Hammer und Leiterrecht oder der olle Nachbar

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Zak_McKracken

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01.07.2007
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Tach Gemeinde,

zuerst falls das hier nicht reinpasst bitte verschieben.

Allgemein hats schon mit Reparatur ums Haus zu tun...denn ich muß auf meiner Hausrückseite spätestens nach dem Laubfall wieder die Rinne säubern, da der Nachbar direkt an meiner Hausecke ein Laubgewächs (keine Ahnung was das ist) hat das abgeht wie Unkraut, genau dort wo das Teil steht geht auch das Fallrohr won der Dachrinne runter und ist chronisch verstopft, wegen dem Gewächs ist aber nicht ranzukommen, unten ist ständig Dreck (Gartenkram , Laub) vorm Auslaß.

Gegen das Gewächs hab ich grundsätzlich nix, aber es könnte meiner Meinung nach auch kurz gehalten werden, so bis zur Dachrinne und gut, bei Wind trommeln nämlich auch die Äste gegen die Rinne.

Es handelt sich um ein Mietshaus, der Vermieter wohnt natürlich weiter weg, die Mieter machen nix.

Ich wollte jetzt mal wissen, wie man sich da juristisch korrekt verhält.
Ich würde den Vermieter jetzt halt anschreiben und eine Frist setzen, aber wie lange? Und für was am besten, komplette Beseitigung (so wie da alles wuchert, wärs wohl am besten, dann wär auch dauerhaft Ruhe) oder Rückschnitt.

Was kann ich tun wenn nach Ablauf der Frist nix passiert? Der Vorbesitzer unseres Hauses hatte wohl ähnliche Probleme und ist nach langem Warten selbst zur Tat geschritten, das Ganze landete vor Gericht, wie es ausgegangen ist weiß ich allerdings nicht.

Hat da jemand ne Ahnung?

Gruß Zak
 
Hallo,
dem Grundstückeigentümer die Verhältnisse darlegen und die Beseitigung fordern (Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze), hinweisen auf mögliche Folgekosten durch Reinigung und Beseitigung.
Die Dachrinne kann man ggf. mit einer gelochten Abdeckung versehen damit nicht alles in der Rinne und vor dem Seiher hängenbleibt.
 
Das ist gar nicht so einfach und kommt auf das lokale Nachbarschaftsrecht an - entscheidend kann hier z.B. sein, ob ein Zaun auf der Grenze steht.
Grundsätzlich schneide ich einfach alles ab, was bei mir rüber wächst... Den Nachbarn darum zu bitten, wäre mir was "blöd", schließlich unterstelle ich ihm nicht eine Absicht mich mit seinen Bäumen und Sträuchern zu nerven :wink:...
 
Hallo,
BGB § 1004 Beseitigungsanspruch
 
Das Thema war vielleicht etwas wirr geschildert, ihr müsst euch 3 rechteckige Parzellen vorstellen, die mittlere ist meine und auf der rechten langen Seite des Rechtecks, steht mein Haus auf der Grenze, den Rest vom Grundstück steht in der Tat, der berühmt berüchtigte Maschendrahtzaun auf der Grenze (henniee auf was kommts da an?)
Kurz vor der Hausecke wuchert das Teil hoch, schlängelt sich um dir Rinne und dann weiter a la Jacks Bohnenstange, wie gesagt irgendein Teufelszeug und ein Holunder.
Alles in allem nimmt das Zeug ca. 2,50m in der Breite ein, d.h. ich komme nur bis auf 2,50 m vor den Seier bzw. das Fallrohr, falls ich im Herbst wieder die Rinne säubern müsste ist dann eben auch dort Schluß, was ja nicht wirklich Sinn macht, wenn man noch 2,5 m Dreck drin hat.

Die Idee mit der Rinnenabdeckung hatte der Vorbesitzer schonmal, da wars aber nur diese Billigversion, die bei ein paar nassen Blättern dann in der Mitte durchhängt, ich hab die letztes Jahr entfernt und gehofft ich könnte mir ne neue sparen, komm aber wohl nicht drumrum.

