Gartenlaube - Fassadenaufbesserung

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Klausi1978

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Hallo zusammen,
ich habe von der Fassade eines älteren Gartenbungalows EFEU entfernt. Dahinter kamen (vermutlich) alte Eternitplatten (Asbest?) zum Vorschein. Abriss und Entsorgung wären viel zu aufwendig und zu teuer. Demzufolge wollte ich die Wand (ca. 12m²) mit Fassadenfarbe etwas "aufhübschen" und gestalten.
Also Fläche intensiv säubern, anschließend grundieren und letztendlich Fassadenfarbe auftragen. Hält die Farbe auf dem beschriebenen Untergrund? Welches Produkt könnt ihr empfehlen? Welche Alternativen stehen zur Diskussion?

Danke sagt KLAUSI
 

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Lass es! Um die Efeureste zu entfernen - ohne das könntest du die Wand nicht streichen - müsstest du die Wand schon abschleifen, abschaben oder bürsten. An Eternitplatten mit dem Schleifer, Schaber oder Drahtbürste anrücken ist die dümmste Idee, die man haben kann.
 
Vielen Dank! "Lass es" bezieht sich sicherlich auf die Gesundheit bzw. die "Feinstaubbelastung", richtig? Aber welche Alternativen wären möglich?
 
Ja, genau. Bzw. von wann ist diese Laube? Kurz nach 1990 (1993?) wurde der Verkauf asbesthaltiger Produkte verboten. Wenn die Laube jünger ist, kannst du recht sicher sein, dass kein Asbest drin ist.

Falls es doch Asbrst sein sollte, sehe ich keine wirklich sinnvolle Alternative zur Entsorgung. Man könnte eine Verkleidung davor machen, damit die Efeureste verschwinden aber das verlagert das Problem der Entsorgung nur auf einen späteren Zeitpunkt. Auf jeden Fall ist sämtliche Oberflächenbearbeitung mit materialabtragenden Verfahren extrem kritisch. Selbst nass gearbeitet hast du dann den asbesthaltigen Schlamm auf dem Boden und der trocknet auch irgendwann.
 
Hallo Klausi,

schon das Entfernen des Efeus war im Grunde genommen verboten, wenn es sich um Asbest handelt. Wenn Du nicht sicher bist, lass im Zweifel eine Analyse machen (kostet vielleicht etwas über hundert Euro) oder behandelt es gleich wie Asbest.

Eine Verkleidung davor zu machen ist in jedem Fall verboten.
Stichwort: Überdeckungsverbot; Magdeburger „Morinolfugen-Urteil“ (OVG 3 L. 90/15)

Auch das Dach scheint möglicherweise mit Asbestzement eingedeckt sein.
Alle weiteren Arbeiten gleich welcher Art dürfen ausschließlich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften u. a. der TRGS 519 ausgeführt werden.

Ich würde Dir gerne ans Herz legen, dass durch einen zugelassenen Fachbetrieb komplett Rückbauen und entsorgen zu lassen. Das ist nicht so teuer, wie man vielleicht im ersten Moment denkt. Das Material scheint auch angegriffen und verwittert zu sein und somit das konkrete Risiko einer Gesundheitsgefährdung vorliegen. bitte vergiss auch nicht; wenn Du daran arbeitest, hast Du hinterher Fasern nicht nur in der Lunge, sondern auch im Haar, an der Kleidung etc. und verschleppst die dann ins Auto, zu Deiner Familie etc.

Gruß
D.Mon
 
D_Mon schrieb:
Eine Verkleidung davor zu machen ist in jedem Fall verboten.
Stichwort: Überdeckungsverbot; Magdeburger „Morinolfugen-Urteil“ (OVG 3 L. 90/15)
Stimmt, das gab's ja auch noch...
 
Vielen lieben Dank für die Infos. Die Fassade war derartig zugewuchert, dass der Untergrund nicht zu erkennen war. Demzufolge hatte ich nun eine schnelle "Aufhübschungsvariante" gesucht. Na ja, ist nun nicht zu ändern. Da der Bungalow weitaus älter ist als 1993, liegt die Asbestvermutung nahe. Wünsche noch einen schönen Tag.
Beste Grüße, Klausi
 
Also.... meine Asbestplatten habe ich ganz legal auf dem Wertstoffhof entsorgt, bei kleinmenge gratis und auch bei größeren mengen erschreckend billig... (glaub 120€/tonne) vorteilhaft sind natürlich die offiziellen entsorgungssäcke (auch nicht so teuer) nur wie die Platten in den Sack kommen ist so eine sache für sich...
Bei mir ging es um ca 1m2 was schon lose rum lag, eingesammelt und eingetütet mit Maske (hat man ja eh gefühlt ständig auf zur zeit) ubd weg ...
 
...schließe mich da d_man an. Fachmännisch testen lassen, ob es sich tatsächlich um Asbest handelt.
Falls ja, ist selbst das Entfernen des Efeus und alles weitere (Anbringen der Verkleidung, Bohren, Schrauben, etc.) absolut verboten und untersagt! Fachbetrieb beauftragen und entsorgen lassen. Kostet natürlich einiges...unsachgemäßes Abtragen der Fassade und Entsorgung kann hohe Folgekosten mit sich bringen...
 
Meines Wissen ist Rückbau privat (noch immer) erlaubt und im Außenbereich auch sicher zu handhaben.
Geeignete Masken, Einweganzüge, Beregnen, alles eintüten. Wichtig sind dabei kurze Wege und auf keinen Fall mutwillig brechen oder schneiden!
Dafür gibt es entsprechende Merkblätter: Lesen, verstehen, dran halten.

