Garten/ Waschhaus umbaufragen, dringende Hilfe gesucht.

Diskutiere Garten/ Waschhaus umbaufragen, dringende Hilfe gesucht. im Forum Dach & Fassade im Bereich Anwendungsforen - Guten morgen an euch und schöne Ostern. Ich muss mich an euch wenden da mein Wissen nicht ganz so weit reicht und ich keine Fehler machen möchte...
Da ist erstmal vieles bei was ich erstmal nicht verstehe wo.ich mich erstmal zu einlesen muss.

Da der rückbau des Gewächshauses in vollem gange ist, werde ich aber die Glaswand zum Waschhaus stehen lassen um somit kosten zu sparen, vom isolieren mal ganz abgesehen, der Wärmeverlust ist erstmal nebensächlich für mich für die nächsten paar Winter.

Die Außenmauer am Partyraum muss ich ja auch erstmal stellen um die Therme vor Frost zu schützen.
Wenn ich da beim Bauamt Anfrage und wecke dabei schlafende die mir das untersagen, dann kann ich hier ja ausziehen da es nicht anders lösbar ist, es sei denn ich Gewinn im Lotto.

Sobald das dieses Jahr alles erledigt ist, muss ich kommendes Jahr eh ein Bauantrag stellen für den Anbau.

Da vor 4 Jahren eine gerage vorn zusammen brach habe ich diese kurze Hand entsorgt und an selbiger stelle ein Carport gestellt mit identischer größe.
Am Haus selbst war die Veranda ja aus Holz gebaut und auf dem Plan eingezeichnet, nachdem sie durch gefault war riss ich sie ab und ersetzte sie duch ein Anbau aus Porenbeton.
Da war ich unwissend das man so etwas anmelden muss, es ist je.kein Neubau da es ja schon mal stand und die Maurer, Dachdecker usw meinten das musst nicht melden, das geht auch so.
Zumindest ist auf luftaufnahmen nichts was vorher nicht schon da war.
Deshalb halte ich heute gern alle fern die mir da rein pfuschen könnten.
 
Ich wünsche dir, dass Du mit deiner Einschätzung der Lage Recht behältst. Hier im Nachbarort reißt derzeit einer den Kniestock seines zweigeschossigen Wohnhauses wieder runter weil die nie genehmigungsfähig war und auch weder beantragt und nicht genehmigt worden war...
Vielleicht noch zur nachträglichen Erinnerung bzw. Korrektur: Meine Einschätzung zum "Nicht fragen" bezog sich auf das Provisorium des Waschhauses.

PS
 
Ich war halt etwas unerfahren, da wo die Probleme mit den maroden Sachen anfingen war das Geld knapp für teure Restauration.

Mit dem Waschhaus was ich ja sowieso mal abreiße ist das einfachste ja die Glaswand stehen zu lassen, will da kein Geld zum Fenster raus werfen was eh wieder weg gerissen wird.
Deswegen schließ ich mal das Kapitel Waschhaus.

Bleibt nur noch der Partyraum mit der außenwand erstmal, der Anbau am Haus kommt ja später.

Bei dem Partyraum würde ich erstmal.eine Wand von 7m x 2,20m Mauern, den Giebel dann hoch bis zur Spitze auf 4m aus osb mit Styropor als Frostschutz für die Therme.
Die kommenden Jahre kommt dann das spitzdach weg, Sparren werden flach aufgelegt über die 7m mit einer mittigen abstützung mit einem Flachdach aus Dachpappe.
Diese Sache werde ich aber dann auch anzeigen wenn es soweit ist.
 
Warum nicht nur schauen, dass das Dach und die provisorische Wand ordentlich dicht ist und die Therme sowie die sonstigen frostgefährdeten Bereiche kleinräumiger und wärmegedämmt einhausen?

PS
 
Da die Brennwerttherme ja Frischluft braucht, kann ich die nicht gut einpacken, beim Gaszähler und Anschluss sieht das schon anders aus.

Das ganze Gewächshaus ist jetzt auch mit Wasserleitungen und zapfstellen ausgestattet, die auf der Partyraum Seite muss ich lassen und vielleicht auch dick einpacken.

Wäre aber schön wenn ich die Wand mit 7x4m winddicht, Regen und schneedicht bekomme.
Steht einiges an Holz und möbeln drin die kein direkten Regen vertragen.
Der Partyraum ist eine Art Lager für Holz und Baumaterialien.
 
