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Hallo zusamen,
ich denke ich bin mit meinem Thema etwas vom (Wald-) Weg abgekommen aber irgendiwe finde ich kein passenderes Forum...
es hat hier ja aber mit Landwirtschaft zu tun und so hoffe ich dass es ein paar Experten gibt die sich in den unten stehenden Fragen evtl. auskennen.
Sollte das Thema völlig neben der Spur sein bitte ich um Verzeihung und Verschiebung meiner Fragen.
Nun zum Thema:
Ich habe von meinem Vater ein Wochenendgrundstück geerbt was im ländlichen Raum von Baden Württemberg liegt.
Auf der Gesamtfläche von ca. 35 Ar ist ein Weinberg angelegt von ca 10-15 Ar, welcher mündlich an einen Bauern verpachtet ist.
Die Pacht wurde seither in Form von zwei Kisten Wein pro Jahr bezahlt.´
Meine Fragen
1. Muss die Fläche als Weinanbaugebiet im Grundbuchamt deklariert sein ?
2. Muss ich oder der Bauer landwirtschaftliche Versicherungen in Bezug auf den Weinberg abschliessen ?
3. Muss ich in Bezug auf die andere Fläche welche belegt ist mit kl. Wochenendhäuschen, Kleinere Wiese, ansonsten Waldbäume eine Versicherung abschliessen ?
Ich denke da z.B. Versicherungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wie sie z.B. bei Streuobstwiesen zum Zuge kommt.
Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen !
ich denke ich bin mit meinem Thema etwas vom (Wald-) Weg abgekommen aber irgendiwe finde ich kein passenderes Forum...
es hat hier ja aber mit Landwirtschaft zu tun und so hoffe ich dass es ein paar Experten gibt die sich in den unten stehenden Fragen evtl. auskennen.
Sollte das Thema völlig neben der Spur sein bitte ich um Verzeihung und Verschiebung meiner Fragen.
Nun zum Thema:
Ich habe von meinem Vater ein Wochenendgrundstück geerbt was im ländlichen Raum von Baden Württemberg liegt.
Auf der Gesamtfläche von ca. 35 Ar ist ein Weinberg angelegt von ca 10-15 Ar, welcher mündlich an einen Bauern verpachtet ist.
Die Pacht wurde seither in Form von zwei Kisten Wein pro Jahr bezahlt.´
Meine Fragen
1. Muss die Fläche als Weinanbaugebiet im Grundbuchamt deklariert sein ?
2. Muss ich oder der Bauer landwirtschaftliche Versicherungen in Bezug auf den Weinberg abschliessen ?
3. Muss ich in Bezug auf die andere Fläche welche belegt ist mit kl. Wochenendhäuschen, Kleinere Wiese, ansonsten Waldbäume eine Versicherung abschliessen ?
Ich denke da z.B. Versicherungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wie sie z.B. bei Streuobstwiesen zum Zuge kommt.
Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen !