicht anders), wie das läuft. Die haben sicher auch einen Maschinenring angeschlossen.

Felix
 
hallo Felix, das hatte ich damals schon, aber ohne (Pacht)grund kein LBG und ohne LBG kein MR und ohne MR keine GmbH....

werd mich nochmal schlau machen!
 
Also wenn ich zu dem Thema die Beiträge durchlese dann läuft es mir bei manchen eiskalt den Rücken runter.

1. Die Geschichte mit dem Absperrband (zum lachen)
2. Das Spekulieren über die Mitgliedschaft in einer LGB
und 3.
Ich hab ein Gewerbe auf "Handel mit Waren aller Art"
Handel mit Waren aller Art - also wenn man dann sein Brennholz das mann verkauft selbst schlägst, und es passiert was und sagt und denkt man ist durch sein "angemeldetes gewerbe" abgesichert also ich weiss nicht, da birngt auch die Rechtsschutz nichts dann bist du halt nun mal der dumme.


Zum Thema absichern in einem Fällgebiet:

Absperrband ist keine ausreichende Sicherung, wenn du in der nähe von wegen fällst sollte mindestens ein Person den weg sichern!!

das sollten man doch als gewerbetreibender in einem lehrgang mal gelernt haben! oder haben wir gar keine lehrgang mitgemacht? dann kannst du die beste versicherung haben die es gibt die wird dir dann nicht helfen können :!:
 
Lehrgang??
Da gibts so ein Heftchen - Arbeiten mit der Kettensäge - hat bis jetzt gereicht!
Lehrgänge kann man natürlich für alles machen!
Natürlich geh ich nicht alleine Bäume fällen - Am Weg steht dann schon noch einer !
Aber was ist denn Ausreichend abgesperrt??
Das mit dem Trassband hat mir mein Förster so erzählt - und wenn ich dem im Wald nicht glauben kann , wem dann?!?
Mfg!
 
@gehatte Ich hoffe deine antwort zum thema lehrgänge war nur ironisch gemeint :lol:

Natürlich sollte man auf eine Asperrung mit Band, Schild... nicht verzichten aber aber das reicht heutzutage leider nicht :wink:

Um nochma auf die Lehrgänge zurückzukommen in nächster Zeit wird sich das sicher durchsetzen das jeder Selbstwerber einen MS-Grundkurs mitmachen muss. Was ich auch für sehr sinnvoll halte. Denn die Technik einer Säge zu kennen und den Umgang mit einer Säge zu beherschen ist ein riesiger unterschied.

Und gerade als Gewerbetreibender sollte man so viel Verantwortung tragen an einem MS Grundkurs und an einem Holzernte Aufbaulehrgang teilzunehmen. das sind 5Tage in denen du Dinge lernst von denen du nie was gehört hast :shock:

Eins noch: wenn du dir beim Ablängen ins Bein Sägen würdest dann wünsche ich dir auf keine Fall den Ärger denn du mit deiner Versicherung haben wirst wenn es darum geht ob den Unfall mit zu "Verantworten" hast (Stichwort Mangelnde Kenntnisss)
 
Müsste schon dumm laufen mit dem Bein!
Schutzkleidung trage ich immer - ist im Sommer zwar lästig aber dafür passiert mir zu viel!
Wo erfahre ich denn was über die Lehrgänge (Zeit, Ort, Kosten...)??
Da ich quasi seit ich fünf bin oder so mit meinem Dad im Wald war (unser Brennholz ) klappt das eigendlich ganz gut ! Aber so nen Lehrgang würde ich schon rein aus Interesse machen!!! :D
Wäre für Infos dankbar !
Bis dann!
 
guckst Du z.B. hier

Bei uns war der 1,5 Tage, Grundkurs und obwohl ich nicht bei der LBG versichert bin war der nicht umsonst, aber kostenlos!! (o.k. 2Tage Urlaub..)

Einfach mal nett anfragen....
 
Thema: Holzarbeit nebenberuflich - wie legal?

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