Naja, mal sehen was daraus wird, ich bin halt der Meinung, dass da an der Hauswand stehen müsste, schon garnicht wenn sich keiner drum kümmert, gesetzlich sieht das ja aber u. U. ganz anders aus.

Danke schonmal und wenn noch jemand was auf Lager hat, her damit.

Gruß Zak
 
Wo meine Werkstatt in Hessen steht ist es so: Hast Du eine Hecke ohne Zaun, musst Du diese schneiden - ist dein Zaun auf der Grenze, dahinter die Hecke, ist die Schneiderei Sache Deines Nachbars (wenn ich mich nicht irre incl. Entsorgung...).

Wie gesagt -alles was über Deine Grenze ragt, darfst Du meist auch entfernen.

Mal unter uns: Schon mal 2 Bier eingepackt und mit dem Nachbarn über die Problematik gesprochen? :wink:
 
henniee schrieb:
Mal unter uns: Schon mal 2 Bier eingepackt und mit dem Nachbarn über die Problematik gesprochen? :wink:

Der Nachbar ist Mieter und der Eigentümer wohnt fernab.
Grundsätzlich müssten mal alle störenden Bewuchselemte entfernt werden und eine verbindliche Regelung geschaffen werden, vielleicht kann der Eigentümer mit dem Mieter dann eine Aufgabenpflicht zur Pflege vereinbaren.
 
So, wens interessiert, hier mal die Neuigkeiten.

Ich hab vor knapp 4 Wochen den Nachbarn angeschrieben und den Sachverhalt geschildert und um Beseitigung gebeten.

Bei den diversen Gewittern ist nun auch zweimal Wasser in die Scheune eingedrungen, was das Ganze natürlich nicht prickelnder macht, da dort wo das Wasser reinläuft mein Holzvorrat sitzt.

Nach dem ersten Wassereintritt hab ich dann das Schreiben verfasst.
Rückschein kam am 4. 7 und heute kam ein Schreiben zurück.

Er beschwert sich darüber, dass ich ihn ja hätte anrufen können und über meinen Stil. Was will der Mann, ich mache in solchen Angelegenheiten nix mehr ohne Papier (schon garnicht wenn die Verantwortlichen nur einmal pro Jahr Vorort sind) und ich habe nur den Sachverhalt geschildert und das ganz neutral obwohl ich gut angefressen war, wegen dem nassen Holz, was ich noch nichtmal erwähnt hab. Er verbietet mir ausdrücklich sein Grundstück zu betreten bzw. Dritten und meine Regenrinne könnte ich ja auch über mein Dach säubern und das verstopfte Fallrohr wäre grundsätzlich mein Problem.

Ist schonmal jemand über ein Satteldach gestiefelt, also auf der neutralen Seite hoch und auf der dem "Feindesland" :wink: zugewandten Seite runter um die Rinne sauber zu machen? Dann womöglich noch eimerweise zurücklaufen um den Dreck auszuleeren.

Naja, das Hammer und Leiterrecht macht da glücklicherweise klare Aussagen.

Indirekt hat er mir auch noch mit Anwalt und Gericht usw. gedroht, da die Vorbesitzer unseres Hofes schonmal Zoff mit dem hatten.

Der Vorbesitzer hatte den Nachbarn mehrmals angeschrieben, wegen Bäumen (Riesenfichten und div. Laubbäume) die Überhand genommen haben, dem ist dann der Geduldsfaden gerissen, da keine Antwort kam. Dann isser rüber und hat mal die die ihn störten umgemacht.

Der Herr Nachbar hat mir nun erklärt, dass der Vorbesitzer heute noch die Raten vom Gerichtsurteil abbezahlt, dumm ist nur dass es sich hier nicht um Bäume älter als 20 Jahre handelt und somit kein Bestandsschutz besteht.

Wie auch immer ... Leute gibts.

