Wald - Weinberg - Versicherungen und viele Fragen

Diskutiere Wald - Weinberg - Versicherungen und viele Fragen im Forum GaLaBau, Land und Forst im Bereich Anwendungsforen - Hallo zusamen, ich denke ich bin mit meinem Thema etwas vom (Wald-) Weg abgekommen aber irgendiwe finde ich kein passenderes Forum... es hat hier...
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bgw750b

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Hallo zusamen,

ich denke ich bin mit meinem Thema etwas vom (Wald-) Weg abgekommen aber irgendiwe finde ich kein passenderes Forum...
es hat hier ja aber mit Landwirtschaft zu tun und so hoffe ich dass es ein paar Experten gibt die sich in den unten stehenden Fragen evtl. auskennen.
Sollte das Thema völlig neben der Spur sein bitte ich um Verzeihung und Verschiebung meiner Fragen.

Nun zum Thema:
Ich habe von meinem Vater ein Wochenendgrundstück geerbt was im ländlichen Raum von Baden Württemberg liegt.
Auf der Gesamtfläche von ca. 35 Ar ist ein Weinberg angelegt von ca 10-15 Ar, welcher mündlich an einen Bauern verpachtet ist.
Die Pacht wurde seither in Form von zwei Kisten Wein pro Jahr bezahlt.´

Meine Fragen

1. Muss die Fläche als Weinanbaugebiet im Grundbuchamt deklariert sein ?
2. Muss ich oder der Bauer landwirtschaftliche Versicherungen in Bezug auf den Weinberg abschliessen ?
3. Muss ich in Bezug auf die andere Fläche welche belegt ist mit kl. Wochenendhäuschen, Kleinere Wiese, ansonsten Waldbäume eine Versicherung abschliessen ?
Ich denke da z.B. Versicherungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wie sie z.B. bei Streuobstwiesen zum Zuge kommt.

Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen !
 
Hallo,
prüfe erstmal im Grundbuchauszug was jetzt an Eintragungen vorhanden ist, wenn kein Grundbuchauszug vorhanden ist dann einen vom Amtsgericht/Grundbuchamt bestellen.
Im Bestandsverzeichnis ist die Größe und Nutzung erfasst.

Als Eigentümer haftest du für Schaden die durch das Grundstück entstehen, nachdem es sich hier um eine vermietete/verpachtete Sache handelt ist es nicht mehr durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt, es wäre möglich die Versicherung auf den Pächter abzuwälzen.
Hier sind wir bei dem nächsten Punkt, Pachtvertrag, mündlich ist die ungünstigste Form, im Zweifelsfalle behauptet jeder das Gegenteil. Besser ist ein schriftlicher Vertrag.

Erkundige dich mal bei der Winzergenossenschaft, Nachbarn, etc. wie die Handhabung bei denen so geregelt ist.
 
OK - ich denke in den nächsten Wochen werde ich mal auf das Grundbuchamt fahren und dort schauen was drin steht.

Danke erstmal für die Antwort.

Marcus
 
Im ungünstigsten Fall sagt der Landwirt, wenn jemand mit Kostenübernahme-Wünsche kommt, "dann bestelle Dein Stückle selbst".

Beim Grundbuch steht drin "Landw. Nutzfläche".
Ob es bei 2 Kisten Wein ein reinrassiges Pachtverhältnis ist, wäre zu prüfen. Ich glaube eher nicht.

Ich würde das Stückle auf jeden Fall meiner HP anzeigen, dann ist das Risiko dort bekannt.

Gut ist, dass Du Dich kümmerst, sage mal wie die Sache weitergeht.
 
Letzte Meldung:

Der Weinberg hat 15 Ar und ist gemeldet.
Zur Kontrolle wurde dieser vor 2 Jahren nachgemessen, da unser Landwirt einen Weinberg mit der falschen Flurstücknummer gemeldet hatte (Flüchtigkeitsfehler).
Dieses Flurstück lag aber mitten in einem Waldgebiet wie der fleißige Satellit festgestellt hatte.
Daraufhin wurden alle zur Pacht angemeldeten Grundstücke unseres Landwirtes vermessen, darunter dann auch unseres, anschließend wurden 2 Stunden bei ihm zu Hause alle Papiere kontrolliert...

Ich werde jetzt mal in den nächsten Wochen einsehen was im Grundbuch eingetragen ist.

Was anderes:
Warum aber das Landwirtschaftsamt (laut Text der notariellen Urkunde) in meinem Fall bei der Vererbung zustimmen muss wenn die Fläche Landwirtschaftlich genutzt wird, ist mir bis jetzt noch unklar. Weis das jemand ???

Neuigkeiten demnächst hier...
 
bgw750b schrieb:
anschließend wurden 2 Stunden bei ihm zu Hause alle Papiere kontrolliert...
...
.
das kann ich mir sehr lebhaft vorstellen :D ..
in meinem Fall bei der Vererbung zustimmen muss ...
vielleicht geht es um darum die Flächen in einem Zusammenhalt der Nutzung zu belassen, am Besten das Amt selber fragen.
 
Es könnte sein, dass Dein Gelände an einer Flurbereinigung beteiligt ist.

Rebflächen sind ausserdem kontigentiert. Neue Rebflächen können nur erschlossen werden, wenn alte Rebflächen gerodet werden. "Quotenregelung".
 
Thema: Wald - Weinberg - Versicherungen und viele Fragen

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