Normal? Rangieragenheber => Hebel ganz, "zu weit" nach oben öffnet Ölkreislauf und Öl tritt aus?

Diskutiere Normal? Rangieragenheber => Hebel ganz, "zu weit" nach oben öffnet Ölkreislauf und Öl tritt aus? im Forum Werkstattausstattung im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo. Ist es normal bei einem Rangierwagenheber, dass wenn man den Hebel "zu weit" nach oben zieht, da der Stift aus dem Loch zieht, und das Öl...
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Tobias Claren

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Hallo.

Ist es normal bei einem Rangierwagenheber, dass wenn man den Hebel "zu weit" nach oben zieht, da der Stift aus dem Loch zieht, und das Öl zu sehen ist? Evtl. bei unter Druck stehendem Wagenheber durch diese Öffnung Öl austritt und sich der Hebearm absenkt.

Ich sehe an dem Stift auch nichts, dass ihn im Loch halten könnte.
Ist das also wirklich normal? In der Bedienungsanleitung steht nichts davon, dass man beim hochbewegen aufpassen muss den Hebel nicht zu hoch zu bewegen, weil dann dieser Stift raus rutscht, und evtl. Öl austritt und evtl. (bisher nicht am Auto versucht) der Arm dann runter rauscht (und dabei das Öl raus gedrückt wird, meine Vermutung).
An dem Stift ist nur eine Dichtung, an der auch Stücke fehlen.
Habe dem Händler eine Email geschrieben, aber zur SIcherheit noch unabhängige Meinungen und Erfahrungen hier. Ist ein 3t-Rangierwagenheber, und "B-Ware". Lackschäden etc. erwartet man da, aber das ist auch der erste Rangierwagenheber den Ich nutze...
Eine Höhenbegrenzung der Hebelbewegung nach oben kann doch kein Problem sein (?).
SIeht aber auch nicht aus, als fehle da was...
Wollte damit als erstes ein Auto in der Garage an die Wand schieben. Ein breiter Multipla, um solange der drin steht evtl. noch vorbei und an das Regal zu kommen...
 

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Tobias Claren schrieb:
Hallo.

Ist es normal bei einem Rangierwagenheber, dass wenn man den Hebel "zu weit" nach oben zieht, da der Stift aus dem Loch zieht, und das Öl zu sehen ist? Evtl. bei unter Druck stehendem Wagenheber durch diese Öffnung Öl austritt und sich der Hebearm absenkt.

Nein
Das ist nicht Normal!

Ich sehe an dem Stift auch nichts, dass ihn im Loch halten könnte.
Der Stift ist der Kolben der das Öl vom Vorratsbehälter in den Hubkolben fördert. Dessen Arbeitsweg sollte, nein muss, durch eine Mechanische Vorrichtung begrenzt werden.

Eine Höhenbegrenzung der Hebelbewegung nach oben kann doch kein Problem sein (?).
SIeht aber auch nicht aus, als fehle da was...

Die Höhenbegrenzung müsste links des Scharniers vorhanden gewesen sein :glaskugel:
Eine Begrenzung innerhalb des kleinen Kolbens/Zylinders ist, bedingt dadurch, dass er durch die Öffnung auch eingeführt werden muss kaum sinnvoll realisierbar.

PS
 
Mal sehen was der antwortet.
Auch wenn da was fehlt, im Anhang noch ein Foto auf der man das Gummi des Zylinder sieht.
Sollte auch nicht so aussehen, oder?
Oder kann das durch das raus ziehen passiert sein?
Denn Ich sah da auch kleine Stücke, zumindest eines habe Ich, und ist sicher von dem Gummi.

Gut wäre, wenn es irgendwo ein Foto dieses Wagenheber ("Arebos"?) gäbe, wo man sieht was fehlt...
Mit "Arebos" finde Ich andere Quellen, aber sehe da keine Begrenzungsvorrichtung.
Ich sehe aber auch keine Stelle wo eine Höhenbegrenzung fehlen könnte.
Hinten ist das Metall etwas eingedrückt, aber nicht rief genug, um gegen das schwarze hochstehende Teil zu stoßen. Anbei ein Foto davon.
Wenn DAS die Begrenzung sein sollte, ist sie HIER nutzlos, da nicht tief genug eingedrückt.
 

