Balkongeländer

Diskutiere Balkongeländer im Forum Projektvorstellungen im Bereich Anwendungsforen - Hallo, nachdem das mit dem Tisch recht ordentlich geklappt hat möchte ich euch mein erstes richtiges Projekt vorstellen. Bei der Grundrenovierung...
Bitschubser schrieb:
D_MON, Deine Schwertlösung will vor meinem geistigen Auge noch nicht erscheinen. Insbesondere den Übergang zum Rohr sehe ich nicht. Könntest Du das näher beschreiben?
Da gibt es wirklich unzählige Möglichkeiten.
im einfachsten Fall schweißt Du unten auf die Ankerplatte eine Flachstahl. Auf den Pfosten schweißt du hinten mittig einen horizontalen Flachstahl und verschraubst das ganze durch zwei Bohrungen mit etwas Übermaß zum Ausrichten. Langloch braucht man dafür i. d. R. nicht.

Wenn man eine symmetrische Verschraubung haben möchte, kann man auch einen Doppelpfosten aus Flachstahl nehmen.

Wenn Du dem Flachstahl nicht traust, kämen auch (schlanke ! ) L-(oder U-)Profile infrage.
In dem Fall würde ich einen winkelförmigen Flachstahl an der Ankerplatte nach vorn überstehen lassen. Die Profile kannst Du dann direkt mit den flachen Seiten daran schrauben. Oben kannst Du dann im selben System die Füllungen über flache Winkel an den (geteilten) Pfosten befestigen und, wenn´s den sein muss auch einen abgesetzten Handlauf. Oder Du nimmst für die Rahme der Füllungen auch L-Profile und verschraubst die flachen Seiten (getrennt durch Abstandsscheiben) miteinander.

Der Pfosten könnte aber auch aus eine T-Stahl gefertigt sein. Da schweißt Du einfach auf der Rückseite noch einen Flachstahl als Schwert an.

(Sagte ich schon, dass es unzählige Möglichkeiten gibt? 8)
Vielleicht nochmal zusammenfassend: Ich würde auf eine klare, einfache Geometrie gehen und ein durchgängig stimmiges Konstruktionsprinzip gehen. Das erleichtert nicht nur Herstellung und Montage sondern sieht meist in seiner Schlichtheit auch noch gut aus.

Gruß
D.Mon
 
Mal kurz von mir:

Das mit den 90 cm ist richtig und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Theoretisch kann dir das, da du das privat für dich baust, eigentlich egal sein. Man geht mittlerweile vermehrt auf 1 m Höhe, da die Menschen heutztage im Durchschnitt ein gutes Stück größer sind als vor X Jahren. Generell gesehen ist das bei diesen Vorgabe-Höhen als tatsächliche Absturzsicherung im Falle eines Stolperns und in Richtung Geländer fallen aber eigentlich so oder so Banane, da sich diese Höhen im Hebelbereich Hüfte bewegen. Da schenkelts dich über 90 cm genausogut wie über 100 cm aus. Wollte man das bombensicher machen, dann sollte sich die Brüstungshöhe passend zur Betitelung auch in Brusthöhe bewegen. Aber das nur am Rande. 120 mm maximal lichte Abstände zwischen den Bauteilen ist auch richtig.
Bei der Luft unter dem Rahmen musst du für dich abwägen, was für dich von Belang ist - das lichte Maß sollte ansich so klein sein, daß keine Glasflasche oder Glas durchrollen und jemandem auf den Kopf fallen kann, liegt aber auch hier in deinem privaten Ermessen.

Ich würde deine letzte Befestigungs-Variante wieder verwerfen und den Flachstahl/die Flachstähle der Ankerplatte ans Rohr anschweissen, wie ursprungs angedacht. Ringsum Nähte ziehen, dann ist das auch zu bzgl. deiner Korrossionsbedenken. Falls doch Bedenken müsstest du dann zusätzlich mit einem Stück Flachstahl hochkant verschweißen (also praktisch ein T auf dem Rohr).
Alternativ könntest du vielleicht auch mit Nietmuttern im Rohr arbeiten, statt Durchgangsbolzen, wenn Du tatsächlich Konsolen (Variante 2) mit dem Pfostenrohr verschrauben willst. Dann uss das aber auch recht saugend passen.
Prinzipiell ist das schon nachvollziehbar, wenn die Abstände von Hauswand (wenn du mit der Verankerung auch daran willst) bis Vorderkante Balkon variieren.
Das obere Stück der Umführung, was du wieder Richtung Balkon zurückführst kannst du als 90° Winkel ausführen, hinsichtlich Steifigkeit/Hebel wären aber 135° bspw sinnvoller, sähe auch etwas geschmeidiger aus.
Ich beschränke mich dabei mal auf deinen Usprungsplan mit dem Quadratrohr.

