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Thomas.B
Guest
- Wie nennt man diese Kleinst-Gartenbagger richtig?
- #41
@ Dr.Jur.von Campa, Alfred:
Soso, das mit dem "Pusher" (ich wußte nicht, daß man das so nennt) findet ihr also in Ordnung.
Das widerspricht mit Sicherheit den eBay-Regeln und ist somit also auch illegal und wenn einer nicht betrügt, ist er eben dämlich.
Das hätte in der Urteilsbegründung noch gefehlt: Sie werden abgestraft, weil Sie nicht wußten, wie man richtig bescheißt...
Natürlich habt Ihr Recht: Das manipulieren der Auktionen mit mehreren Accounts ist leider Usus - zumindest bei vielen "Profis". Man braucht oft nur mal aufmerksam die Bewertungen zu lesen. Wie lange das gut geht, bevor eBay das spitz bekommt, ist sicher eine andere Sache.
Das wird Euch ja wieder nicht gefallen: Aber rein moralisch sehe ich im fortgesetztem und systematischem Manipulieren von Auktionen weit mehr bestrafenswerte kriminelle Energie, als bei einem Verkäufers, der in seiner Not ein einziges Mal eine wirklich extrem verlaufene Auktion nicht akzeptieren wollte.
Noch mal etwas zum Bagger:
Ich würde den vorher sehen wollen. Also "blind" in der Bucht angeln ist bei solchen Dingen auch sehr heikel. Oder der Preis ist so günstig, daß man eine Menge "wegstecken" kann.
Mal ein anderes Beispiel, wie man auch reingelegt werden kann:
Ich habe eine Zeit lang allerlei defekte elektronische Geräte bei e.Bay ersteigert und repariert. Einmal bin ich an eine Kiste gekommen, die extrem viele Fehler hatte. Man denkt, jetzt hat man es und schon tut sich die nächste Baustelle auf. Der Verkäufer war offenbar ein technisch weitgehend blinder Baugruppentauscher und hat ein Gerät aus defekten Baugruppen zusammengesteckt. Viel machen kann man da nicht. In der Beschreibung stand ja defekt - Fehler unbekannt. Ich habe es sportlich gesehen, (Stunden später...) hinbekommen und trotzdem ein akzeptables Geschäft gemacht. Später habe ich in Foren gelesen, daß der Verkäufer das schon mehrmals so gemacht hat.
Das gleiche Muster bei einem Minibagger wäre schnell ein Desaster. Wenn solche Leute verknackt werden würden - so unrealistisch das freilich ist - würde mir das schon viel besser gefallen.
@ Euron:
Da waren wir uns eigentlich alle einig: Für sporadische oder kleine Arbeiten lohnt die Anschaffung nicht. Aber es kommt schnell der Punkt, wo sich ein eigenes Gerät rechnet - zumal wie gesagt nur der Wertverlust und etwaige Reparaturen zu kalkulieren ist.
@ hs:
Die Bandbreite hat etwas mit der Geschwindigkeit zu tun und mit der Kompatibilität bzw. Sicherheitseinstellungen. Sag mal...
Zur Rechtsprechung:
Ich habe doch schon ausführlich geschrieben, daß es so nicht geht, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Keine Gerechtigkeit - sondern Rechtsprechung - das ist sehr oft ein himmelweiter Unterschied. Das heißt aber noch lange nicht, daß man jede Schweinerei auch durchziehen muß, nur weil sie durch Gesetze nicht gedeckelt ist. Diese Einstellung haben aber viele, was hier auch interessanterweise zum Ausdruck kommt.
Ich bin auch nicht für einen Freifahrtsschein bzgl. Nichtausführen von Auktionen. Wie gesagt: Strafe ja, extreme Mißverhältnisse erzwingen: nein (zumindest moralisch)
Und wie auch schon gesagt: Wenn es um nicht mehr geht, als daß ein über eBay angebahntes Geschäft nicht zustande kommt, reicht es m.E. vollkommen aus, wenn die Sache eBay-intern geregelt wird (angemessene Strafe an Käufer bezahlen, schlechte Bewertungen, Ausschluß).
