Feuerverzinkung bei Wiegel - neue Vorgaben bzgl. Vorarbeiten

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HAL242

Guest
Sofern es jemanden (privat) interessieren sollte, wenn derjenige etwas zum Verzinken bei Wiegel schaffen sollte:

Es gab nun eine Infoschreiben, aus welchem hervorging, daß Hohlkonstruktionen nun komplett sichtbar gebohrt werden müssen und verdeckte Bohrungen alleine nicht mehr zulässig sind.
Hintergrund ist, daß man in der Verzinkerei nicht zerstörungsfrei nachprüfen kann (ich schlug dem Geschäftsführer der örtlichen Filiale spaßeshalber vor, doch Röntgentechnik einzusetzen :mrgreen: ), ob auch alle Verbindungen zwischen Hohlprofilen verzinkungsgerecht verdeckt gebohrt wurden. Da es bedingt durch vergessene Bohrungen immer wieder zu Unfällen kam, ist nun der Beschluß erfolgt, daß sämtliche Rohr- bzw. Hohlkonstruktionen eindeutig sichtbar zu bohren sind, sonst werden diese nicht angenommen. Eine österrreichische Verzinkerei hat wohl im letzten Jahr mit dieser Vorgabe begonnen und Wiegel sich dem nun angeschlossen.
Aus Sicherheitsaspekten natürlich nachvollziehbar, hinsichtlich der optischen Beeinträchtigung der Oberfläche (und der damit teils notwendigen Aufklärung der Kundschaft) und nun noch verstärkter zum Tragen kommenden Nacharbeiten aber auch ärgerlich.
Wenn Ihr also privat mal etwas dahin zu bringen habt (in anderen Verzinkereien wird es evtll. noch nicht so sein), denkt an sichtbare Bohrungen, bevor Ihr einen Weg umsonst macht.
 
Bei "unserem" Wiegel hing das Infoblatt neulich auch schon aus. Auf Nachfrage habe ich mir sagen lassen, dass es, zumindest inoffiziell, möglich wäre während des Baus Fotos der gebohrten und später nicht mehr sichtbaren Löcher zu machen, auf denen man erkennen kann, wo sich das Loch in der fertigen Konstruktion befindet und diese ausgedruckt mitzubringen.
 
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