Als Pfosten sollten 40X3 mm Rohre genügen, bedenke jedoch die Pfostenabstände, mir sehen die auf deiner Zeichnung zu groß aus (sind leider nicht bemaßt?) hinsichtlich Lastaufnahme. Ich würde, rein von der unbemaßten Skizze ausgehend, einen Pfosten mehr einplanen. Bei den Ankerplatten würde ich darauf achten, Achsabstände von 100 mm einzuhalten, auch beim Randabstand auf Minimum 100 mm gehen. Du könntest mit Betonschrauben (Betonplatte) arbeiten, aber auch ich würde Injektionsmörtel bevorzugen. 4XM10 pro Platte sollte da genügen. Auch wenn hier bei beiden Varianten geringere Randabstände machbar sind, sind diese einhergehend mit dem Kompromiss der Lastreduzierung. Die Angaben findest du aber in den Unterlagen der Hersteller. Bei Fischer und Upat gibts auch eine kostenfreie Berechnungssoftware.
Welche Stärke hat eigentlich die Betonplatte hinsichtlich Verankerungstiefe - stand das irgendwo?
Und bestenfalls solltest du tatsächlich seitliche Verankerungen der Handlaufenden Richtung Dachschrägen vorsehen.
Deine Füllungen könntest du auch vor bzw. hinter die Pfosten schrauben/an den Pfosten stoßen, so würden deine Dreiecke nicht frei in den Ecken hängen.
Oder diese eben auch an den Dachschrägen durch das flache Rahmenmaterial verschrauben.

Hinsichtlich Verzug - wenn Eigenspannungen im Material sind, kann sich das beim Feuerverzinken bemerkbar machen, sollte aber bei deiner Konstruktion zu vernachlässigen sein. Hier gibts bei Wiegel auch neue Regelungen - verdeckte Bohrungen bei Rohr auf Rohr - Verbindungen nehmen sie nicht mehr an, heißt zum Schluß noch mehr sichtbare Bohrungen.

Die Laschen heißen korrekt Anschweißlaschen, teils auch als Zaunlaschen bezeichnet. Wenn du hinsichtlich der Abmessungen andere als die Standardlaschen verwenden willst, hätte ich hier eine Bezugsquelle für dich: https://laser-normteile.de/

Ich würde auch ganz klar dazu raten, keinen wilden Mix aus Schmiedeeisen und Edelstahl auszuprobieren.
Dein Geländer soll sich ins Gesamtbild einfügen. Klare Linien, schlicht gehalten und eventuell passend farbig beschichten lassen, ob nun mittels Pulver oder Lack. Den Handlauf gegebenenfalls aus einem Rechteckrohr 50X30 oder 60X40 mm bspw. statt Rundrohr.
Du könntest die Füllstäbe bspw. passend zu den Dachschrägen auch diagonal einfügen (nach einem Winkel deiner Wahl). Die würde ich dann auch als Vierkantvariante und nicht in Rundstabform einsetzen.
Spezieller wäre eine unstrukturierte Füllung, da wirds dann aber schwierig, überall 120 mm einzuhalten und jeder Stab hat einen anderen Zuschnitt bzw. Gehrung. Das frisst zudem auch viel Zeit...und könnte auch zu unruhig wirken, was nicht jedem gefallen mag.
 
HAL242 schrieb:
Das mit den 90 cm ist richtig und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Theoretisch kann dir das, da du das privat für dich baust, eigentlich egal sein.
Nie und nimmer. Landesbauordnungen sind Gesetze!

HAL242 schrieb:
Bei der Luft unter dem Rahmen musst du für dich abwägen, was für dich von Belang ist [...], liegt aber auch hier in deinem privaten Ermessen.
Auch das ist falsch!
 
Ich habs wohl etwas falsch ausgedrückt. Natürlich sind das Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Er trägt aber, da er es selbst baut, sowieso die Verantwortung, wenn sich andere Personen dort aufhalten und ansich darf er die Geländer gar nicht selber bauen, ohne entsprechende fachliche Bildung.
Zur Luft unter dem Geländer: Wie es sich in deinem privaten Bereich mit einer potentiellen Gefährdung von Personen, welche unterhalb deines Balkons laufen, verhält, lässt sich auch nicht beurteilen. Kinderfüße sollten auch unter dem Geländer nicht in die Dachrinne treten können. Dies beißt sich aber wiederrum mit der offenen Füllung, da passt ja ein Kinderbein bei max. 120 mm Luft auch bequem durch.

