Wie mach' ich den Baum hin?

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Boesman

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Diesen Winter wollte ich eigentlich eine Eiche im Garten meiner Schwester ummachen. Der Baum bedrängt die anderen Bäume und Büsche und muß da weg. Nun kann's aber eventuell Ärger mit der Gemeinde geben wegen BaumschutzVO; der zuständige Gemeindebeamte in der Bauabteilung ist wohl sehr problematisch und ist ein "Machtmensch", dem es weniger auf die Bäume als auf die Demonstration seiner Allmacht ankommt.
Mein Schwager meint deshalb, der Baum soll besser einen natürlichen Tod sterben. Dann muß man ihn ja ummachen, und man muß sich evtl. gar nicht erst auf Diskussionen und Anträge etc. bei dem Gemeindebullen einlassen.
Hat jemand von Euch einen Tip, wie man den Baum zum Eingehen veranlassen kann? Wichtig wäre, daß der Gemeindebulle die Ursache ggf. nicht bemerkt. Also verbieten sich Kupfernägel, Rinde einschneiden und anderes Vergleichbares.

Im südlichen Afrika hat man eine Zeitlang selektiv wirkende Arborizide eingesetzt, um Büsche in der Savanne zu eliminieren, die sich dort infolge der Überweidung stark vermehrt hatten. Das waren Mittel wie "Tordon 155" (2-4-5-T) oder "Graslan 20p" (Tebuthiuron). - Insbesondere Graslan wäre sicherlich geeignet und es zerfällt auch rückstandsfrei in Wasser und CO2. Leider gibt es das Zeug nicht mehr. In Deutschland gibt es wohl überhaupt keine Arborizide. "Round up" wirkt nicht.

Wir haben schon überlegt, ob man dem Baum nicht Hallimasch einimpfen sollte. Aber selbst wenn der Pilz sich entwickelt, kann das Jahre dauern.

Aber vielleicht könnt Ihr mir helfen. Danke im voraus.

Gruß

Boesman
 
Ich habe da mal 'ne Frage:

Vorab, den Einsatz irgendwelcher Killer-Gifte zur Beseitigung von Bäumen mag ich ja nun gar nicht prickelnd finden; wer weiss, wo das Zeugs hinsickert...

Aber: wenn Deine Schwester im eigenen Garten 'nen eigenen Baum aussortiert (aussortieren lässt), dann kann Einer von der Gemeinde daran Anstoß nehmen??? Und will sogar vorher gefragt werden?
Und was passiert denn, wenn der Baum plötzlich weg ist? Gefällt. Soll er dann wieder aufgebaut werden? Wie will denn der Gemeinde-Mann davon Wind bekommen (unabhängig davon, dass es ihn mE nix angeht, weil nix Schlimmes passiert ist)?

MfG
Ron (erstaunt)
 
Hallo Boesman,

also ich bin auch ein bisschen irritiert, zumal die offiziellen Regeln da ein wenig schwammig sind: Hier in Ratingen kannst mit Du mit bis zu 30cm Laubholz auf Deinem Grund machen was Du willst, bei Nadelholz gibt es Diskussion.
Drei Kilometer weiter in Heiligenhaus (anderes Forstamt) läuft es genau umgekehrt: Nadelholz ist denen egal, Laubbäume sind zu schützen!
Oder war es anders rum? Weiss ich gar nicht, so dicke Bäume habe ich nicht.

Vieles davon sind Operettenregelungen!

Wenn es einen vom Fachmann belegten Grund gibt, warum ein Baum beschnitten werden oder weg muß, darf der örtliche Zampano nur nicken oder kann sich sonst auf die nächsthöhere Instanz gefasst machen.
Und die wird ihm schon die Schuhe entsprechend aufpumpen...
(Wenn der Fachmann wirklich ein/e Fachmann/frau war!)

Einen Baum gezielt "eingehen" zu lassen ist so ziemlich das Dämlichste, was ich je gehört habe.