Ich sach jetz mal, wenns ganz preiswert sein soll....................
Trapezblech. Gibts auch als 2. Wahl und für später zum Entsorgen......
 
mgzr160 schrieb:
...
Die kommenden Jahre kommt dann das spitzdach weg, Sparren werden flach aufgelegt über die 7m mit einer mittigen abstützung mit einem Flachdach aus Dachpappe.
Vor allem lass das ordentlich planen. Flachdächer sind sowohl planungs- als auch ausführungstechnisch hoch anspruchsvoll und bei falscher Ausführung hoch schadensträchtig. Mit "Dachpappe" geht da gar nix. Dachpappe nagelt man auf die Hundehütte und auf den Brennholzuntertstand.

Ich liebe Flachdächer, aber ich frage trotzdem, warum Du ein Flachdach willst. Man entscheidet sich nicht einfach für irgendetwas sondern wägt technische und gestalterische Kriterien, Errichtungs- und Unterhaltskosten und wenn man Eigenleistung erbringen möchte nicht zuletzt auch die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander ab. Nur so kommt man zu einer Entscheidung, die man nicht irgendwann bereut.

Gruß
D.Mon
 
Mit Dachpappe meine ich eine "schweißbahn", man sagt das hier so bei uns.
Die Veranda, das Carport, die schuppen und meine überdachte Terrasse habe ich geschweißt mit der teuren dicken beschieferten schweißbahn.

Bei dem Flachdach hab ich weniger fläche die ich innen verkleiden muss, nur eine Dachrinne und ich benötige weniger Material.

Das mache ich wenn dann auch nur in Zusammenarbeit mit einem Dachdecker.
 
Also ich hab hier die letzten Tage mitgelesen und es schüttelt mich bei dem was du so vor hast bzw. schon umgesetzt hast.
Klar ich kann verstehen, wenn der Geldbeutel etwas schmäler ist, dass man nicht zu viel ausgeben will. Dennoch sollte auch ein Provisorium vernünftig umgesetzt werden, denn nichts ist beständiger als ein Provisorium :wink:

mgzr160 schrieb:
Da vor 4 Jahren eine gerage vorn zusammen brach habe ich diese kurze Hand entsorgt und an selbiger stelle ein Carport gestellt mit identischer größe.
Am Haus selbst war die Veranda ja aus Holz gebaut und auf dem Plan eingezeichnet, nachdem sie durch gefault war riss ich sie ab und ersetzte sie duch ein Anbau aus Porenbeton.
Da war ich unwissend das man so etwas anmelden muss, es ist je.kein Neubau da es ja schon mal stand und die Maurer, Dachdecker usw meinten das musst nicht melden, das geht auch so.

Das mit dem Carport als Garagenersatz sollte soweit passen, der ist laut LBO Brandenburg §61 (1) wohl genehmigungsfrei.

Bie derinem "Umbau" der Veranda sieht das schon anders aus. Die fällt nicht in die Beschreibung der genehmigungsfreien Vorhaben, da greift dann folgendes:
Nicht nur ein Neubau ist genehmigungspflichtig, auch entsprechende Veränderunge. Dazu steht in der LBO §62 (Bauanzeigeverfahren) folgendes:

(1)
Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, einschließlich der zugehörigen notwendigen Stellplätze,notwendigen Abstellplätze für Fahrräder, Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans nach § 30 Absatz
1 oder Absatz 2 des Baugesetzbuchs wird abweichend von den §§ 63 und 64 auf Wunsch der Bauherrin oder des Bauherrn ein Bauanzeigeverfahren durchgeführt, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Das bedeutet, du musst dich erstmal schlau machen, ob dein Vorhaben den örtlichen Vorgaben entspricht.

Ansonsten wird ggf. ein Genehmigungsverfahren nach §63 oder §64 notwendig.

Ich empfehle dir, bei Umbauten die die Außenerscheinung des Grundstücks verändern, (wie z.B. Carport oder Teilabriss des Gewächshauses) zumindest das Bauamt zu informieren. Auch wenn es allen örtlichen Regeln entspricht (Bauanzeigeverfahren). Dann kannst du vier Wochen später loslegen wenn sich das Amt bis dahin nicht meldet und falls sie irgendwann doch "um die Ecke kommen" hast du einen entsprechenden Nachweis.

Wie wichtig so eine "Absicherung" ist hab ich bei uns in der Gegend schon ein paar Mal erlebt. Z.B. eine Scheune im Außenberecht, die war total vergammelt und windschief. Also hat sie der Eigentümer kurzerhand entfernt und gegen eine Neue mit gleicher Fläche und Kubatur ersetzt, ohne Genehmigung. Das war dann kurz vor Rückbau und wurde mit entsprechenden Ausgleichsleistungen (Baumpflanzungen) kompensiert.
Ein Bekannter hatte sich über die vorgegebende Dachfarbe hinweg gesetzt, die Strafe dafür war so hoch, dass er damit das Dach nochmal hätte Decken können und die falschen Ziegel mussten auch noch runter, also unterm Strich dreifache Dachdeckkosten.

