Berufsgenossenschaft wenn ich jemanden einsstelle

Diskutiere Berufsgenossenschaft wenn ich jemanden einsstelle im Forum Arbeitschutz und Arbeitssicherheit im Bereich Anwendungsforen - Hoffe dass ich hier die richtige Kategorie ausgewählt habe :D Kennt sich jemand mit der Berufsgenossenschaft aus ? Ich habe noch keine...
Zum Thema sicherer Betrieb, bedarf es das aber nicht auch ohne Mitarbeiter!?
 
Warum nicht, ist 'ne gute Idee, nur will das ein "Mitarbeiter"?
Dann erkennt er den Unterschied zwischen angestellt und Selbstständigkeit und geht nicht gleich bei einem Hüsterli zum Arzt und fragt sich am Jahresende, was ist mit 13. Gehalt, Prämie, Fahrkostenzuschuss, Urlaub - Weihnachtsgeld usw.:ducken:
zimmy
 
- Baulich alles zulässig, da in meiner Halle vor paar Jahren schonmal über 20 Mitarbeiter gearbeitet hatten
- Fensterhöhe etc. alles nach Richtlinie
- Fluchwege sind ständig beleuchtet
- Fluchtwege sind breit genug (da bin ich mir sicher, da vor meiner Gründung, mehrere Arbeiter hier waren)
Am Rande bemerkt:
Nur weil da mal bei der vorherigen Fa. es keine Probleme damit gab, heißt das noch lange nicht, das es jetzt auch so sein wird. Da wird nämlich dein Gründungsdatum genommen und dann geschaut, wie z.B. solche von dir o.g. Punkte JETZT zu bewerten sind.
Kann(!) zu trotzdem großen Änderungen führen.
Soll auch nur als Warnung gelten. ICH würde (und habe) es so gemacht, dass ich nur ebenfalls Selbstständige dazu genommen habe, jeder auf eigene Rechnung, gleiche Adresse. Und schon ist die Wiese grün...
 
Also, wohl gemerkt: selbstverständlich versuche ich den Betrieb sicher zu gestalten. Niemand würde wollen, dass Dritte einen Schaden abbekommen, weil ein Unternehmer zu schluselig war. Von daher: würde defintiv alles dafür tun, um Unfälle zu vermeiden. Mein Problem ist halt nur, diese Angst vor Beamten.

Okay, ich habe ja ein zweites Gewerbe: Elektronik, sprich, dabei werden Platinen gelötet, PVC-Gehäuse bedruckt und etc. Wenn ich den Mitarbeiter für Elektronik einstellen könnte, würden die Beamten dann auch mein anderes Gewerbe (Pulverbeschichtung) besichtigen wollen ? Würde den Mitarbeiter dann hin und wieder mal auch in der Pulverbeschichtung einsetzten wollen. Hauptsächlich jedoch Elektronik.

Hinweis: Beide Firmen sind auf der selben Adresse gemeldet, jedoch räumlich total voneinander getrennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dein zukünftiger MA egal wo an der eingesetzten Arbeitsstelle einen Unfall erleidet, und das nicht an der vers. Stelle ist, haftest du mit allem, was du hast.
 
(...) Wenn ich den Mitarbeiter für Elektronik einstellen könnte, (...) Würde den Mitarbeiter dann hin und wieder mal auch in der Pulverbeschichtung einsetzten wollen. Hauptsächlich jedoch Elektronik.

(...)

Dann hast du unter Umständen ein Problem das weit über die Frage nach der Trennung der Betriebsstätten/ bzw. "BG Besuch" hinausgeht.

Ich empfehle hier nochmals dringend, sich professionell beraten zu lassen.

Gruß,
ratchetingwrench
 
Ein Stichwort wäre z.B. die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag, und sich daraus ergebende Konsequenzen für mögliche Ereignisse in der Zukunft. Ein anderes wäre Beschäftigungsverhältnis und noch ein weiteres Sozialversicherung. Alles lange bevor überhaupt ein Unfall passieren kann.

Wie gesagt, dafür gibt es Profis und ich empfehle nochmals einen solchen aufzusuchen.

Gruß,
ratchetingwrench
 
Thema: Berufsgenossenschaft wenn ich jemanden einsstelle
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