Inspektionskamera

Diskutiere Inspektionskamera im Forum Reparaturen rund ums Haus im Bereich Anwendungsforen - Als Privatmann habe ich ein - so hoffe ich doch - sehr kleines Problem. Ich habe in der Küche (EG, RFH) ein ggf. Verstopfungsproblem. Das Wasser...
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Ronny Steinhilber

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Mössingen
Als Privatmann habe ich ein - so hoffe ich doch - sehr kleines Problem.

Ich habe in der Küche (EG, RFH) ein ggf. Verstopfungsproblem.
Das Wasser läuft zu langsam ab.
Im Überlauf an der Küchenspüle findet kein Ablauf statt.

Nach Demontage des Syphons wurde keine Ursache erkannt.
Also liegt es ggf. tiefer im Rohr in der Mauer, wo man nicht hineinsehen kann.

Richtigerweise wurde mir nun der Kauf einer Inspektionskamera empfohlen.
Und damit zur Frage:
Welche Art Kamera (ggf. Modell) ist für einen solchen Fall das Richtige, um herauszufinden,
um was es sich handelt.
Nach allen vorliegenden Vergangenheitserfahrungen ist ein solches Vorkommnis in Jahrzehnten das 1. Mal
Aus diesem 'Grunde soll die Investition verhältnismäßig sein

Andererseits kann das Problem genau deshalb auftauchen, weil es sich ggf in Jahrzehnten gebildet hat.

Zur Länge: WISO berichtet in einem Video, dass Rohrreinigungsfirmen bis zu 8m/16m abgerechnet haben.
Der WISO Fachmann sagte aber, dass die Länge des Rohres beim Eigenheim bis zum Kanal in aller Regel max. ca. 5 m beträgt.

Was wäre denn die richtige Kamera für einen solchen Zweck bzw. was ist zu beachten?

Im Internet fand ich bei you tube ein Video einer Rohrfräse, falls sich ein fester Verschluss gebildet hat (ggf. zu Beton mutierter Rohrreiniger). Dieser hatte vorne 4 rotierende Messer (wie ein Mixer) mit welchem die Rohrfräse den Beton zerschlagen hat.
Gibt es hierzu Erfahrungen.

Ich bedanke mich vorab.
 
Ergänzung:
In den Videos von WISO wurde auf Revisionsöffnungen hingewiesen, mit denen sich Probleme sofort lösen liessen.

Nun ist mir (Mieter) keine solche Revisionsöffnung bekannt.
Falls es solche gibt, wo muss man diese bitte suchen (Baujahr 1991)

Vielen Dank.
 
Hi!

Die kurze Antwort ist "verhältnismässige Investition" und das was Du brauchst/willst, schließen sich aus.

Die Frage ist, ob Du das wirklich brauchst.

Ich würde einen SHK'ler kommen lassen der das Problem beseitigt. Nicht aus den Anzeigen in den Gelben Seiten, nicht von "RohrfreiXYZ24.de" sondern einen wirklich lokalen Betrieb.

Normale Inspektionskameras mit 1 - 1,5 m Kabel gibt es in allen Preisklassen. Wenn das Problem tatsächlich auf dem ersten Meter ist kann man es damit - und zwar mit allen davon - sehen. Die Auflösung, Speicher Möglichkeiten, Foto/Video ... Qualität ... Da entscheidet dann einzig der Geldbeutel.

"USB-Inspektionskameras" mit flexiblem Kabel in 10, 15, 20, 30m ... Länge kannst du völlig vergessen, die kannst Du nicht kontrollieren.

Sobald Du tiefer ins Rohr musst, brauchst Du was vernünftiges mit hoher Auflösung und wo der Kamerakopf stabilisiert ist und des weiteren durch einen "Kragen" im Rohr geführt wird. Außerdem mit Zählwerk, damit man die Stelle wiederfindet etc.

Ich sag mal, das fängt bei der "ROCAM" von Rothenberger an. Muss nicht die neuste mit WiFi usw. sein - aber eine Generation vorher, da kann man schon mit arbeiten.