Ok, diese Dämlichkeit wird in ihrer Qualität noch ein bisschen von der Vorstellung bedrängt, dass jemand davon ausgeht, dass der Kontaktbereichsbeamte den Baum noch nach Kupfernägeln absucht, wenn er denn dann nach Jahren bei Sturm endlich umgefallen ist und die halbe Hausfassade und zwei Autos mitgenommen hat.
Selbst wenn Du drunterliegst, wird nicht unbedingt eine Mordkommision gebildet, die den Nagel sucht.

Such Dir einen Fachmann, der bestätigt, dass der Baum weg muss (oder auch nicht) und hau ihn um, oder besser laß ihn umhauen.

Was dann der Dorfsheriff krakeelt, kann Dir egal sein!

Wenn er nicht gerade zur örtlichen Mafia gehört...

Aber dann gelten sowieso andere Gesetze, mit denen ich nichts am Hut habe.

Schönen Tag noch...

Gregor
 
@ Ron:
Ja, und ob die Gemeinde das kann. In der größeren norddeutschen Stadt, in der meine Schwester in einer sog. "privilegierten Gegend" wohnt, gilt nicht nur eine Baumschutzverordnung, die das Fällen von Bäumen mit Stammumfang von > 30 cm in 1 m Höhe vom Boden verbietet; es gibt zudem ein Baumkataster, in dem alle größeren Bäume aktibisch verzeichnet sind. Der von mir bereits geschilderte "Garten-Nazi" hat das Recht auf Zutrit in die Gärten. Das nimmt er gündlich wahr, und er führt regelmäßig Bestandskontrollen durch. Dazu nimmt er auch Luftbildaufnahmen zur Hilfe (es lebe Google-Earth). Und der Baum, um den es sich handelt, ist im Kataster verzeichnet !
Darüberhinaus ist dieser Kerl derart fanatisch-sozialneidisch, daß er in seiner Freizeit mit dem Fahrrad die Wohngegenden abpatrouilliert. Und wo eine Säge kreischt, ist sofort Gefahr, daß er auftaucht.

@ Cades, ich verwahre mich dagegen, als dämlich bezeichnet zu werden. Denn was in der genannten sowie in anderen schönen Wohnlagen der besagten norddeutschen Stadt vor sich geht, ist ein echter Garten-Krimi.
Meine Schwester muß nicht nur davon ausgehen, daß dieser Garten-Nazi in ihren Garten kommt und den Baumstumpf inspiziert, sondern sie kann da nahezu sicher sein.
Der Baum soll eben nicht erst "nach Jahren bei Sturm ..." umfallen, sondern er soll jetzt endlich, endlich weg und soll Platz machen für 3 - 4 schöne Obstbäume (die der BaumschutzVO nicht unterliegen).
In der besagten schönen Wohngegen wurde neulich eine Straf- und "Kompensatonszahlung" in Höhe von € 10.000,- gegen einen Nachbarn erhoben, der eine (obendrein kranke) Rotbuche gelegt hatte. - Der Kommentar des Garten-Nazis: "Sie können ja umziehen, wenn Sie mit den Bäumen nicht klarkommen!
- Jetzt bist Du wieder dran, Cades!"

Also, über ein paar konstruktive Ideen, wie wir den Baum hinmachen können, ohne daß der Garten-Nazi die Missetat beweisen kann, sind dringend nötig. Denn ein regulärer Antrag auf Baumfällgenehmigung wird definitiv abgelehnt werden. Da muß ein Baum schon absterben, bevor Fällgenehmigung erteilt wird. Und das wollen wir jetzt erreichen.

Bitte verschont mich und Dritte jedoch von unreflektierten Kommentaren.

Danke und Gruß

Boesman
 
Bist Du sicher, dass es um einen Baumumfang von >30 cm geht?

Das wären ja gerade mal ein Stämmchen von 10 cm Durchmesser, die schon unter diese Regelung fallen würden...
Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.

Und das der gute Mann einfach so ein Zutrittsrecht zu den Gärten hat, wage ich mal zu bezweifeln.
Wenn Du den Baum natürlich fällst, bekommt er wahrscheinlich einen Durchsuchungsbefehl :lol: :wink:
Um welche Stadt geht es denn genau?
Dann könnte man sich die "Baumschutzverordnung" mal anschauen und überlegen, ob man da ggf. Schlupflöcher findet.
 