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Genau das ist das Problem.
Entweder ist das Blechformteil nicht weit genug eingedrückt oder der Höcker an dem Gußkörper nicht hoch genug oder eben eine Kombination aus beidem.

Jedenfalls ist der Nutring(dein Gummiring) welcher den Kolben abdichten soll(te) schon hoffnungslos zerstört... :?
Den kriegst Du ohne zuvor eine Manschette darum herum zu machen kaum beschädigungsfrei wieder eingeführt.

PS
 
Ja, die Delle im oberen Bild muss viel tiefer sein. Dadurch wird der Hebelweg nach oben begrenzt. So ist das bei meinem Aldi Wagenheber.

Fehlt diese Begrenzung, verkantet mit Sicherheit der Kolben beim heraus ziehen und beschädigt die Dichtung. Keine Ahnung, ob die noch dicht genug ist um ein Auto anzuheben.

Die Delle lässt sich mit einem Hammer leicht vertiefen....
 
Also scheinbar ein Produktionsfehler, das zieht sich ja nicht zurück. Und das Schwarze ist original mit Lack, da hat auch keiner dran manipuliert.

Habe jetzt auch noch eine Email an "Arebos" geschickt.
Ist zwar nicht bei denen selbst gekauft, aber ein Produktionsfehler ist deren Schuld...
Wenn mir einer der beiden das rote Teil mit intaktem Kolben schickt ist es mir recht.
Der Händler dürfte so etwas eher nicht haben. Der kauft scheinbar nur B-Ware auf.
Ein wenig ausgelaufenes Öl sollte KEIN Problem sein, oder? Wenn ich suche finde Ich wohl noch Hydrauliköl, aber es war nicht viel.
 
Weiß jemand ob man auch bei als B-Ware verkauften Dingen das Recht auf Nachbesserung bzw. Ersatz hat, bevor eine Geldrückgabe akzeptiert werden muss?

Wenn der Händler "b-warenshop" ist zugleich auch "Arebo".
Also hätte er theoretisch auch Ersatz, aber eben aktuell keine mehr als B-Ware (wofür die das Ebay-Konto haben).
Ist das nun sein Problem (und er müsste notfalls auch Nicht-B-Ware als Ersatz liefern), oder...?
Denn ein Rabatt von 10% auf den Normalpreis ist auch kein Anreiz...
Statt dessen scheint sich für den die Rücksendung des dann wohl zu entsorgenden Wagenheber auf seine Kosten (Schein per Email zum Ausdruck) zu lohnen (oder auch nicht) :roll: .
€26,40 für die B-Ware, €39,90 regulär (-10% = €35,91).
 
Das Gewährleistungsrecht kennt im Handel mit Privatpersonen keine Unterscheidung zwischen A-, B- oder Z-Ware. Du hast ein halbes Jahr Gewährleistung und zwei Jahre Garantie.
 
Es geht nicht um die Zeit, sondern um die Frage ob der mir vorgeben darf mir das Geld zurück zu zahlen, und damit den Kauf rückgängig zu machen, oder ob der mir Ersatz liefern muss.
In diesem Fall die Frage, ob der mir neuen Ersatz liefern muss, wenn er keine "B-Ware" mehr hat.
Also schon etwas spezieller.
 
Dirk schrieb:
Du hast ein halbes Jahr Gewährleistung und zwei Jahre Garantie.
Das ist falsch. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Garantie.
Garantie ist (und war schon immer) eine freiwillige Leistung der Hersteller. Zu ihren Bedingungen.

Der Unterschied bei der Gewährleistung (bzw. Mängelhaftung) liegt ausschließlich in der Beweispflicht. Die ersten 6 Monate liegt die beim Händler. Danach, bis zu 2 Jahre, beim Kunden.


mfg JAU
 
Tobias Claren schrieb:
Es geht nicht um die Zeit, sondern um die Frage ob der mir vorgeben darf mir das Geld zurück zu zahlen, und damit den Kauf rückgängig zu machen, oder ob der mir Ersatz liefern muss.
Andersrum. Beim ersten Anlauf hat der Verkäufer die Wahl wie er mit deinem Anliegen umgeht. Erste Option ist Nacherfüllung. Es liegt erstmal beim Händler ob er gleich zum Rücktritt über geht oder dir eine Minderung anbietet.

