Überspannungsschutz EFH

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norinofu

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Hallo,

in absehbarer Zeit steht bei uns ein Umbau der Elektroverteilung (2008 errichtet) an.
Konkret separater Heizungszähler raus und der Hausstromzähler gegen Zweirichtungszähler für PV getauscht.
Desweiteren sind ein paar Schütz und LS Schalter der alten Heizung bereits ausgebaut worden.
Ein PV Anbieter empfiehl gem. DIN VDE 0100-443 einen Überspannungsschutz Typ1/2. Gibt nan die DIN in die Suchmaschine ein, landet man dann auch gleich bei einem Hersteller solcher Schutzeinrichtungen. Hier findet man dann, dass ein solcher Schutz seit dem 15.12.2018 Pflicht ist, auch bei Nachrüstungen.

Jetzt bin ich etwas verwirrt, da ein anderer Anbieter (Elekrtrofachfirma) auf den Punkt gar nicht eingeht.
Drücken sich die beiden um das Thema? Auch wenn der Eine im Zweifel darauf verweisen kann, das Thema erwähnt zu haben aber der Kunde es nicht beauftragt hat.
Zumal mit der DIN VDE 0100-443 dann auch gleich noch die DIN VDE 0100-712 erwähnt wird, die einen DC Überspannungsschutz für den Wechselrichter fordert.

Gruß
norinofu
 
norinofu schrieb:
Jetzt bin ich etwas verwirrt,
Wundert mich nicht ... mein Nachbar will ein neuen Zählerschrank.
- Eli1: Ja machen wir
- Eli2: Bei einem 3 Personen Haus darf das Ding nicht im Treppenhaus sein, am besten wir machen den in den bestehenden Hausanschlußraum.
Eli1: Ja machen wir
Eli2: Und wie siehts mit dem Erdungswiderstand aus? Noch alles in Ordnung (war es übrigens nicht)
...
 
norinofu schrieb:
Gibt nan die DIN in die Suchmaschine ein, landet man dann auch gleich bei einem Hersteller solcher Schutzeinrichtungen.
Gibt ja nur zwei wirklich große: Dehn und Phoenix Contact.

Drücken sich die beiden um das Thema?
Ich tippe eher darauf, daß die beide Elektrickser keinen blassen Schimmer davon haben.
Es gibt von Dehn einen Blitzplaner als Buch und sogar als PDF-Download. Lad' Dir das einfach mal runter, aber das ist nicht in einem Abend durchgelesen. Ist mehr so was, wenn es mal eine landesweite Quarantäne gibt oder so... :ducken:

MSG schrieb:
- Eli2: Bei einem 3 Personen Haus darf das Ding nicht im Treppenhaus sein, am besten wir machen den in den bestehenden Hausanschlußraum.
Da würde ich mich doch mal brennend die Begründung interessieren. Hier im Mehrfamilienhaus (acht Parteien) wurde vor >10 Jahren erst von "in der Wohnung" auf "im Keller" umgerüstet, sukzessive in jeder Wohnung, die zwischendurch mal frei wurde.
 
Dirk schrieb:
Da würde ich mich doch mal brennend die Begründung interessieren.

Vielleicht ist "brennend" das richtige Stichwort, also Treppenhaus als Fluchtweg und daher brandlastfrei zu halten... ist aber nur eine Vermutung...
 
Möglich, kann ich mir aber nicht vorstellen. Letztlich können Brände im Haus überall auftreten und sich auch von überall ausbreiten. Da könnte man genausogut Gas- oder Pelletheizungen verbieten "wegen der Brandlast"... :crazy:
 
Mir ging es schon konkret um "notwendige Treppenräume":

als Beispiel aus der Bauordnung NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...fgehoben=N&det_id=426759&anw_nr=2&menu=1&sg=0

(5) In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Absatz 3 Satz 2 müssen

1. Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,

2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben und

3. Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.