Das meinte ich damit und wenn es beim Fall X hart auf hart kommen sollte, sind diese Vorgaben wohl ein untergeordneteres Problem.
 
HAL242 schrieb:
... ansich darf er die Geländer gar nicht selber bauen, ohne entsprechende fachliche Bildung.
...
Warum nicht? Ist nicht Bestandteil eines Hauptragwerks und in Verkehr bringen (sprich: auf dem Markt anbieten) will er es anscheinend auch nicht.

Gruß
D.Mon
 
Es sind tragende Teile, die statisch berechnet werden müssen. Und da gehts ansich schon bei der Nahtberechnung- und schweißeignung los - es geht mir hierbei in erster Linie um einen eventuellen Schadensfall.
So lange nichts passiert, stört niemanden etwas, das ist immer so.
 
Das sind doch zwei paar Stiefel, die man auseinanderhalten muss.

Das eine sind bauordnungsrechtliche, gesetzliche oder andere Vorschriften, die man einhalten muss. So darf z. B. nicht jedermann an Teilen des Haupttragwerks eines mehrgeschossigen Wohnhauses schweißen, auch nicht privat. Dafür braucht man Befähigungsnachweise für die verwendeten Verfahren und Werkstoffe.

Das andere ist, dass zunächst mal jedermann z. B. ein Fenster einbauen, eine Wand mauern oder eben ein Balkongeländer für das eigene Häuschen anfertigen darf, auch wenn er keine Ausbildung oder Befähigungsnachweise dafür vorweisen kann. Er muss dabei (natürlich) die öffentlich rechtliche Vorschriften einhalten, darf das aber grundsätzlich selbst ausführen. Wenn er das falsch macht, und jemand kommt dadurch zu Schaden, hat er das natürlich zu vertreten. Wenn man das Geländer verkaufen würde (also in Verkehr bringen), sähe es wieder anders aus (u. a. bezüglich CE-Kennzeichungspflicht).

Wenn man etwas falsch macht, und ein andere kommt dadurch zu Schaden, muss man dafür immer die Verantwortung tragen. Das heißt aber nicht, dass die jeweilige Handlung an sich unerlaubt ist.

Gruß
D.Mon

PS: Ich will mich hier weder als Moralapostel aufspielen noch jemanden kontrollieren oder jemandem Vorschriften machen. Ich finde es aber falsch, Behauptungen aufzustellen, die sachlich nicht richtig sind.
Es gibt bei uns - gerade im Baubereich - unzählige Vorschriften. Da muss man nicht noch welche dazu erfinden :mrgreen:
 
HAL242 schrieb:
ansich darf er die Geländer gar nicht selber bauen, ohne entsprechende fachliche Bildung.
Das ist Quatsch, ich weiß nicht, wo dieser allgemeine Irrglaube immer wieder her kommt. Selbstverständlich darf er die Geländer selbst konstruieren, selbst bauen und auch selbst benutzen, daran kann ihn nichts und niemand hindern. Der Knackpunkt ist, dass er im Problemfall nachweisen muss, daß seine Konstruktion und Bauweise nach zum Bau aktuellem "Stand der Technik" oder besser aufgebaut wurde.
Wenn das Geländer z.B. bricht und er nachweisen kann, dass er alle Mindest-Maße eingehalten hat, das Material sich aber als minderwertig herausstellt, weil der China-Stahl falsch deklariert war, isser raus. Im Vergleich zu einer Auftragsvergabe an einen Betrieb fehlt halt die Gewährleistung (die er sich selbst ja jederzeit erfüllen kann) und die Freistellung von Kosten - im Problemfall müsste der ausführende Betrieb im Zweifel Gutachter o.ä. bezahlen. Da er hier selbst Ausführender ist, muss er selbst zahlen.

Ich sehe gerade - in eigenen Worten das, was D.Mon schon schrieb.
 
Befähigungsnachweise sind generell gewerblicher Natur.
Wollte auch keine abendfüllende Debatte daraus machen. Wenn es so ist, ok. Dann sind sie eben nicht normgerecht ausgeführt. Wenn was passiert, sein Bier, so oder so. Dann bitte hier nun einen Haken dran.