Entsorgung läuft bei uns nur über die örtliche Deponie. Als die noch aktiv war kostete Asbest sogar weniger als Hausmüll. Hat sich zwischenzeitlich geändert weil das nicht mehr direkt verbuddelt sondern in den Nachbarkreis verfrachtet wird.


mfg JAU
 
Leider falsch...aus folgendem Grund...lt. EU ist Asbest seit 2001 als äußerst gefährlich einzustufen, d.h. nur Spezialunternehmen dürfen diesen abtragen und entsorgen. Da man im privaten Bereich davon ausgeht, daß beim Abtragen die Fassadenverkleidung abgebrochen und nicht sachgemäß entfernt wird, setzt sich hierbei der Asbeststaub frei, was absolut schädlich für die Umwelt wäre. Also, lieber Finger weg und Unternehmen beauftragen. Nachlesen kann man dies alles i.d. TRGS 519 und glaub mir, die Auflagen zum Entsorgen erfüllt keine Privatperson.
 
Asbest ist nicht schädlich für die Umwelt, sondern für die Menschen.
 
...richtig...
wollte ich auch eigentlich schreiben....
Schädlich für die Menschen, da die Fasern, die sich freisetzen, krebserregend sind.
 
Die Umwelt kommt auch problemlos mit ganz anderen Schadstoffen klar und braucht uns Lebewesen nicht.
Wie brauchen aber die Natur. Vielleicht mal drüber nachdenken.
 
Faserzement Platten entsorgen auf der Deponie hat bei uns vor Jahren 120€ gekostet. Habe da meine und die von meinen Kumpel entsorgt. Platten nass machen, eintüten, FFP3 Maske, mit einen Einwegoverall und Schutzhandschuhe. Von einer Fachfirma entsorgen, ist erst ab einer bestimmten Menge bei uns vorgeschrieben.
 
Und wenn ich denke, dass wir solche Fassadenplatten mal früher abgekratzt/abgebrannt/abgedampft und dann nass in nass beschichtet haben ... schon verrückt. :shock:
 
Hallo zusammen,

vielleicht noch ein kleine Anmerkung: Es herrscht insgesamt ein ziemliches Chaos, was erlaubt ist und was nicht, wer was einzuhalten hat und wer nicht.

Die TRGS kommen aus dem Arbeitsschutz für Beschäftigte.
Nach meinem Kenntnisstand ist es tatsächlich so, dass Privatpersonen auch im Zusammenhang mit Asbestentsorgung formal nicht an die TRGS gebunden sind. Trotzdem bieten die TRGS 519 m. E. gute Anhaltspunkte für jedermann.

Generell bin ich der Ansicht, dass im Umgang mit Gefahrstoffen und auch mit Asbest weder eine Verharmlosung noch übertriebene Hysterie angebracht sind. Vieles ist auch nicht nachvollziehbar bzw. historisch begründet, beispielsweise warum die Vorschriften für Mineralfasern mit absolut vergleichbarem Gefährdungspotential völlig anders aussehen und teilweise viel laxer sind.

Grundsätzlich sollte und muss jeder sich selbst bei entsprechenden offiziellen Stellen informieren und verantwortungsbewusst die richtigen Entscheidungen treffen. Im Zweifel würde ich immer Fachleute einschalten.

Viele Grüße
D.Mon
 
D_Mon schrieb:
Die TRGS kommen aus dem Arbeitsschutz für Beschäftigte.
Nach meinem Kenntnisstand ist es tatsächlich so, dass Privatpersonen auch im Zusammenhang mit Asbestentsorgung formal nicht an die TRGS gebunden sind.
Niemand ist an die TRGS gebunden. Als "Regel" sind sie kein unmittelbares Gesetz, außer es wird in einem Gesetzestext ausdrücklich darauf verwiesen (Beispiel TRGS 900 für deutsche Arbeitsplatzgrenzwerte). Man muss sich also genausowenig daran halten, wie an eine BG-Richtlinie oder an eine Norm. Aber es ist natürlich auch so, dass sie "Vermutungswirkung" haben und man dementsprechend davon ausgehen kann, dass wenn man sich daran hält, man juristisch auf der sicheren Seite ist und man andernfalls in Erklärungsnot kommt, wenn man sich nicht daran hält.

Aber es stimmt soweit, dass sie hauptsächlich an Arbeitgeber gerichtet sind.

Vieles ist auch nicht nachvollziehbar bzw. historisch begründet, beispielsweise warum die Vorschriften für Mineralfasern mit absolut vergleichbarem Gefährdungspotential völlig anders aussehen und teilweise viel laxer sind.
Weil es bei Asbest reine Politik ist und nichtsmehr mit Sinnhaftigkeit oder Verhältnismäßigkeit zu tun hat. Die Maßnahmen sind völlig überzogen im Vergleich zu anderen Stoffen.

Ich will es nicht verharmlosen, Asbest ist ein Sauzeug und extrem Schädlich für die Gesundheit. Und es sind definitiv Maßnahmen zu ergreifen, sollte man damit umgehen müssen.

Wenn man eine einzelne alte Dichtung irgendwo aus einem Schaltkasten holt, ist das schon eine anzeigepflichtige Tätigkeit. Es ist der einzige Stoff, der einen speziellen Sauger benötigt. Man muss einen Sachkundenachweis erbringen... Will ich dann aber Asbestose als Berufskrankheit anerkennen lassen, brauche ich 25 Faserjahre, also 25 Jahre Arbeitszeit, mit 220 Tagen pro Jahr, und 8 Stunden am Tag, bei denen ich bis zum Grenzwert mit Fasern belastet werde. Wie passt das denn zusammen?
Wenn mir dagegen die Dose Zyankali umkippt, kann ich einfach den H-Sauger nehmen. Edelstahl darf jeder Laie nach belieben bearbeiten etc.
 
Thema: Gartenlaube - Fassadenaufbesserung

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