Pfahlhaus baurechtliche Vorschriften

Diskutiere Pfahlhaus baurechtliche Vorschriften im Forum Holzbearbeitung im Bereich Anwendungsforen - Hallo, hier, wo es um die baurechtlichen Grundlagen und sämtliche Fragen zu sonstigen Vorschriften, wie auch um versicherungstechnische...
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Dietrich

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Hallo,

hier, wo es um die baurechtlichen Grundlagen und sämtliche Fragen zu sonstigen Vorschriften, wie auch um versicherungstechnische Voraussetzungen geht, sind Leute angesprochen die sich damit auskennen!

Gruß Dietrich
 
hs



Verfasst am: 07.02.2004, 21:54    Titel:



Hi,

jetzt hatte ich was gepostet - und der Browser hat sich fest-
gehängt - Pech.
Daher nur der Link :
http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/rp/bo_ges.htm
dort §62 Genehmigungsfreie Vorhaben

denn :
§2
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden

.... fragt lieber nach (evtl. erstmal bei einem Architekten)
Wäre doch ärgerlich wenn ihr Zeit und Geld investiert - und dann
später entweder abreißen .... oder aufwendig nacharbeiten müßt.

Gruß, hs
P.S. deswegen gibt es mit 'echten' Baumhäusern wohl auch
keine Probleme, denn diese sind über eine lebende Pflanze
mit dem Erdboden verbunden
 
Also wie nun?

sind die jetzt doch mit dem Erdboden verbunden, über den Baum,oder nicht?
Und Ortsfest sind Baumhäuser ja dann auch, oder?
 
Hi,

... jain :wink:

Schon irgendwie mit dem Boden verbunden - aber nicht mit
Bauprodukten ... sondern einer lebenden Pflanze.
Vermutlich sind das die 'Feinheiten', bzw. Gesetzeslücken.
Aber sicher weiß ich das natürlich auch nicht - vermute nur,
daß dieses der Grund für eine flexiblere Handhabung sein könnte.

Gruß, hs
 
"hat´n dach und bewegt sich nicht" .. das ist die einfachste definition für e. bauliche anlage. bei dem pfahlhaus handelt es sich um eine bauliche anlage.
wären räder drunter, wär´s keine bauliche anlage.

ab jetzt wird´s schwierig, d.h., alles mit der genehmigungsbehörde absprechen, ja?
"flexiblere Handhabung"?
wegen temporärer nutzung könnte die genehmigungsbehörde auf vollständige erschliessung verzichten (strom, wasser, abwasser..), vielleicht wird dadurch auch e. genehmigung im unbeplanten aussenbereich möglich (wie zb. auch jagdhütten).

haftung liegt zuerst beim besitzer: wenn mir im haus eines anderen ein stein auf den kopf fällt, kann ich nur auf den haus-und steinbesitzer zurückgreifen. der kann sich vielleicht bei seinem maurer/architekten/statiker revanchieren.

damit taucht, auch für das genehmigungsverfahren, das nächste problem auf...

da sich jedoch gemeinden (und wiedergewähltwerdenwollende bürgermeister) um jugendbelange zu kümmern haben, sollte so eine idee nicht auf taube ohren stossen - hoffe ich.
ich hoffe aber auch, dass das pfahlhaus nicht nur auf 15er rundholzstützen stehen soll :wink:
 
geht auch anders!
Man stellt die Pfähle lose auf den Boden !
Wenn die nicht mit dem erdreich verbunden sind ist es ok.
Aber dann kommt die nächste Hürde je nach Bundesland darf das Ding nicht höher als 2,5 Meter sein und dann wird es recht eng es sei denn die Körpergrösse übersteigt den ersten Meter nicht.
Also warum nicht gleich ein Gartenhaus,Blockhaus ect.
in dem meisten Bundesländern dürfen die 30qm/3 umbauten Raum betragen nicht mehr (ganz ohne Genehmigung). Ausserdem müssen die entweder direkt auf der Grundstücksgrenze stehen oder es darf nicht mehr als 2/3 des Gebäudes in der 3 meterzone zum Nachbargrundstück stehen.
Ein Anruf beim Bauamt ist aber trotdem anzuraten.
Ausserdem dürfen Reserveflächen nicht bebaut werden.
 
renepetter schrieb:
geht auch anders!
Man stellt die Pfähle lose auf den Boden !
Wenn die nicht mit dem erdreich verbunden sind ist es ok.
Aber dann kommt die nächste Hürde je nach Bundesland darf .

Hi,

schau mal was ich bereits gepostet hatte :
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden

Gruß, hs
 
@ hs
das trifft aber nicht auf Gartenhäuser/Geräteschuppen ect zu.
Die sind auf grund der grösse genehmigungsfrei jedenfalls in NRW und BDW.
Theoretisch dürftest Du dann noch nicht mal im Garten zelten.
Weil auch Zeltplane als Baustoff gilt.
 
renepetter schrieb:
@ hs
das trifft aber nicht auf Gartenhäuser/Geräteschuppen ect zu.
Die sind auf grund der grösse genehmigungsfrei jedenfalls in NRW und BDW.
Theoretisch dürftest Du dann noch nicht mal im Garten zelten.
Weil auch Zeltplane als Baustoff gilt.

Hi,

3x5m Grundfläche und Höhe sicher deutlich über 2m ?
Das wird sicher nichts mehr mit Geräteschuppen.
Die einzige Lösung wird sicher mit etwas Glück die ver-
einfachte Genehmigung sein - möglicherweise mit Gemeinde-
hilfe.

Gruß, hs
 
Thema: Pfahlhaus baurechtliche Vorschriften

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