Ansonsten denke ich, daß er alle notwendigen Empfehlungen ringsum erhalten hat, daß dem Vorhaben somit nichts im Weg stehen dürfte. Wie gesagt, überprüfe bitte deine Pfostenabstände, denn da gehts schon bei einer Planung gegebenenfalls los.
 
... ohne dass ich mich jetzt Zeile für Zeile durch all die Beiträge gelesen hab - z.T. hab ich sie überflogen.

Zum Thema Geländer einige Punkte, die ich so noch aus dem Studium im Kopf hab... da Baurecht zwar weitgehend in wichtigen Punkten übereinstimmt aber dennoch Ländersache ist möchte ich dazu sagen, dass ich hier im Bereich der BayBO (also Bayern) bin.

- die Geländerhöhe muß mindestens 90cm betragen, bei Schulen, Kitas, Arbeitsstätten mindestens 100cm und ab einer Absturzhöhe von 12m sind mindestens 110cm vorgeschrieben

- Stababstände maximal 12cm ("Kinderkopf"), oder besser geringer wählen... z.B. 10cm

- auch bei sonstigen Abständen z.B. bei plattenförmigen Ausfachungen an den Randbereichen oder unterhalb des Geländers zum Boden hin, etc. geht man von maximal 12cm aus

- Stäbe, etc. sollten möglichst senkrecht und nicht horizontal angeordnet werden oder gleich eine plattenförmige vollflächige Füllung (wg. der Gefahr kletternder Kinder). Horizontale Stäbe ala "Schiffsreling" würden Architekten von der gestalterischen Sicht aus gerne installieren, sind aber brandgefährlich und deshalb ein absolutes NoGo.

- Statik... dabei gehts um sog. horizontale Anpralllasten. Im Bereichen des Wohnungsbaus, Büros sind mindestens 0,5 kN/m - also ca. 50kg pro Meter erforderlich. Bei Absturzsicherungen in Fabriken, Werkstätten, o.ä. sind 1,0kN /m - also 100kg pro Meter und bei Veranstaltungsgebäuden, Tribünen, etc. sind 2,0kN/m - also 200kg pro Meter bei der statischen Berechnung anzunehmen.

- als Sicherheitsbeiwert wird bei statischen Berechnungen ein Faktor von 1,4 verwendet... also + 40% Sicherheit.

- nachzuweisen ist diese horizontale Anprallast auf Höhe des Geländerholmes / Handlaufes... also an der Oberkante des Geländers
 
Bluey schrieb:
...
- auch bei sonstigen Abständen z.B. bei plattenförmigen Ausfachungen an den Randbereichen oder unterhalb des Geländers zum Boden hin, etc. geht man von maximal 12cm aus
...
Horizontale Abstände im Durchtrittsbereich ≤ 4 cm.
Bluey schrieb:
...
Horizontale Stäbe ala "Schiffsreling" würden Architekten von der gestalterischen Sicht aus gerne installieren, sind aber brandgefährlich und deshalb ein absolutes NoGo.
...
Kein "absolutes NoGo".
Unter bestimmten Bedingungen zulässig. Entweder geringe Abstände, sodass kein Kinderfuss dazwischen passt (das genaue Maß müsste ich nachsehen) oder ab 70 cm Höhe. Außerdem zulässig, wenn nicht mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern gerechnet werden muss oder - z. B. in Bayern- bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2.

Gruß
D.Mon
 
Keine Panik, ihr Lieben.

Niemand, außer mir hat Zutritt zu dem Balkon. Schon deswegen, weil derzeit gar kein Gitter vorhanden ist. Aber unabhängig davon ist das kein Balkon zum Benutzen. Keinesfalls finden dort wilde Partys mit rollenden Flaschen statt, von denen allenthalben ein Maulwurf auf dem Rasen darunter Schaden nehmen könnte.
Ich selbst betrete den Balkon auch nur, wenn ich die Leiter brauche, einen verunglückten Vogel entsorgen muss oder die Holzteile einen neuen Anstrich brauchen. Ob die Leiter da auf Dauer bleibt ist auch n och fraglich. Eine schöne Lösung ist das nicht, einstweilen habe ich aber keinen besseren Platz dafür. Wenn die da nicht mehr liegt reduziert sich mein Zutritt von 3-4 mal im Jahr ein einmal alle 3-4 Jahre.
Das Risiko in Schwierigkeiten zu geraten ist äußerst überschaubar.