Was die Einhaltung von Verträgen betrifft: Wenn man im Geschäftsleben einen Vertrag nicht einhalten kann, zieht das ggf. Konventionalstrafen nach sich. Die können durchaus heftig sein, müssen aber dem Auftragswert angemessen sein.
Mod: Nein, von Politikern reden wir hier nicht. Dafür gibt es Politik-Foren. Das habe ich auch angekündigt. Merkst Du eigentlich noch was?
Du kannst es drehen wie Du willst: Die Relationen passen nicht. Die Sache zeigt zumindest eine Unvollkommenheit des Rechtssystems auf. Ein wirkliche Alternative habe ich auch nicht, weil sich daraus ganz andere Erklärungsnöte ergeben würden, wie schon dargelegt. Man muß also mit solchen Defiziten im Rechtssystem leben; zumindest in gewissem Umfang, um den Aufwand für die Rechtsprechung in Grenzen zu halten. Für extrem ungerechte Entscheidungen, die sich manchmal auch zum Mißfallen der Richter aus der Buchstaben der Gesetze ergeben, sollte es einen Ausweg geben. Wie man den aber wieder manipulationssicher und hinreichend effizient hinbekommt, ist auch eine schwierige Frage. Mir hat z.B. mal ein Richter gesagt, daß er es sehr bedauert, in dieser Sache gegen mich entscheiden zu müssen, ihm aber die Gesetze keine andere Wahl lassen würden. Da konnte ich mir zwar auch nichts für kaufen, aber wenigstens war er ehrlich. In so einem Fall, sollten die Gerichte entweder mehr Entscheidungsfreiheit haben oder besser den Fall kostenneutral für den Bürger an ein übergeordnetes Gericht verweisen können, welches die erforderlichen Freiheiten hätte, eine mißbräuchliche Anwendung gesetzlicher Regelungen zu verhindern.
Gruß
Thomas
Soso, das mit dem "Pusher" (ich wußte nicht, daß man das so nennt) findet ihr also in Ordnung.
Das widerspricht mit Sicherheit den eBay-Regeln und ist somit also auch illegal und wenn einer nicht betrügt, ist er eben dämlich.
Das hätte in der Urteilsbegründung noch gefehlt: Sie werden abgestraft, weil Sie nicht wußten, wie man richtig bescheißt...
Natürlich habt Ihr Recht: Das manipulieren der Auktionen mit mehreren Accounts ist leider Usus - zumindest bei vielen "Profis". Man braucht oft nur mal aufmerksam die Bewertungen zu lesen. Wie lange das gut geht, bevor eBay das spitz bekommt, ist sicher eine andere Sache.
Das wird Euch ja wieder nicht gefallen: Aber rein moralisch sehe ich im fortgesetztem und systematischem Manipulieren von Auktionen weit mehr bestrafenswerte kriminelle Energie, als bei einem Verkäufers, der in seiner Not ein einziges Mal eine wirklich extrem verlaufene Auktion nicht akzeptieren wollte.
Noch mal etwas zum Bagger:
Ich würde den vorher sehen wollen. Also "blind" in der Bucht angeln ist bei solchen Dingen auch sehr heikel. Oder der Preis ist so günstig, daß man eine Menge "wegstecken" kann.
Mal ein anderes Beispiel, wie man auch reingelegt werden kann:
Ich habe eine Zeit lang allerlei defekte elektronische Geräte bei e.Bay ersteigert und repariert. Einmal bin ich an eine Kiste gekommen, die extrem viele Fehler hatte. Man denkt, jetzt hat man es und schon tut sich die nächste Baustelle auf. Der Verkäufer war offenbar ein technisch weitgehend blinder Baugruppentauscher und hat ein Gerät aus defekten Baugruppen zusammengesteckt. Viel machen kann man da nicht. In der Beschreibung stand ja defekt - Fehler unbekannt. Ich habe es sportlich gesehen, (Stunden später...) hinbekommen und trotzdem ein akzeptables Geschäft gemacht. Später habe ich in Foren gelesen, daß der Verkäufer das schon mehrmals so gemacht hat.
