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huenerschrecker
- Registriert
- 01.01.2017
- Beiträge
- 48
- Ort
- HH
Folgendes Szenario:
In einem kleineren 20 Leute Betrieb stehen u.A. eine größere Bohrmaschiene, ein Doppelschleifer, eine große Flex ect.
Diese werden auschließlich durch die Metallleute im Betrieb - Zerspaner + Schlossergesellen bedient.
Aussage ist nun, das diese Geräte nur durch eingewiesenes Fachpersonal bedient werden dürfen. Im Betrieb aber auch diverse Elektroleute rum, Elektroniker und sogar Elektroingenieure haben an diesen Geräten nix verloren.
Wie ist eigentlich die Rechtslage was den Arbeitsschutz angeht?
Darf z.B. ein gelernter Zerspanungsmechaniker einen Kommunikationselektroniker in die Bedienung solcher Maschinen einweisen?
Muss es unbedingt ein (in diesem Fall nicht vorhandener) Meister sein?
In einem kleineren 20 Leute Betrieb stehen u.A. eine größere Bohrmaschiene, ein Doppelschleifer, eine große Flex ect.
Diese werden auschließlich durch die Metallleute im Betrieb - Zerspaner + Schlossergesellen bedient.
Aussage ist nun, das diese Geräte nur durch eingewiesenes Fachpersonal bedient werden dürfen. Im Betrieb aber auch diverse Elektroleute rum, Elektroniker und sogar Elektroingenieure haben an diesen Geräten nix verloren.
Wie ist eigentlich die Rechtslage was den Arbeitsschutz angeht?
Darf z.B. ein gelernter Zerspanungsmechaniker einen Kommunikationselektroniker in die Bedienung solcher Maschinen einweisen?
Muss es unbedingt ein (in diesem Fall nicht vorhandener) Meister sein?