Vor dem Exkurs waren wir bei den Haltern und Pfosten. Deren Trennung halte ich für sinnvoll, weil die einzelnen Teile leichter und damit einfacher monierbar werden und mit etwas Spiel Ungenauigkeiten besser ausgeglichen werden können.

Ich sehe ein, dass meine zweite Variante nicht so toll ist und habe mal die Schwertlösung verfolgt. Zwei neue Entwürfe:


Halter+Pfosten3.jpg



Halter+Pfosten4.jpg


HAL, Dein Vorschlag ist nahe bei der Variante 3, wenn ich es recht verstanden habe, das Flachmaterial aber seitlich ans Rohr gesetzt. Bei den von Dir genannten Loch- und Randabständen käme ich auf eine Ankerplatte von 300x300mm bei 4 Befestigungslöchern. Das erscheint mir aber sehr groß?

Als Pfosten bleibe ich bei 60x60. 40iger habe ich hier liegen, das sieht mir zu mickrig aus unabhängig davon, ob es genügen würde ode nicht.

Der Abstand zwischen den äußeren Pfosten beträgt Mitte-Mitte 4,10m, die Füllungen im ersten Entwurf hatten 1,80. Bei Vorpfostenmontage werden sie etwas größer. Die äußern Pfosten könnte aber auch noch etwas nach innen wandern. das ist alles noch nicht fix und hängt ja auch von der angestrebten Brüstungshöhe ab. Mit 4 Pfosten habe ich mal probiert, das gefällt mir nicht so recht. Der Pfostenabstand läge dann bei ~1,35m.

Die Idee mit dem Edelstahlhandlauf habe ich hier geklaut. Leider hat das passende Bild keinen eigenen Link, bitte mal runterscrollen zu deren Projekt "Pfäffikon". Ich finde, das sieht richtig edel aus und hat in mir den will-haben-Reflex ausgelöst.

Gruß
Thorsten
 
D_Mon schrieb:
Bluey schrieb:
...
Horizontale Stäbe ala "Schiffsreling" würden Architekten von der gestalterischen Sicht aus gerne installieren, sind aber brandgefährlich und deshalb ein absolutes NoGo.
...
Kein "absolutes NoGo".
Unter bestimmten Bedingungen zulässig. Entweder geringe Abstände, sodass kein Kinderfuss dazwischen passt (das genaue Maß müsste ich nachsehen) oder ab 70 cm Höhe. Außerdem zulässig, wenn nicht mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern gerechnet werden muss oder - z. B. in Bayern- bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2.

Gruß
D.Mon

...die Geländer, die ich dabei so im Hinterkopf hatte und die man / auch wir damal aus architektonischer Sicht gerne in unsere Entwürfe gezeichnet haben, war die typische Schiffsreling mit horizontalen Stäben von ganz unten bis oben... im unteren Bereich z.B. geschlossen und dann oben... nö, kannste gleich vergessen. Vielleicht bei einer Sichtbeton-Attika an einer Dachterrasse mit aufgesetztemm Geländer um auf die vorgeschriebene Höhe zu kommen.

Und beim Thema "wenn nicht mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern gerechnet werden muss" ...genau so einen Fall hatten wir vor Jahren bei dem Thema ausdiskutiert. Wie willst du sicherstellen, dass nicht doch einmal unbeaufsichtigten Kleinkinder in den Bereich des Geländers kommen.

In dem besagten Fall hatte der Architekt im Gebäude einer Bank genau so ein Geländer einbauen lassen... in den "höheren" Etagen normalerweise ohne regulären Publikumsverkehr bzw. wo es um die "größeren Sachen" geht und deshalb nur mit erwachsenen Personen gerechnet wurde -also nix so mit normaler Kundschaft, Familien, irgendwelche EFH-Kredite, usw.

Blöderweise ist es dann doch irgendwann einmal passiert, dass eine Mutter mit Kind dort zugegen war, das Kind kletterte in einem unbeobachteten Moment auf das Geländer und stürzte mehrere Meter ab.
Der Bauherr und damit der Achitekt haben in so einem Fall, was das Rechtliche angeht mit Sicherheit etliche schlaflose Nächte und... nein, ich würde mir kein totes Kind für den Rest des Lebens aufs Gewissen laden wollen... nur wegen der Gestaltung eines Geländers, da gibts im Sinne der "reinen Lehre" schlimmere Architektursünden.

