Brennholzverkauf: Gewerbeschein erforderlich?

Diskutiere Brennholzverkauf: Gewerbeschein erforderlich? im Forum GaLaBau, Land und Forst im Bereich Anwendungsforen - Weil hier viele damit zu tun haben: Organisatorische Frage: ich hab regelmäßig "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" neben meinem Hauptberuf...
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lucki

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Weil hier viele damit zu tun haben:

Organisatorische Frage:

ich hab regelmäßig "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" neben meinem Hauptberuf anzugeben, in der Regel Stammholzverkauf. Dabei geb ich auch hin und wieder Erlöse aus Brennholzverkauf (Kleinmengen) an.

Brauch ich dazu zusätzlich einen Gewerbeschein?

Und wie ist das mit der Mehrwertsteuer?

Lucki
 
Grundsätzlich solltest Du das bei Informationsstelle Deines Finanzamtes erfragen.

Die Menge einer Ware ist für die Steuerplicht unerheblich, es kommt darauf an ob es wiederkehrende Geschäfte sind. Die Grenzen sind auch ziemlich niedrig, ich glaube bei 10 Verkäufen geht das FA schon gewerbsmäßigem Verkauf aus.

Grundsätzlich musst Du USt abführen, Du kannst Dich aber davon befreien lassen, wenn Du gewisse Umsatzgrenzen unterschreitest.

Ich würde nicht warten bis ein neidischer Mitbürger beim Finanzamt nachfragt.

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind etwas anderes als Einkünfte aus Gewerbe. Insofern dürfte wohl kein Gewerbeschein erforderlich, solange du keinen Holzhandel betreibst, sondern nur dein eigenes Holz vermarktest.

Die MwSt musst du kassieren und abführen, sofern du nicht die möglichen Sonderregeln für Kleinunternehmer in Anspruch nimmst. Frag am besten mal beim Finanzamt oder Steuerberater nach.
 
Thema: Brennholzverkauf: Gewerbeschein erforderlich?

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