DeWalt nur 1Jahr Garantie?

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mura

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Hallo! Da ich im Zuge der Vervollständigung meines Werkzeug Bestandes noch auf der Suche nach einem guten Akku-Bohrschrauber und einem kleinen zusätzlichen 2Schrauber(Metabo Powermaxx, DeWalt Knickschrauber) für leichte Arbeiten bin habe ich mir den Knickschrauber von DeWalt genauer angesehen. Der würde mir eigentlich sehr zusagen nur habe ich auf der Österreichischen und Deutschen DeWalt Homepage nur von einem Jahr Garantie gelesen? Stimmt das oder habe ich da was übersehen? Das wäre sehr bescheiden da die anderen Hersteller(Metabo, Bosch Blau, AEG usw.) eigentlich alle 2-3Jahre Garantie geben!
MfG Rene
 
Auf der deutschen Webseite von DeWalt findet man dann noch dies hier:

Mit dieser Garantieerklärung erhalten Sie eine zusätzliche Sicherheit. Sie schränkt jedoch in keinem Falle Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte ein, die Sie gegenüber demjenigen haben, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Sie können nach Ihrer Wahl diese in gewissem Umfange weitergehenden Rechte (Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufes) auch Ihrem Verkäufer gegenüber geltend machen.
Wie das jetzt genau zu verstehen ist, also ob das "hintendran hängt" oder wie auch immer, die Frage kann Dir nur DeWalt zu 100% beantworten. Also: mail an DeWalt (Online-Formular oder i n f o d e w a l t AT b l a c k d e c k e r DOT c o m)

Du darfst auch gerne über das Ergebnis Deiner Anfrage hier berichten.


Dirk
 
Auf der HP kann stehen was will, 2 Jahre sind Gesetz und da kommt kein Hersteller drumrum, egal ob es ein Schraubenzieher oder ein teures elektronisches Gerät ist.

Mehr ist fein, weniger im Falle des Falles ungesetzlich.
 
moto4631 schrieb:
Auf der HP kann stehen was will, 2 Jahre sind Gesetz und da kommt kein Hersteller drumrum, egal ob es ein Schraubenzieher oder ein teures elektronisches Gerät ist.

Mehr ist fein, weniger im Falle des Falles ungesetzlich.

Das wäre mir aber neu!
Der Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" dürfte dir nicht bekannt sein.

Christian
 
moto4631 schrieb:
Auf der HP kann stehen was will, 2 Jahre sind Gesetz und da kommt kein Hersteller drumrum, egal ob es ein Schraubenzieher oder ein teures elektronisches Gerät ist.

Mehr ist fein, weniger im Falle des Falles ungesetzlich.


Hallo! Das was du meinst ist aber soweit ich weiss nicht die Garantie die gesetzlich ist (freiwilig vom Hersteller) sondern die Gewährleistung und die ist für mich irgendwie eher zweitrangig weil man da nach 6Monaten die Beweislastumkehr erbringen muss wenn der Verkaüfer es fordert! Soll heissen wenn sich der Händler/Verkäufer quer stellt kann er bei einer eventuellen Reparatur nach 6Monaten fordern dass du den Beweis erbringst dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war! :roll: Darum interessiert mich die Gewährleistung eher weniger und ich schaue mich nach Geräten um die vom Hersteller eine mehrjährige Garantie bekommen! :wink:
@Dirk: Danke dass du das noch rausgesucht hast, aber das klingt doch eher etwas schwammig für mich. Werde eventuell DeWalt noch ne Mail schreiben aber eigentlich ist ja klar was damit gemeint ist! :wink:
MfG Rene
 
Du hast Recht Christian, mein Fehler.
Es wird halt viel zu oft Garantie gesagt und Gewährleistung gemeint :roll:

Hier ein kurzer Auszug aus den österr. GEWÄHRLEISTUNGSbestimmungen:

Neues Gewährleistungsrecht ab 1.Jänner 2002:
Mehr Rechte für Konsumenten

Für ab 1. Jänner 2002 gekaufte Waren oder Dienstleistungen ist das neue EU-Gewährleistungsrecht in Österreich in Kraft getreten. Die Rechte der Konsumenten werden dadurch erheblich verbessert:

Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen, z.B. für Elektrogeräte oder Autos, beträgt nun zwei Jahre ab Übergabe, bisher waren es nur sechs Monate. Bei unbeweglichen Sachen, z.B. für ein Haus oder eine Zentralheizung, bleibt es bei der dreijährigen Frist.

