Neue Bestellung alt

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lespaul

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Hi Leute,


ich hatte mir den Wallscanner Dtect 150 SV bestellt gehabt. Der Webshop sagt es handele sich um neuware was nur ausgepackt wird um die Funktionsweise zu testen. Es waren noch weitere Batterien drin und das ganze sah nicht nach kurz getestet aus... eher nach Demoware . Ich schicke es zurück und habe bereits woanders neu bestellt in der Hoffnung es ist auch wirklich neu.
Der erste Shop wollte ne Begründung, ich schreibe erstmal nix. Habe aber Bilder gemacht gleich nach dem auspacken.

Ich muss ja nicht begründen Warum ich zurück schicke richtig?

Und weiter schreibt der erste Shop dass es bei Nutzungsspuren nicht den vollen Kaufvertrag erstattet. Die Ware kam ja nun so an... Was soll ich machen wenn die sagen du hast es benutzt?

Danke und vg
Lespaul
 
lespaul schrieb:
Ich muss ja nicht begründen Warum ich zurück schicke richtig?
Richtig.

Was soll ich machen wenn die sagen du hast es benutzt?
Nimm ihnen den Wind aus den Segeln und schicke es mit der Begründung zurück, dass es bereits Benutzungsspuren hat, du aber Neuware bestellt hast.

Außerdem würde ich nicht lange warten und es direkt zurück schicken. Nach zwei Wochen wird es mit der Begründung deutlich schwerer als nach einem Tag.
 
Ein_Gast schrieb:
Nimm ihnen den Wind aus den Segeln und schicke es mit der Begründung zurück, dass es bereits Benutzungsspuren hat, du aber Neuware bestellt hast.
Hat er nicht, ich verstehe sein posting so, daß er B-Ware o.ä. gekauft hat.
Aber davon abgesehen stimme ich Dir zu, denn für derartige B-Ware gilt nichts anderes als für Neuware.
 
Ich kenne auch einen Shop (evtl. ist das sogar dieser), bei dem steht unter jedem Artikel, dass es sich um Neuware handelt, die vor Versand auf Vollständigkeit geprüft wird und damit die Original Siegel an der Packung (z.B. Klebeband an der L-Boxx) gebrochen sind.

Bei solchen Artikeln handelt es sich dann immernoch um A Ware.

Ich lese es so, dass er einen Versandrücläufer erhalten hat, der mehr als sichtgeprüft wurde.

In diesem Fall würde ich als Rückgabegrund, wie vorgeschlagen, angeben, dass das Gerät bei Lieferung schon Gebrauchsspuren hatte. Ideal sind dann Fotos die recht zeitnah nach Zustellung gemacht wurden.
 
Dirk schrieb:
Aber davon abgesehen stimme ich Dir zu, denn für derartige B-Ware gilt nichts anderes als für Neuware.

Hier findet sich ein Urteil des OLG Hamm, das verminderte Gewährleistung bei B-Ware ausschließt. Vielleicht kann es noch nützlich sein.

Nachtrag:
Oder besser ausgedrückt, B-Ware definiert und eine relativ klare Linie zwischen B-Ware und Gebrauchtware ziehen soll. Juristische Beratung ist dieser Beitrag natürlich nicht und Rechtsprechung Auslegungs- bzw Glückssache.
 
norinofu schrieb:
Ich kenne auch einen Shop (evtl. ist das sogar dieser), bei dem steht unter jedem Artikel, dass es sich um Neuware handelt, die vor Versand auf Vollständigkeit geprüft wird und damit die Original Siegel an der Packung (z.B. Klebeband an der L-Boxx) gebrochen sind.
Was? Wer ist das? Da würde ich schonmal nicht kaufen.

@Brandmeister: volle Zustimmung zum letzten Satz!
 
Müller Professional Store.
Hab da schon mehrmals Sachen online gekauft, da war zwar z.B. die L-Boxx selbst geöffnet, aber die Artikel selbst waren unbenutzt, also z.B. alle Schutzfolien original. Bohrer oder Akkus waren OVP. Ich kenn auch das Ladengeschäft, das ist gut sortiert, überwiegend Bosch und Festool. Rückgaben waren auch problemlos, z.B. der GLL 3-80.
 
lespaul schrieb:
Der Webshop sagt es handele sich um neuware was nur ausgepackt wird um die Funktionsweise zu testen. Es waren noch weitere Batterien drin und das ganze sah nicht nach kurz getestet aus... eher nach Demoware . Ich schicke es zurück und habe bereits woanders neu bestellt in der Hoffnung es ist auch wirklich neu.
Der erste Shop wollte ne Begründung, ich schreibe erstmal nix. Habe aber Bilder gemacht gleich nach dem auspacken.