Hallo Boesman,

ich wollte Dich wirklich nicht als dämlich bezeichnen, entschuldige...

Aber die Idee ist doch wohl schon ein wenig haarsträubend.
Einen stinkenden Holunderbusch zu vergiften, auf dass er nach einem halben Jahr schwarz wird und eingeht ist eine Sache. Da reden wir aber über Durchmesser von vielleicht 2cm.

Ein Bäumchen jedoch, welches unter die BsVo fällt oder es sogar bis ins Baumkataster geschafft hat ist ein bissel größer: 30 - 50cm Stammdurchmesser und mehr.
Den zu vergiften oder zu verseuchen ist ein Prozess, der sich über Jahre hinziehen kann.
Und bei Erfolg zieht der sich ja nicht nach und nach in den Boden zurück, sondern fällt irgendwann mit allen Folgen einfach um.

Bäume in Wohngebieten sind immer wieder Ursache für Streitigkeiten zwischen den Leutchen und daher ranken sich da auch eine Menge "Urban Legends" drum.

Die bekannstete ist wohl die Nummer mit dem Kupfernagel. Der Klassiker, den man nachts heimlich in den Baum des bösen Nachbarn haut, wo der Baum dann in sich zusammensackt.
(Um mit dem austretenden Kupfervitriol den Baum nur ernsthaft nervös zu machen, muß man schon ganze Reihen immer rund um den Stamm einschlagen)

Oder die Horrorgeschichten um gigantische Straf- und Kompensationszahlungen.
(Vielleicht wenn man die tausendjährige Dorflinde oder den halben Stadtpark umgemacht hat...)

Auch werden die Jungs vom Amt gerne mit denen der E-, Wasser- und Gaswerke verwechselt: In deren Eigentum ist der Zähler auf Deinem Grundstück und man soll denen vertragsgemäß in angemessenen Abständen Zugang zu ihrem Eigentum gewähren.
(Muss man auch nicht wirklich, aber wenn man den Vertrag nicht einhält, dürfen die auch zurücktreten und den Hahn zudrehen)

Etwas anders ist das mit Deinem Baum, Deinem Eigentum auf Deinem Grund.

Die BsVo betreibt den Schutz von Volumenbestand und einzelnen, besonders schützenswerten Exemplaren unter angemessenen Bedingungen.
D.h. eine 60cm Eiche in einer sonst baumlosen Gegend umzulegen, nur um dort einen Sandkasten hinzusetzen ist nicht zulässig, in einer bewaldeten Gegend ein Tannenwäldchen mit jeweils 40cm durch ein paar Obstbäume zu ersetzen, schon.

Die Auslegung ist Sache des zuständigen Gemeindebeamten und man kann ihn zum Ortstermin einladen.
Ansonsten hat er aber keinerlei Zutrittsrecht, sollte er sich Zutritt verschaffen, ist es Hausfriedensbruch.
Da "im Amt" ausgeführt, folgt der Strafanzeige auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde...
Selbst der Kontrollblick über den Zaun ist nur in angemessenen Zeitabständen (ein bis zweimal im Jahr) zulässig, man kann sonst leicht von Belästigung reden und dann - siehe oben.

Solltest Du begründet mit der Auslegung des Beamten nicht einverstanden sein, hat der auch noch einen Vorgesetzten, an den Du Dich in der Regel problemlos wenden kannst.

Etwas anders ist das bei der Begrifflichkeit "Gefahr im Verzug": Erweckt einer Deiner Bäume aus der Ferne betrachtet den Eindruck, dass er in der nächsten Sturmnacht auf die Strasse kippt, solltest Du ihm Zutritt gewähren. Er kann sonst auch aus der Ferne die Zwangsfällung veranlassen.