Bis zu sechs Monate nach dem Kauf oder der Leistung muß jetzt nicht mehr der Käufer, sondern der Verkäufer beweisen, dass er bezüglich vereinbarter, behaupteter oder üblicherweise vorausgesetzter Qualität im Recht ist. Danach liegt die Beweislast wie bisher beim Käufer.

Dabei spielt jetzt auch eine Rolle, was der Konsument aufgrund von Werbung, Prospekten, Handbüchern oder sonstigen Informationen des Herstellers, des Importeurs oder des Verkäufers von einem Produkt oder einer Leistung erwarten durfte.

Nur beim Kauf gebrauchter beweglicher Sachen darf der Verkäufer eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, jedoch nicht kürzer als ein Jahr.

Im Rahmen der Angemessenheit kann sich der Kunde auch aussuchen, ob der Mangel durch eine Preisminderung, eine Reparatur oder einen Austausch behoben werden soll.

Klargestellt wurde auch, dass die Mängelbehebung kostenlos zu erfolgen hat, also einschließlich der Arbeits-, Versand-, Weg- und Materialkosten.

"Gewährleistung" und "Garantie"

Während die Gewährleistung durch das neue Gewährleistungsrecht gesetzlich geregelt ist, handelt es sich bei der so genannten "Garantie" um eine darüber hinaus gehende, freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers. Die zugesicherten Garantieleistungen dürfen jedoch nicht schlechter sein, als die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
 
Zu den neuen Gewährleistungsregeln in Deutschland und dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie findet ihr in unserem etwas älteren Beitrag Neue Gewährleistung und Garantie weitere Infos.

Mit Einführung des neuen Gewährleistungsrechts haben die meisten Hersteller und Händler die Chance genutzt und die Gewährleistung für gewerbliche Anwender von den gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahren auf nur ein Jahre verkürzt. Entsprechend kundenunfreundlich wurden auch die Garantiebestimmungen der Hersteller angepasst. Doch mittlerweile scheint ein anderer Wind in der Branche zu wehen. Nachdem als erstes Festool begonnen hatte, Kundendaten zu sammeln und dafür dann drei Jahre Garantie zu versprechen, haben mittlerweile viele Anbieter von Profiwerkzeugen nachgezogen. Voraussetzung für diese 3-Jahres-Garantie ist aber in der Regel, dass sich der Kunde outet und auf der Internetseite des Herstellers innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf registriert, sonst beträgt die Garantie wiederum nur ein oder zwei Jahre.

DeWalt hinkt hier wohl noch hinterher. Allerdings bietet der Hersteller eine kostenlose (bis aus Verschleißteile) Wartungsinspektion nach einem Jahr an. Angeblich soll sich dadurch die Garantie um ein weiteres Jahr mit Wartungsinspektion usw... verlängern.
 
Jänner ist die umgangssprachliche Ausdrucksweise für Januar.

Bei uns hier gang und gäbe, in einem rechtsrelevanten Internetauftritt hat das Wort aber eigentlich nix verloren :lol:
 
Dirk schrieb:
Hi,

moto4631 schrieb:
Neues Gewährleistungsrecht ab 1.Jänner 2002:
Ihr Ösis habt sogar andere Monate als wir? Was zur Hölle ist ein "Jänner" (ich vermute mal Januar ist gemeint)?!? :P :mrgreen: :F23 :F-eu

Ach, Dirk, du wohnst einfach in der falschen Gegend. :)
Du musst ja nicht gleich nach Österreich ziehen, Bayern oder Baden-Württemberg wär' schon nah genug. :wink:

Jänner, der; - <lat.> (österr., seltener auch südd., schweiz. für Januar)
(Quelle: Duden (1996), "Die deutsche Rechtschreibung", 21. Auflage, Mannheim - Leipzig - Wien - Zürich)

Christian

PS: Wer legt Dirk ein Wörterbuch unter den Weihnachtsbaum? :wink: :D
 
Christian Aufreiter schrieb:
PS: Wer legt Dirk ein Wörterbuch unter den Weihnachtsbaum? :wink: :D

Dann aber ein mit der neuen deutschen Rechtschreibung :wink:
 
Thema: DeWalt nur 1Jahr Garantie?

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