Noch eine Anmerkung zum Flachdach. Nur um etwas Material, weil kleinere Fläche, zu sparen würde ich mir das höhere Risiko eines Schadens nicht ins Haus holen. Dann lieber ein Pultdach mit 10 - 15°.
 
Hallo und danke für die zahlreichen Tipps.
Am Wochenende ergab sich etwas neues und wir haben lange geredet und uns Gedanken gemacht.
Ich habe von bekannten aus dem Ort 50qm ytong Steine mit einer 30er stärke bekommen, die ich jetzt nach und nach zu mir hole, so daß ich die Wände richtig Mauern kann.

Jetzt hab ich aber eine Frage zum rückbau des Gewächshauses der ja schon begonnen hat.
Wenn ich diesen rückbau Anzeige oder melde, kostet mich das Geld und kommt jemand vom Bauamt vorbei und sieht es sich an?

Mir geht es da drum das ich dieses Objekt austragen lassen muss so das ivh mit der GFZ von 0,2 auch beim Anbau des Hauses hin komme.

Ich möchte so wenig Leute wie möglich auf dem Grundstück haben und nur das nötigste beantragen.

Schreibt man da einfach einen zettel mit "ich informiere sie über den abriss eines Gewächshaus mit xx qm"?
Ich möchte ja nix genehmigen, nur ankündigen.

Mfg
Sascha
 
Was ich eben noch erfahren habe, hat mit dek.pflastern der Einfahrt zu tun.
Ein bekannter meinte das rechnet in die zu bebauende fläche ein.
Ich habe den Hof ausgeschachtet, mit recycling gefüllt, verdichtet, Kantensteine gestellt und wieder recycling eingefüllt.
Wir wollten jetzt Splitt kommen lassen und im Mai die 120qm Pflastersteine legen.
Grob gesagt bin ich aber mit allem was auf dem Hof steht sowieso schon weit über den GFZ, oder zählt das Pflaster wo Wasser ablaufen kann nicht dazu.?

Mfg
Sascha
 
das Pflaster hat vielleicht mit der Berechnung von Niederschlags- Abwasser zu tun aber nicht mit Gfz. Es gibt auch Drainagepflaster die Wasser durchlassen, habe ich machen lassen.

An deiner Stelle musst du erst mal klären was Bestand ist, also mal eine Flurkarte o.Ä. beantragen wo alle regulären Gebäude verzeichnet sind, auch auf den Ausgabestand achten. Da siehst du dann ob das Gewächshaus offiziell ist. Wenn ja, dann musst du den Abriss genehmigen lassen, so ist es jedenfalls bei uns, wie es bei euch im nahen Osten ist :glaskugel:
 
Ich such mir morgen das alles mal zusammen, Bebauungsplan, flurkarten und was es sonst noch so alles gibt.
Die Pflastersteine habe ich schon liegen seit 4 Jahren, waren gebrauchte für um sonst.
Ganz normales rechteckpflaster in herbstbunt.

Durch die altbebebauungen werd ich sicherlich eingeschränkt sein.
In dem Gewächshaus welches verschwindet liegen auch 120qm Terrassenplatten, dort sollte ja ein ne offene Terrasse am Pool entstehen.

Dadurch is schon so gut wie das ganze baufenster geschlossen.

Mfg
Sascha
 
mgzr160 schrieb:
...
Wenn ich diesen rückbau Anzeige oder melde, kostet mich das Geld und kommt jemand vom Bauamt vorbei und sieht es sich an?
...
Ich möchte so wenig Leute wie möglich auf dem Grundstück haben und nur das nötigste beantragen.
...
Ich möchte ja nix genehmigen, nur ankündigen.
Was soll man darauf antworten?

Was vorgeschrieben ist, steht in der Bauordnung. Formulare gibt es in meinem Bundesland z. B. Online.

Über Verfahrensfragen und Kosten kann normalerweise auch das zuständige Bauamt, die Bauordungsbehörde oder wer eben in Deiner Gemeinde / Deinem Landkreis zuständig ist Auskunft geben.
Ich denke nicht, dass die wegen einer unverfänglichen, allgemeinen Frage sofort ein SEK der Kripo mit Hundestaffel losschicken.

In meiner Stadt gibt es z. B eine Bürgerinformationsstelle, die genau solche Fragen (welches Formular, was muss dabei sein, kostet das was? usw.) völlig unkompliziert beantwortet, auch ohne sofort nach der genauen Adresse zu fragen.

