Gülle Pott aufschneiden?

Diskutiere Gülle Pott aufschneiden? im Forum Dach & Fassade im Bereich Anwendungsforen - Hallo, ich hab diesmal eine ungewöhnliche Frage. Ein Freund von mir hat ein Hof von seinen Eltern übernommen. Dieser ist schon lange kein...
N

noidem

Registriert
03.06.2008
Beiträge
636
Wohnort/Region
SH
Hallo, ich hab diesmal eine ungewöhnliche Frage.
Ein Freund von mir hat ein Hof von seinen Eltern übernommen. Dieser ist schon lange kein Landwirtschaftlicher Betrieb mehr. Der Gülle Pott steht bestimmt schon 20 Jahre ungenutzt auf dem Hof. In den Jahren ist natürlich der Wasserpegel durch regen gestiegen. Dieser müsste abgepumpt werden.
Jetzt hatte er die Idee das man den ja auch umbauen könnte, also komplett leer machen und auf einer Seite eine große öffnung reinscheiden und ein Dach drüber bauen, von Innen ordentlich Reinigen und den dann als Garage/ Stellplatz für gartengeräte nehmen etc. Die Frage wie schneidet man am besten solch eine Stahlbeton Wand auf? Kann man das selber machen?
 
Diamantscheiben/sägen oder sprengen. :mrgreen:

Würde aber erstmals eine Kernlochbohrfirma anrufen und mir einen Kostenvoranschlag machen lassen (die haben auch andere spezielle Maschinen).
 
Winkelschleifer oder von einer Betonschneidfirma machen lassen.
Achte auf die Statik nicht dass er die Grätsche macht
 
Obacht geben, ned, dass dann der ganze Ring nach innen zamklappt, wenns da ein Eck rausschneidets...

Von welchen Dimensionen reden wir denn? Wie groß soll der Ausschnitt werden? Wie dick sind die Wände? Steht das Teil frei oder ist der unter der Erde?
 
Das mit zusammenklappen, könnte man ja vermeiden wenn man über das Element was raus soll einen Stahlträger oder ähnliches gut befestigt damit die Stabilität vorhanden bleibt oder?
 
Der Freund sollte sich über die Sinnhaftigkeit des Vorhabens mal Gedanken machen, Nutzungsänderung - Baugenehmigung :?:
 
Mehr als "im Prinzip ja" kann man aus der Ferne dazu sicherlich nicht sagen.... Wir haben ja noch nicht mal ein Foto von der ganzen Sache gesehen geschweige denn irgendwelche weiteren Details gehört...

Am besten mal mit jemandem reden, der vom Fach ist, ggf. einen Statiker kommen lassen, auch das kostet nicht die Welt für so ne Kleinigkeit.

-edit-

Auch was der Alfred geschrieben hat sollte man wirklich bedenken! :schlaubi:
 
Genehmigung, das Teil steht doch schon. Bei uns werden die ganzen ollen Futter-Silos als Maschinenhallen genutzt, sogar mit Dach drauf.

Und wenn ein Dach drauf kommt, bekommt dies durch dessen Verschraubung eigentlich Stabilität genug (wobei da sicher einiges an Eisen drin ist, dass dies kaum von alleine zusammenklappt)!?

Doch über welche Dimensionen wir da sprechen würde mich auch mal interessieren?
 
So einfach ist das nicht, da steht nicht umsonst das Wort "Nutzungsänderung". Das ist genau wie bei einer Pkw-Garage, die darfst du auch nicht als Lagerplatz mißbrauchen und keinen Pkw mehr reinstellen. Du bist schließlich in Deutschland.
 
MrDitschy schrieb:
Genehmigung, das Teil steht doch schon. Bei uns werden die ganzen ollen Futter-Silos als Maschinenhallen genutzt, sogar mit Dach drauf.

So einfach ist das leider nicht, nur weil schon etwas da ist, es für etwas anderes zu nehmen.
Landwirte sehen das teilweise nicht so eng und wundern sich dann, wenn doch mal einer kommt und die Umnutzung bemerkt oder was passiert. Da gab es bei uns mal einen Brand in einem umgenutzten Silo (Lager für Dünger und Maschinen), das war kein Spaß und ist richtig teuer geworden da das Grundwasser gefährdet wurde.
Auch ist in einem Nachbarort die Gemeinde gegen die Umnutzung von Garagen vorgegangen, da die ganzen Anwohner die Garagen mit Brennholz, Fahrrädern und andern Dingen vollgestellt haben und die Autos die Straßen zugeparkt hatten.
 
Das ist nur ein alter und relativ kleiner Gülle Pott. Der ist so ca. 10m im Durchmesser.
 
Selbst in den Garagen lagert bei uns jeder was er will, kenne da keinen einzigen, der da nur Auto und dessen Zubehör lagert ... kommt aber wie immer auf die Region/Stadt/Gemeinde und auch der Nachbarschaft an.
Ist dies dann nur, wenn beim Bau dies auch strickt als Garage genehmigungswürdig war (also auf die Grenze gebaut usw., was als normaler umbauter raum nicht möglich gewesen wäre), oder auch wenn nur Garage im Bauantrag im Bauplan drinsteht, wenn die auch z.B. im Hauskeller ist (dann dürfte man dies in Zukunft nicht reinschreiben :wink: )?
 
MrDitschy schrieb:
Selbst in den Garagen lagert bei uns jeder was er will, kenne da keinen einzigen, der da nur Auto und dessen Zubehör lagert ... kommt aber wie immer auf die Region/Stadt/Gemeinde und auch der Nachbarschaft an.
Na, dann weißt Du ja jetzt, wie Du mißliebige Nachbarn perfekt denunzieren kannst. Und nein, daß kommt nicht auf Region/Stadt an, Baugenehmigungen sind da eindeutig.
 