Wenn Du das unbedingt selber machen willst, es ist ein übliches Modell im Verleih und so problemlos zu bekommen.

Edit: Du schreibst gerade Du bist Mieter. Vermieter informieren und darum bitten das Problem zu lösen/ lösen zu lassen.

Was Wiso angeht, naja. Tatsache ist, je nach dem wo ich die Kamera einführe im Haus, habe ich locker mehr als 5m bis zum Übergang in den Kanal.

Eine Revisionsöffnung/Klappe kann sich im Keller befinden, meist in dem Raum durch den das Rohr läuft bevor es dann in die Kanalisation übergeht.

Wenn im Boden vorhanden, ist es eindeutig zu erkennen. Ansonsten gibt es natürlich Rohre mit Revisionsöffnungen ... Muss man halt mal schauen.

Aber wie gesagt, als Mieter wäre hier der Vermieter die erste Anlaufstelle.


Viele Grüße,
Oliver
 
Nach Demontage des Syphons wurde keine Ursache erkannt.
Also liegt es ggf. tiefer im Rohr in der Mauer, wo man nicht hineinsehen kann.
In der Wand geht es "normalerweise" erstmal senkrecht nach unten.
Was ist im Stockwerk darunter? Ein Kellergeschoß?
Dort führen solche Rohre schon mal nahezu waagrecht weiter bis sie in ein größeres Rohr münden. Und diese waagrechten Stücke setzen sich schon mal zu.
Man kann ggf auch ein Stück abgeschnittenes Kabel in den Wandanschluß einschieben und so versuchen die Verstopfungsstelle zu erfüllen.
Oder gleich mit dem Hochdruckreiniger und Rohrreinigungsschlauch reinhalten. :mrgreen: :ducken:

PS
 
Ich lasse mal noch 2 Bilder da.

Enlight568.JPG

Enlight570.JPG


Viele Grüße,
Oliver
 
the_black_tie_diyer

Vielen Dank.
Das ist doch eine Antwort, welche mir weiterhilft. :respekt:
Daher also vielen Dank.
Hat mir meine Grundeinstellung bestätigt und werde es so machen.
Ich lasse den mir bekannten Sanitärmann kommen, der hier schon vieles gemacht hat.
Die Küche ist direkt hinter der Hausaußenwand und die Rohre vom Syphon in die Mauer ist direkt die Hausaussenmauer. 'Wenn es nun direkt senkrecht nach unten (in den Keller) geht, der direkt darunter liegt. müsste man eigentlich Rohre im Keller genau dort herunterkommen sehen. Aber dem ist nicht so, sondern erst in der Raummitte. Da ist es wohl am besten, der Sanitärfachmann wird das wissen.
Denn da sind auch noch die Gasleitungen.
Also nochmals vielen Dank. :thx:

powersupply

Auch .hier besten Dank.
Das war genau eine Antwort, welche mir sehr hilft. :bierchen:
Bei dem Rohr in der Wand hatte ich den Eindruck das Rohr geht nach rechts weg.
Auf das Kabel bin ich gar nicht gekommen. Schon irgendwie blöd von mir.

Aber so ist das. Eine gute Idee.
Es kommt eben niemals darauf an was man weiß oder kann
sondern immer dass man zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, das richtige tut und weiß.
Alles andere bringt nichts.
Daher also meinen besten Dank für alle Ratschläge.
Ja unter der Küche geht es direkt in den Keller.
:thx:
 
powersupply schrieb:
In der Wand geht es "normalerweise" erstmal senkrecht nach unten.
Ich weiß nicht, was Du für Wände kennst, aber nein, das ist alles andere als "normal". In ausnahmslos allen Mietwohnungen, die ich bisher renovierungsmäßig gesehen habe, geht es vom Wandanschluß aus erstmal 1-X Meter mit leichtem Gefälle zur Seite, um dann dort in einem Fallrohr zu landen.
 
Ist die Beseitigung von Rohrverstopfungen nicht Aufgabe des Vermieters?
Zumal sich die Verstopfung ja anscheinend außerhalb Deiner Wohnung in den "Gemeinschafts"leitungen befindet.
 