Aber das führt gerade etwas weg von der Eingangsfrage zum Überspannungsschutz...
 
Das hat nix mit dem Brandschutz zu tun. Zählerschränke sind grundsätzlich auch in Treppenhäusern erlaubt.

Aaaaber, vor dem Zählerschrank müssen 1,2m Raum sein um sich bewegen zu können.
Auch die Anordnung der Elemente ist in den TAB geregelt und wird vom Boden aus gemessen. Hängt der Schrank direkt vor Stufen haut das nicht hin.


mfg JAU
 
Dirk schrieb:
Ich tippe eher darauf, daß die beide Elektrickser keinen blassen Schimmer davon haben.

Gute Frage - der Eine, der ers erwähnt hat, hat zumindest am Telefon schon mal konkret erklärt wo so ein Überspannungsschutz im Haus hinkommt (in den Zählerkasten vor dem SLS)

Den Anderen werd ich diesbezüglich mal fragen.
Es gibt von Dehn einen Blitzplaner als Buch und sogar als PDF-Download. Lad' Dir das einfach mal runter, aber das ist nicht in einem Abend durchgelesen. Ist mehr so was, wenn es mal eine landesweite Quarantäne gibt oder so... :ducken:
Ich hab das PDF gleich mal angefordert :top:
Nachdem ich trotz landesweiter Beschränkungen sehr gut ausgelastet bin, werd ich mir da wohl erstmal die Kurzfassung suchen.

So wie ich es jetzt gelesen hab, müsste der Überspannungsschutz wohl rein. Das müsste er aber wohl auch, wenn ich nur einen neuen Stromkreis enbauen lasse.
Prinziepiell müsste dann aber auch alles andere was sich die VDE inzwischen einfallen lassen umgesetzt werden.
Die Frage ist, gibt es hier eine Regel der Verhältnismäßigkeit bzw. eine Abstufung bzgl. der geplanten Änderungen?
Zudem würde der AC Spannungsschutz auch einen auf der DC Seite nach sich ziehen. Ich tipp einfach drauf, die schrecken sich vor den Zusatzkosten im Angebot, so grob lieg so ein AC Überspannungsschutz bei 300 EUR.
 
Mit Überspannungsschutz hab ich keine Erfahrung, von daher keien konrekte Antwort von mir.

Aber seit ein paar Jahren macht ein externer Dienstleister unsere jährliche Elektrounterweisung. Was der für Stories drauf hat da fragt man sich schon ob manche ihren Facharbeiterbrief beim Lotto gewonnen haben...


mfg JAU
 
norinofu schrieb:
Ich tipp einfach drauf, die schrecken sich vor den Zusatzkosten im Angebot, so grob lieg so ein AC Überspannungsschutz bei 300 EUR.
Der Preis kommt inkl. Montage gut hin, wenn kein zu teures Modell genommen wird. Für einen Phoenix Contact VAL-SEC-T2-3S-350/40 (Typ II Ableiter) hatte ich vor kurzem 206 € + MWST im Angebot stehen. Ein Kombiableiter Typ I + II von Dehn sollte 350 + MWST kosten.
Es wird ein zusätzliches Kabel in 10 mm² von der Potentialausgleichsschiene direkt zum Ableiter benötigt. Der Aufwand hängt also davon ab, ob die PAS gut zugänglich und in der Nähe ist.
Die Arbeitszeit für alles lag bei 30 Minuten und das war mit 4m Kabelmontage Aufputz im Rohr. Für Kabel und Rohr + Schellen kommen dann noch ca. 5 €/m dazu.

Ob ein Typ I oder ein Typ II Ableiter vorgeschrieben sind, hängt davon ab, ob das Gebäude einen äußeren Blitzschutz hat (Blitzableiter). Wenn ja: Typ I (bzw. Kombiableiter Typ I + II), sonst reicht Typ II.

