Fällen verboten!?

Diskutiere Fällen verboten!? im Forum Ketten- + Motorsägen im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo, also das forum gefällt mir echt klasse, da kann man so schön mit leuten reden die wie man selber auch kettensägen-fans sind. und deßhalb...
H

Homelite CSP 3314

Guest
Hallo,

also das forum gefällt mir echt klasse, da kann man so schön mit leuten reden die wie man selber auch kettensägen-fans sind.
und deßhalb will ich doch mal eine frage stellen.

Also:
wie iss das bei euch mit dem bäume fällen?
hier bei uns in NRW besser OWL /kreis Gütersloh ist es immer
so geregelt das man nur bis zum 1.3. ... bäume fällen darf, danach iss *schicht im schacht* ist das überall so? in ganz deutschland? jeden baum den ich hier fällen will muss ich ne sondergenehmigung von der stadt bekommen. und bis die da iss sind die bäume schon von alleine umgefallen! :? :shock: also ich bin mal ehrlich, bei meinem onkel in der nähe auf dem hof, da fällen wir einfach: Wo kein Kläger, da kein Richter! ich meine wenn dann nur problembäume, aber iss das bei euch auch so das ihr nichtmal problembäume einfach fällen dürft!?!

Mit fragenden Grüßen, euer Homelite CSP 3314
 
Das hat was mit dem Nisten der Vögel zu tun und gilt auch für Hecken. Danach wird gebaut und zwar von unseren Vögeln.

GT / OWL / PB = eine Ecke :)
 
Hallo,
da verwechselst Du etwas.
In Bielefeld gilt die sogenannte Baumschutzsatzung nicht mehr,
also hau weg was stört.
Dummbax :wink:
 
dummbax59 schrieb:
also hau weg was stört.
Dummbax
Irgendwan wird auch der letzte Dummbax (bzw. seine Enkel) feststellen, dass wir die Bäume zum atmen brauchen.
Aber das gehört wohl nicht hier her.
 
Hau weg was stört, bezog sich auf die nicht mehr geltende Baumschutzsatzung in Bielefeld.
Auch der Opa von Dummbax-Enkeln weiss um die Wichtigkeit der Bäume.
Gruss Dummbax
 
Hi,

dummbax59 schrieb:
Hallo,
da verwechselst Du etwas.
In Bielefeld gilt die sogenannte Baumschutzsatzung nicht mehr,
also hau weg was stört.
Dummbax :wink:

bevor ich sowas in die Welt herausposaune, würde ich mich vorher genau informieren !

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.... keine Minute mit Google gesucht - und was gefunden :
Frage bei
http://www.dergartenberater.de/main.php?id=14

...»Ich habe in meinem Garten mehrere Bäume, die ich gerne selbst fällen möchte. Darf ich diese nach Abschaffung der städtischen Baumschutzverordnung fällen oder gibt es immer noch irgendwelche Auflagen oder Verordnungen zu beachten?«

Antwort :
Im Stadtgebiet Bielefeld ist, wie Sie richtig anführten, die Baumschutzsatzung durch die bürgerliche Mehrheit im Rathaus zum 15.07.2002 aufgehoben worden. Man wolle die Verantwortung in die Hände der Bürger legen, so das Argument der Befürworter der Abschaffung.

Früher waren Laubbäume mit einem Umfang von mehr als 80 cm, in 1 Meter Stammhöhe gemessen, geschützt. Das galt nicht nur fürs Fällen, sondern auch für Auslichtungs- und Rückschnittarbeiten. Vom Gesetz her sind nur noch einige wenige Bäume (Baumarten) unter Schutz gestellt. Ein öffentlich-rechtlicher Schutz von Bäumen kann durch eine entsprechende Einzelfestsetzung im jeweiligen Bebauungsplan bestehen. (Auskünfte dazu erteilt das Bauamt Tel.: 51-56 00).

Das Landschaftsgesetz NW erlaubt das Fällen außerhalb des Zeitraums Oktober bis Februar nur bei einzeln stehenden Bäumen. Mehrere zusammenstehende Bäume gelten als „Hecke“ oder „Gebüsch“ und dürfen nur im angeführten Zeitraum beseitigt werden.

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... soviel zum Thema 'also hau weg was stört.'

Gruß, hs
 
Na, da hab ich aber was losgetreten :wink:
Also die aumschutzsatzung besagt das Bäume gefällt werden dürfen, Ausnahme: besonders schutzwürdige Bäume, aufgrund von geschichtlichen Ereignissen, oder ähnliches, ebenso Gingo.

Mehrere zusammenstehende Bäume zählen als Hecke, klar.
Hoffe dieses hiermit erklärt zu haben.
Dummbax
 
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