Ich muss ja nicht begründen Warum ich zurück schicke richtig?

Und weiter schreibt der erste Shop dass es bei Nutzungsspuren nicht den vollen Kaufvertrag erstattet. Die Ware kam ja nun so an... Was soll ich machen wenn die sagen du hast es benutzt?
Generell muß man erst einmal unterscheiden, hast du den Kaufvertrag widerrufen oder hast du die Ware reklamiert?

Einen Widerruf mußt du zwar nicht begründen, aber ausdrücklich erklären (vor oder mit der Rücksendung), die Versandkosten mußt du in diesem Fall selbst tragen.

Bei einer Reklamation / Mängelanzeige trägt der Verkäufer die Rücksendekosten, du mußt aber eine Begründung beifügen und erhältst normalerweise eine Ersatzlieferung (sofern eine Reparatur nicht möglich ist), d. h. du solltest die Ware nicht zwischenzeitlich anderswo bestellen, sonst hast du sie nachher doppelt.

Bei den Gebrauchsspuren kommt es im Zweifel auf die Beweislage an bzw. wem ein Gericht eher glaubt, Fotos mit Zeit in den Metadaten oder Zeugen helfen da. Wenn die Verpackung normalerweise versiegelt ist, dürfte der Shop bei "zur Prüfung" geöffneter Ware eher schlechte Karten haben, die Beweispflicht liegt beim Verkäufer.
 
Ja genau gekauft bei MPS.
Antwortemail uberrschrift "Widerruf" und sie baten um Begründung. Und ich soll auch Versandkosten tragen.
Bin seit 8.9 in Spanien Rückflug heu, Lufthansa kann bestätigent. Paket wurde auch am 8.9 aus der Operation geholt.
Leichte Kratzer und Siegel aufgebrochen würde ich verstehen. Aber das Paket hier ist deutlich ausgelutscht.

Weiterhin kam nach der Bestellung diese email: "... Bitte beachten Sie, das Ihre Bestellung Artikel enthält, die wir nicht auf Lager haben und beim Hersteller für Sie bestellen müssen.

Da die Artikel-Reservierung erst nach Verbuchung des Zahlungseingangs erfolgt, kann es sich dabei auch um Lagerartikel handeln, die zwischenzeitlich vergriffen sind.
... "

Wenn das Paket tatsächlich für mich bei Bosch bestellt würde, sollte es ja nicht so aussehen. Das sieht nich so aus als würde es vom Hersteller kommen.

Ausserdem war polnisch als Sprache eingestellt und wie gesagt Batterien eingesetzt.
 
Hier übrigens ein Foto der Verpackung
 

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lespaul schrieb:
Antwortemail uberrschrift "Widerruf" und sie baten um Begründung. Und ich soll auch Versandkosten tragen.
Das ist auch nicht verwunderlich. Das ist kein Widerruf, sondern eine Reklamation. Den Unterschied hat ric bereits dargelegt.

Der Artikel weist Mängel auf und dabei ist der Verkaufer in der Pflicht. Dabei hat allerdings dieser das Recht auszuwählen, in welcher Art und Weise die Mängelbeseitigung stattfindet: Ersatzgerät, Reparatur oder Rückerstattung.
 
Wenn ich das richtig verstehe hast du die Ware noch gar nicht zurückgeschickt? Das mußt du dann erst einmal machen. Du mußt dich aber entscheiden, ob du den Vertrag widerrufen willst (dann zahlst du die Versandkosten) oder ob du mangelhafte Ware reklamieren willst (dann besteht der Vertrag weiter und der Verkäufer muß die Versandkosten tragen und sollte ein Ersatzgerät liefern).
 
lespaul schrieb:
Antwortemail uberrschrift "Widerruf" und sie baten um Begründung. Und ich soll auch Versandkosten tragen.
Bei Widerruf muss man, wie geschrieben, gar nicht begründen. Interessanterweise ist das seit einigen Jahren so, daß man bei Widerruf die Rücksendekosten selbst tragen muss, ja, ich kenne aber kaum Versender, die das auch einfordern.