Die Gemeinde ist eingeschritten, weil die Anwohner die Straßen zugeparkt hatten und weder Rettungsdienst noch Feuerwehr vernünftig durch die Staßen kamen.
Die Garagen wurden zu reinen Lagerräumen umgenutzt.
Ziel war, die Autos wieder in die Garagen zu stellen, wenn dann noch andere Dinge darin abgestellt wurden, war das egal.
 
Warum soll die Gemeinde einschreiten wenn eine Garage nicht genutzt werden kann? Zumindest bei uns befindet sich vor praktisch jeder Garage noch eine, als Stellplatz nutzbare, Einfahrt. Diese nutzt meine Nachbarin als Stellplatz weil sie die Garage mit Krempel vollgestellt hat.

PS
 
norinofu schrieb:
Die Gemeinde ist eingeschritten, weil die Anwohner die Straßen zugeparkt hatten und weder Rettungsdienst noch Feuerwehr vernünftig durch die Staßen kamen.
Die Garagen wurden zu reinen Lagerräumen umgenutzt.
Ziel war, die Autos wieder in die Garagen zu stellen, wenn dann noch andere Dinge darin abgestellt wurden, war das egal.

auf der Straße gilt die StVO §12 Abs.1, Halten und Parken ist unzulässig an engen und unübersichtlichen Straßenstellen....

das hat nichts mit der Nutzung bzw. Nutzungszwang einer Garage zu tun, ggf. kann die Umnutzung der Garage bemängelt werden.
 
Warum hat er doch erklärt.

Wenn keiner einen Stellplatz hat und die Autos alle auf der Straße stehen ist das ja nicht nur ein Problem für die Feuerwehr (damit kann man halt schön argumentieren), Räumdienst und Müllabfuhr kommen dann auch nimmer durch.


mfg JAU
 
powersupply schrieb:
Warum soll die Gemeinde einschreiten wenn eine Garage nicht genutzt werden kann? Zumindest bei uns befindet sich vor praktisch jeder Garage noch eine, als Stellplatz nutzbare, Einfahrt.
PS

Das hat erstmal mit der Genehmigung zu tun, das Thema hatten wir ja bereits. Wenn im Bauantrag Garage steht, wurde diese auch nur als solche genehmigt und nicht als Rumpelkammer, sprich Nutzungsänderung.
In der LBO ist geregelt wie viele Stellplätze pro Wohneinheit bereitgestellt werden müssen (BaWü ein Stellplatz pro Wohneinheit).

Die Einfahrt vor der Garage zählt nur dann als Stellplatz, wenn sie lang genug ist um darauf zu parken, ist das Ding z.B. nur 2,5m lang, ist es kein Stellplatz.

Das Problem der Parkerei wird auch dadurch verschärft, das heutzuage eher zwei Fahrzeuge pro Wohneinheit vorhanden sind.
Da müsste meiner Meinung nach endlich mal die LBO angepasst werden, die Gemeinde darf das ja nicht mehr im Bebauungsplan erhöhen.

Alfred schrieb:
ggf. kann die Umnutzung der Garage bemängelt werden.

genau das war ja auch der Auslöser:
Auch ist in einem Nachbarort die Gemeinde gegen die Umnutzung von Garagen vorgegangen, da die ganzen Anwohner die Garagen mit Brennholz, Fahrrädern und andern Dingen vollgestellt haben und die Autos die Straßen zugeparkt hatten.

Alfred schrieb:
auf der Straße gilt die StVO §12 Abs.1, Halten und Parken ist unzulässig an engen und unübersichtlichen Straßenstellen....
Das stimmt natürlich, wobei eng (im Allgemeinen bis 3,05m) und und unübersichtlich erstmal interpretationsfähig sind und wenn einer sein Auto irgendwo hinstellt, denkt der nicht dran, dass da evtl. auch mal was größeres durch muss.

So, um aufs eigentliche Thema zurückzukommen, soll der Güllepott für was anderes verwendet werden als Gülle aufzunehmen, ist das eine Nutzungsänderung, die genehmigungspflichtig ist.
Selbst wenn das Ding dafür wiederverwendet werden sollte, ist ggf. eine neue Genehmigung erfoderlich da sich seit Erstgenehmigung evtl. Umweltschutzvorschriften geändert haben und z.B. eine zusätzliche Abdichtung notwendig wäre.

Was den Umbau betrifft, am besten mal einen Bauingenieur anschauen lassen, der kann dann sagen, was man als Dach drauf machen kann und was für ein Loch man als Einfahrt reinmachen kann. Das kostet nicht die Welt.

Wenn es dann soweit kommt, würde ich das Loch mit ner Betonsäge erstellen (entweder selbst, kann man mieten, oder von einer Firma)
Der Durchbruch für eine Haustür hat bei uns 130 EUR gekostet (Firma), das waren zwei Kernbohrungen in den oberen Ecken und drei Schnitte.
 
norinofu schrieb:
wobei eng (im Allgemeinen bis 3,05m) und und unübersichtlich erstmal interpretationsfähig sind und wenn einer sein Auto irgendwo hinstellt, denkt der nicht dran, dass da evtl. auch mal was größeres durch muss.
Dann hat er seinen Führerschein aber zu unrecht.
Ich denke eigentlich immer an sowas, ebenso wie ich daran denke, mein Fahrzeug möglichst nicht so abzustellen, daß Fußgänger gestört werden.
Anders gesagt: ein Fahrzeug stelle ich so ab, daß es möglichst wenig stört, schon aus Eigeninteresse um Lack und Spiegel.
 
Thema: Gülle Pott aufschneiden?
Zurück
Oben