Hilfe Rasentraktor

Diskutiere Hilfe Rasentraktor im Forum Gartengeräte im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo und vielleicht erst einmal Entschuldigung über die nun von mir gestellte Frage. Ich bin Besitzer eines Rasentraktors welchen ich benötige...
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Bärbel

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Königstein
Hallo

und vielleicht erst einmal Entschuldigung über die nun von mir gestellte Frage.
Ich bin Besitzer eines Rasentraktors welchen ich benötige um mein Grundstück zu bearbeiten. Vornehmlich natürlich rasen mähen und mulchen.
Nun aber zur Frage mein Grundstück liegt ca. 1 bis 1,5 m von meinem Haus entfernt in landwirtschaftlichen Gebiet. Darf ich nun über die öffentliche Straße mit meinem Rasentraktor dort hin Fahren? Ich lebe eher in einer Kleinstadt (20 Einwohner) .
Eventuell war das Thema hier schon präsent nur habe ich es leider nicht zum nachlesen gefunden.
Also bitte verzeiht mein Frage und es wäre schön valide Antworten zu bekommen.
Schon super lieben Dank
:thx:
 
Kann es sein, dass du km meinst?

Das kann man aufgrund deiner Angaben nicht genau sagen. Das hängt davon ab, wie schnell dein Gefährt ist, ob es eine Zulassung gibt (TÜV?), Verkehrstauglichkeit (Licht?) etc. Generell würde ich erstmal von "nein" ausgehen.
 
Upps in der Tat ist mir da nicht nur ein Fehler unterlaufen
Der Garten ist 1 bis 1,5 km entfernt und die Stadt hat ca. 20.000 Einwohner.
Der Rasentraktor hat 7,7kw Beleuchtung ist dran aber keine Blinker
 

Unfreundlicher Teil:
Auch Du, Bärbel, hast bei Anmeldung im Forum zugestimmt, eine Wohnortangabe kleiner Bundesland zu machen. Änder das bitte in einen zulässigen Bereich (Bundesland plus Himmelsrichtung reicht schon) ab oder Dein Nutzerkonto wird irgendwann gesperrt.


Freundlicher Teil:
Teile uns doch erstmal mit, um welches Modell von welchem Hersteller es sich handelt. Aus dem Bauch raus sehe ich das wie Ein_Gast, aber man weiß ja nie...
 
Das wird wohl darauf hinauslaufen, dass du dir vom TÜV eine Art Sonderzulassung ausstellen lassen musst. Eventuell müssen dann auch noch Blinker dran oder direkt-wirkende Bremsen, Rückfahrlicht etc.
 
Hallo

mein Wohnort wurde aktualisiert udn es handelt sich u Al-KO T15-93,9
 
Es spielt m.W. auch noch eine Rolle, ob der Rasentraktor schneller als 6 km/h fahren kann. Darunter ist es mW zulassungsfrei. Angabe ohne Gewähr. Beim Blick auf den Umfang der Zulassungsverordnung wird mir schwindelig.
 
hallo 7,7 kW stark
 
Brandmeister schrieb:
Beim Blick auf den Umfang der Zulassungsverordnung wird mir schwindelig.
Wenn man mal nach "selbstfahrend" sucht, wird es ganz einfach:

§ 3, Abs. 2: Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

§ 4, Abs. 1: Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f ... dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

Das heißt, du musst in Erfahrung bringen, ob der Typ genehmigt ist (wovon ich nicht ausgehe) oder wie oben beschrieben zum TÜV und eine Einzelgenehmigung beantragen.
 
Nachtrag: Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht wirklich aus, aber es könnte sein, dass du neben der reinen Zulassung auch noch eine Versicherung (evtl. Versicherungsplakette) benötigst.
 
Lt. Internet rennt das Teil 9 km/h. Daher ist nix mit der 6 Km/h Grenze.
Ich persönlich würde mir aber keine Gedanken machen und fahren.
Natürlich nicht gerade Bundesstraße und wenn möglich Radfahrweg.
Wenn natürlich ein über genauer der grünen/blauen Rennleitung kommt ?
Ich musste einmal einen Bobcat "überführen" da hatte ich von der Polizei die Info -
gelbe Rundumleuchte in 2m Höhe und Feuer frei.
 
Vorerst mal lieben Dank
Versicherungstechnisch dürfte ja eigentlich auch die Privat-Haftpflicht greifen.
Scheinbar ist Thema doch sehr verzwickt.
Zumal bei mir noch hinzu kommt das die Hälfte des Weges zum Garten keine öffentliche Straße sondern ein Landwirtschaftlicher Weg ist. Für diesen habe ich eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren für mein Auto.
Alles in Allem ich muss leider den Schluss ziehen hier direkt an das Ordnungsamt meine Fragen zu richten
ich danke euch vielmals :thx: :thx:
 
Schwarzfuss schrieb:
[...]
Wenn natürlich ein über genauer der grünen/blauen Rennleitung kommt ?
[...]
Rennleitung, besorgter Mitbürger, irgendsoeiner halt...

Denke, es wird ohne Einzelgenehmigung nichts werden. Was die Haftpflicht angeht, würde ich da lieber auch erstmal nachfragen, ob die da einspringen.
 
Versicherungstechnisch dürfte ja eigentlich auch die Privat-Haftpflicht greifen.
Scheinbar ist Thema doch sehr verzwickt.
Leider doch verzwickt. Privathaftplicht sollte vorher geklärt werden.

Ich hab den da. Ist ein normaler Rasentraktor, jedoch ohne Mähdeck. Nachgerüstet mit Fahrerkabine
und Scheinwerfer und Blinkanlage. Ist mit KFZ Brief als "Zugmaschine" zugelassen.
Max. 9 km/h. Keine Bremsanlage. Gebremst wird durch den Hydrostat. Lediglich Feststellbremse.
Immer wieder Diskussionen darüber bei alle 2 Jahre TÜV.
Fragen sollte man zunächst beim zuständigen TÜV abklären.
Einfachere Lösung wäre wohl ein kleiner Anhänger, zumal der Feldweg mit dem PKW befahren werden
75_deere_1.jpg
 
es ist eine never ending story .,
klar jeder möchte es bequem haben, motorisierte Fahrzeuge gleich welcher Art benötigen
um am öffentlichen Strassenverkehr teilzunehmen eine Zulassung.
Dazu ist es erforderlich Beleuchtung Blinker Handbremse usw. und eine Abgasprüfung.
das alles kostet unverhältich viele €€€€.€€ .
und wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt wird's noch teurer.
 
Das ist nicht ganz richtig. Wenn der Rasenmäher/Rasentraktor wirklich nur zum Mähen ist, und nicht zum Gütertransport, wäre das eine "selbstfahrende Arbeitsmaschine". Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungspflichtig. Soweit ist noch alles gut, aber du brauchst eine betriebe bzw. Einzelbetriebserlaubnis.
Die zu erlangen, bedeutet vermutlich einen für dicht nicht vertretbaren Aufwand.
 
Thema: Hilfe Rasentraktor
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