Hi,
Dietrich schrieb:
ist es nicht sogar verboten in Deutschland mit einer lebenslangen Garantie zu werben, man kennt das ja von einigen US-Produkten, die damit hier nicht werben dürfen, so meine Information.
Umso mehr wundert mich das Hilti damit wirbt!?!?
...
Lebenslange Garantien: Was Land's End nicht durfte, dürfen auch Sie nicht: Die Gewährung einer unbegrenzten Garantie stellt laut UWG eine irreführende Werbung dar. Der Grund für diese Beurteilung: Gemäß § 225 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht durch einzelvertragliche Regelung ausgeschlossen werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist läuft gemäß § 195 BGB nach 30 Jahren ab.
Die Werbung mit einer unbefristeten Garantie erweckt aber den Eindruck, dass der Kunde auch nach Ablauf von 30 Jahren noch Gewährleistungsansprüche geltend machen könne. Weil dies aufgrund der BGB-Regelung nicht möglich ist, wird die Werbung als irreführend eingestuft und ist somit wettbewerbswidrig. Eine Begrenzung der Garantie auf 30 Jahre müsste demnach erlaubt sein.
http://www.holz-zentralblatt.com/bit.nsf/www/boss-facts010804
Problem ist, das man auch sowas lesen kann :
Lebenslange Garantie nun zulässig?
Das Gewähren einer lebenslangen Garantie auf Bekleidungsartikel wurde von der Rechtsprechung als unzulässig angesehen. Es ist denkbar, dass die Rechtsprechung bei kurzlebigen Artikeln das Werben mit einer lebenslangen Garantie als übertriebenes Anlocken wertet. Auch hier bleibt die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.
http://www.nordschwarzwald.ihk.de/KSC/Merkblatt Rabatt.pdf
Was stört Dich an den Bedienungsanleitungen von Flott und/oder Metabo Tischbohrmaschinen?
Zugegeben habe ich die auch nicht gelesen, weil ich dachte, wie eine TBM funktioniert das weiß man auch so, bis auf die Ausdrückmutter überm Futter
))
Aber beim Durchblättern erschien sie mir recht ordendlich!
Die Zeichnungen sind wirklich gut - aber das Bsp. Futter zeigt doch, daß man recht wichtige Dinge einfach vergessen hat.
Bei Güde kann man z.B. bzgl. Futtermontage lesen :
Anbringen der Welle und des Spannfutters
1. Schieben Sie das lange Ende der Welle (1) in die Spindel (2), so weit es geht.
2. Schieben Sie das Spannfutter (3) auf das Ende der Welle (1) und öffnen Sie die Backen des Spannfutters vollständig.
3. Um das Spannfutter auf die Welle zu setzen, bringen Sie einen Holzklotz unter das Spannfutter und klopfen Sie mit einem Hammer auf das Holz.
ACHTUNG: Um eine Beschädigung des Spannfutters zu vermeiden, keinen Metallhammer verwenden, um das Spannfutter auf die Welle zu treiben.
... finde ich doch ganz gut geschrieben.
Auch div. Sicherheitsvorschriften für den Betrieb mit solchen Maschinen sind aufgelistet. O.K. man kann entgegnen, das Flott nur von Leuten mit einer techn. Ausbildung verwendet werden.
Aber die Praxis zeigt, daß es eben nicht unbedingt der Fall ist.
(seinerzeit gab es hier ja mal die Diskussion bzgl. Handschuhe und Standbohrmaschinen - mit dem Bild wie jemand an einer Flott gerade damit bohrt. Bei Güde kann man klar lesen :
Tragen Sie KEINE Handschuhe, wenn Sie einen Bohrer betreiben.)
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H.Gürth schrieb:
Anderes Beispiel: Geschlossene Kugellager: Auf Lebensdauer geschmiert ! Dürften eigentlich nie defekt werden !
Hauptausfallgrund meistens Schmierungsmangel.
interessantes Beispiel.