Bin seit 8.9 in Spanien Rückflug heu, Lufthansa kann bestätigent. Paket wurde auch am 8.9 aus der Operation geholt.
Wieder so ein Autokorrektur-Opfer. Kannst auch nicht mehr selbst schreiben, was!? :crazy:
 
lespaul schrieb:
Bin seit 8.9 in Spanien Rückflug heu, Lufthansa kann bestätigent.

Dafür reichen im Allgemeinen die Bordkarten. Zumindest, wenn es um etwas amtliches geht. Mal abgesehen davon beträgt die gesetzliche Frist für den Widerruf 14 Tage. Wenn du die Ware noch nicht länger in Deinem Besitz hast brauchst du auch keine Bestätigung.
 
Nein ich möchte nicht reklamieren sondern definitiv Widerrufen.
Da es morgen schon im Einsatz sein muss, hatte ich mir bereits vor einigen Tagen ein neues wonders Online bestellt. Das habe ich heute aus der Packstation geholt und es ist TipTop :top:
Keinerlei Gebrauchsspuren, keine Erde an den Rädern, keine bereits eingelegten Batterien,

Da ich zeitlich angebunden war und ich es morgen benutzen möchte, konnte ich mit der ersten Bestellung nicht auf ewige Hin&Her Emails und Versendungen hereinlassen. Die haben ja schon bei der ersten Bestellung eine Woche gebraucht.

Weiterhin war es wohl geflunkert (?), dass der Artikel extra für mich vom Hersteller käme. Wie auf Foto zu sehen, sieht es ja ziemlich ramponiert aus. Glaub nicht dass Bosch so Verpackungen raus schickt.

Also ich bin mit der zweiten Bestellung zufrieden und möchte es behalten.

Bzgl. erste Bestellung -> Widerruf:
Ich werde das Gerät ohne Begründung auf meine Kosten zurückschicken - als Widerruf. Wenn die nicht den vollen Kaufpreis zurück erstatten, weil es ja Gebraucht wurde. Erkläre ich mit meinen Fotos, dass es gebraucht bei mir so bereits ankam.

Wieder so ein Autokorrektur-Opfer. Kannst auch nicht mehr selbst schreiben, was!?
Ja sorry, hatte am Gate mitm Smartphone getippt :crazy:
 
lespaul schrieb:
Glaub nicht dass Bosch so Verpackungen raus schickt.

Bosch wahrscheinlich nicht, aber der Zustand der Verpackung sagt nicht zwangsläufig etwas über den Zustand des Inhalts aus. Und bei den Zuständen, in die die (Brief)Post bereits Dokumentensendungen an mich versetzt hat, wundert mich in der Beziehung nichts mehr. Sahen aus wie nass über die Küchenreibe gezogen und dann zum Trocknen auf den Mist geworfen. Entscheidend ist im wesentlichen der Zustand der Ware beim Auspacken.
 
lespaul schrieb:
Ich werde das Gerät ohne Begründung auf meine Kosten zurückschicken - als Widerruf. Wenn die nicht den vollen Kaufpreis zurück erstatten, weil es ja Gebraucht wurde. Erkläre ich mit meinen Fotos, dass es gebraucht bei mir so bereits ankam.
Ich würde den Widerruf begründen, warum denn nicht? Das hilft dem Händler künftige Widerrufe möglichst zu vermeiden und wegen des Zustands der Ware ist eine Erläuterung sowieso zu empfehlen, so kannst du auch auf Kulanz bei den Rückversandkosten hoffen. Schreib aber dazu, daß du keine Ersatzlieferung wünschst, weil du bereits ein Ersatzgerät gekauft hast.
 
Impliziert ein Widerruf nicht sowieso, dass Ersatz nicht gewünscht ist?!
 
Also ich würde dem Händler in diesem Fall schon sagen, warum du den Kaufvertrag widerrufst
und fragen, ob er dir ein Retourenlabel schickt. Der Widerruf hat in dem Fall ja auch für den Händler einen Vorteil, er spart sich die Versandkosten für ein Ersatzgerät an dich.

Ein weiterer Grund, warum du keinen Ersatz willst, ist die Wartezeit auf das Ersatzgerät, da du es ja benötigst.
 
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