Und genau deshalb sind horizontale Stäbe ein absolutes NoGo... wenn es um eine relevante Absturzhöhe geht.
 
Kleine Anmerkung ab vom Geländerdetail: bekommst du die Ausziehleiter noch übers Geländer nach unten ? weil die Balkonbreite nach oben ja durch das Dach weniger wird, Je nach leiterlänge..
 
@Bitschubser ... zu Variante 4, normalerweise stellt man die Pfosten nicht auf das / die Schwerter. Wenn du den Pfosten durchlaufen läßt und das Schwert seitlich dranschweißt kannst du das Stahlblech höher nehmen ca. 10-15cm und bekommst dadurch mehr Stabilität in horizontaler Richtung, als wenn der Pfoten nur mit der Unterseite drauf steht.

Meine CAD-Maschine (Nemetschek Allplan) funktioniert grad nicht, weil ich dabei bin den Rechner neu aufzusetzen, daher heute mal analog...
Geländer_Bsp.jpg

PS: Edelstahl Handlauf... unser Haus & Hof Stahlbauer hat das immer so gemacht, dass er 10er oder 12er Rundstahlstäbe aus Edelstahl auf die Pfosten geschweißt hat. Dann wurde das Ganze verzinkt und anschließend hat er von den Rundstahlstäbe im oberen Bereich, wo der Handlauf drauf kam das Zink abgeschliffen. Der Handlauf aus einem Edelstahlrohr wurde unten angebohrt, auf die Rundstahlstäbe gesteckt und mit ein paar Schweißpunkten (WIG) befestigt.
 
sehr fein beobachtet, die Bedenken habe ich auch. Es wird sich zeigen, ob das mit Geländer ohne anzuecken noch geht. Mühsamer, als bisher wird es allemal.
Vielleicht wäre es klug an den Haltern gleich ein paar Ösen vorzusehen und die Leiter künftig da aufzuhängen. Ein Schuppen für Rasenmäher, Schubkarre und Leiter steht aber auch noch auf der Wunschliste.
 
Bluey, das ist auch eine schöne Idee, aber sind 100-150mm nicht etwas überdimensioniert? Die Gesamtlänge des horizontalen Flachmaterials ist nur 400mm. Ich hatte 60x8mm angedacht und fand den aufstehenden Pfosten deswegen gut, weil der ohne Geländer und Wind sogar ohne Schweißnaht stehen bleiben würde.
Die Handlaufbefestigung ist, glaube ich, unkritisch. Es gibt Endkappen mit mittiger Bohrung und Gewinde, das nach dem Verzinken sicher noch mal nachgeschnitten werden müsste. Die dient dann auch gleich der Ent- und Belüftungsloch beim verzinken, so mein Plan. Von dort aus geht es dann mit Haltern und Rohranschlüssen weiter, die Geländerbauershops in zahlreichen Varianten feil bieten.
 
Ich würde das Schwert auch höher als nur 60mm machen. Es ist halt die Stelle mit der größten Hebelwirkung. 150mm müssen es wohl nicht gleich sein, aber 100 hätte ich schon im Blick.

Vom Aufwand her würde ich das Schwert am Vierkantrohr nur einfach ausführen. Ist der Pfosten zur Wandhalterung halt unsymmetrisch. :kp:


mfg JAU
 
J-A-U schrieb:
Ich würde das Schwert auch höher als nur 60mm machen. Es ist halt die Stelle mit der größten Hebelwirkung. 150mm müssen es wohl nicht gleich sein, aber 100 hätte ich schon im Blick.
...

...genau so würde ich das auch sehen - würde ich selbst planen / bauen würde ich auch irgendwo um die 100mm landen.

Ein Tipp, wenn Du solche Sachen am Schreibtisch planst und Du das Maß für ein Bauteil suchst, dann nimm ein Lineal oder nen Meterstab dazu und guck Dir das da drauf an... so läßt sich so manches ganz gut abschätzen.

Da läßt sich ganz leicht erkennen, wie "klein" 60mm eigentlich sind und wie "heftig" 40cm bei einem auskragenden Bauteil sind... ggf. würde ich einfach einmal in die Restekiste gucken und probeweise ein Flacheisen 40cm lang an einen Pfosten schweißen, entsprechend in den Schraubstock einspannen und mal gucken, wie stabil das ist.

150mm ist mit Sicherheit zuviel... würde aber zu dem 80x80 Quadratrohr aus den ersten Beiträgen im Thread passen, allein schon wegen dem Eigengewicht :wink:
 
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