Ein_Gast schrieb:
Wer entscheidet denn an so einer Stelle, dass Elektriker da nicht ran dürfen, bzw. wie wird "überliefert", dass früher einmal Asbest dort verbaut war?
Das ganze spielte sich im Rahmen einer mehrjährigen Sanierungsbaumaßnahme ab (öffentliches Gebäude, Hochhaus), die u. a. von einem qualifizierten Umweltgutacher und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator betreut wurde. Im erste Schritt erfolgten Teilabbruch, Entkernung und Schadstoffsanierung, anschließend der neue Ausbau.
Solche Projekte ziehen sich immer über Jahre hin: Vorbereitungsphase, vorbereitende Fachgutachten, baufachliches Gutachten, Vergabeverfahren der Planungsaufträge, Entwurfsplanung mit Kostenberechnung in Schärfe einer Ausführungsplanung, Genehmigung durch die Regierung, Genehmigung durch die oberste Baubehörde, hier aufgrund der Gesamtkosten von deutliche über 10 Mio. auch Genehmigung durch den Landtag notwendig, Ausführungsplanung, Auftragsvergabe an die Firmen, Ausführung. Das ganze läuft jetzt seit ca. 10 Jahren und ist abrechnungstechnisch immer noch nicht vollständig abgeschlossen. Das o. g. Urteil führte während der Ausführungsphase zu einer Veränderung der Bewertung und damit zu einer Änderung der sog. allgemein anerkannten Regeln der Technik (ein sehr interessanter, oft missinterpretierter Begriff) und im 2. BA mussten andere Maßnahmen durchgeführt werden, als im 1.
Die letztendlichen Entscheidungen lagen beim Bauherrn, in diesem Fall der Freistaat, vertreten durch die zuständige Staatliche Behörde. Diese ist einerseits an Vorgaben der zuständigen Ministerien gebunden (da gibt es z. B. Handlungsanweisungen zu diversen Themen) und andererseits wird sie nicht ohne guten Grund die Empfehlungen der gutachterliche Stellungnahme ignorieren. Des weiteren war das SG Arbeitssicherheit des Betreibers (auch eine öffentliche Einrichtung) zu beteiligen.
Gruß
D.Mon