E
e0mc2
- Registriert
- 27.12.2009
- Beiträge
- 495
- Ort
- Südpfalz
- Beruf
- Gärtner
Er hat sich dann immer noch nur fahrlässig ins Bein gesägt.baerle59 schrieb:Somit weis der Sägenführer die rechtliche Lage und handelt wenn er ohne sägt vorsätzlich. Ebenfalls im Privatwald. Jeder Privatwaldbesitzer ist automatisch Mitglied der BG und an die UVV damit gebunden. Damit auch Vorsatz wenn er ohne PSA sägt.
SCNR
Vorsätzlich ist es nur, wen er sich bewusst absichtlich ins Bein sägt.
Natürlich ist die PSA sinnvoll, sie ist Gewerblich vorgeschrieben (mit nur ganz wenigen Ausnahmen) und die Forstämter werfen dich aus ihrem Wald, wenn du keine trägst.
Aber, sie ist für den Privatanwender in seinem eigenen Garten nun mal nicht vorgeschrieben.
SCauchNR, e0mc2