Umgekehrt wird aber auch ein Schuh draus: Verlangst Du begründet einen Baum zu fällen, weil er Schaden auf Deinem oder einem Nachbargrundstück anrichten kann und diese Genehmigung wird Dir - nach Ortbesichtigung - verweigert, so ist sofort die Stadt für Schäden in der Haftung und der verantwortliche Beamte braucht eine verdammt gute Erklärung, wenn der Baum umfällt.

Ich wollte Dir wirklich nicht ans Leder!

Schönen Tag noch...

Gregor
 
Hallo Boesman,

Dein Problem scheint zu sein, daß Du den Antrag auf Fällung der Eiche nicht ausreichend begründen kannst. Allein die Tatsache, "der Baum bedrängt andere Bäume und Sträucher" überzeugt nicht, denn eine große und gut gewachsene Eiche ist auch ein Wert an sich. Wenn Du vier Obstbäume anpflanzen willst, bliebe Dir noch die Möglichkeit, an einer Hauswand Spalierobst zu züchten - eine besonders schöne Spielart des privaten Obstanbaus - oder kleinbleibende Spindeln und Spurs zu pflanzen. Deine Angaben zur Grundstückssituation sind verdächtig sparsam, so daß ich ebenfalls den "Baumnazi" spielen und Deinen Antrag ablehnen würde.

Anders sieht die Sache aus, wenn es sich um ein kleines Reihenhausgrundstück handelt, das durch den Baum völlig verdunkelt wird. Hier wird man Dir eventuell ein starkes Zurückschneiden genehmigen. Der Staat ist durch das Grundgesetz berechtigt, in Deine Verfügungsgewalt über das Grundstück, beispielsweise aus Gründen des Naturschutzes, einzugreifen, denn "Eigentum verpflichtet", glücklicherweise.

Ich hoffe, das Thema ausreichend reflektiert zu haben.

Gruß H.
 
Papental schrieb:
Der Staat ist durch das Grundgesetz berechtigt, in Deine Verfügungsgewalt über das Grundstück, beispielsweise aus Gründen des Naturschutzes, einzugreifen, denn "Eigentum verpflichtet", glücklicherweise.
.

man könnte auch sagen "Eigentum belastet".

Glücklicherweise bedarf es bei Betreten durch Behörden eines amtlichen bzw. richterlichen Beschlusses, das gilt für alle Behörden, es sei, es ist Gefahr im Verzuge, das ist es aber nicht.

@Boesman
Ich würde die Bäume auch erst mal zurückschneiden damit die überwuchernde Wirkung beseitigt ist. Wenn man die Fällung beantragt und sie auch hinreichend erklärt ist, dann muss die untere Naturschutzbehörde mit einem amtlichen Bescheid reagieren. Gegen diesen Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen und in Widerspruch gehen. Weitere folge wäre ein Verfahren beim Verwaltungsgericht. Gewinnst du hier, muss die Gemeinde die Verfahrenskosten zahlen, ein Wink darauf ist oft hilfreich :wink: .
Du musst dir aber auch im Klaren sein ob das Ganze in einem vertretbaren und plausiblen Verhältnis steht, wenn du nur den Baum ohne fundierte Gründe weghaben willst, trink lieber den Klaren.
 