Pflicht ist es jetzt ja schon eine Weile. Du kannst natürlich immer noch Elektriker finden, die sich wenig um Normenänderungen kümmern und folglich nicht wissen, dass das mittlerweile Vorschrift ist, oder denen es egal ist. Die meisten werden es mittlerweile mit einplanen.
 
Dirk schrieb:
MSG schrieb:
- Eli2: Bei einem 3 Personen Haus darf das Ding nicht im Treppenhaus sein, am besten wir machen den in den bestehenden Hausanschlußraum.
Da würde ich mich doch mal brennend die Begründung interessieren. Hier im Mehrfamilienhaus (acht Parteien) wurde vor >10 Jahren erst von "in der Wohnung" auf "im Keller" umgerüstet, sukzessive in jeder Wohnung, die zwischendurch mal frei wurde.
Ich frag nochmal nach, ob Nachbar noch den Grund weiß. Bei der ganzen Mimik ist das halt alles ziemlich verwurschtelt. Mal ist es Landesbauordnung, mal die TAB des Netzbetreibers, mal...

Dev schrieb:
Ein Kombiableiter Typ I + II von Dehn sollte 350 + MWST kosten.
Es wird ein zusätzliches Kabel in 10 mm² von der Potentialausgleichsschiene direkt zum Ableiter benötigt. Der Aufwand hängt also davon ab, ob die PAS gut zugänglich und in der Nähe ist.
Die Arbeitszeit für alles lag bei 30 Minuten und das war mit 4m Kabelmontage Aufputz im Rohr. Für Kabel und Rohr + Schellen kommen dann noch ca. 5 €/m dazu.
Ja so kommt das auch bei unserm neuen Zählerschrank hin. Allerdings hatte ich da den Vorteil, dass ich u.a. die Leitung zur Potentialausgleichsschiene schon gezogen hatte. Unser Elektriker war da ziemlich kulant. Ich hatte alle Kabel montiert, den Zählerschrank angeschraubt usw ... er hat nur noch angeschlossen.

Edit: Bei unserm Netzbetreiber war auch noch eine Netzwerkleitung Pflicht bis zur Telefonanschlussdose... ich hab dann ein Rest CAT6 Kabel reingeworfen...
 
MSG schrieb:
Unser Elektriker war da ziemlich kulant. Ich hatte alle Kabel montiert, den Zählerschrank angeschraubt usw ... er hat nur noch angeschlossen.
Das Angebot war vom Haus meiner Eltern. Da das ein Versicherungsschaden war, lohnte Selbermachen nicht.

Ich bin auch gerade am Renovieren (naja, eigentlich eher Sanieren...).
Da ist es ähnlich wie bei Dir. Der Elektriker ist nur ein Mal zu Besuch und das auch nur recht kurz: Er setzt die Plombe wieder, stöpselt seinen Installationstester einmal kurz in jede Dose und schreibt ein Messprotokoll. Vermutlich schaut er auch noch einmal grob drüber, aber das geht trotzdem fix. :)
 
Dev schrieb:
Ob ein Typ I oder ein Typ II Ableiter vorgeschrieben sind, hängt davon ab, ob das Gebäude einen äußeren Blitzschutz hat (Blitzableiter). Wenn ja: Typ I (bzw. Kombiableiter Typ I + II), sonst reicht Typ II.

Pflicht ist es jetzt ja schon eine Weile. Du kannst natürlich immer noch Elektriker finden, die sich wenig um Normenänderungen kümmern und folglich nicht wissen, dass das mittlerweile Vorschrift ist, oder denen es egal ist. Die meisten werden es mittlerweile mit einplanen.

Dann müsste ein Typ II reichen. Äußerer Blitzschutz ist nicht vorhanden.

Meine Erfahrung ist jetzt eher, einen zu finden der es gleich mit anbietet.
Aussage vom zweiten Anbieter heute, Überspannungsswchutz brauchen wir nicht, da im Verteiler auch keiner vorhanden ist.

