WER darf am Arbeitsplatz Mitarbeiter an Maschinen einweisen?

Diskutiere WER darf am Arbeitsplatz Mitarbeiter an Maschinen einweisen? im Forum Arbeitschutz und Arbeitssicherheit im Bereich Anwendungsforen - Folgendes Szenario: In einem kleineren 20 Leute Betrieb stehen u.A. eine größere Bohrmaschiene, ein Doppelschleifer, eine große Flex ect. Diese...
Gott, sag mal, willst Du das nicht verstehen oder kannst Du es wirklich nicht? :kp:
Schlag' das Wort "pauschal" nach, vielleicht verstehst Du dann ja endlich, worauf ich hinaus will. Die undifferenzierte Aussage ist, was ich kritisiere!
Wenn ein Kfz-Geselle die Anweisung hat, nur in Sicherheitsschuhen in der Werkstatt zu erscheinen, er diese aber regelmäßig ignoriert und ihm dann eine Bremsscheibe auf den Zeh fällt, dann ist wohl vollkommen klar, daß der Arbeitgeber im Recht ist, Sanktionen zu verteilen. Auch das steht im verlinkten Text: das kann dann von Ermahnung über Abmahnung bis hin zur Kündigung gehen.

Wieso muß man eigentlich immer alles so haarklein durchkauen? Die Deutsche Sprache ist doch i.A. recht eindeutig.
 
Sorry, ich bleibe bei meiner pauschalen Aussage:
Nichteinhaltung von Anweisungen (z.B. das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung) gilt juristischerweise als Arbeitsverweigerung.

Juristen sehen das eindeutig - sehr allgemein [beurteilt], ohne näher zu differenzieren, eben pauschal:

„Arbeitsverweigerung – was ist das?
Eine Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllen will und seine Arbeit nicht aufnimmt oder nicht zu Ende bringt. Dabei genügt es auch schon, wenn der Arbeitnehmer Nebenpflichten aus dem Vertrag nicht erbringt.“

https://rechtsanwaltarbeitsrechtber...rf-der-arbeitgeber-auserordentliche-kundigen/

Nebenpflichten sind z.B. das Einhalten von Arbeitsschutzbestimmungen.

Ob und welche Konsequenzen daraus resultieren (können), ist eine ganz andere Sache.
 
Danke! Aber auch das ist nicht eindeutig, wie Du selbst siehst. Da steht erst will und dann nicht erbringt. Es ist also wie mit jeglicher Juristerei, es kommt auf die Sichtweise (im Zweifel die des Richters) an. Sicherheitsschuhe vergessen (z.B. weil man einen Leihwagen der Werkstatt hat) ist sicherlich keine Arbeitsverweigerung, "ich trage keine Sicherheitsschuhe, weil die nicht vegan sind" hingegen schon sehr eindeutig.
 
Es ist vom Arbeitgeber aus eine Kannmöglichkeit, im Regelfall wird es immer erst eine Belehrung oder Abmahnung geben.
Bei der gelegentlichen Anwendung von Sicherheitsmitteln sehe ich vom Arbeitgeber auch die Pflicht von Hinweisen wie Schutzbrille, Helm, etc. tragen.
 
Das reicht jetzt aber, oder?

Ich für meinen Teil kann mir aus den Beiträgen meine Interpretation zusammenreimen. Das letzte bisschen Differenz braucht nicht weiter ausdiskutiert werden, sonst geht es vermutlich schnell unter die Gürtellinie.


mfg JAU
 
Dirk schrieb:
Danke! Aber auch das ist nicht eindeutig, wie Du selbst siehst. Da steht erst will und dann nicht erbringt. Es ist also wie mit jeglicher Juristerei, es kommt auf die Sichtweise (im Zweifel die des Richters) an. Sicherheitsschuhe vergessen (z.B. weil man einen Leihwagen der Werkstatt hat) ist sicherlich keine Arbeitsverweigerung,
Das nicht. Wie will der Kollege aber eine Bezahlung irgendwelcher Arbeitsleistungen einfordern wenn er deswegen nicht in die Werkstatt kann? Also wird/kann ihn der Chef, wenn keine andere Beschäftigungsmöglichkeit ohne Sicherheitsschuhe besteht, wieder heimschicken. Bei eigenmächtigem Aufenthalt ohne Sicherheitsschuhe in der Werkstatt riskiert er eine Abmahnung und der Chef der das toleriert riskiert eine Mithaftung für körperliche Schäden des Mitarbeiters(Fürsorgepflicht)
Da besteht bei den Juristen keinerlei Spielraum...
Letzteres führt, meiner Meinung nach, zu der ausufernden Flut an Unterweisungen, Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Explosionsschutzdokumenten welche ausgehängt sein müssen...
Alles in erster Linie auch Gefahrenabwehr für die verantwortlichen Vorgesetzten die Fürsorgepflichten und haben für Schäden in Mithaftung genommen werden können wenn sie unsichere Zustände tolerieren. Wenn Du mal erlebt hast wer da mit welchen Fragen auf der Matte steht wenn ein schwerer Arbeitsunfall passiert siehst Du die Welt mit ganz anderen Augen.