Hi Bowesmann,

dur redest nicht etwa von Hamburg? Essen ist auch so ein Pflaster, Ablöse für ne "stinkige" Akazie, besser Robinie die jahrelang dummerweise mit dem Rasenmäher umfahren wurde in den 50ern kostete 8000 DM;
Das Einzige was schnell geht und kaum nachzuweisen ist wäre Wärme. Per Dunkelstrahler (Infrarot ohne sichtbares Licht) oder (spezieller) Mikrowelle auf den Stamm gebracht schädigt die Hitze das Eiweiß unter der Rinde und der Baum kann Frühjahrs nichtmehr austreiben. Allerdings muß man eben so lange warten da Laubbäume erfahrungsgemäß winters immer "wie tot" wirken :D :D :D
Alternative währe ne chemische Verbrennung mit H2O2, da auch das keinen Spuren gibt wie Kupfersuklfat oder Chlorate, da es in Sauerstoff und Wasser zerfällt. Aber die thermische Methode ist eleganter und ein Vogelhäuschen auf einem Pfosten vor! dem Stamm sieht auch winters nett aus auch eine Stromleitung dahin ist nicht irritierend.......
Übrigens so schnell kippen gestorbene Eichen nicht um, selbst das Wurzelwerk braucht einige Jahrzehnte um zu verrotten, in Japan waren es so ca 40-50 Jahre bis dann bei Erdbeben die abgeholzten Eichenbergwaldhänge runterkamen
:?
Also dann mal viel Erfolg und wegen des Baumflüsterers, bau mal einen Infrarotalarmanlage ein die mit Wasser duscht... ist natürlich nur wegen der Katzen die immer unter den Baum schei koten und da er sich nicht angemeldet hat wurde er halt als Katze geduscht....(vorn in den Sprühkopf trocken etwas Farbe rein hat sich bewährt, alternativ Buttersäure)

Gruß
Andi
 
Es mag ja Gesetze geben, die einzuhalten sind, aber die gelten für die Behörden ebenso.

Einer vernünftigen Argumentation kann sich auch eine Behörde nicht widersetzen

Ist Dein Gartnennazi nur ein Sachbearbeiter, oder ein bei der Stadt angestellter Förster?

Je nach Größe des Grundstücks, Standort und Größe des Baumes sollte eine Fällgenehmigung kein größeres Problem sein.

Schwarzfällen kostet auch bei uns bis zu 25000,--€ Konventionalstrafe. Egal, ob Laub- oder Nadelbaum.


Leider regelt jede Kommune Ihre Baumsatzung selber, sodaß Dir niemand von außerhalb eine verbindliche Antwort geben kann.

Sollte die Fällgenehmigung nicht erteilt werden, würde ich auch die Krone zurücknehmen.

Fälltermine werden in der Regel zwischen dem 1.Okt bis zum 28./29. Feb. erteilt. Manche Kommunen verlangen allerdings eine Neupflanzung in Form von Laubgehölzen. Dabei ist es dann egal, ob eine Hecke, Sträucher oder Spalierbäume gepflanzt werden.
 
Hallo rt-andreas,

daß sich User ausgerechnet in einem Forstforum öffentlich und ungeniert über die grundlose und mutwillige Zerstörung eines offensichtlich gesunden, schönen und nichtprofitablen Gartenbaumes unterhalten, finde ich schon bemerkenswert und Beamte, die das verhindern wollen, als Nazis zu beschimpfen, ebenfalls.

Macht Ihr Euch nicht Illusionen über die wahre Rollenverteilung in diesem Spiel?

Gruß H.
 
Papental schrieb:
Hallo rt-andreas,

daß sich User ausgerechnet in einem Forstforum öffentlich und ungeniert über die grundlose und mutwillige Zerstörung eines offensichtlich gesunden, schönen und nichtprofitablen Gartenbaumes unterhalten, finde ich schon bemerkenswert und Beamte, die das verhindern wollen, als Nazis zu beschimpfen, ebenfalls.

Macht Ihr Euch nicht Illusionen über die wahre Rollenverteilung in diesem Spiel?

Gruß H.


Durchaus ein berechtigter Einwand!
 