Und Henniee mal noch was zu Deinen 2 Flaschen Bier, grundsätzlich hast Du da sicher recht und das ist auch bestimmt die gängige Methode, hier läuft das aber ins Leere, denn scheinbar gibt es Leute die auf Stunk aus sind.
Denn mal ehrlich, wenn ich sowas an der Hauswand stehen habe, dann kuck ich wenigstens danach und schneid es halt kurz unter der Rinne ab, fertig.
Meines Erachtens nach ohne extra Aufforderung, denn ich denke so eine Situation ist eigentlich selbsterklärend.
Vielleicht ist er aber garnicht auf Stunk aus sondern auf Kohle, denn ich denke so ein paar alte Fichten können u.U. einen gewissen Streitwert haben und er denkt vielleicht, dass der olle Holunder auch was abwirft.

Der Nachbar zur linken hat auch so ein Teil an der Scheune seines Nachbarn, dem ist das zu hoch geworden, er hat keinen Bock es dauernd zu schneiden und gestern morgen hat er es dann das letzte Mal geschnitten, unten. So gehts eben auch.

So, ab in Runde 2 (Schlägt mal einer den Gong)

Gruß Zak
 
Zak_McKracken schrieb:
Rückschein kam am 4. 7 und heute kam ein Schreiben zurück.
..
Er beschwert sich darüber, dass ich ihn ja hätte anrufen können
..
Und Henniee mal noch was zu Deinen 2 Flaschen Bier, grundsätzlich hast Du da sicher recht und das ist auch bestimmt die gängige Methode, hier läuft das aber ins Leere, denn scheinbar gibt es Leute die auf Stunk aus sind.
Vielleicht wäre die Wahl des Telefons nicht so verkehrt gewesen..
Ein Einschreiben mit Rückschein hat ihn in eine "Reaktionspflicht" gebracht, wie die aussieht, hast Du in schriftlicher Form vorliegen.

Ich hatte da mal ein ganz ähnliches Problem...
Unsere Einfahrt geht über mehrere Grundstücke (Wegerecht) und der linke Nachbar hat dort Bäume, der rechte hat am Weg eine Hecke mit massiven Stahlpfosten und einem Stahlseil stehen.
Wir haben zwar auch unten eine Möglichkeit (für die Feuerwehr) an das Grundstück zu kommen, aber unser eigentlicher Weg ist halt oben. Daher rief ich irgendwann die Tante an, die das Haus geerbt hat (sowieso hab ich mich mit der "älteren" Generation um mich herum besser verstanden, aber die sterben alle aus).
Sie wollte sich das anschauen etc. pp. - passiert ist nichts.
Da hab ich die Gartenschere genommen und zumindest den ersten Pin freigeschnitten und mit roter Leuchtfarbe markiert.
Sie fanden das OK - jedenfalls kam nichts "dagegen".

Dann habe ich mal gelbe Säcke an die Straße gebacht (WDVS Reste) und da fährt mich die Alte an, ich solle aufpassen, dass die nicht wegwehen (alle Säcke hatte ich zusammen gebunden). Da wars vorbei mit der Freundschaft. Eigentlich war der Plan mit dem Schneidbrenner im Winter den Pin umzumachen - Gott sei Dank hat sich das Problem von alleine gelöst, der eine Nachbar hat gebaut und der Bauunternehmer hat sich mit dem 7,5to an dem Pin die Stoßstange abgerissen. Ich dachte der sei einbetoniert, aber war er nicht - jetzt stand er auf ca. 10:30 Uhr und ich konnte ihn einfach rausziehen - er liegt jetzt in der Hecke.
Betoniert er das Teil jetzt ein, hab ich dann auch genug von denen: Dann rufe ich die Stadt an, lasse den Weg neu einmessen und dann war es das mit seiner Hecke. Es gibt halt solche und solche.
 
hat ihn in eine "Reaktionspflicht" gebracht

Das war ja in Anbetracht der Umstände auch gewollt, denn letzten Endes will ich ja das was passiert, da auf dem Grundstück aber nie was geht (es gibt noch Urwald in Rheinland-Pfalz) ist das wohl genau sein Problem. Es ist mit Arbeit verbunden.