Das gleiche Muster bei einem Minibagger wäre schnell ein Desaster. Wenn solche Leute verknackt werden würden - so unrealistisch das freilich ist - würde mir das schon viel besser gefallen.
@ Euron:
Da waren wir uns eigentlich alle einig: Für sporadische oder kleine Arbeiten lohnt die Anschaffung nicht. Aber es kommt schnell der Punkt, wo sich ein eigenes Gerät rechnet - zumal wie gesagt nur der Wertverlust und etwaige Reparaturen zu kalkulieren ist.
@ hs:
Die Bandbreite hat etwas mit der Geschwindigkeit zu tun und mit der Kompatibilität bzw. Sicherheitseinstellungen. Sag mal...
Zur Rechtsprechung:
Ich habe doch schon ausführlich geschrieben, daß es so nicht geht, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Keine Gerechtigkeit - sondern Rechtsprechung - das ist sehr oft ein himmelweiter Unterschied. Das heißt aber noch lange nicht, daß man jede Schweinerei auch durchziehen muß, nur weil sie durch Gesetze nicht gedeckelt ist. Diese Einstellung haben aber viele, was hier auch interessanterweise zum Ausdruck kommt.
Ich bin auch nicht für einen Freifahrtsschein bzgl. Nichtausführen von Auktionen. Wie gesagt: Strafe ja, extreme Mißverhältnisse erzwingen: nein (zumindest moralisch)
Und wie auch schon gesagt: Wenn es um nicht mehr geht, als daß ein über eBay angebahntes Geschäft nicht zustande kommt, reicht es m.E. vollkommen aus, wenn die Sache eBay-intern geregelt wird (angemessene Strafe an Käufer bezahlen, schlechte Bewertungen, Ausschluß).
Was die Einhaltung von Verträgen betrifft: Wenn man im Geschäftsleben einen Vertrag nicht einhalten kann, zieht das ggf. Konventionalstrafen nach sich. Die können durchaus heftig sein, müssen aber dem Auftragswert angemessen sein.
Mod: Nein, von Politikern reden wir hier nicht. Dafür gibt es Politik-Foren. Das habe ich auch angekündigt. Merkst Du eigentlich noch was?
Du kannst es drehen wie Du willst: Die Relationen passen nicht. Die Sache zeigt zumindest eine Unvollkommenheit des Rechtssystems auf. Ein wirkliche Alternative habe ich auch nicht, weil sich daraus ganz andere Erklärungsnöte ergeben würden, wie schon dargelegt. Man muß also mit solchen Defiziten im Rechtssystem leben; zumindest in gewissem Umfang, um den Aufwand für die Rechtsprechung in Grenzen zu halten. Für extrem ungerechte Entscheidungen, die sich manchmal auch zum Mißfallen der Richter aus der Buchstaben der Gesetze ergeben, sollte es einen Ausweg geben. Wie man den aber wieder manipulationssicher und hinreichend effizient hinbekommt, ist auch eine schwierige Frage. Mir hat z.B. mal ein Richter gesagt, daß er es sehr bedauert, in dieser Sache gegen mich entscheiden zu müssen, ihm aber die Gesetze keine andere Wahl lassen würden. Da konnte ich mir zwar auch nichts für kaufen, aber wenigstens war er ehrlich. In so einem Fall, sollten die Gerichte entweder mehr Entscheidungsfreiheit haben oder besser den Fall kostenneutral für den Bürger an ein übergeordnetes Gericht verweisen können, welches die erforderlichen Freiheiten hätte, eine mißbräuchliche Anwendung gesetzlicher Regelungen zu verhindern.
Gruß
Thomas