Hallo papental,

es kann so sein wie du andeutest aber umgekehrt wir auch ein Schuh draus und mit höherer Wahrscheinlichkeit. Wer einmal mit solchen fanatischen "Ökofuzzis" zu tun hatte greift gernmal zu drastischen Ausdrücken. Was Recht und Gesetzt angeht - da schei...en diese Typen drauf, Recht ist was SIE meinen! Willst du dagegen klagen, mach mal, da steht die geballte Rechtsabteilung und Finanzkraft (sprich das ganze Defizit) der Kommune hinter so einem Schlingel. Sogesehen ist es schon möglich im Zorn den Vergleich zu früher zu ziehen.
Bei uns wird auch kein Baum mehr gepflanzt bzw länger stehengelassen (ausgepflanzter Christbaum..) da man die Dinger selbst wenn sie die Kanalistaion schädigen kam mehr ohne exorbitante Kosten /Schwierigkeiten wegbekommt.
Übrigens so Probleme gibt es nicht nur beim Baumentfernen ein Umweltbeauftragter hier macht(e) auch auf Öko aber eben nur theoretisch. So pflanzte er Hecken als Verbindungsmöglichkeit quer durch die Gegend, "vergaß" dabei aber die Besitzer der nichtgemeindeeigenenGundstücke zu fragen. Oder Wiesenbewässerung war früher gang und gebe. So was brauchen wir wieder bla bla.. für Storch, Frosch, Elch und was weiß ich noch alles. Nur dass man vorher mal die Alten fragt die das miterlebt haben- nein man hat ja studiert. Folge war, dass die Obstbäume und andere Gewächse eingegangen sind und auch kein Heu mehr gemacht werden konnte - Statt Wiesen gab es dann Brombeeren denn mähen für nix macht kein Mensch.
Auch in den Fällen war ne Klage sehr aufwendig denn Verantwortung übernehmen diese Gutmenschen ja nie für ihre Taten und feuer mal einen "Beauftragten" sprich Beamten wegen Unfähigkeit. Den können sie höchstens versetzen. Aus der Sicht sind Kraftausdrücke schon wieder relativ milde, in manchen (urwüchsigeren) Gebieten auf dem Land wurde das noch vor nicht zu langer Zeit nachts mit nem Sack über dem Kopf und Weidenruten gelöst.

Was den Fall hier angeht, einfach auch mal sehen wo der Baumfuzzi wohnt und da mal nach den Bäumen sehen. Meist sind sie im eigenen Umfeld lange nicht so "Öko" z.B. wenn das eigene Schlafzimmer kaum Licht bekommt oder das Dach durch Laub den Kandel verstopft....

Gruß

Andi
 
Ich habe einen Bekannten (Beamter), den störte das Laub viele Jahre. Er marschierte vor 20 Jahren zur Stadt und traf dort im zuständigen Amt auf einen Beamten, der wie er in Stalingrad war. Beide Männer verstanden sich auf Anhieb.

Er bekam von dem Beamten den Rat, den Baum bei Nacht anzubohren und eine bestimmte Substanz einzuspritzen.

Er ging vor wie geraten, es muss wohl ein Spezialdünger gewesen sein, der Baum ist heute der Schönste in der ganzen Strasse ! Gottseidank.

Also mein Rat, geht den korrekten Weg, das ist meist der Richtige.
 
@ Papental

....Macht Ihr Euch nicht Illusionen über die wahre Rollenverteilung in diesem Spiel....

Kommt sicherlich auch auf den Standpunkt an, da hast Du schon Recht.

Ich habe bisher mit unserem Stadtförster in der Hinsicht auch nie Probleme gehabt.

Da keiner von uns den Baum gesehen hat, können wir auch sicherlich urteilen, also mich eingeschlossen.

Aber auch ein Beamter darf die Regeln nicht nach seinem Gutdünken auslegen.

Sollte keine Fällgenehmigung erteilt werden, würde auch ich nicht versuchen, den Baum mit irgendwelchen linken Tricks loswerden zu wollen.

Er ist schließlich mal gepflanzt worden. Mit ein wenig Verständnis hätte man sehen können, das er den Obstbäumen irgendwann mal das Licht wegnimmt und die nötigen Maßnahmen vorher ergriffen.
 
