Carport vor, bzw an Schuppen bauen

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Reichsmechaniker

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Hallo,

da ich im Schuppen (etwas höher und breiter als eine Normgarage keinen Platz mehr fürs Auto habe, habe ich überlegt, mir ein Carport zu bauen, dazu hätte ich ein paar Fragen, anbei eine Skizze der örtlichen Begebenheiten.

1. Brauch ich für einen Carport eine Baugenehmigung (Wohnort Rheinland-Pfalz)

2. Kann ich den Carport als "Verlängerung" des Schuppens bauen, dazu müsste ich an das vorhandene Asbest Dach anbauen.

3. Kann ich das Dach des Carports ans Haus anbauen, (mit Regenrinne) oder ist es zweckmäßiger Platz dazwischen zu lassen, dass das Wasser ablaufen kann?

4. Darf ich das Carport an der Mauer zum Nachbargrundstück befestigen?

Danke schonmal für eure Antworten
Gruß


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Reichsmechaniker schrieb:
Hallo,

da ich im Schuppen (etwas höher und breiter als eine Normgarage keinen Platz mehr fürs Auto habe, habe ich überlegt, mir ein Carport zu bauen, dazu hätte ich ein paar Fragen, anbei eine Skizze der örtlichen Begebenheiten.

1. Brauch ich für einen Carport eine Baugenehmigung (Wohnort Rheinland-Pfalz)
Ich würde mal sagen ja. Warum soll es in RP anders zugehen als in BaWü? Ein Kollege von mir wollte nur seine Terasse umgestalten und anstelle der alten Holzsichtschutzwände Granitstelen aufstellen lassen. Deswegen hat er dummerweise bei der stadt angefragt ob er die Stelen temporär auf der Straße abstellen dürfe. Dann war die Baustelle bis zur Vorlage eines Bauantrages eingestellt.
Dir wird der Nachbar das Erstellen eines Carportes nicht verweigern dürfen/können, Du wirst aber eine Genehmigung benötigen.
2. Kann ich den Carport als "Verlängerung" des Schuppens bauen, dazu müsste ich an das vorhandene Asbest Dach anbauen.

3. Kann ich das Dach des Carports ans Haus anbauen, (mit Regenrinne) oder ist es zweckmäßiger Platz dazwischen zu lassen, dass das Wasser ablaufen kann?
Wenn dann würde ich erst gar kein Wasser nach unten lassen und alles ableiten.
4. Darf ich das Carport an der Mauer zum Nachbargrundstück befestigen?
Wenn die Mauer dir ist, warum nicht

PS
 
Man sollte in der LBO schauen, meist sind Carports im vereinfachten Verfahren zu genehmigen (sog. Bauanzeige).
 
powersupply schrieb:
Reichsmechaniker schrieb:
1. Brauch ich für einen Carport eine Baugenehmigung (Wohnort Rheinland-Pfalz)
Ich würde mal sagen ja. Warum soll es in RP anders zugehen als in BaWü?

BaWü ist nicht RP und Baurecht ist Landessache. Daher kann das außerhalb BaWü anders sein.

Hier ein pass Passagen aus der LBO RP:

§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:
...
Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+RP+§+62&psml=bsrlpprod.psml

Weiterhin zu prüfen ist, ob es für das Grundstück bzw. das Gebiet in dem sich das Grundstück befindet einen kommunalen Bebauungsplan gibt. Dieser überlagert ggf. die LBO.

Reichsmechaniker schrieb:
da ich im Schuppen (etwas höher und breiter als eine Normgarage keinen Platz mehr fürs Auto habe

Als was ist denn der Schuppen genehmigt worden? Falls der Schuppen als Garage gewertet wird bzw. genehmigt wurde, bitte den Hinweis in der LBO beachten:
§ 47 Stellplätze und Garagen
(9) Notwendige Stellplätze und Garagen dürfen ihrem Zweck nicht entfremdet werden.
http://landesrecht.rlp.de/jportal/p...-BauORPpP47&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
 
Thema: Carport vor, bzw an Schuppen bauen

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