D_Mon schrieb:
Ist die Beseitigung von Rohrverstopfungen nicht Aufgabe des Vermieters?
Ausnahmslos immer, ja. Wäre ich Vermieter und würde mein Mieter Hand anlegen, wäre ich (zu Recht) ziemlich sauer.
 
Dirk schrieb:
powersupply schrieb:
In der Wand geht es "normalerweise" erstmal senkrecht nach unten.
Ich weiß nicht, was Du für Wände kennst, aber nein, das ist alles andere als "normal". In ausnahmslos allen Mietwohnungen, die ich bisher renovierungsmäßig gesehen habe, geht es vom Wandanschluß aus erstmal 1-X Meter mit leichtem Gefälle zur Seite, um dann dort in einem Fallrohr zu landen.
Also ich hab's bei mir so gehandhabt wie mit den Elektroleitungen. Zumindest bis zu den Sammelleitungen die dann manchmal eben erst bis zu einer Außenwand geführt werden müssen. Egal ob nun oberhalb oder unterhalb der Decke.
Beim Schwiegervater ist unterhalb im Keller. Dort dafür Sichtbar diagonal wo es hin muss.
Bei einem Kollegen auch unter der Decke, schön im rechten Winkel verlegt.

PS
 
Auf alle Fälle erst den Vermieter um Lösung/Entscheidung bitten, du haftest für alle Schäden die in deinem Auftrag enstehen auch wenn sie nicht in deinem Mietbereich sind. (Geschäftsführung ohne Auftrag BGB §§ 677 uff.)
 
Alfred schrieb:
Auf alle Fälle erst den Vermieter um Lösung/Entscheidung bitten,
Das auf jeden Fall!

du haftest für alle Schäden die in deinem Auftrag enstehen auch wenn sie nicht in deinem Mietbereich sind. (Geschäftsführung ohne Auftrag BGB §§ 677 uff.)
Na ja. Prinzipiell mag das stimmen, aber erstmal haftet wohl der Ausführende, sprich der Rohrreiniger, wenn er Schäden verursacht.
 
D_Mon

Bei einem gemieteten Haus gibt es keinerlei "Gemeinschaft" gleich welcher Art.
Alles "im und rund ums Haus" ist in der ''Regel zuerst einmal der Mieter.
 
Alfred

Das ist so eine Sache.

Der Vermieter wäre auch verpflichtet, ihm gemeldete Schäden zu beseitigen, welche zu seinem Bereich gehören.
Dennoch tut das unser Vermieter und viele 1000ende andere 'Vermieter dennoch nicht.

In diesem Falle müsste man dann einen Krieg mit dem
Vermieter anfangen und wer will das schon?

Von 100erten anführbarer Bsp. gehört zB das Funktionieren der Heizug. Weil diese ein "Scheiß " ist.
Eine sog. "Einrohr Heizung".
Da müsste man spätestens jeden Winter Rabbatz machen, denn das ist seine Sache.
Nützt aber nichts. Viele hunderte Bsp. mehr.
Wer will seinen Vermieter schon verklagen.
 
Dann versuchen wir mal einen Weg zur Lösung zu finden.
Den Vermieter würde ich aber darüber informieren und die Bestätigung holen dass du das reparieren kannst und ggf. eine Fachfirma beauftragst.
Die Angabe war ca. 5m Rohrlänge.
eBay-Link
mit so einer einfachen Rohreinigungsspirale könntest du mal versuchen durch die Leitung zu kommen, wichtig wäre beim Reinigen mit (heißem) Wasser zu spülen.
 
"Auf alle Fälle erst den Vermieter um Lösung/Entscheidung bitten, ...."

Ein Vermiet/Mietverhältnis ist immer beidseitig Vermieter/Mieter.