Telefon ok, hast du prinzipiell auch recht, aber eben nur prinzipiell, denn ich denke nicht dass sich das Problem hätte lösen lassen, da er freiwillig das Ding sicher nicht wegmacht oder gemacht hätte.
Ich unterstelle sogar, dass er evtl. telefonisch zugestimmt hätte und mich dann wenn ich nix in der Hand gehabt hätte vor den Kadi gezerrt hätte.
Wie sich nämlich gestern Abend noch rausgestellt hat, ist es beim Vorbesitzer genau so gelaufen, zuerst telefoniert, dann dreimal geschrieben aber ohne Einschreiben, dann gerodet und dann gerichtet :wink: Dem Nachbar war natürlich nix bekannt und die Post arbeitet bisweilen äußert schlampig, nee iss klar. :shock:

Naja, schade eigentlich, aber die sind ja eh nie da und zumindest der eine Mieter (ein Mann um die 60, auch ich komm mit dem älteren Kaliber besser zurecht, ohne sentimental zu werden, aber Anstand und Moral scheinen da nicht ganz zu Fremdworten mutiert zu sein) hat übel den Hass auf die, da er mal das ganze Grundstück betreut hat, immerhin alles in allem ca. 2500 qm mit Obstbäumen, Hecken eben alles was man sich so vorstellen kann.

Als der mitbekommen hat, dass der Bauer der das Stück Wiese mit dem Mähbalken zweimal im Jahr bearbeitet, Geld dafür bekommt, hat er für seine Arbeit um Mietminderung gebeten.hat
Was hat der Vermieter gemacht? Hat sich einen aus dem Dorf angelacht der das bis letztes Jahr gemacht hat, für Geld natürlich.

Naja mal sehen, wann und wie es weiter geht...

Zak
 
Hallo,
kannst du mal ein Foto mit Sicht auf die Häuser machen? Außerdem würde ich alles mal mit Fotos dokumentieren.
Die Vorgehensweise ist schon richtig, ein Rückschein ist ja noch nichts schlimmes.
Mit dem Betretungsverbot hat er sich das erste Ei gelegt, er wirkt also einer Schadensabwehr entgegen, man könnte ihn damit nach § 254 BGB belangen.

Als nächstes wieder ein Einschreiben /R zur Beseitigung der störenden Sachen bzw. Aufforderung zur Beseitigung mit Frist.
Ankündigung bei Nichtbeachten die Beseitigung durch Fachfirma und Schadensersatzrechnung (Holz etc.), bei Zahlungsverzug gerichticher Mahnbescheid.

Dann kannst du ihm den Hinweis geben dass du alles mit Einschreiben/R machst damit später nicht wieder die Post der Schuldige ist. Weiters lässt du ihm die Möglichkeit aus der Nummer wieder rauszukommen in dem du ihm anbietest das Ganze in einer Gemeinschaftsaktion mal zu beseitigen. Schließlich liegt es dir auch daran mit deinen Nachbarn gut auszukommen.

Ich selber habe auch gerade ein Problem mit der Rinne vom Nachbarn, beim letzten Wolkenbruch habe ich mal ein paar Fotos von der defekten und überlaufenden Rinne gemacht und ihm gemailt.
Dabei hatte ich die Rinne mit einigen Hölzern zu abgestützt dass das Wasser nicht überläuft und in seinem Seiher läuft, eine Fachfirma war da - und das Ergebnis sieht man ja.


9_dr1_1.jpg

9_dr4_1.jpg
 
Sorry, für die Verspätung aber ich hatte Netzprobleme und die Telekom hat mal wieder bewiesen , dass sie in punkto Schnelligkeit nix drauf haben.