Erst beim zweiten Anlauf kannst du Forderungen stellen und auf Rücktritt pochen.


mfg JAU
 
J-A-U schrieb:
Dirk schrieb:
Du hast ein halbes Jahr Gewährleistung und zwei Jahre Garantie.
Das ist falsch. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Garantie.
Garantie ist (und war schon immer) eine freiwillige Leistung der Hersteller. Zu ihren Bedingungen.
Das ist korrekt, aber deshalb ist meine Aussage nicht in Gänze falsch.

Der Unterschied bei der Gewährleistung (bzw. Mängelhaftung) liegt ausschließlich in der Beweispflicht. Die ersten 6 Monate liegt die beim Händler. Danach, bis zu 2 Jahre, beim Kunden
Korrekt.
 
Also da erinnere Ich mich an Gegenteiliges.
Zuerst mal hat man das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Bis zu Drei mal. Falls Ich mich da irre, woher kommt die sicher existierende Zahl von drei Mal?
Klar, da könnte jemand absichtlich zwei mal Mist machen, um raus zu kommen, aber das kostet auch Aufwand und Porto :wink: .

Habe jetzt von Deuba24 einen 3T B-Ware (weiter gehts :o ) ersteigert...
Schicke den hier also zurück.
Kein nachträgliches besseres Geschäft für den ersten Händler :twisted: , und länger warten (der hätte Geld oder Aufpreis-Neugerät erst verschickt nachdem das Alte zurück ist).
Das "silbergraue" (falls es jemand kennt: https://i.ebayimg.com/images/g/EBsAAOSwGL1bYyqp/s-l1600.jpg) geht wohl morgen raus.

Hatte nochmal mit dem Mangelhaften versucht den Wagen zu heben, erst geht es etwas hoch, dann (wenn die Federung der Reifen nicht mehr unterstützt) passiert nichts mehr. Evtl. wegen der Dichtung.
 
Tobias Claren schrieb:
Bis zu Drei mal. Falls Ich mich da irre, woher kommt die sicher existierende Zahl von drei Mal?
Da stoß ich an meine Grenzen. Deswegen lass ich das besser jemand anders erklären (der das auch darf).
https://autokaufrecht.info/faq/nachbesserungsversuche/

Habe jetzt von Deuba24 einen 3T B-Ware (weiter gehts :o ) ersteigert...
Schicke den hier also zurück.
Widerruf bei Fernabsatzgeschäften und Gewährleistung sind allerdings 2 Paar Stiefel.


mfg JAU
 
Liest sich aber so, als habe man ein Recht auf Ersatz.
Man muss also keine Rückgabe gegen Rückzahlung akzeptieren.
 
Ich fürchte die ganze Diskussion mit Tobias Claren artet genauso aus, wie all die anderen welche er so quer durchs Internet führt.
Bei einem Wagenheber, dazu noch B-Ware, warum bestellt man denn so etwas, für rd. 43,00€ so einen Aufriss zu machen, oder über Grundlagen des Widerrufrechtes zu diskutieren..................
Da fehlt mir jedes Verständnis.

Widerrufsrecht geltend machen. Abholen lassen und gut isses. :popcorn:
 
Tobias Claren schrieb:
Liest sich aber so, als habe man ein Recht auf Ersatz.
Man muss also keine Rückgabe gegen Rückzahlung akzeptieren.
Seh ich anders. Es ist dabei ganz klar vorgesehen das der Verkäufer nicht auf biegen und brechen den Vertrag erfüllen muss und ihm die Möglichkeit offen bleibt vom Vertrag zurückzutreten wenn es eine zu große Belastung für ihn wäre ihn zu erfüllen.

Im konkreten Beispiel heißt das: Du hast einen Wagenheber mit leichten Mängeln gekauft und erwartet das dieser als Wagenheber funktioniert. Das ist ok. Tut er nur leider nicht.
Der Verkäufer hat nun die Möglichkeit dir einen Ersatz zukommen zu lassen um den Vertrag zu erfüllen.
Wenn er aber keinen anderen B-Ware-Wagenheber hat, bliebe ihm nur die Möglichkeit A-Ware zu übergeben. Wenn er dabei aber drauf legt ist er nicht verpflichtet und darf dir stattdessen dein Geld zurückgeben.


Der Aufruf von H.Gürth ist bei mir angekommen und ich belasse es mit diesem Beitrag dann auch dabei.


mfg JAU
 
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