So ist zB der Vermieter zB nach der höchstrichterlichen Bundes-Rechtsprechung in Deutschland zB ua
gezwungen, den Teppichboden eines ganzen Hauses alle 5-10 Jahre (Abhängig von der verlegten Qualität auf seine Kosten auszutauschen. Da bei Mietobjekten immer nur billige Teppichböden verlegt werden, gilt also ggf. die 5 Jahresregel.
Angenommen es wohnt jemand 20 Jahre in dem Objekt, müsste der Vermieter qgf auf seine Kosten bereits 4x den Teppichboden auf seine Kostgen komplett austauschen. Dabei ist der Zustand des Teppichs unerheblich.
Wenn also ein Vermieter sagen würde: Was sind denn das für
Flecken auf "meinem " 'Teppichboden kann der Mieter antworten: Sie hätten den ja auch schon 4 x auf Ihre Kosten austauschen müssen. So die Mietrechtsprechung.
Weil der Teppichboden ein Teil seines Mietpreises ist, den der Mieter bezahlt.

und zwar laut Gesetzestext unabhängig vom Erhaltungszustand.
So gibt es noch sehr vieles mehr.

Der Vermieter hat Rechte
und der Mieter hat Rechte.

Wenn der Vermieter aber das, wozu er nach Gesetz gezwungen ist zu tun, nicht macht,
was dann - verklagen?

Also es gibt immer 2 Sichtweisen.
Eine
'Vermietersichtweise
und 1 Mietersichtweise.

Und wenn der Mieter der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt
und der Vermieter nicht, was dann?
Gelten dann nur die Rechte des Vermieters?
Oder muss man dann vor Gericht gehen?
 
das Gericht wird dann eine für beide Parteien bindende Entscheidung treffen, die Umsetzung ist dann eine eigene Sache; erst mal sollte man eine Lösung miteinander anstreben.
Alle eingebauten Teile gehören zur Mietsache und sind vom Vermieter in Stand zu halten, darum so wenig wie möglich an Einbauten überlassen. Abgelöste Teile gehören nicht dazu.
Darum werden kaum Küchen mitvermietet da sonst beim Defekt der Mieter zum Vermieter sagt: "dein Herd ist gerade durchgebrannt" :D , "dein Teppich hat Rotweinflecken" :D
 
Ich bin immer wieder erstaunt.

Es sollte für den Vermieter von größtem Interesse sein, seine Investition, das Mietobjekt, zu schützen - z.B. durch vorausschauende Wartungs- und Pflegemaßnahmen und selbstverständlich auch die zeitnahe Beseitigung von Mängeln/Schäden, insbesondere solchen die - wenn nicht repariert - zu weiteren/größeren Schäden führen könnten. (Eine solche Verwunderung kann man dem Vermieter ja auch mal persönlich, mündlich oder schriftlich, mitteilen.)

Das in der Realität zu viele Sparfüchse unterwegs sind, die sich eine Vermietung bzw. mögliche Konsequenzen daraus eigentlich gar nicht leisten können, ist ein anderes Problem und liegt einfach an der Mentalität: "Das ist meine Altersvorsorge, vom Mieter abbezahlt." Oder: "Das ist unser Rendite Objekt, bei dem der Unterhalt nichts kosten darf."

Darunter fallen auch dann oft unsachgemäße und billigst ausgeführte Reparaturen und/oder Instandhaltung die bestenfalls widerwillig ausgeführt wird.


Man muss als Mieter auch nicht sofort mit einem Anwalt kommen und/oder mit einer Klage drohen.

Wenn der Vermieter auf sachliche Argumente tatsächlich nicht reagiert/ die Notwendigkeit nicht erkennt ist was faul. Unabhängig von der bisherigen Dauer eines Mietverhältnisses.

Ich würde z.B. nie darauf bestehen das ein Vermieter einen Teppich tauscht der gepflegt und Intakt ist - unabhängig davon ob er das evtl. "müsste".

Das Problem zur Zeit ist einfach das es vielerorts mehr potentielle Mieter als Mietobjekte gibt, das führt zu einer enormen Verschiebung.

Hilft aber alles nichts. / Löst das vorliegende Problem nicht.

Mit der von Alfred gezeigten, manuellen Spirale kann man nichts (nicht viel) kaputtmachen, sie ist ein guter Ansatz wenn Du selber Hand anlegen willst.

Ansonsten halt, nach wie vor, Fa. beauftragen.


Viele Grüße,
Oliver
 
Thema: Inspektionskamera
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