Hier nun mal ein Bild der Situation

http://img216.imageshack.us/img216/5506/1002813w.jpg

Ansonsten, "Im Westen nichts Neues" :wink:

Gruß Zak
 
Moin
Nach dem Schriftverkehr ist ja eine mündliche Einigung mit dem MIETER der ja bekanntlich das Hausrecht hat gelaufen.Der Mieter bestimmt wer bei IHM wann was betritt, nicht der Vermieter.
Wenn ich beauftragt werde da das Unkraut zu beseitigen und die Dachrinne zu reinigen/befeien dann schaue ich mir das an, frage den AG ob ich das Nachbargrundstück wohl betreten dürfe, meistens ist es selbverständlich, man klingelt beim Nachbarn, stellt sich und die Firma kurz vor, beschreibt was los ist und dann geht das auch.
Wenn diese nicht möglich ist hat es im Vorwege schon Stress gegeben, dann versucht man es trotzdem und erklärt das dem Nachbarn kein Schaden entsteht und man hält ihm vor das auch er mal das Nachbargrundstück im Falle eines Falles betreten müsste, was dann?
Ich persönlich würde es als eine Misstrauensäusserung/Beleidigung empfinden wenn mir mein Nachbar eine förmliche Zustellung schicken würde, das würd ich schon mal sofort auf die Hinterbeine gehen...
 
Da du ja anscheinend nicht den ganzen Sachverhalt gelesen/kapiert hast, nochmal extra für dich, damit du dir die sinnfreien Kommentare sparen kannst.

Der Mieter hat vllt. das Hausrecht kann sein, meines Wissens gilt das nur für die Wohnung, aber egal mit dem älteren Herrn der dort wohnt hab ich ja garnichts, (mit dem Vermieter übrigens auch nicht, dumm gemacht hat er, die schriftliche Zustellung ist erforderlich, da dort nie was passiert und wenns hart auf hart kommt will ich auch was in der Hand haben, der Typ ist schon viermal von der Gemeinde angeschrieben worden, wegen einer anderen Grünzeugsache, passiert ist immer noch nix, wie willst DU denn mit solchen Leuten sonst verfahren, denen kannst du lange gut zureden, am Schluß behaupten die du hättest nie was gesagt) ich könnte also auf das Grundstück wenn es denn so wäre.

Was der Unterschied ist, ist folgender , der Mieter ist Besitzer nicht aber Eigentümer, das sind zwei paar Schuhe.

Wenn Du dir das vor Augen führst dürfte klar sein, dass der Mieter nicht die Erlaubnis geben kann Hecken zu entfernen oder z.B. einen Baum zu fällen, er kann ja auch nicht in seiner Wohnung mal so ne Wand rauskloppen, nur weil er das Hausrecht hat.

Und genau da liegt der Hund begraben, wenn ich an zwei Meter Rinne nicht drankomme, brauch ich den Rest auch nicht saubermachen, brauche somit auch nicht aufs Grundstück.

Nichts für Ungut aber die Sache mit den zwei Bier funktioniert hier nicht, leider. Also was wolltest Du mir eigentlich sagen...?
 
Hallo,
die Lage ist für mich immer noch nicht ganz zu überblicken, ist die Dachrinne links von deinem Haus gleich die Grundstückgrenze und die angrenzenden Bäume die Verursacher. Ich habe da was von Reihenhäusern gelesen, hier scheint aber eine offene Bebauung zu sein. Ist dies zu sehende Wellabdeckung von dir. Kannst du mal ein Foto vom Lageplan/Flurkarte eisntellen damit man sich die Situation mal vorstellen kann?
Ich habe dich mal für die UploadPic Funktion freigeschaltet, damit kannst du einfach Bilder hochladen.
 
Moin
Ich will hier eigentlich nicht mehr viel zu dazu sagen, es gibt ja Gerichte/ Anwälte, die viel Lust zu sowas haben, und du sicher auch, dann mal looos!!
 
@Zak_McKracken: Vielleicht überdenkst Du noch einmal Deine Wortwahl und das am anderen Ende ein Mensch sitzt, der Dir im Prinzip nur helfen möchte. Beleidigungen möchte hier keiner sehen!
Denn hier gilt noch die :bierchen: Regel.

So - und nu ist hier dicht. Hier wird nicht einseitig "moderiert" - sondern hier werden direkte Beleidigungen von Dir "verschoben" und nicht geduldet. Damit ist das Thema auch dann erledigt.
Schade, dass es so enden muss. Es lag in Deiner Hand.
 
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Thema: Hammer und Leiterrecht oder der olle Nachbar

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