50-Liter-Gasflaschen von Messer Griesheim (Sauerstoff, Acetylen) - wohin damit?

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kreien

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Hallo,

Vorgeschichte: Ich habe bei einer Hallenbesichtigung gesehen, dass dort sechs 50-Liter-Gasflaschen rumstehen (Sauerstoff und Acetylen) für die ich keine Verwendung habe. Im Fall eines Mietvertrags wird es auch meine Aufgabe sein, alles zu entrümpeln. Es gibt keine weiteren Informationen zur Vorgeschichte und keine Unterlagen.

Auf der Flaschenschulter ist Messer Griesheim eingestanzt, es sind also keine Eigentumsflaschen - sondern die müssen wieder abgegeben werden. Nun ist es aber so, dass Messer Griesheim Eigentümerwechsel hatte:
a) Aus Messer Griesheim ist Air Liquide geworden (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtsch...uide-uebernimmt-messer-griesheim-1146307.html) und nun ist

b) Messer aber mit technischen Gasen wieder selbst auf dem deutschen Markt präsent (vgl. https://www.chemanager-online.com/n...messer-messer-gase-wieder-unter-eigenem-namen).

Frage 1: Zu wem gehören denn die Flaschen? Air Liquide (a) oder Messer (b)? Oder nehmen die Vertriebspartner beider Unternehmen Messer-Griesheim-Gasflaschen wieder in ihr System an?

Frage 2: Für den Fall, dass die Gasflaschen über nennenswert Restdruck verfügen, gibt es Bedarf bei Endanwendern solche Flaschen zu übernehmen? (Also nicht fremdes Eigentum verkaufen, sondern dahingehend, dass derjenige die Flaschen übernimmt, leer macht und danach über den lokalen Gashandel wieder ins System abgibt.)

Vielen Dank für einen Tipp.
 
Ich würde einfach mal bei Messer bzw. Air Liquide anrufen.

Welche Farbe haben denn die Flaschen? Sind das noch die alten blau/gelb oder schon neu weis/braun?

Haben die noch TÜV? Wenn nein, würde ich die direkt beim nächsten Partner des Herstellers abgeben.
 
Servus,
kreien schrieb:
Im Fall eines Mietvertrags wird es auch meine Aufgabe sein, alles zu entrümpeln. Es gibt keine weiteren Informationen zur Vorgeschichte und keine Unterlagen.

noch ein anderer Aspekt, betrifft vor allem Flaschen die mit Barcode o.ä. gekennzeichnet sind: Es könnte sein dass für die Flaschen bei einem Vorbesitzer Mietkosten o.ä. aufgelaufen sind. Falls da jemand was von dir eintreiben will solltest du das irgendwie glaubhaft machen können.
 
MSG schrieb:
Welche Farbe haben denn die Flaschen? Sind das noch die alten blau/gelb oder schon neu weis/braun?

Haben die noch TÜV? Wenn nein, würde ich die direkt beim nächsten Partner des Herstellers abgeben.

Es sind noch die alten Farben drauf, auch auf der Flaschenschulter. Wenn auf dem Messer-Griesheim-Aufkleber "02" steht, war die letzte Füllung wohl 2002, zumal das Unternehmen ab 2004 unter Air Liquide firmierte. TÜV habe ich nicht geschaut, aber der wird spätestens nach zehn Jahren abgelaufen sein. Ich wollte das Thema Gasflaschen beim Besichtigungstermin nicht so thematisieren, weil als Mietinteressent biste ja mehr Antragsteller denn Regelsetzer :).
 
Gude!

kreien schrieb:
Es sind noch die alten Farben drauf, auch auf der Flaschenschulter. Wenn auf dem Messer-Griesheim-Aufkleber "02" steht, war die letzte Füllung wohl 2002, zumal das Unternehmen ab 2004 unter Air Liquide firmierte. TÜV habe ich nicht geschaut, aber der wird spätestens nach zehn Jahren abgelaufen sein. Ich wollte das Thema Gasflaschen beim Besichtigungstermin nicht so thematisieren, weil als Mietinteressent biste ja mehr Antragsteller denn Regelsetzer :).

@TÜV: "4.1.6.10 ADR/RID
Nachfüllbare Druckgefäße sind wiederkehrenden Prüfungen entsprechend den Vorschriften des Unterabschnitts 6.2.1.6 und der jeweils geltenden Verpackungsanweisung P 200 oder P 203 zu unterziehen. Druckgefäße dürfen nach Fälligkeit der wiederkehrenden Prüfung nicht befüllt werden, jedoch dürfen
sie nach Ablauf der Frist befördert werden, um sie der Prüfung oder der Entsorgung zuzuführen
, einschließlich aller Zwischenbeförderungen.

@Halle Mieten: Viel Erfolg :)
 
MSG schrieb:
@Halle Mieten: Viel Erfolg :)

Es bleibt wohl bei einer Garage - weil der Hallenvermieter hat mir gerade einen Preis nachgereicht, bei dem ich ganz blass geworden bin. Wir haben hier im Rhein-Main-Gebiet auch bei Lagerräumen mittlerweile Quadratmeterpreise, die haste woanders nur in gehobenen Wohnlagen.

Dennoch, Danke für die hilfreichen Rückmeldungen - ich habe viel gelernt.

Da ich neugierig bin, möchte ich thematisch passend noch eine Laienfrage stellen:
Bei den Acetylenflaschen ist doch so eine poröse Masse und Aceton drin. Woher weiß die Vertriebsstelle für technische Gase eigentlich, ob und wie viel Aceton noch in der Gasflasche verblieben ist? Können die das mittels Gewicht und Restdruck ausrechnen oder ist das alleinig bei der TÜV-Prüfung Thema und der Gas-Händler verlässt sich blind darauf, dass eine jede Flasche bestimmungsgemäß benutzt wurde?
 
Sofern noch Flüssigkeit drinnen ist, müsste auch der Druck konstant sein (also zwar temperaturabhängig, aber nicht vom Füllstand). Nach dem Gewicht kann man gehen.
 
Thema: 50-Liter-Gasflaschen von Messer Griesheim (Sauerstoff, Acetylen) - wohin damit?
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