Gruß
D.Mon
 
Zu den übrigen Fragen:

  1. Erstmal den Unterschied zwischen GFZ und GRZ verstehen.
  2. Dann richtig planen
  3. Dann erst machen!

Hierzu bitte auch mal die BauNVO (zweiter Abschnitt, wenn ich mich recht erinnere) konsultieren.
Da steht u. a. einiges drin, wie Flächen angerechnet werden und welche Überschreitungen zulässig sind (z. B. für Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten).

Wenn das so ist, wie ich Deine Beiträge verstanden habe, bist Du auf maximalem Kamikazekurs unterwegs.
Wenn das auffliegt ist zwischen nachträglicher Genehmigung einer Ausnahme, geringen oder hohen bis sehr hohen Geldstrafen und Rückbauverpflichtung alles drin.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen gibt es da insbesondere in den letzten Jahren zumindest in einigen Bundesländern seitens der Behörden kein Pardon mehr.

Gruß
D.Mon
 
Ich habe vieles unwissend vom vorgänger übernommen und kann das umbauen der nicht sachgemäßen Sachen vom Kostenaufwand nicht stemmen, deswegen so wenig schlafende Hunde wie möglich wecken.
Sicherlich habe ich auch am Anfang unwissen Fehler gemacht die mir schwer zu tragen kommen könnten, deswegen wenigst möglich für aufersehen sorgen.

Mit der Zeit ist man reifer und würde es anders machen.

So gesehen ist jetzt schon mehr auf dem Grundstück bebaut als es heut zu Tage erlaubt ist.
Mehr als 30m grenzbebauung und ca 400qm Gebäudegrundfläche auf dem Hof.

Alles ist zu Osten genehmigt worden.

Jetzt kommen erstmal.120qm Pflaster dazu und 100qm Gewächshaus weg welches ich jetzt einfach Anzeige beim Bauamt das es verschwindet.

Mfg
Sascha
 
Okay, das versteh ich und kann es auch nachvollziehen.
Wichtig ist m. E.:
Alles was zum Zeitpunkt der Errichtung genehmigt war und den damals gültigen Vorschriften entsprochen war, hat Bestandsschutz.
Alles was Du neu machst, muss den heute gültigen Vorschriften entsprechen und ggf genehmigt werden.
Irgendwo dazwischen gibt es noch die Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung. Da gibt es teilweise genaue Vorschriften, teilweise sind es Grauzonen.

M. E. hast Du jetzt zwei Möglichkeiten.
Entweder Flucht nach vorn, mit den Behörden reden, was die unbedingt wollen und wo Sie Dir entgegenkommen können
oder leise treten und möglichst kein Aufsehen erregen.
Was in Deinem Fall besser ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen und ich weiß auch nicht, wie die bei Dir drauf sind.
Am strengsten ist man nach meiner Erfahrung, wenn es um Sicherheit (Brandschutz, Verkehrssicherheit ...) und Umweltschutz geht.
 
Ich muss versuchen erstmal das beste aus der Situation zu machen und die tage alle Unterlagen mit bekannten durch zu sehen.
Wie du schon sagst, erstmal klären was genehmigt ist und was nicht und was zusätzlich erstmal noch möglich ist.

Wenn das bebauungsfenster nach heutigem Gesetz schon überschritten ist, muss ich keinen beim Bauamt aufscheuchen und kann mir den Anbau am Haus klemmen.
 
Guten morgen,
Ich habe die letzten Tage mir die gesamten Unterlagen angesehen die ich bekommen habe.

Das Grundstück ist 1100qm groß, das Wohnhaus ist 98qm und die gesamte Bebauung auf dem Grundstück liegt bei 380qm inkl Wohnhaus.
Die GRZ von meinem Wohnort und dem Grundstück liegt bei 0.2 oder 0.3, es gibt verschiedene Aussagen.

Ich habe Unterlagen von 1965-1987.
Es ist bis 1987 alles eingetragen worden und genehmigt, einzig der zweite Schuppenkomplex fehlt dabei mit 12x3m.
Wiederum ist aber eine handzeichung dabei von 89 wo der komplex vorhanden ist.
Aber ich habe dazu keine amtlichen schreiben oder Zeichnungen.

Die allererste frage die sich mir stellt ist, was ist jetzt mit weiteren bauten auf dem Grundstück, kann das noch genehmigt werden trotz dessen man über das "baufenster" hinaus ist?
Ich möchte keinen aufscheuchen wenn man vorher weiß das klappt nicht.

Zu den 380qm kommt diesen Monat noch 120qm rechteckpflaster auf verdichtetem recycling.

Mfg
Sascha
 
Thema: Garten/ Waschhaus umbaufragen, dringende Hilfe gesucht.

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