B
Brandmeister
Guest
Da wir die Dinger hier im Forum schon ein oder zwei Mal disputiert haben:
Rapex Alarm wegen Kettensägenaufsatz für Winkelschleifer: Zum Rapport
Begründung: Verstößt gegen eine Maschinenrichtlinie (wahrscheinlich für Kettensägen) und EN 60745. Soll heißen, es mangelt an Sicherheitseinrichtungen und könnte zu Verletzungen führen.
Maßnahmen: Verbot der Vermarktung (ergo Verkaufsverbot?!)
Die Meldung ist zwar schon rund zwei Wochen alt, aber vermutlich wird das nicht der einzige Vorsatz dieser Art sein, der vom Markt verschwindet.
Rapex Alarm wegen Kettensägenaufsatz für Winkelschleifer: Zum Rapport
Begründung: Verstößt gegen eine Maschinenrichtlinie (wahrscheinlich für Kettensägen) und EN 60745. Soll heißen, es mangelt an Sicherheitseinrichtungen und könnte zu Verletzungen führen.
Maßnahmen: Verbot der Vermarktung (ergo Verkaufsverbot?!)
Die Meldung ist zwar schon rund zwei Wochen alt, aber vermutlich wird das nicht der einzige Vorsatz dieser Art sein, der vom Markt verschwindet.