Nun die Frage, einfach mal auf die VDE 0100-443 hinweisen, der 15.12.2018 war ja nun nicht erst gestern oder hinnehmen und mit der Einstellung rangehen, vorher ging es ja auch ohne?

Der riesen Aufwand das Ding einzubauen kann es ja nicht sein. So wie ich es gesehen hab, gibt es zwei Möglichkeiten, entweder in einem separaten Kasten direkt nach dem HAK oder im Zählerschrank vor dem Zähler beim SLS.
Welche wäre zu bevorzugen?
 
Bist Du Sicher, dass der Überspannungsschutz seit 18 zwingend vorgeschrieben ist? Hab jetzt in der angeführten Norm nicht nachgelesen, aber die Lobbyistenverbände hätten auch gerne den AFDD zwingend vorgeschrieben. Nur funktioniert der eben noch nicht, so mein augenblicklicher Kenntnisstand, in Drehstromsystemen. Weswegen er nur in "besonders gefährdeten Bereichen" Vorschrift ist.

PS
 
Hi!

Ich würde mich da nicht groß anbiedern. Will der Elektriker/PV'ler es machen, und es ist mit vertretbarem Aufwand und Kosten zu machen, nimmst Du es halt mit. Und wenn nicht, dann nicht.

Ich habe, das ist viele Jahre her, mal Überspannung gehabt. Kam durch das damalige Telefon-Kupfer-Klingeldrähtchen und hat ne DeTeWe Databox gekillt. Und zum Glück nur die.

Ich habe hier einige der sog. "Fachmedien" im Abo, würde man das alles umsetzen, was man theoretisch könnte und/oder mittlerweile "Pflicht" ist. ...


Viele Grüße,
Oliver
 
Mhmm. Egal ob man es macht oder nicht, ob man sich an Vorschriften (nicht Gesetze!) hält oder nicht - ein "Sicherungskasten" kann nie groß genug sein. Sprich: wenn eine Installation erneuert wird, kann der Kasten gar nicht groß genug sein. Alles andere ist Nebensache...
 
powersupply schrieb:
Bist Du Sicher, dass der Überspannungsschutz seit 18 zwingend vorgeschrieben ist? Hab jetzt in der angeführten Norm nicht nachgelesen

Die Norm hab ich mangels Zugriff nicht gelesen. Tante Google liefert dazu aber ausreichend Ergebnisse, nicht nur von Herstellern von Gerätschaften, die die Norm bedienen, z.B.:
https://www.weka.de/elektrosicherheit/neue-din-vde-0100-443/

Eigentlich gilt die Norm schon seit Ende 2016 und bis Ende 2018 war eine Übergangsfrist.

the_black_tie_diyer schrieb:
Ich habe hier einige der sog. "Fachmedien" im Abo, würde man das alles umsetzen, was man theoretisch könnte und/oder mittlerweile "Pflicht" ist. ...
Das stimmt allerdings. So gesehen hätten in den Verteiler beim Umbau für die neue Heizung dann auch gleich noch ein paar FIs reingehört oder zumindest die geänderten Stromkreise auf die vorhandenen FIs geklemmt gehört.

Daher werd ich es wohl ohne belassen, denn wenn ich auf der AC Seite nachrüste, bedingt das auch einen Schutz auf DC Seite.
'Ich hab heute auch mal in einen Neubau aus 2019 geschaut, da ist auch nix von einem Überspannungschutz zu finden.
 
Dirk schrieb:
Vorschriften (nicht Gesetze!)
Formal korrekt. Praktisch aber nicht.

Die Anwendungsregeln sind nicht bindend. In dem Moment wo eine TAB die Anwendung der VEB-Normen vorschreibt (und das tun sie in der Regel) ist das ein Vertragsverhältnis und man kommt nicht mehr umhin.

Nebenbei: Wer sich an die Regeln der VDE hält ist im Schadensfall aus der Beweispflicht raus.


mfg JAU
 
Thema: Überspannungsschutz EFH

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