Seid mir gegrüßt,

na das is doch mal wieder eine Paradebeispiel dt. Überbürokratisierung. Da werden Verordnungen und weiß der Geier was erlassen und ich dürfte theoretisch net mal n Bäumchen auf meinem eigenen Grund niederstrecken. Dann begeh ich ja jeden Winter (wenns sein muss au im Sommer) so einige Schwerverbrechen, gut dass ich bisher nicht erwischt wurde, sonst wäre ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon zum Tode durch den Strang verurteilt und an noch stehenden Bäumen gehängt worden (ein Grund mehr alle nieder zu strecken).
Die Sache mal aus nem anderen Blickwinkel betrachtet, wen juckts denn, wenn mir n Sturm ganze Waldstriche ummäht der Freund Käfer oder die Trockenheit einige wenige bis mehrere viele dieser eleganten Gewächse dahin rafft.
Auch wenns irgendwelche Trassen, sei es BAB, Bahn, Strom, Gas etc. verlegt werden, da wird der Waldbesitzer vor vollendete Tatsachen gestellt, weil dient ja der Allgemeinheit und hat sogleich ohne viel Rücksicht auf Verluste zu Roden - auf der anderen Seite machens wegen eines Baumes einen derartigen Aufstand - unglaublich.

Wenn jeder seine Gehirnwindungen entsprechend einsetzt sind doch derartige Unordnungen, sorry, meinte Verordnungen mehr als flüssig. Ich geh davon aus, dass jeder der einige dieser neuronalen Verbindungen sein eigen nennt, in der Stadt froh drüber ist, das ein oder andere Bäumchen zu besitzen. Warum sollte man sie dann unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes net auch fällen dürfen.

So bleibt mir nur noch kund zu tun, dass mich meine Herkunft, aus dem tiefsten Busch (Gegenteil zu Stadt) sehr erfreut.
Wobei noch zu bemerken wäre, dass auch hier schon sinnloserweise kernfaulen und gefällten Weiden an Wegen und Straßen Pseudo-Öko- Tränen nachgeweint wurden (man beachte dass vorher schon herabfallende Äste Autos beschädigt hatten).

In diesem Sinne,
achtet auf eure Sauerstoffproduzenten.
 
Halten wir uns an die Fakten. Boesman ist nicht Opfer übermütiger Öko-Extremisten geworden, denn er hat gar keine Fällgenehmigung beantragt. Gute Gründe kann er nicht anführen, so daß sein Wunsch ohnehin abgelehnt werden müßte.

Ich komme aus einer weltberühmten Kulturlandschaft ("Preußisches Arkadien"), die von großen Landschaftsarchitekten gestaltet worden ist; der Gegensatz von Stadt und Land scheint beinahe aufgehoben, großartige Blickachsen, malerische Baumgruppen, sorgfältig in die Natur eingebettete Gebäude und Dörfer. Fahre ich durch die Ortschaften der ehemaligen DDR, überfällt mich tiefe Depression, wenn ich die leergeräumten Gärten und den Baumarkt-Sperrmüll darin sehe.

Mag ja sein, daß hier die Forstwirte unter sich sind, die jeden Tag aus wirtschaftlichen Gründen Bäume "umlegen" oder "hinmachen" müssen und jeden Respekt vor der Natur verloren haben. Auch mein Wald muß rentabel sein. Gerade deshalb sollte man aber
dann, wenn wirtschaftliche Zwänge nicht regieren, eingedenk unserer großen Tradition in der Landschaftsarchitektur mit der Natur etwas pfleglicher umgehen.

Es handelt sich also bei dem Boesman-Problem nicht um "deutsche Überbürokratisierung", sondern um deutsches Banausentum.

Gruß H.
 
dazu müsste man Deutschland erstmal zum Auswanderungsland erklären und die Bevölkerungszahlen auf die Hälfte absenken, dann wären wieder malerische Ortschaften mit Blickachsen usw. möglich. Leider sind die Menschen immer mehr gezwungen in mehrstöckigen Hausern zu wohnen, bewusst dessen, dass man Grund und Boden nicht beliebig vermehren kann.
 
Hallo Alfred,

die Bevölkerungszahl sinkt in Deutschland. Da helfen auch keine Migranten mehr, die sich ohnehin in den Ballungszentren drängen. Brandenburg (2,5 Mill. Einwohner) hat inzwischen teilweise die Bevölkerungsdichte von Skandinavien erreicht, man rechnet damit, daß hier bald ganze Dörfer aufgelassen werden müssen.

Also nur Mut, unser Land könnte noch schöner sein!

Gruß H.
 
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Thema: Wie mach' ich den Baum hin?

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