PS
 
powersupply schrieb:
Da besteht bei den Juristen keinerlei Spielraum...
:rotfl: :rotfl: Du kennst keine Juristen, merkt man... :rotfl: :rotfl:
Letzteres führt, meiner Meinung nach, zu der ausufernden Flut an Unterweisungen, Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Explosionsschutzdokumenten welche ausgehängt sein müssen...
Nein. Die kommt durch die "German Angst", aufgrund eines vergessenen Hinweises in Regreß genommen zu werden.
"Eltern haften für ihre Kinder" ist so ein Beispiel für ein schwachsinniges Schild. Eltern haften immer für ihre Kinder, die Ausnahmefälle, in welchen sie nicht haftbar gemacht werden können, werden auch durch das Schild nicht geändert.
Alles in erster Linie auch Gefahrenabwehr für die verantwortlichen Vorgesetzten
Nee. Nur für deren Geldbeutel, und noch nichtmal für den. Wenn es z.B. eine schriftliche Anweisung oder gar einen Passus im Arbeitsvertrag gibt "Personal darf die Werkstatt ausschließlich mit Sicherheitsschuhen betreten" oder sowas in der Art, dann bedarf es keines Schildes mehr an der Tür - jedenfalls nicht für das Personal.
Wenn Du mal erlebt hast wer da mit welchen Fragen auf der Matte steht wenn ein schwerer Arbeitsunfall passiert siehst Du die Welt mit ganz anderen Augen.
Hab ich, kenn ich. Keine Sorge.
 
...mal so ein kleiner Hinweis.
Ist eigentlich bekannt, dass das ganze Brimborium aus Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Sicherheitsbeauftragter, betriebsärztlicher Betreuung, UVV-Prüfungen... also die Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitssicherheitsgesetz, Sicherheitsregeln nach dem Stand der Technik,... usw. nicht nur "auf Arbeit" sondern in gleichem Maß z.B. auch für den Sportverein gilt.

Mähen z.B. die Mitglieder des Fußballvereins ihren Platz, bereiten die Mitglieder des Tennisvereins im Frühjahr ihren Platz vor oder der Fischereinverein macht klar Schiff am Vereinsgewässer, oder... oder ...oder... dann steht der Verein in der Pflicht den tätigen Mitglieder eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung zu stellen.
Der Rasenmäher benötigt eine Prüfung nach UVV durch eine befähigte Person ("UVV-Plakette").
Außerdem ist der Verein / Vorstand in der Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen, für eine betriebsärztliche Betreuung zu sorgen und das "Personal" zu unterweisen.

Wers nicht glaubt kann sich einfach mal "Informationen für Sportvereine (PDF, 1.014KB, )" der zuständigen BG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG) durchlesen.
 
Bluey schrieb:
Ist eigentlich bekannt,
Mir mittlerweile ja, und schon allein deshalb würde ich in keinem solchen Verein mehr irgendeine Vorstands-Aufgabe erfüllen, weil "mit einem Bein im Knast" da mittlerweile ziemlich realitätsnah ist. Und jedes mal, wenn ich sowas lesen, muss ich dem hier heftig nickend beipflichten:
powersupply schrieb:
Dazu fällt mir nur ein Buchtitel ein:

Deutschland schafft sich ab
 
Wenn ich das so lese, bin ich glatt froh, dass ich das Traineramt (Kinder und Jugendliche) schon vor Jahren aufgegeben habe.

Aber um mal zu der Sache mit der Unterweisung zurückzukommen, mal ein Zitat aus einer Betriebsanleitung für komplexe Industrieanlagen, wortgetreu wiedergegeben:

"Der Betreiber hat bei der Auswahl des Bedienpersonals sicher zu stellen, dass das mit dem Betrieb der Anlage(n) beauftragte Personal körperlich wie geistig in der Lage ist, der an es gestellten Aufgabe gerecht zu werden."

War Nummer 1 bei den Allgemeinen Bedienhinweisen. Quasi als Absicherung gegen die menschliche Dummheit und die Tatsache, dass Anlagenbetrieb gerne auch mal in seiner Komplexität unterschätzt wird.

powersupply schrieb:
Dazu fällt mir nur ein Buchtitel ein:

Deutschland schafft sich ab

Wir sind auf dem besten Wege dahin. In anderen Ländern hat man seine Industrie auf diesem Wege fast schon abgeschafft. Ein besonders abschreckendes Beispiel wäre Großbritannien, wo man ohne Unterweisung praktisch keinen Nagel mehr in die Wand schlagen darf und der deutsche Elektriker auf Montage eine dreiviertel Stunde mit dem Sicherheitsbeauftragten (gnadenloser Theoretiker frisch aus der Uni) diskutieren musste, warum es nötig ist, dass ein Elektriker ein scharfes Messer in der Tasche haben muss.
 
Ja ja gesagt und ihn danach konsequent ignoriert. Genauso wie der zweite Elektriker, der Roboterinbetriebnehmer die beiden Schlosser und ich.
 
Thema: WER darf am Arbeitsplatz Mitarbeiter an Maschinen einweisen?

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