Der Hauptausfallgrund ist eben
nicht meistens Schmierungsmangel (zumindest nicht bei den auf Lebensdauer geschmierten Lagern).
'.... der Werkstoff ermüdet und es kommt zu Rißbildung. Die Risse entstehen unterhalb der Oberfläche, setzen sich nach Außen fort und bewirken eine Werkstoffschälung ....'
'... da die Ermüdung eines Wälzlagers mit der Itensität und der Anzahl der zykl. Spannungen zusammenhängt, denen das Metall rundum ausgesetzt ist, definiert man die Lebensdauer eines Wälzlagers als die Anzahl an Umdrehungen, die es unter einer bestimmten Belastung ohne Anzeichen einer Werkstoffschälung absolvieren kann. Das Auftreten einer solchen Abnutzung ist dem Zufall unterworfen. So können identische Lager, die aus ein und demselben Werkstofflos gefertigt werden, ident. geometr. Eigenschaften aufweisen und denselben Betriebsbedingungen unterworfen sind (Belastung, Drehzahl, Schmierung, usw) nach sehr untersch. Betriebszeiträumen Ausfallerscheinungen aufweisen ....' Quelle : SNR
Mit anderen Worten ausgedrückt : ein auf Lebensdauer geschmiertes Lager wird möglicherweise nicht aufgrund mangelnder, bzw. unzureichender Schmierung ausfallen, sondern weil das Material als solches ermüdet.
(ich schreibe 'möglicherweise', weil da viele Einflüsse (Fertigunsqualität, Temperatur, Verschmutzung, etc.) einwirken - und letztendlich eben der Zufall auch eine Rolle spielt)
Dennoch gibt es Formeln zur sog. Lebensdauerberechnung von Wälzlagern - insofern könnte man, wenn der jew. Hersteller es wollen würde, eine Garantie bzgl. Lebensdauer - basierend auf den Berechnungen - aussprechen. Im Falle des ungünstigen Zufalls eines Ausfalls unterhalb der berechneten Lebensdauer, würde er dann Ersatz leisten.
Insofern ließen sich bei div. techn. Bauteilen 'lebenslange' Garantien aussprechen - weil 'lebenslang' eben auch auf die tatsächliche Nutzungsdauer bezogen werden kann - und man es auch so macht. Lebensdauer hat da nichts mit einem Menschenleben zu tun.
Die Lebensdauer eines Schneidwerkzeugs (Bohrer, Fräser, etc.) definiert sich ja auch nicht über einen Zeitraum im Kalender, sondern über den Zeitraum während des tatsächlichen Einsatzes.
Im Fall Hilti bezieht sich diese Garantie auf Material- und Herstellungsfehler. D.h. solange die Maschine 'lebt' (also funktioniert) würde Hilti bei einem erkannten Defekt bzgl. Montage oder Material Ersatz leisten.
So
könnte eine Definition zumindest lauten.
Im Übrigen schränkt jeder Hersteller seine Garantiezusagen auf Materialfehler oder Fertigungfehler/Mängel ein, bei sachgemässer Nutzung unter Verwendung von zugelassenem Zubehör, Einhaltung von Wartungsvorgaben etc. etc.
'jeder' Hersteller ? siehe auch hier Hilti :
Reparatur und Austausch aller defekten Teile inklusive Verschleißteile. Einzige Ausnahme: Die Kolben der Direktbefestigungsgeräte.
auch Milwaukee spricht von Garantie auf Verschleißteile.
Das es Einschränkungen geben muß, ist logisch - denn sachgemäße Nutzung ist ja Voraussetzung. Der Hersteller eines Produktes kann ja die Funktion nur garantieren, wenn es bestimmungsgemäß verwendet wurde. Wenn jemand einen Bohrhammer- oder Schweißgeräte-Weitwurf betreibt, kann man ja schlecht den Hersteller bei einem Defekt haftbar machen wollen.
Gruß, hs